Berufswechsel als Rechtsanwalt: Möglichkeiten und Vorgehensweise

Einige Anwälte mit eigener Praxis streben nach einer anderen Tätigkeit - aber welche?
Einige Anwälte mit eigener Praxis streben nach einer anderen Tätigkeit – aber welche?

Rechtsanwälte haben ein langjähriges Studium absolviert und verfügen über ein sehr gutes Fachwissen. Doch die Arbeit in einer Anwaltskanzlei ist nicht die einzige Möglichkeit, nach dem Studium praktisch tätig zu werden. Auch ein späterer Wechsel in die Verwaltung oder die Wirtschaft ist keine Seltenheit.

Wenn Sie sich als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beruflich neuorientierten möchten, dann ist dies kein Stigma. Gehen Sie selbstbewusst mit Ihrer Entscheidung für einen Neuanfang im Arbeitsleben um. Tatsächlich werden Sie wohl mehr Kollegen beneiden als Ihnen gegenüber ehrlich zugestanden wird.

 

Wie wird man Rechtsanwalt?

Zunächst studieren angehende Rechtsanwälte Jura. Nach dem ersten Staatsexamen folgt nun ein Referendariat in einer Anwaltskanzlei. Diese dauert neun Monate und die Juristen beschäftigen sich in diesem Zeitraum mit unterschiedlichen Bereichen des Rechts (Zwangsvollstreckung, Zivilrecht etc.).Hinzu kommen einige zusätzliche Qualifikationen, die dabei helfen sollen, später selbstständig als Anwalt tätig zu werden.

Nach der Zeit des Referendariats folgt nun das zweite Staatsexamen. Anschließend sind die Juristen zur Arbeit als Rechtsanwalt zugelassen. Dieser Weg ist jedoch nicht zwangsläufig notwendig. Juristen können bereits nach dem ersten Staatsexamen im Öffentlichen Dienst oder auch in Unternehmen der freien Wirtschaft tätig werden. Das Referendariat und das zweite Staatsexamen können später nachgeholt werden.

 

Wechsel und Aufstieg als Rechtsanwalt

Es steht einem Rechtsanwalt natürlich frei, seine Kanzlei aufzugeben und sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Jurist zu bewerben. Sie werden dann in der Rechtsabteilung einer Firma tätig oder arbeiten in der Verwaltung. Juristen finden sich zum Beispiel häufig in den Ministerien der Bundesländer oder in großstädtischen Behörden. Die Gehaltsstufen sind im Öffentlichen Dienst jedoch tarifvertraglich geregelt. Der Wechsel in die freie Wirtschaft bietet Ihnen als Jurist dahingehend mehr Flexibilität und Verhandlungsfreiheit. Inwiefern Sie sich für die Tätigkeit in einem Unternehmen eignen, hängt jedoch auch sehr von den Schwerpunkten Ihrer bisherigen juristischen Tätigkeit ab.
Doch es kommt nicht nur auf die juristischen Fachgebiete an, denn auch außerhalb der Rechtsabteilungen kommen mitunter Juristen zum Einsatz. Haben Sie beispielsweise eine eigene Kanzlei geführt hatten sogar Mitarbeiter, dann sind Führungspositionen im Management, im Personalwesen oder auch im Controlling durchaus attraktiv.

 

Auf die Soft Skills setzen

Zunächst einmal haben Juristen ein sehr anspruchsvolles Studium absolviert und zuvor einen sehr guten Schulabschluss erreicht. Juristen sind also zielstrebige, ehrgeizige und intelligente Menschen. Darüber hinaus können sie jedoch auch sehr konzentriert arbeiten, komplexe Themen bearbeiten, sind sehr belastbar, führen Verhandlungen und denken sehr zielorientiert. Dennoch ist ein Jurastudium keine Garantie für einen gut dotierten Job. Bemühen Sie sich rechtzeitig um Zusatzqualifikationen, wenn Sie einen Berufswechsel anstreben.

