Wer bezahlt mir eine Umschulung?

Wer finanziert meine Umschulung? Dies ist eine der primären Fragen, die sich künftige Umschüler und Umschülerinnen stellen. Die monatlichen Kosten lassen sich für die wenigsten Menschen aus der eigenen Tasche finanzieren. Die gute Nachricht: Es gibt wenigstens 6 Behörden, die als potenziell richtiger Ansprechpartner für Ihren geförderten Berufswechsel in Betracht kommt. Die finanziellen Leistungen wie Übergangsgeld und Zuschüsse unterscheiden sich in der Höhe teilweise beachtlich, es macht also einen Unterschied wer Ihnen die Umschulung zahlt.

Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die einzelnen Kostenträger für Sie zuständig sein können, welche Konsequenzen sich aus der Wahl der „falschen“ Stelle ergeben und welche zwei Alternativen zu einer staatlichen Förderung denkbar sind.

 

Wo kann man eine geförderte Umschulung beantragen?

Die meisten denken bei einer finanzierten Umschulung an die Agentur für Arbeit und an die Rentenversicherung. Es gibt hier jedoch mehrere Möglichkeiten. Die Zuständigkeit kann sich doppeln, dann hat jedoch ein Leistungsträger eine Spezialzuständigkeit.  

 

Diese Stellen übernehmen die Kosten der Umschulung:

 

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu all diesen Kostenträgern und wie Sie eine Umschulung durch diese finanziert bekommen. Wichtig: Wenn Sie sich an die unzuständige Stelle gewandt haben, dann hat das für Sie keine Nachteile. Leider können Sie sich aber nicht darauf verlassen, dass Anträge zum Beispiel zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur weitergeleitet werden. Werden Sie deswegen im Zweifel selbst aktiv und stellen Sie Anträge erneut.

Entscheidungshilfen bei der Suche nach einer Umschulung.

Wann kommt die Rentenversicherung für die Kosten auf?

Die Rentenkasse (DRV) zahlt Ihnen einen Berufswechsel, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und seit mindestens 15 Jahren Beiträge zahlen. Es kann hier Ausnahmen geben, aber das ist der Grundsatz. Für eine Förderung macht es keinen Unterschied, ob die Umschulungen wegen körperlichen Krankheiten oder aus psychischen Gründen erforderlich ist. Die Gesundheitsprobleme müssen dabei so stark sein, dass es einer Berufsunfähigkeit nahekommt oder in absehbarer Zeit dazu führen würde. Die Rentenversicherung is jedoch unzuständig, wenn auch eine Finanzierung über die Unfallversicherung oder eine Berufsgenossenschaft in Betracht kommen kann. Kann ich einen Umschulung durch die Rentenversicherung finanziert bekommen?

 

 

Wann deckt die Gesetzliche Unfallversicherung die Umschulungskosten?

Eine geförderte Umschulung über die (Deutsche) Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kommt für Sie in Betracht, wenn der Berufswechsel aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist. Ob die Unfallversicherung die Umschulung zahlt, setzt nicht voraus, dass Sie Mitglied dieser Versicherung sind. Die Beiträge werden nur vom Arbeitgeber erbracht.

Darunter fallen auch Beeinträchtigungen durch einen Wegeunfall von und zu der Arbeitsstelle. Unklar ist häufig die Frage, was für eine Berufserkrankung gegeben sein muss, also bekomme ich bereits eine Umschulung gezahlt, weil ich Rückenschmerzen bei der Arbeit habe? Bei leider häufig vorkommenden Beschwerden, wie Rücken, Herz-Kreislauf-Erkrankungen etc. liegt fast nie eine Berufskrankheit im Sinne des § 9 SGB VII vor. Es bestehen jedoch Chancen, dass die Rentenversicherung oder das Arbeitsamt die berufsfördernde Maßnahme bezahlen.

 

Wer bekommt von der Berufsgenossenschaft den Berufswechsel bezahlt?

Die Berufsgenossenschaften sind für die Finanzierung Ihrer Umschulung unter den gleichen Voraussetzungen wie die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig und setzen zusätzlich voraus, dass Sie einer Berufsgruppe mit Berufsgenossenschaft angehören. So zum Beispiel häufig der Fall bei Handwerksberufen. Hier gilt das Gleiche wie in den obigen Ausführungen zu Berufskrankheiten. Wann bekommen ich von der Berufsgenossenschaft eine Umschulung gezahlt?

 

Wem finanziert das Arbeitsamt eine Umschulung?

