Umschulung zum Triebfahrzeugführer/ zur Triebfahrzeugführerin

Für viele Eisenbahnfans ein Traumjob: Triebfahrzeugführer. © Arndt Büthe
Für viele Eisenbahnfans ein Traumjob: Triebfahrzeugführer.
© Arndt Büthe

Triebfahrzeugführer/innen arbeiten in Eisenbahnverkehrsunternehmen und führen, rangieren und prüfen Loks und Triebfahrzeuge. Der Beruf ist eng verwandt mit dem des Lokführers/ der Lokführerin, Einsatzorte sind Güter- und Fernzüge, aber auch der S- und U-Bahn Verkehr. Die Koordination der Züge und die Überprüfung der Betriebssicherheit gehören ebenso zum Aufgabenbereich wie der sichere Transport von Reisenden, Gütern und Gepäck.

Triebfahrzeugführer/innen übernehmen zudem die Aufgabe der Zugführer/innen, sofern die Position der Reisebegleitung in den Zügen nicht besetzt ist. Die Grundvoraussetzung für diesen Beruf ist die Fähigkeit, dauerhaft mit höchster Konzentration zu arbeiten. Darüber hinaus ist ein gutes Sehvermögen unabdingbar, insbesondere das Farbsehen darf keinesfalls beeinträchtigt sein: Das sichere Erkennen von Warnsignalen und ein schnelles Handeln sind die Grundbedingungen für den sicheren Transport im Personen- und Güterverkehr. Die Qualitätsprüfung und Fehlererkennung und -behebung gehört neben der Zugführung ebenso zu den wichtigen Aufgabenfeldern dieses Berufs wie das Be- und Entladen von Gütern und Gepäck.

 

Zukunftsaussichten

Die Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz sind in dieser Branche sehr hoch. Sowohl im Bereich des Personen- als auch des Güterverkehrs mangelt es an ausgebildeten Fachkräften, was nicht zuletzt auf die Privatisierung der Bahn zurückzuführen ist. Angestellten im Eisenbahnverkehr steht eine Vielzahl von Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten zur Verfügung, mit denen die Einsatz- und Aufgabenbereiche stetig erweitert werden können. Zum Teil garantiert die Umschulungsmaßnahme eine anschließende Festanstellung in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen.

 

Dauer, Ablauf und Inhalte der Umschulung

Für die Teilnahme an der Weiterbildung wird ein Mindestalter von 20 Jahren und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare, mehrjährige Berufstätigkeit vorausgesetzt. Im Vorfeld müssen die Teilnehmer einen Eignungstest durchlaufen, der die arbeitsmedizinische wie psychologische Tauglichkeit für diesen Beruf bescheinigt. Geprüft werden dabei insbesondere das Seh- und Hörvermögen, die Reaktionsfähigkeit und das Verhalten in Stresssituationen. Weitere Zugangsvoraussetzungen sind technisches Verständnis, gute Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Nachweis über eine Förderung. Die Dauer der Umschulung beläuft sich auf sechs bis zehn Monate und endet mit dem Erreichen des Triebfahrzeug-Führerscheins der Klasse B nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV).

Die Teilnehmer/innen erlernen die Grundlagen des Bahnbetriebs, relevante Rechtsverordnungen und Gesetze, das Erkennen und Senden von Warn- und Notsignalen, das umfassende Regelwerk des Personen- und Güterverkehrs sowie den Umgang mit stressigen Situationen. Im Laufe der Ausbildung qualifizieren sich die Teilnehmer/innen für den Erwerb spezieller Berechtigungen wie der Gefahrgutausbildung oder der Wagenprüferqualifikation. Das Führen der Triebfahrzeuge wird an Simulatoren erlernt, mit denen nahezu sämtliche Situationen des späteren Berufslebens geübt werden können. Ebenfalls Teil der Ausbildung sind Praxisfahrten, bei denen die angehenden Triebfahrzeugführer/innen als Begleitung im regulären Betrieb mitfahren. Die Umschulung ist nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung und mit dem Erhalt des Triebfahrzeug-Führerscheins beendet.

 

Zielgruppe

Die Umschulung richtet sich an alle, die Interesse an technischen und organisatorischen Tätigkeiten haben und die den Anforderungen entsprechen. Wichtig ist die Bereitschaft, den medizinisch-psychologischen Eignungstest zu absolvieren, denn nur durch diesen wird die Tauglichkeit für den Beruf des Triebfahrzeugführers/ der Triebfahrzeugführerin bescheinigt. Ein gutes Sehvermögen ist ebenso notwendig wie eine verantwortungsbewusste und konzentrierte Arbeitsweise.

 

Förderungsmöglichkeiten

Wenn der Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht, kann dieser über die Agentur für Arbeit oder über das Jobcenter beantragt werden. Der Bildungsgutschein gewährt die volle Kostenübernahme durch den zuständigen Träger, gegebenenfalls besteht Anspruch auf weitere Unterstützung für Fahrt- und Unterbringungskosten. Außerdem ist eine Kostenübernahme durch verschiedene Landesprogramme wie der Bildungsprämie oder Bildungscheck NRW möglich.

 

Anbieter der Umschulung

Eine Möglichkeit zur staatlich geförderten Weiterbildung bieten die Grone-Bildungszentren in Dortmund. Die Anmeldung kann laufend erfolgen, Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder Metronom offerieren nur von Zeit zu Zeit Weiterbildungskurse.

 

Qualifikation per Fernstudium

Die Weiterbildung zum Triebfahrzeugführer oder zur Triebfahrzugführerin oder verwandte Umschulungen können nicht in Form eines Fernkurses absolviert werden, da die Ausbildung mithilfe von speziellen Simulatoren bzw. direkt im Bahnbetrieb stattfindet. Vereinzelt offerieren Fernuniversitäten Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich der Schienenfahrzeugtechnik.

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Christian Krumes

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