Umschulungsberuf Patentanwaltsfachangestellte/r von A bis Z

Bis ein Patent erteilt wird, bedarf es viel Arbeit.
Bis ein Patent erteilt wird, bedarf es viel Arbeit.

Wenn ein cleverer Erfinder oder Entwickler eine gute Idee hervorgebracht hat, ist ein zuverlässiger Schutz derselben gefragt. Ganz gleich, ob eine Marke geschützt werden soll, ob ein Slogan vor dem Zugriff der Konkurrenz gesichert werden muss oder ob eine Maschine mit einer neuen Funktion versehen werden konnte, die auf einem einzigartigen Prinzip besteht – jetzt ist der Weg zum Patentanwalt wichtig. Damit dieser seine Arbeit nicht allein verrichten muss, sorgen gut ausgebildete Patentanwaltsfachangestellte dafür, dass alles in der Kanzlei gut läuft.

Die Profis unterstützen den Patentanwalt oder die Patentanwältin prinzipiell bei allen Dienstleistungen, die diese/r erbringt. Darüber hinaus sind es oft auch organisatorische Aufgaben, für die die Fachangestellten hinzugezogen werden. So sind häufig Schreiben aufzusetzen, Serienbriefe zu verfassen, mit Adressdaten zu verknüpfen und zu erstellen, Anträge zu stellen, Anmeldungen in die Wege zu leiten, Termine zu koordinieren und vieles mehr.

Wer die Umschulung zum Patentanwaltsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich aber nicht nur bei einer Patentanwaltskanzlei um eine Anstellung bemühen. Auch die Patentabteilungen von großen Unternehmen und Verbänden sowie das Bundespatentgericht und das Deutsche Patent- und Markenamt gelten als hochkarätige Arbeitgeber. Weitere Informationen zur gesamten Branche und zu den Möglichkeiten, sich als Patentanwaltsfachangestellte/r weiterzubilden, liefert auch der RENO Bundesverband, die Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V.“

 

Zukunftsaussichten als Patentanwaltsfachangestellte/r

Nach einer Umschulung zur oder zum Patentanwaltsfachangestellten sind die Berufsaussichten recht gut. Es gibt grundsätzlich genügend Stellen für die Fachangestellten, sofern sie einen guten Abschluss vorweisen können. Da Kanzleien der Patentanwälte allerdings nicht in jeder Kleinstadt zu finden sind, sondern eher in den Großstädten und Metropolen, ist gegebenenfalls Flexibilität gefragt. Wer allerdings dazu bereit ist, im Zweifelsfall umzuziehen und der Traumstelle als Patentanwaltsfachangestellte/r gegebenenfalls „nachzureisen“, kann sich oft über einige Jobangebote freuen.

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, kann sich auch bereits vor der möglichen Umschulung nach Kanzleien in der eigenen Umgebung umsehen. Sind viele Patentanwaltskanzleien in der Region vertreten, so kann die Umschulung sicherlich mit mehr Vertrauen in die berufliche Zukunft gestartet werden.

 

Inhalte und Länge der Umschulung zum / zur Patentanwaltsfachangestellten

In Deutschland gibt es heute rund 3.000 Patentanwälte. Viele von ihnen sind in eigenen Kanzleien tätig oder als spezialisierte Anwälte in einer größeren Kanzlei beschäftigt. Diese verfügen oft über ein enormes Fachwissen, denn bis sie als Patentanwälte tätig werden dürfen, müssen sie auch praktische Erfahrungen in der Industrie gesammelt haben – zu komplex sind die Ansprüche sonst, die an sie gestellt werden. Dies lässt den Schluss nahe, dass auch an die Angestellten eines Patentanwalts viele Anforderungen gestellt werden.

Für diese vielfältigen Herausforderungen können Umschüler zwei Jahre einplanen, wenn ihnen keine Vorleistungen aus einer ähnlichen Ausbildung oder aus einem bereits absolvierten Studium angerechnet werden.

Die Umschulung als verkürzte Ausbildung verläuft dual – das bedeutet, dass sie sich aus Phasen in der Berufsschule und im Betrieb zusammensetzt. Hier wird alles gelehrt, was die Profis nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Umschulung benötigen. In der Berufsschule stehen Mathematik, Deutsch und Wirtschaft auf dem Stundenplan, darüber hinaus auch Fremdsprachen – in der Regel Französisch und Englisch. Die dort erworbenen Fertigkeiten helfen den späteren Fachangestellten für Patenanwälte beispielsweise dabei, Briefe aufzusetzen, Verträge zu gestalten, Gebührenhöhen zu berechnen und Mandanten fachmännisch mit Informationen zu versorgen.