Die Agentur für Arbeit trägt die Kosten einer Umschulung über einen Bildungsgutschein, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind unter einem Jahr arbeitslos, Sie sind arbeitssuchend oder Sie werden bald Ihre Arbeit in einem nicht mehr nachgefragten Beruf verlieren.
  • Sie sind berechtigt ALG1-Leistungen zu beziehen.
  • Wenn die Umschulung wegen Krankheit oder gesundheitlichen Problemen finanzieren soll, dann dürfen die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung für Sie nicht vorrangig zuständig sein.

 

Leider sind die Förderungen der Arbeitsagentur auf Ausbildungsberufe beschränkt. In der Regel ist es zum Beispiel nicht möglich, sich über einen Bildungsgutschein ein Studium bezahlen zu lassen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf handelt, der jetzt nun noch überwiegend an einer Hochschule erlernt werden kann (Zum Beispiel Hebamme oder Logopäde).  Umschulung durch die Arbeitsagentur (2021)

 

Wen unterstützt der BFD bei einer berufsfördernden Maßnahme?

Eine Umschulung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) kommt nur für Angehörige der Streitkräfte in Betracht. Es handelt sich dabei um ein paralleles System der Berufsförderung und Integration von Armeeangehörigen auf dem zivilen Arbeitsmarkt.

 

Wann finanziert mir das Jobcenter eine Umschulung?

Wenn keine der bisher genannten Stellen Ihnen einen Umschulung bezahlt, dann ist das Jobcenter Ihre Anlaufstelle. Dem Jobcenter kommt hierbei eine Art Auffangfunktion zu. Für eine Förderung müssen Sie zu Bürgergeld-Leistungen berechtigt sein. Eine Umschulung kommt in Betracht, wenn Ihre Berufsausbildung nicht mehr den aktuellen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt entspricht. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Möglichkeit einer geförderten Umschulung über das Jobcenter/ die ARGE (2021).

 

Kann mein Arbeitgeber mich durch eine betriebliche Umschulung fördern?

Es ist immer auch denkbar, eine Umschulung über den Arbeitgeber finanziert zu bekommen. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Konstellationen. So kann ein Arbeitgeber sich bei der Einstellung für einen noch nicht passenden Bewerber entscheiden, der jedoch durch andere Eigenschaften voll überzeugt. Da eine erforderliche Qualifizierung jedoch fehlt, bezahlt der Arbeitgeber eine Umschulung. Diese findet meist berufsbegleitend statt, also mit unmittelbarer Einbindung in die praktischen Betriebsabläufe und zum Beispiel Theorieunterricht in der Abendschule.

Eine andere Möglichkeit wäre die Finanzierung einer Umschulung für einen bestehenden Mitarbeiter, der in einen anderen Beruf wechseln möchte und dessen bestehenden Branchenkenntnisse so für die Firma erhalten bleiben können. Tatsächlich müssen Arbeitnehmer nur einen Teil der Kosten der Umschulung tragen, denn die Arbeitsagentur bietet unter bestimmten Voraussetzungen an, sich an den Kosten zu beteiligen.

 

Wie finanziere ich mir eine Umschulung ohne Arbeitsamt oder Jobcenter?

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie sich Ihre Umschulung selber bezahlen und sich nicht von einer staatlichen Förderung abhängig machen. Es handelt sich hierbei um ein sehr herausforderndes Projekt, dass sich aber für Sie lohnen und das Vertrauen in Ihre eigenen Kräfte sehr stärken wird. Zusätzlich zum Ausbildungslohn kann man Wohnungsgeld als Mietzuschuss beantragen, sich bei Förderprogrammen bewerben oder über einen Bildungskredit die Kosten (insbesondere der Lebensunterhalt) stemmen. Wir haben hier für Sie einen umfassenden Artikel, wie Sie sich eine berufliche Neuorientierung unabhängig von einem Bildungsgutschein ermöglichen können: Umschulung ohne Bildungsgutschein selbst finanzieren (2021)

 

Was passiert, wenn ich mich an eine unzuständige Stelle für meine Umschulung wende?

Auch wenn Sie noch nicht sicher wissen, wer Ihnen die Umschulung bezahlt, Sie können eigentlich dennoch nichts falsch machen. Wenn Sie irrtümlich zum Beispiel eine Umschulung über die Rentenversicherung gefördert bekommen wollten, die dortigen Voraussetzungen jedoch nicht erfüllen, dann ist der Antrag beim falschen Kostenträger für Sie nicht nachteilig. Es ergeben sich nur unterschiedliche Konsequenzen, je nachdem ob Sie bereits einen Antrag auf eine Umschulung gestellt haben. In der Regel wird der Antrag entweder abgelehnt oder sogar von der unzuständigen Behörde an die zuständige Behörde weitergeleitet. So ist das im Verhältnis Arbeitsagentur zu Jobcenter sowie Rentenversicherung zu Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft die Regel.

