Berufswechsel als Polizist: Möglichkeiten und Vorgehensweise

ausbildung hilfspolizist
Es gibt viele Gründe, nicht mehr als Polizist tätig zu sein zu wollen: Arbeitsüberlastung, schlechte Bezahlung…

Auch Polizisten können den Beruf wechseln und es stehen ihnen dabei erstaunlich viele Wege offen. Ob man sich in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis befindet, spielt für den Berufswechsel zwar eine Rolle, ist jedoch nicht entscheidend. Denn auch Beamtenverhältnisse können durchaus aufgelöst werden.

 

Angestellt oder verbeamtet?

Wer bei der Landes- oder Bundespolizei tätig ist, wird nach einer gewissen Zeit verbeamtet. Zwischen dem Abschluss der Ausbildung und dem Übergang in ein Beamtenverhältnis liegen jedoch in der Regel mehrere Jahre und eine Kündigung ist in dieser Zeit durchaus möglich. Anschließend erfolgt jedoch zwangsläufig der Eintritt in den Beamtenstatus. Polzisten sind dafür zuständig, hoheitliche Aufgaben auszuführen und müssen dazu im Staatsdienst stehen. Sie sind ihren Dienstherren verpflichtet und dürfen sich an keinem Streik beteiligen.

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden (dem sogenannten Ordnungsamt) werden zwar gemeinhin auch als Polizisten bezeichnet, es handelt sich rechtlich jedoch lediglich um städtische oder kommunale Angestellte der jeweiligen Behörde. Angestellten steht es jederzeit offen, ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen und sich nach eigenem Belieben um eine andere Stelle zu bewerben. Doch auch der Wechsel innerhalb einer Behörde ist für sie durchaus möglich.

Für Beamte gilt dies nur zu einem gewissen Teil. Zwar ist der Antrag auf Versetzung in eine andere Abteilung legitim und vielerorts wird bereits ein Rotationssystem angewandt, welches ohnehin für einen regelmäßigen Wechsel sorgen soll. Man legt Wert darauf, dass Beamte wie auch Angestellte ihr Wissensspektrum erweitern. Doch der Wechsel aus dem Polizeidienst heraus bietet verschiedene Möglichkeiten.

 

Der Wechsel innerhalb der Dienstbehörde

Wer aus dem aktiven Polizeidienst ausscheiden möchte, kann dies jederzeit tun, ohne dass sein Beamtenverhältnis dadurch berührt wird. Innerhalb der Ministerien oder Senatsverwaltungen eines Bundeslandes wechseln immer wieder Mitarbeiter und setzen ihr Fachwissen in anderen Arbeitsgebieten ein. In welcher Hierarchiestufe Sie als Polizeibeamter eingesetzt werden können, hängt von Ihrer Ausbildung und Ihrer Erfahrung ab. Realistisch und fachlich naheliegend ist zum Beispiel der Wechsel in das Ministerium für Inneres bzw. die Senatsverwaltung für Inneres.

Im Bereich innere Sicherheit ist das Wissen der Polizeibeamten gefragt, sodass vor allem Beamte des gehobenen Dienstes (Polizeihauptkommissare, Kriminalkommissare u.Ä.) hier sehr gute Berufsaussichten haben, Sie kennen sich mit der Führung von Mitarbeitern und den üblichen Verwaltungsabläufen aus und haben bereits die Verantwortung für bestimmte Arbeitsgebiete übernommen. Ein Wechsel innerhalb des Verwaltungskomplexes, dem die Polizei im jeweiligen Bundesland unterstellt ist, kann damit relativ problemlos vollzogen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Verfassungsschutz tätig zu werden. Zwar gilt in Deutschland das Trennungsgebot, sodass Nachrichtendienst und Polizei zum Einen natürlich unabhängig voneinander sind, zum Anderen aber auch strikt getrennt, doch dem Personalwechsel tut dies keinen Abbruch. Entsprechende Sicherheitsüberprüfungen und Datenschutzverpflichtungen regeln auch danach die strikte Einhaltung dieser Trennung. .

Welche Möglichkeiten Sie überdies haben, als Polizeibeamter eine andere Position zu bekleiden, hängt von Ihren persönlichen Interessen und zusätzlichen Qualifikationen ab, die Sie während Ihres Berufslebens erworben haben. Auch in den Gebieten IT-Sicherheit, Datenschutz und Innere Sicherheit wird das Wissen der Polizeibeamten geschätzt und genutzt. Hinzu kommt, dass die Ausbildungswege im höheren Polizeidienst sehr unterschiedlich sein können. Polizeikommissare haben zum Beispiel mitunter auch ein Studium der Wirtschaftsinformatik abgeschlossen. Die Wege in den Polizeidienst sind vielfältig, ebenso bieten sich auch verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Das Beamtenverhältnis auflösen?