 

Für wen ist die Umschulung zum / zur Patentanwaltsfachangestellten geeignet?

Wer sich gerne zum / zur Patentanwaltsfachangestellten umschulen lassen möchte, sollte selbst gut strukturiert sein und auch sein Umfeld entsprechend im Griff haben. Da es in einer Anwaltskanzlei oft turbulent zugeht und viele Fälle gleichzeitig zu bearbeiten sind, ist dies eine der wichtigsten Säulen für den beruflichen Erfolg von Patentanwaltsfachangestellten. Die Fachleute müssen nach ihrer Umschulung, aber idealerweise auch schon während der Umschulungszeit, sorgfältig und verschwiegen arbeiten.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass sie viel Verständnis für die Anliegen der Mandanten entwickeln und dabei jederzeit serviceorientiert und gewissenhaft vorgehen. Dass auch das Ausdrucksvermögen gut geschult sein sollte, versteht sich bei einer solchen Tätigkeit, die viel mit einwandfreien Formulierungen zu tun hat, von selbst. Die meisten Kanzleien wählen vor allem diejenigen Bewerber aus, die einen sehr guten Schulabschluss vorweisen können. Ein Abiturzeugnis oder eine andere Form der Hochschulreife sind in der Regel sehr von Vorteil für die künftigen Umschüler.

 

Förderung und Finanzierung der Umschulung zum / zur Patentanwaltsfachangestellten

Wer eine Ausbildung zum / zur Patentanwaltsfachangestellten antreten möchte beziehungsweise eine diesbezügliche Umschulung anstrebt, darf mit einer Ausbildungsvergütung rechnen. Dies liegt gemäß den Angaben der Arbeitsagentur bei rund 700 bis 1.000 Euro pro Monat. In jedem der drei Ausbildungsjahre wird die Vergütung angehoben, bis nach der Umschulung oder Ausbildung dann hoffentlich eine Festanstellung angetreten werden kann. Trotz der Bezahlung kann es sein, dass die Umschulungsphase nicht mit der Vergütung bewältigt werden kann. Wer beispielsweise aus einer Langzeitarbeitslosigkeit und ohne finanzielle Reserven startet und wer noch dazu eigene Kinder zu versorgen hat, ist eventuell auf Unterstützung angewiesen.

Grundsätzlich steht hier der Gang zur Bank und die Aufnahme eines Kredits offen. Falls ein solcher nicht bewilligt wird – oder ganz einfach als Alternative –, kann eine Person auch bei der Arbeitsagentur um ein Beratungsgespräch bitten. In diesem Rahmen kann es beispielsweise darum gehen, ob Wohngeld oder Hartz IV bewilligt werden könnte. Dies ist in den meisten Fällen eine Einzelfallentscheidung.

 

Wer bietet die Umschulung zum / zur Patentanwaltsfachangestellten an?

Eine Umschulung oder eine Ausbildung zum Patentanwaltsfachangestellten wird von unterschiedlichen Kanzleien und Organisationen angeboten, die auch Patentanwälte beschäftigen. Natürlich bildet nicht jede Kanzlei aus, weswegen sich Interessenten im Vorfeld mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen sollten. Welche Berufsschule dann für den theoretischen Ausbildungsteil zu besuchen ist, wissen die ausbildenden Kanzleien.

Wer schon als Markensachbearbeiter tätig ist und sich lediglich in Richtung des aktuellen Markenrechts weiterbilden möchte, kann auch ein Seminar zum Thema besuchen und sich auf diesem Weg mit Informationen versorgen. Ein solches Seminarangebot hält beispielsweise das Forum Institut für Management GmbH bereit.

 

Fernstudium als Alternative: Was bietet sich an?

Nicht viele Hochschulen bieten in Deutschland ein Fernstudium im Bereich der Rechtswissenschaften an. Eine sehr gute Anlaufstelle ist die rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUni Hagen. Hier werden unterschiedliche Studiengänge angeboten, deren Zielgruppe in der Regel Patentanwälte sind, die sich weiterbilden möchten.

Zur Wahl stehen die Studiengänge Recht für Patentanwältinnen und Patenanwälte, Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz und Examinatorium Europaeum. Nähere Informationen sind direkt bei der Hochschule zu erfragen.

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