Zweitstudium Zahnmedizin

Im Zweitstudium zum Zahnarzt – dafür gehört Durchhaltevermögen und das nötige Kleingeld.

Zahnmedizin ist ein sehr beliebter Studiengang, denn schließlich ist der Beruf des Zahnarztes hoch angesehen und verspricht ein gutes Gehalt. Zudem ist absehbar, dass Sie als Zahnarzt feste Arbeitsstunden haben werden und nicht im stressigen Bereitschaftsdienst arbeiten müssen. Daher entscheiden sich viele Absolventen, nach ihrem Erststudium umzusatteln und sich an der Zahnmedizin zu versuchen.

Zum Studiengang gehört nicht nur das obligatorische Wissen über Mund, Zähne, Kiefer und Zahnfleisch, sondern Sie lernen auch Grundlagen der Humanmedizin, die sehr nützlich sind. Anders als bei der Humanmedizin ist die Zahnmedizin jedoch ein sehr praktisch orientiertes Studium, das den Studenten nicht ganz so viel abverlangt wie ein klassisches Medizinstudium. Dennoch ist es recht zeitintensiv und Studenten müssen mit einer Länge von 10-11 Semestern, also etwa 5 Jahren, rechnen.

Auch für Quereinsteiger, die nach einem bereits abgeschlossenen Bachelor- oder Masterstudiengang etwas Neues ausprobieren möchten, eignet sich Zahnmedizin als Studium gut. Es ist sogar von Vorteil, bereits Berufserfahrung oder praktische Kenntnisse zu haben. Denn nach dem eigentlich nur dreijährigen Studium an der Universität ist es verpflichtend, zwei weitere Jahre als Assistenzarzt in einer Praxis zu arbeiten. Wenn Sie sich im Arbeitsleben bereits auskennen, wird Ihnen dieser Einstieg in den Arbeitsalltag eines Zahnarztes leichter fallen. Darüber hinaus dient diese praktische Erfahrung oft der späteren Arbeitssuche, denn viele Assistenzzahnärzte werden später von der Praxis übernommen oder an Kollegen weiterempfohlen. Informieren Sie sich gut über die Praxis, in der Sie Ihre Assistenz absolvieren, denn in den besseren Praxen dürfen Sie auch an Fortbildungen teilnehmen und bekommen viel wertvolle Unterstützung.

 

Allgemeine Chancen auf einen Platz im Studiengang Zahnmedizin

Für Zahnmedizin gibt es stets mehr Bewerber als Plätze. Etwa 30 Hochschulen bieten den Studiengang an, was bedeutet, dass in Deutschland ungefähr 15.000 Plätze derzeit belegt sind. Einige Tausend davon werden jährlich frei.
Für die Studienzulassung gibt es für Erststudierende die folgenden drei Kriterien:

  • Abiturdurchschnittsnote (20%)
  • Wartezeit (20%)
  • Auswahlverfahren an Hochschulen (60%)

 

Wenn Sie also eine sehr gute Abiturnote, idealerweise eine 1,0, haben, denn haben Sie recht gute Chancen, direkt nach der Schule mit der ersten Bewerbung einen Studienplatz für Zahnmedizin im Erst- oder Zweitstudiengang zu erhalten. Die Wartezeit beginnt ab Zeitpunkt der Bewerbung. Wenn Sie nämlich mit dem ersten Bewerbungsversuch nicht direkt angenommen werden, werden Ihnen die Semester, die Sie auf den Studienplatz warten, angerechnet. Studienbewerber, die bereits länger als andere warten, werden ebenfalls bevorzugt zugelassen.

Über das jeweilige Auswahlverfahren an der Universität haben Sie aber eine besonders gute Chance, für den Studiengang aufgenommen zu werden. Auf diesen Test sollten Sie sich sehr gut vorbereiten. Es gibt entsprechende Kurse und Bücher, die dabei helfen. Zusätzlich hilft es bei allen drei möglichen Aufnahmekriterien, wenn Sie bereits Erfahrungen im zahnmedizinischen Bereich vorweisen können. Ein entsprechendes Praktikum oder ein Nebenjob sind dafür ideal.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Bewerber mit einem hervorragenden Abitur, mit einigen Wartesemestern und mit einem exzellenten Ergebnis im Auswahlverfahren die besten Chancen auf einen Platz für das Zweitstudium Medizin haben. Mit etwas Geduld sowie ausreichend Vorbereitung auf den Test, auch in Form von praktischer Erfahrung, haben Sie also gute Chancen auf Ihren gewünschten Studienplatz.

Achtung: Diese Informationen gelten für Studierende, die ihr erstes Studium aufnehmen wollen! Wenn es sich bei Ihnen um ein Zweitstudium in der Zahnmedizin handelt, gilt ein anderes Punktesystem. Übrigens: Wenn Sie Ihr Erststudium abgebrochen haben, gilt das Zahnmedizinstudium nicht als Zweitstudium. Dies ist nur dann der Fall, wenn Sie ein erstes Studium mit einem Bachelor- oder Masterabschluss erfolgreich absolviert haben.

