Nicht nur Duale Berufsausbildungen bereiten auf eine spätere Tätigkeit vor, sondern auch Duale Studiengänge können den Grundstein für die Karriere legen. Eine einheitliche Definition und Bezeichnung dieser Art des Studiums konnte sich bislang nicht durchsetzen, weswegen auch häufig von ausbildungs-integrierenden, praxisbegleitenden oder berufsintegrierenden Studiengängen gesprochen wird.
Die wichtigsten Fakten und Regelungen für ein Duales Studium als Zweitstudium haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengetragen.
Dual als Zweitstudium: Was ist ein Duales Studium überhaupt?
Ein Duales Studium besteht aus Theorie- und Praxis-Anteilen. Es ist also mit der dualen Berufsausbildung vergleichbar, die in einem Unternehmen und einer Berufsschule stattfindet. Da es sich jedoch um eine akademische Berufsausbildung handelt, sind die Ansprüche deutlich höher. Damit man von einem Studium sprechen kann, muss ein wissenschaftlicher Anspruch erfüllt werden. Zudem muss die Zeit an der Universität oder Fachhochschule mindestens die Hälfte der gesamten Ausbildungsdauer umfassen. Der zweite Teil des Dualen Studiums wird bei Praxispartnern absolviert. Es kann sich dabei sowohl um ein normales Unternehmen als auch eine soziale Einrichtung oder die Öffentliche Verwaltung handeln. Der Studierende bekommt vom Praxispartner ein festes monatliches Gehalt.
Das wichtigste Kriterium lautet jedoch: Die Tätigkeit beim Praxispartner und die Ausbildung an der Hochschule sind inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt. In der Regel bieten Unternehmen und Hochschulen in Kooperation Duale Studiengänge an, sodass sich die Studierenden um die organisatorischen Dinge nicht selbst kümmern müssen. Darin unterscheiden sich Duale Studiengänge auch wesentlich von sogenannten Berufsbegleitenden Studiengängen, die lediglich parallel zur eigentlichen beruflichen Tätigkeit stattfinden.
Ausbildungs-, berufs- oder praxisintegrierend?
Hinter diesen drei Begriffen verbergen sich unterschiedliche Ausbildungswege. Jede Form des Dualen Studiums richtet sich dabei an eine andere Zielgruppe. Wer ausbildungsintegrierend dual studiert, verbindet ein Hochschulstudium mit einer gezielten Berufsausbildung. Das heißt, der Studierende erwirbt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und gleichzeitig auch einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf. Um ein solches Duales Studium beginnen zu können, ist eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.Ä.) erforderlich.
Wer bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und auch bereits Berufserfahrung sammeln konnte, kann hingegen berufsintegrierend dual als Zweitstudium studieren. Das Abitur ist hierfür nicht notwendig. Studieninteressierte sollten sich jedoch frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber darüber einigen, inwiefern Arbeit und Studium verknüpft werden können. Zudem ist eine betriebliche Freistellung notwendig. Das heißt, es wird ein Vertrag zwischen dem Studierenden, der Hochschule und dem Unternehmen geschlossen.
Eine weit verbreitete und bei Schulabsolventen sehr beliebte Form des Dualen Studiums ist das praxisintegrierende Studium. Das Hochschulstudium wird hier mit längeren Praxiseinsätzen verbunden. Es entsteht also sehr früh eine Bindung zu einem potentiellen Arbeitgeber. Im Gegensatz zum ausbildungsintegrierenden Studium erwerben die Teilnehmer hier jedoch keinen Berufs-, sondern nur einen Hochschulabschluss.
BAföG, Kindergeld und Studienfinanzierung
Der wohl größte Vorteil eines Dualen Studiums besteht darin, dass jeder Studierende ein monatliches Gehalt bekommt. In der Regel übernimmt der Praxispartner auch die Kosten für das Studium. Es fallen also keine Studiengebühren an. Leider bleibt dies nicht ohne Konsequenzen für die Studierenden. Ihr Gehalt fällt meist deutlich geringer aus als das eines normalen Auszubildenden. Verbindliche Vorgaben für alle Unternehmen gibt es zudem nicht, sodass die Lohngestaltung nicht einheitlich ist. Es kann also vorkommen, dass die Studierenden nur während der Praxisphasen Geld bekommen. Zudem ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Studiengebühren vollständig oder teilweise zu übernehmen.
Das Einkommen der Studierenden ist also längst nicht in jedem Monat gleich und kann auch sehr niedrig ausfallen. In diesen Fällen werden finanzielle Zuschüsse nötig. Seitens der Unternehmen können beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse oder Zuschüsse für Lehrmaterial gezahlt werden. Eine Besonderheit gilt nur für ausbildungsintegrierende duale Studiengänge: Die Studierenden erhalten, wie normale Auszubildende auch, gesetzlich vorgeschriebene jährliche Lohnsteigerungen.
Prinzipiell sind Teilnehmer eines Dualen Studiums auch BAföG-berechtigt. Ihr Einkommen wird jedoch in voller Höhe angerechnet, sodass letztlich in den meisten Fällen doch kein Anspruch mehr besteht. Anders verhält es sich mit dem Kindergeld. Dieser monatliche Betrag wird bis zum 25. Geburtstag gezahlt und steht auch den Studierenden im dualen System zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich eine Berufsausbildung in dem Studium enthalten ist. Der Anspruch auf das Kindergeld erlischt erst nach Überschreiten der Altersgrenze oder nach dem Abschluss des Studiums.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Abseits von BAföG und Kindergeld gibt es weitere Möglichkeiten, das Duale Studium zu finanzieren. Ein Nebenjob wird in den meisten Fällen nicht in Betracht kommen, da dieser vom Arbeitgeber genehmigt werden müsste und das Studium viel Zeit in Anspruch nimmt. Realistischer ist die Gewährung eines Studien- oder Bildungskredites.
Aufgrund des Gehaltes fällt dieser Kredit in der Regel deutlich geringer aus als bei anderen Studierenden, sodass sich keine allzu hohen Schulden ansammeln. Gleichzeitig können viele Studienkosten steuerlich geltend gemacht werden, sodass eine Steuererklärung ab dem ersten Studienjahr unbedingt empfohlen wird. Im Zweifel muss das Duale Studium jedoch hauptsächlich privat finanziert werden, sodass auch diese Optionen frühzeitig eruiert werden sollten.