Ein Beamtenverhältnis existiert keineswegs zwangsläufig auf Lebenszeit. Zwar schätzen viele Beamte oder Beamtenanwärter die Möglichkeit, bis zum Tod eine sichere Versorgung in Anspruch nehmen zu können, doch Entlassungen kommen dennoch hin und wieder vor. Dies ist zum Beispiel der Fall bei schweren dienstlichen Verfehlungen, dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft oder der Verurteilung wegen bestimmten Straftaten (Gefährdung der Sicherheit, Hochverrat e.Ä.). Andererseits kann das Beamtenverhältnis auch auf eigenen Wunsch hin aufgelöst werden.

Es gibt nach der Entlassung jedoch de facto keine Möglichkeit mehr, den Beamtenstatus zurück zu erlangen. Sie sollten diesen Schritt also sehr gut überdenken und im Zweifel erst einmal versuchen, innerhalb der Verwaltung eine andere Beschäftigung zu finden. Sie sollten sich über die Alternativen in der freien Wirtschaft folglich gut informiert und bereits ernsthafte Perspektiven entwickelt haben.

 

Ein Sabbatjahr als Alternative?

Für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Sabbatjahr zu nutzen. Es gibt dazu unterschiedliche Zeit- und Gehaltsmodelle. Grundsätzlich sind Sie während dieses Zeitraumes jedoch nicht an Ihrem Arbeitsplatz tätig, sondern können sich anderen Dingen widmen. Reisen oder sich ehrenamtlich engagieren ist ebenso möglich wie eine gezielte Fortbildung oder der Abschluss eines Studiums. Die Rückkehr in den Beruf ist nach einem Sabbatjahr genau geregelt und Sie gehen damit keine Risiken ein. Auch die Versetzung in eine andere Behörde kann bereits im Vorfeld geklärt werden.

 

Chancen auf dem freien Arbeitsmarkt

Für Polizeibeamte gibt es außerhalb der Polizei selbst nur wenige weitere Einsatzfelder. Es besteht natürlich die Möglichkeit, sich im Bereich Personenschutz weiterzubilden und für private Auftraggeber tätig zu werden. Hochrangige Politiker werden hingegen von Sondergruppen des Bundeskriminalamtes geschützt. Private Sicherheitsfirmen treten jedoch nicht nur im Personenschutz auf, sondern stellen auch an vielen anderen Orten Sicherheitspersonal. Diese Security-Kräfte sind jedoch häufig vergleichsweise schlecht ausgebildet und in keiner Weise mit Polizisten vergleichbar.

Mit Ihrer Qualifikation als Polizist können Sie jedoch auch versuchen, Ausbilder im Security-Bereich zu werden und selbst Sicherheitskräfte zu schulen. Darüber hinaus kann es natürlich abhängig von Ihrer vorherigen Laufbahn auch vereinzelte Berufsmöglichkeiten in ganz anderen Unternehmen geben. Waren Sie zum Beispiel zuvor mit Wirtschaftskriminalität oder Cyberkriminalität beschäftigt, kann dies Ihre Chancen bei IT-Unternehmen zum Beispiel enorm steigern.

2 Gedanken zu „Berufswechsel als Polizist: Möglichkeiten und Vorgehensweise“

  1. Die Aussage, es gäbe „keine Möglichkeit mehr, den Beamtenstatus zurück zu erlangen.“ stimmt so nicht. Ganz im Gegenteil, solange man die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt kann man immer neu verbeamtet werden. Laufbahn und ehemalige Besoldungsstufe können dann direkt fortgesetzt werden, auch eine erneute Probezeit ist nicht erforderlich.
    Das habe ich bei Kollegen erlebt und irgendwann auch selbst so gemacht.

  2. Und wie kommt man an eine Umschulung, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr diensttauglich ist und jung auf Mindestrente gesetzt wird, aber eigentlich noch was (ganz anderes) tun könnte, dafür aber erst einmal geschult werden muss? Zahlt die ggf. kostenpflichtige Ausbildung der Innenminister, wenn die Rente dafür nicht reicht?

Schreibe einen Kommentar