 

So funktioniert die Bewerbung für das Zweitstudium Zahnmedizin

Die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Zahnmedizin erfolgt inzwischen zentral für ganz Deutschland. Das bedeutet, dass Sie sich zunächst bei Hochschulstart registrieren müssen, um dort Ihre persönlichen Angaben und Unterlagen einzureichen. Dort können Sie sich nur für einen Studiengang bewerben. Sie dürfen angeben, welche Hochschule Sie bevorzugen, aber es kann sein, dass Ihnen ein Platz an einer anderen Universität angeboten wird, die weniger beliebt (aber deshalb nicht unbedingt weniger gut) ist. Dies bedeutet auch, dass Sie eventuell für Ihren Traumstudiengang die Stadt wechseln müssen.

Wichtig ist auch, zu wissen, dass nur 3% der Studiengänge für Studierende im Zweitstudium zur Verfügung stehen. Dies klingt wenig, aber Sie sollten bedenken, dass sich nicht viele Studierende nach erfolgreich absolviertem Studium dafür entscheiden, noch einmal von vorne anzufangen. Anders als für die Erststudierenden gibt es für Zweitstudierende ein besonderes System zur Aufnahme in das Studium. Dies bewertet, wie dringend die bei Ihnen vorliegenden Gründe für ein Zweitstudium sind. Zudem wird die Note aus Ihrem ersten Studium berücksichtigt.

 

Das Punktesystem aus wissenschaftlichen und beruflichen Gründen

Für Zweitstudienbewerber werden beim zentralen Vergabesystem für Zahnmedizin ebenso wie für andere Studiengänge Punkte vergeben, die letztendlich über die Aufnahme in den Studiengang entscheiden. 1 bis 4 Punkte erhalten Sie für die Abschlussnote Ihres ersten Studiengangs, je nachdem, wie gut diese war.

Noch wichtiger sind aber die Punkte, die Sie für überzeugende wissenschaftliche und berufliche Gründe, die für ein Zweitstudium sprechen, erhalten. Zunächst einmal müssen Sie begründen, dass zwingende berufliche Gründe vorliegen, beispielsweise, wenn Ihr angestrebter Beruf zwei abgeschlossene Studiengänge erfordert. Dafür werden bis zu 9 Punkte vergeben. Danach erfolgt die Einstufung nach wissenschaftlichen Gründen, die dann vorliegen, wenn Sie eine spätere Tätigkeit in der Forschung oder der Wissenschaft anstreben und dafür eine zusätzliche wissenschaftliche Qualifikation benötigen. Bis zu 11 Punkte werden Ihnen für dieses Kriterium zugeteilt. Dann geht es um besondere berufliche Gründe, die darin bestehen, dass das Zweitstudium Ihr Erststudium (zum Beispiel Humanmedizin oder BWL) sinnvoll ergänzt und damit Ihre beruflichen Aussichten verbessert.

Auch sonstige berufliche Gründe, die das Zweitstudium befürworten, dürfen Sie anführen und erhalten bis zu 7 Punkte für die besonderen und bis zu 4 Punkte für die sonstigen beruflichen Gründe. Wenn Sie andere einleuchtende Gründe anführen können oder beweisen, dass Sie gerade eine Familienphase hinter sich haben, erhalten Sie jeweils einen weiteren Punkt.

Die Bewerber für das Zweitstudium Zahnmedizin werden also nach diesem Punktesystem eingestuft. Je höher Sie dabei liegen, desto besser sind Ihre Chancen auf einen Studienplatz. Daher ist es wichtig, dass Sie gute Gründe für das Zweitstudium vorlegen können, die sowohl wissenschaftlich als auch beruflich sein dürfen. Zudem hilft es, einen guten Abschluss im Erststudium belegen zu können.

 

Zweitstudium Zahnmedizin nach einem Erststudium in Humanmedizin

Wenn Sie bereits ein abgeschlossenes Studium mit dem ersten oder zweiten Staatsexamen in Humanmedizin oder Allgemeinmedizin absolviert haben, ist es oft leichter für Sie, einen Platz für ein Zweitstudium in Zahnmedizin zu erhalten und dieses erfolgreich abzuschließen. Dies hat verschiedene Gründe:

Zum einen haben Sie bereits medizinische Vorkenntnisse und es wird Ihnen deutlich leichter fallen, Fachbegriffe und Konzepte zu lernen und zu verstehen. Sie kennen die Arbeitsweisen eines Arztes und haben ein gutes Gefühl dafür, wie vorsichtig man bei Operationen und anderen Eingriffen vorgehen muss.

Außerdem haben Sie in den meisten Fällen praktische Erfahrungen im Erststudium gesammelt, die Ihnen dabei helfen, den technischen Aspekt der Zahnmedizin zu verstehen. Sie wissen bereits, wie man mit Patienten und Kollegen umgeht und was die grundlegenden Techniken für die Desinfektion und andere wichtige Routineaufgaben sind.

