Weihnachten ist für viele Menschen nicht nur allein ein Fest der Freude und der Besinnung, sondern vor allem ein Fest der Geschenke. Doch wer etwas verschenken will, benötigt auch das nötige Geld dafür. Einige Unternehmen zahlen für diesen Fall ein sogenanntes 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld, welches insbesondere für die kostspielige Weihnachtszeit zur Verfügung stehen soll.
Auch wer sich in einer Umschulung befindet, will natürlich gerne seine Mitmenschen beschenken. Daher ist die Frage berechtigt, ob ein Umschüler auch Weihnachtsgeld erhält. Eine pauschale Antwort auf die Frage gibt es nicht, denn wie so oft ist die Antwort abhängig von den individuellen Umständen.
Weihnachtsgeld von der Arbeitsagentur?
Bei vielen Umschülern ist es zutreffend, dass diese aktuell von der Arbeitsagentur Unterstützung erhalten. Je nach Anspruch ist dies das Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Ein direktes Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt wird bei keiner Unterstützung gegeben. Aber das Arbeitslosengeld bezieht sich immer auf das durchschnittliche, beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das zuletzt erzielt wurde. Wurde dann also beim letzten Arbeitsgeber Weihnachtsgeld bezahlt, so fließt diese Zusatzzahlung mit ein in den Anspruch beim Arbeitslosengeld. Diese zusätzlichen Gelder gibt es aber nicht am Jahresende, sondern wird bei jeder monatlichen Zahlung mit einberechnet.
Wer bereits Arbeitslosengeld II bekommt, also die Grundsicherung, der kann auch nicht mit einer zusätzlichen Zahlung zur Weihnachtszeit rechnen. Auch in der Zeit der Umschulung wird dabei keine Ausnahme gemacht.
Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber im Praktikum
Eine Vielzahl an Schulungen erfolgt zu einem Teil im Unterricht und zu einem anderen Teil als Praktikum in einem Unternehmen. Je nach Unternehmen werden in dieser Praktikumszeit auch Gehälter bezahlt, wobei auch zusätzlich Weihnachtsgeld bezahlt werden kann. Dies wird in der Regel anteilig ausgezahlt, in Abhängigkeit davon wie viele Monate in einem Jahr der Praktikant im Betrieb gearbeitet hat. Somit erhalten auch Praktikanten ein Weihnachtsgeld, wenn sie nicht zur Weihnachtszeit im Betrieb gearbeitet haben.
Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II müssen hier aufpassen und die Einkünfte, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld, der Arbeitsagentur melden.