Umschulung zum Chauffeur/ zur Chauffeurin

Die schönsten Autors fahren und dabei Geld verdienen. © Кирилл Рыжов - Fotolia.com
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Chauffeure und Chauffeurinnen fahren einzelne oder wenige Personen, meist in einem Pkw, über eine spezielle Route zum gewünschten Zielort. Sie begrüßen die zu chauffierenden Personen, helfen ihnen ggf. beim Einsteigen und verstauen ggf. vorhandenes Gepäck in den Kofferraum.

Bezüglich ihrer Tätigkeit führen sie ein Fahrtenbuch und sind für die Abwicklung der Formalitäten bei Fahrten, die über die Staatsgrenzen hinaus gehen, verantwortlich. Zudem sind sie für die Pflege sowie Wartung der ihnen anvertrauten Fahrzeuge und für deren Prüfung auf Verkehrstauglichkeit verantwortlich. Chauffeure und Chauffeurinnen arbeiten bei Chauffeurunternehmen, Hotels oder auch auf selbstständiger Basis.

 

Zukunftsaussichten

Oftmals handelt es sich bei den zu befördernden Personen um Prominente, häufig aber auch um unbekannte Menschen. Der Chauffeurdienst gilt allgemeinhin als Luxusdienst für vermögendere Personen. Diese Form des Personentransportes hat relativ wenig Nachfrage, allerdings gibt es auch wenig Arbeitnehmernachfrage, so dass das Berufsfeld dennoch in einem positiven Licht steht.

 

Inhalte und Länge der Umschulung

Hauptsächlich benötigen Chauffeure und Chauffeurinnen einen Führerschein für die jeweilige Beförderungsklasse sowie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Für den Erwerb des Führerscheines müssen theoretisch Regeln zur Fahrzeugführung und des Straßenverkehrs erlernt und eine bestimmte Anzahl an praktischen Fahrstunden absolviert werden.

In der Regel geht der Tätigkeit des Chauffeurdienstes eine Ausbildung oder Umschulung in den Bereichen Güterkraft- und Personenverkehr vorher. Aus diesem Grunde werden hier die Lerninhalte einer Umschulung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin vorgestellt. In der Regel handelt es sich in dem Fall um ein duales Ausbildungssystem, bei dem ein Teil der Kenntnisse praktisch im Ausbildungsbetrieb und ein Teil theoretisch in der Berufsschule gelehrt werden.

Im praktischen Teil der Umschulung lernen die Umschüler/-innen die Funktionsweise der Fahrzeuge kennen. Das umfasst den Motor, die Kraftübertragung, das Fahrwerk sowie die mechanischen und elektrischen Systeme. Außerdem lernen sie, die Verkehrssicherheit zu beurteilen, wie Unfallstellen abgesichert werden, wie Arbeitsaufträge unter der Beachtung betrieblicher Vorgaben umgesetzt werden, wie Abrechnungen durchgeführt werden und wie Fahrten geplant und organisiert werden. Lerngegenstände sind darüber hinaus die Durchführung der Übernahme- und Abfahrtkontrolle, die Annahme und Überprüfung des Transportgutes und die Rechtsvorschriften im Straßenverkehr. Ferner lernen sie, wie die Kontrollinstrumente abgelesen werden, wie die Fahrgastsicherheit festgestellt wird und welche Vorschriften bei der Beförderung einzuhalten sind.

Im theoretischen Teil lernen die Umschüler an der Berufsschule, wie der eigene Betrieb repräsentiert wird, wie Nutzfahrzeuge gepflegt und gewartet werden, wie die Betriebsbereitschaft des Motors überprüft wird und wie Routen für die entsprechenden Zielgebiete geplant und durchgeführt werden. Dort lernen sie, wie das Fahrgestell und die Räder überprüft werden, wie die Funktion der Bremsanlage geprüft wird und wie der Transport von Gütern oder Personen im Allgemeinen abläuft.

Die Umschulungsdauer im Hinblick auf die Umschulung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin beträgt 3 Jahre und kann bei besonderen Gründen (z. B. wegen der Ausübung eines ähnlichen Berufes) verkürzt werden.

 

Zielgruppe der Umschulung

Als schulische Zugangsvoraussetzung ist meistenteils ein Hauptschulabschluss erforderlich, in einigen Fällen aber auch die mittlere Reife. Angehende Chauffeure und Chauffeurinnen sollten Freude am Fahren haben und im Führen von Kraftfahrzeugen sicher sein. Sie sollten sich gut mit den Verkehrsregeln auskennen und eine gute Auffassungsgabe haben, um vorausschauend fahren zu können. Zudem sollten sie kommunikativ aufgeschlossen sein und ein freundliches Auftreten haben, denn sie arbeiten eng am Menschen. In einigen Bereichen sind Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil.

 

Förderungen

Die Umschulung zum Chauffeur bzw. zur Chauffeurin wird, wenn es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt, in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, insofern besondere Gründe vorliegen (z. B. Unzufriedenheit mit dem alten Beruf, körperliche oder psychische Beschwerden bei der Ausübung des vorigen Berufes).

Ist zunächst eine Umschulung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin notwendig, so wird in der Regel vom Umschulungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung gezahlt, die je nach Betrieb variiert. Im Schnitt handelt es sich dabei zwischen 600 € bis 800 €.

Ferner kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden, was möglich ist, wenn die Umschüler/-innen nicht bei den Eltern oder in einer Ehe bzw. einer eheähnlichen Partnerschaft leben.

 

Anbieter der Umschulung

Geht der Umschulung eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin voraus, so handelt es sich um ein duales Ausbildungssystem. Die praktischen Kenntnisse werden in den entsprechenden Fuhrunternehmen, bei denen die Umschüler/-innen als Auszubildende eingestellt sind, und die theoretischen Kenntnisse in der Berufsschule vermittelt.
Wird nur ein Führerschein und eine Fahrerlaubnis für den Personentransport benötigt, so findet eine normale Fahrausbildung an einer Fahrschule statt.

 

Verwandte Bereiche der Umschulung als Fernstudium

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