Dennoch sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass die einzelnen Stellen trotz Unzuständigkeit in Ihrem Sinne tätig werden und im Zweifel nochmal einen Antrag bei dem zuständigen Kostenträger stellen.

 

Das interessiert Sie vielleicht auch:

  1. Umschulung in Teilzeit: Alles, was Sie wissen müssen (2021)
  2. Die besten Umschulungen mit Hauptschulabschluss und Berufsreife (2021)
  3. Berufswechsel von Zuhause: So funktionieren Umschulungen online
  4. Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung?
  5. Wie lange dauert eine Umschulung?
  6. Umschulung über die IHK 
Christian Krumes

10 Gedanken zu „Wer bezahlt mir eine Umschulung?“

  1. Hallo Manuela,

    nein, von solch einer Einschränkung ist uns nicht bekannt. Es geht bei einer über die Rentenversicherung finanzierten Umschulung gerade nicht um die Rückkehr in den gelernten Beruf. Eine berufliche Reha soll Ihre Rückkehr oder den Verbleib im Arbeitsleben absichern. Fragen Sie bitte nach, wo diese Einschränkung geregelt sei. Weisen Sie darauf hin, dass Sie auch in Ihrem ursprünglich erlernten Beruf mit Arthrose nicht mehr arbeiten können.

    Es lässt sich Ihren Ausführungen nicht entnehmen, wie lange Sie schon in die Rentenversicherung einbezahlen. Wenn Sie noch keine 15 Beitragsjahre gesammelt haben, könnte aus diesem Grund eine Unzuständigkeit der Rentenkasse vorliegen. Für den Fall wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  2. Hallo, ich habe mal den Beruf Restaurantfachfrau gelernt und bis 2014 in diesem Beruf gearbeitet. Seit 11/2014 arbeite ich im Einzelhandel. Da ich jetzt Arthrose habe muss ich mich umorientieren und hatte ein Termin bei der Rentenversicherung. Die Dame sagt das ich eine richtige Umschulung nicht bekomme da ich seit längerem nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeite. Ist das so richtig? Vielen Dank!

  3. Grundsätzlich ja. Aber die Bewilligung im Einzelfall hängt natürlich von Ihren individuellen Umständen ab.

  4. Lebensmittelkontrolleur ist das auch ein Ausbildungsberuf, der von der Rentenversicherung übernommen wird?

  5. Sprechen Sie vom Opferentschädigungsgesetz?

  6. Besteht auch die Möglichkeit, dass eine Umschulung über das OEG finanziert wird?

  7. Ich habe bisher noch keinen Bescheid bekommen. Mein Problem ist, ich kann nicht zuordnen ob ich Übergangsgeld bekomme oder nicht und wenn nicht, ob dann die 75 % auf die 100 % aufgestockt werden.

  8. Hallo!

    Vielen Dank für die Antwort,

    wird das 75 % Gehalt denn aufgestockt, da die Umschulung Vollzeit ist?

    MfG
    Vera

  9. Hallo Vera,

    danke für Ihre Frage.

    Da Sie die Umschulung bereits begonnen haben, müssten Sie auch Leistungen ausbezahlt bekommen haben, die sich sich nach den Einkünften der letzten 12 Monaten vor Ihrer Arbeitslosigkeit berechnen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Wieviel bezahlt mir das Arbeitsamt für meinen Lebensunterhalt?“ auf dieser Unterseite: Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung?

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute.

  10. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wurde im Februaur letztes Jahr arbeitslos. Dieser Job war eine 75 % Stelle. Von Juni bis Oktober hatte ich eine Zwischenbeschäftigung in Vollzeit. Danach war ich wieder arbeitslos und im Janaur 2021 konnte ich eine Umschulung beginnen. Ich habe einen Bildungsgutschein bekommen. Dieser wurde nach Diagnose eines Arztes ausgestellt, dass ich in meinem urspünglichen Beurf nicht mehr tätig sein kann. Welche Zahlungen habe zu erwarten? Bekomme ich weiter ALG 1 oder Übergangsgeld? Wird meine 75 % Stelle auf 100 % aufgerechnet bzw. der angenomme Lohn? Oder wird der letzte Lohn von meiner Zwischenbeschäftigung angenommen?
    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen!

Schreibe einen Kommentar