Umschulung zum/ zur Justizfachangestellten

Arbeitsort Gefängnis.
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Die/ der Justizfachangestellte übernimmt verwaltende und organisatorische Büroarbeiten, welche in juristischen Einrichtungen wie beispielsweise Gerichten und Staatsanwaltschaften anfallen. Typische Tätigkeiten dieser Büroarbeit sind die Aktenverwaltung, täglicher Schriftverkehr mit anderen juristischen Stellen sowie das Berechnen von Fristen. Teilweise müssen auch beratende Funktionen im Servicebereich eingenommen werden.

Typischerweise arbeitet der/ die Justizfachangestellte bei Staatsanwaltschaften oder bei Zivil- oder Strafgerichten. Weitere Anstellungen finden sich für diesen Beruf bei Rechtsanwaltkanzleien und Notariaten, stellenweise auch bei Banken und Versicherungen.

 

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten für Justizfachangestellte sind eher durchwachsen. Zwar müssen entstehende Lücken durch den Abgang bestehender Kräfte bei Staatsanwaltschaften und bei Gericht wieder aufgefüllt werden. Dennoch ist der Druck zu sparen im öffentlichen Dienst deutlich zu spüren und wirkt sich auf die Neuanstellungen in jedem Bereich aus.

 

Inhalte und Dauer der Umschulung

Die Umschulung zum/ zur Justizfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und ist aufgegliedert in einen betrieblichen Teil und einer Ausbildung in der Berufsschule. Mitunter kann eine Verkürzung der Ausbildung bei sehr guten Leistungen erwirkt werden, maximal kann aber nur ein Jahr verkürzt werden.
Im ersten Teil der Ausbildung stehen die büroorganisatorischen Abläufe und die Arbeitsorganisation im Vordergrund. Dazu werden bereits fallbezogene Rechtsandwendungen in Zivilverfahren, bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und bei Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelehrt. In der schulischen Ausbildung erfolgt die Unterrichtung in der Mitwirkung in Strafverfahren, in Zivilverfahren und in familienrechtlichen Angelegenheiten. Auch das Mitwirken bei Mahnverfahren, bei Grundbuchangelegenheiten, bei Erbschaftsangelegenheiten und bei Zwangsvollstreckungen sind in der Ausbildung fest verankert.
Im zweiten Teil der Ausbildung lernt der/ die Justizfachangestellte das Kosten- und Entschädigungsrecht sowie die fallbezogene Rechtsanwendung in Zivilverfahren kennen. Des Weiteren wird im schulischen Teil die Mitwirkung in Grundbuch- und Erbschaftsangelegenheiten und das wirtschaftliche Handeln im öffentlichen Dienst und in der Gesellschaft gelehrt.

 

Zielgruppe der Umschulung

Prinzipiell steht der Weg in den Beruf zum/ zur Justizfachangestellten jedem Menschen offen, bestimmte Voraussetzungen werden nicht benötigt. Allerdings sollten Interessenten an diesem Beruf ein Interesse an verwaltend-organisatorischen sowie an sozial-beratenden Tätigkeiten haben, welche den Großteil ihres Berufs ausmachen. Gute mündliche Kommunikationsfähigkeiten sind ebenso erforderlich wie ein gutes Wahrnehmungsvermögen und eine gute Merkfähigkeit. Um in Ausbildung und Beruf bestehen zu können sind gute Deutschkenntnisse elementar. Gute Kenntnisse in Mathematik und ein grundlegendes Interesse an wirtschaftlichen Sachverhalten sind von Vorteil. Einen weiteren Vorteil in der Ausbildung besitzen Menschen mit guten Fähigkeiten in der Datenverarbeitung, insbesondere beim Umgang mit Texten und mit Statistiken.

 

Fördermaßnahmen

Den größten Teil der Förderung stellt das Ausbildungsgehalt dar. Sollten in der Ausbildung Kosten entstehen, beispielsweise Prüfungskosten, so kann unter Umständen der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden. Diese Regelung findet sich unter Paragraph 77 Absatz 3 im Sozialgesetzbuch III und unter Paragraph 16 Absatz 1 im Sozialgesetzbuch II. Auch anfallende Lebenshaltungskosten während der Umschulung können über den Bildungsgutschein im Bedarfsfall abgedeckt werden. Eine entsprechende Information erfolgt im Einzelfall durch die Bundesagentur für Arbeit.

 

Anbieter der Umschulung

Angeboten wird die Umschulung zum/ zur Justizfachangestellten im Rahmen einer dualen Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule. Die Anbieter für Ausbildungsstellen sind Staatsanwaltschaften und Gerichte.

 

Alternative Umschulungen im Fernstudium

Eine Umschulung im Rahmen eines Fernstudiums wird nicht angeboten. Eine Umschulung muss in einer dualen Ausbildung mit dauerhafter Präsenz im Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erfolgen.
Des Weiteren bietet sich ein Fernstudium als Rechtsreferent/in, Assessorwirt/-in oder als Rechtswirt/-in als Alternative an. Ferner ist ein Fernstudium in Wirtschaftsjura oder als Rechtsökonom/-in hier zu nennen.

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