Umschulung zum Unternehmensberater / zur Unternehmensberaterin

Die Tätigkeit eines Unternehmensberaters, vereinfacht dargestellt. © SP-PIC - Fotolia.com
Die Tätigkeit eines Unternehmensberaters, vereinfacht dargestellt.
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Im Gegensatz zu Österreich ist die Unternehmensberatung in Deutschland keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Wünschenswert wäre aber eine umfassende Berufserfahrung in den entsprechenden Bereichen, in dem sich die Unternehmensberatung bewegt, um als seriös anerkannt zu werden. In der Regel ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium ein wünschenswertes Aushängeschild für Unternehmensberater/-innen.

Bei der Beratung handelt es sich um eine Dienstleistung. Der Beratungsprozess erfolgt durch die Interaktion mit einem Kunden, dem Expertenwissen zugeteilt wird, das ihn in seinen unternehmerischen Entscheidungen unterstützen soll. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme der Ausgangssituation aufgenommen und eine prognostische Zielsetzung formuliert. Daraus wird der Beratungsaufwand sowie dessen Intensität kalkuliert, wofür eine Konzeptentwicklung und –präsentation entwickelt werden.

Die Beratung erfolgt immer direkt am Kunden, der eine leitende Stellung in einem Unternehmen hat. Dabei ist der Unternehmensberater bzw. die Unternehmensberaterin vom Kunden unabhängig und ihm gegenüber objektiv. Es ist wichtig, eine Kompetenz über den Themenbereich der Beratung mitzubringen sowie vertraulich zu sein.

 

Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten für Unternehmensberater/-innen sind deutlich positiv gestaltet, denn die steigende Vielfalt ökonomischer Möglichkeiten sowie der sich potenziell erhöhende technische Fortschritt sorgen dafür, dass die Unternehmensprozesse immer komplexer und unübersichtlicher werden. Auch steigt die Zahl der Jungunternehmer mit einem geringen Erfahrungsschatz. Aus diesem Grunde benötigen immer mehr Unternehmen eine kompetente Beratung von Experten. Die Nachfrage an Unternehmensberater/-innen ist sehr hoch und wird in Zukunft stetig steigen.

 

Inhalte und Länge der Umschulung

Für die Umschulung zum Unternehmensberater bzw. zur Unternehmensberaterin gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, da der Beruf theoretisch von allen Personen ausgeübt werden kann, wenngleich von einigen kompetenter als von anderen. Wichtig ist es, ein Experte auf einem Gebiet zu sein, das sich mit der Tätigkeit von Unternehmensprozessen identifiziert. Hauptsächlich ist der Abschluss eines Hochschulstudiums in einem solchen Gebiet die Voraussetzung für die Einstellung in Unternehmensberatungsgesellschaften bzw. für die Anerkennung eines Unternehmensberaters oder einer Unternehmensberaterin in Selbstständigkeit. In Ausnahmefällen werden auch Arbeitnehmer ohne akademische Bildung, allerdings mit großer Berufserfahrung, eingestellt.

Die Länge einer solchen Umschulung variiert zwischen der langjährigen Tätigkeit eines Arbeitnehmers, der einen großen, für unternehmerische Entscheidungen relevanten Erfahrungsschatz sammelt, und einem mehrjährigen Hochschulstudium. Weil die Unternehmensberatung keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist, gibt es keine reinen Umschulungsinstitutionen – die Umschulung basiert auf der eigenverantwortlichen Gewinnung von Expertenwissen, das unternehmerisch relevant ist.
Inhaltlich gibt es keine Grenzen. So kann z. B. ein Betriebswirt bzw. eine Betriebswirtin oder auch ein Physiker bzw. eine Physikerin ein Unternehmensberater bzw. eine Unternehmensberaterin sein, wobei der Beratungsschwerpunkt auf dem Bereich liegt, der eine Beratung benötigt. Gemessen am Beispiel wäre ein Betriebswirt oder eine Betriebswirtin für Fragen zu wirtschaftlichen Prozessen und ein Physiker oder eine Physikerin für Fertigungsprozessfragen zu Rate zu ziehen.
Beratungsinhalte sind Antworten auf Fragen z. B. zu geplanten Fusionsvorhaben, zur Kostensenkung, zur Sicherheit, zur Personaleinsatzstruktur, zur Organisation, zur Finanzierung, zur Automatisierung, zur Modernisierung etc.

 

Zielgruppe der Umschulung

Jeder kann eine eigenverantwortliche Umschulung zum Unternehmensberater bzw. zur Unternehmensberaterin vornehmen, sofern ein unternehmerisch relevantes Expertenwissen besteht bzw. die Bereitschaft vorhanden ist, sich ein solches Wissen anzueignen. Auch sind eine hohe Reisebereitschaft sowie ein enormer Zeitaufwand für jeden Klienten nötig. Die Arbeitszeiten belaufen sich meistens auf über 14 Stunden täglich. Zudem ist ein hohes Selbstwertgefühl sowie ein sicheres Auftreten wichtig, um eine durchsetzungsfähige Persönlichkeit charakterisieren zu können.

 

Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es nur bei der Aufnahme eines Studiums in Form von BAföG, das beim zuständigen BAföG-Amt beantragt werden sollte. Auch ist die Zuweisung zu einem Stipendium möglich, insofern besondere Leistungen gezeigt werden. Weil es sich bei der Unternehmensberatung nicht um eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung handelt und es keine Umschulungsinstitutionen gibt, gibt es keine Förderung für außerstudentische Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit.

 

Anbieter der Umschulung

Mit Ausnahme der Hochschulen und Fachhochschulen gibt es keine institutionalisierten Anbieter für Umschulungen im Bereich der Unternehmensberatung. Und selbst diese sind nur mittelbare Umschulungsinstitute. Durch das Studium eines angewandten Fachbereiches können Wissensinhalte erworben werden, die für die Tätigkeit einer Unternehmensberatung relevant sein können.

 

Verwandte Bereiche der Umschulung als Fernstudium

Häufig werden Unternehmensberater/-innen mit Steuerberater/-innen und Wirtschaftsprüfer/innen in Verbindung gebracht. Aufgrund der großen Bandbreite an Bereichen, die für eine Unternehmensberatung in Frage kommen, lassen sich keine eindeutigen verwandten Bereiche abgrenzen. Nutzen Sie doch einfach die Übersichtsseite zum Thema Fernstudium.

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