Diese praktische Erfahrung, aber auch das theoretische Wissen, das Sie bereits erworben haben, sind oft auch dabei hilfreich, schnell einen Studienplatz für das Zweitstudium zu bekommen. Dies gilt in begrenztem Umfang sogar für verwandte Erststudiengänge wie Tiermedizin oder Psychologie. Wenn Sie Glück haben, können Ihnen einige der bereits belegten Module sogar angerechnet werden, sodass Sie während des Zahnmedizin-Studiums etwas weniger Zeit aufwenden müssen.

 

Zweitstudium Zahnmedizin nach einem Erststudium in BWL

Auch ein bereits abgeschlossenes Studium in Betriebswirtschaftslehre ist von Vorteil, wenn Sie danach auf Zahnmedizin umsatteln. Zwar haben Sie in diesem Fall höchstwahrscheinlich keine relevanten praktischen Erfahrungen in einer Zahnarztpraxis gesammelt, aber Sie haben ein gutes Verständnis der wirtschaftlichen Hintergründe. Diese sind auch für Zahnärzte wichtig, denn in der Praxis müssen Sie in Kooperation mit Kollegen Preise festlegen, Materialien bestellen und mit Anbietern für verschiedenes Zubehör verhandeln.

Allerdings können Sie sich aus dem BWL-Studium keine Punkte anrechnen lassen oder die Bewerbungschancen erhöhen. Wenn Sie aber schon recht früh wissen, dass Sie auf die Zahnmedizin umsteigen möchten, ist es empfehlenswert, ein Praktikum in einem Pharmazie- oder Zahnmedizinunternehmen zu machen, um so das erworbene BWL-Wissen nicht zu verlieren, sondern intelligent mit der Zahnmedizin zu kombinieren. Viele vorherige BWL-Studierende, die im Zweitstudium Zahnmedizin kombinieren, haben eher ein praktisches als ein wissenschaftliches Interesse an diesem Studiengang. Denn nicht jeder Absolvent arbeitet später als Zahnarzt. Es gibt viele verwandte Berufe in der Industrie, die ebenfalls attraktiv und lukrativ sind. Dazu gehören unter anderem technischer Assistent, Forschungsleitung oder die Tätigkeit als Vertreter für zahnmedizinisches Zubehör.

 

In das Zweitstudium einklagen

Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung nicht für das Studium Zahnmedizin aufgenommen wurden, gibt es neben der Wartezeit auch die Möglichkeit, sich in das Studium einzuklagen. Dies ist für das Zweitstudium oft ein wenig schwieriger als für das Erststudium, da Sie ja bereits einen Abschluss haben und der Anwalt somit nicht nachweisen kann, dass bei Ihnen ein Mangel an Bildungsmöglichkeiten vorliegt. Dennoch gibt es spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, die Ihnen dabei helfen können, vor Gericht den gewünschten Studienplatz zu erhalten. Dies ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, aber vorausgesetzt, der Anwalt sagt Ihnen im Vorgespräch eine gute Chance zu, ist es einen Versuch wert.

Alternativ entscheiden sich viele Studierende, statt in Deutschland in Österreich oder der Schweiz zu studieren. Dies ist teils günstiger und ermöglicht es Ihnen, ohne lange Wartezeiten schneller einen Platz zu erhalten.

 

Finanzierung des Zweitstudiums in Zahnmedizin

Zahnmedizin gehört zu den teuersten Studiengängen in Deutschland. Auch an öffentlichen Universitäten ist er mit Kosten verbunden, was auch daran liegt, dass die Material- und Laborkosten durch diesen Betrag gedeckt werden müssen. Bis zu 10.000 Euro müssen Sie für einen Bachelorstudiengang in Zahnmedizin rechnen. Es gibt aber einige Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für diesen Studiengang zu erhalten. Dazu gehören Stipendien, die an manchen Unis direkt ausgeschrieben werden. Auch externe Anbieter geben insbesondere an talentierte, aber auch an benachteiligte Studierende vergeben werden. Studierende mit Kind oder mit einer Behinderung haben ebenfalls gute Aussichten auf ein Stipendium oder einen Preisnachlass.

Zusätzlich gibt es Zahnarztpraxen, die angehende Ärzte in der Ausbildung unterstützen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie dort bereits gearbeitet haben und die Ärzte Sie kennen. Zudem ist dies meist mit der Bedingung verbunden, dass Sie nach dem Studium dort arbeiten. Einige Studierende entscheiden sich dafür, während der Semesterferien in einer bestimmten Praxis zu arbeiten, um so Kontakte zu knüpfen und das Studium besser finanzieren zu können. 

Umschulung per Fernstudium - die Studienführer 2023 sind da:

 

Quellen

http://abi.de/studium/studiengaenge_und_abschluesse/zahnmedizin-studieren-hintergr014214.htm
https://studienplatz-klage.de/alles-zum-hochschulstart/zweitstudium/
https://www.studycheck.de/studium/zahnmedizin
https://www.hochschulstart.de/index.php?id=7
https://www.medi-learn.de/foren/archive/index.php/t-10591.html

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