 

Fortbildungen nutzen

Die Tätigkeit in einem anderen Berufsfeld stellt neue Anforderungen an Sie. Es ist ratsam, langfristig zu denken und bereits frühzeitig Weiterbildungen zu absolvieren, Zu diesem Zweck müssen Sie sich jedoch im Klaren darüber sein, in welche Richtung Sie sich weiter entwickeln möchten. Mehrere berufsspezifische Fortbildungen bietet zum Beispiel der Hamburgische Anwaltsverein an. Auf der Online-Plattform TeleLex können zahlreiche Weiterbildungen webbasiert durchgeführt werden. Die Dauer der Veranstaltungen variiert, meist sind jedoch lediglich zwei bis drei Stunden notwendig. Im Anschluss daran erhalten Sie ein Zertifikat. Eine renommierte Adresse für Fortbildungen ist darüber hinaus das Deutsche Anwaltsinstitut. Zusätzliche Qualifikationen helfen Ihnen auch dabei, die eigene Tätigkeit ggf. auf einen anderen Bereich des deutschen Rechts zu lenken.

 

Wie wird man Staatsanwalt oder Richter?

Es handelt sich hierbei um hohe juristische Ämter, deren Erlangung mit mehrjähriger Arbeit verbunden ist. Zunächst einmal ist es notwendig, wie bereits beschrieben das zweite Staatsexamen zu absolvieren. Anschließend bewerben Sie sich bei der zuständigen Landesbehörde auf eine ausgeschriebene Stelle. Die Einstellung der Richter obliegt den Bundesländern, weswegen es auch kein einheitliches Verfahren gibt. Bei der Auswahl der Bewerber wird auf unterschiedliche Kriterien Wert gelegt. Berufserfahrung kann dabei sehr hilfreich sein, sodass es ratsam ist, nicht sofort nach dem Staatsexamen eine Karriere als Richter oder Staatsanwalt anzustreben.

Gegenwärtig gibt es in Deutschland rund 20 000 Richter, die Anzahl der neu zu besetzenden Stellen schwankt je nach Bundesland. Grundsätzlich sind jedoch sehr gute Noten im zweiten Staatsexamen Voraussetzung für die Einstellung, während für die Zulassung zum Rechtsanwalt lediglich das Bestehen des Staatsexamens notwendig ist. Eingestellt werden Sie zunächst als Richter auf Probe. Diese Position behalten Sie nun für mindestens drei Jahre, bevor Sie schließlich zum Richter auf Lebenszeit berufen werden. Während der Zeit auf Probe durchlaufen Sie verschiedene Abteilungen, so zum Beispiel auch die Staatsanwaltschaft, den Strafvollzug, die Justizbehörde und verschiedene Gerichte. Wer jedoch einmal Richter ist, kann durchaus auch zur anderen Seite wechseln und fortan als Staatsanwalt tätig werden.

Für diese Laufbahn gilt jedoch eine Altersgrenze: Bewerber dürfen maximal 35 Jahre alt sein. Berufserfahrung als Rechtsanwalt ist also einerseits von Vorteil, kann aber auch zur Bremse werden, denn ein Jurastudium nimmt bereits bis zum ersten Staatsexamen neun Semester (4,5 Jahre) in Anspruch. Entscheiden Sie selbst, zu welchem Zeitpunkt Sie sich der Herausforderung gewachsen fühlen, bedenken Sie jedoch auch, dass Sie unter Umständen mehrere Bewerbungen verfassen müssen und nicht sofort eine Stelle als Richter auf Probe erhalten.

Möchten Sie als Richter an einem Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgericht tätig werden, sollten Sie besondere Fachkenntnisse vorweisen können. In diesen Bereichen mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen zu sein, ist eine sehr gute Voraussetzung. Der Wechsel zurück zur Tätigkeit als Rechtsanwalt ist im Übrigen auch als Richter auf Lebenszeit möglich. Sie legen dieses Amt damit nieder und nehmen Ihre frühere Arbeit wieder auf. In der Praxis kaum möglich ist dann jedoch der Schritt zurück in das Amt des Richters.

 

Öffentlicher Dienst oder freier Markt?

Die Tätigkeit in Behörden, Landesministerien, Verwaltungen oder auch an Gerichten bietet finanzielle Sicherheit, konfrontiert Sie jedoch auch mit gewissen Einschränkungen. So sind die Aufstiegsmöglichkeiten mit dem Aufstieg zum Richter in der Regel ausgereizt und der Wechsel zurück in die freie Wirtschaft tendenziell schwierig. Bewerben Sie sich um eine Stelle als Jurist in einem Unternehmen, sind Ihren Entwicklungsmöglichkeiten praktisch kaum Grenzen gesetzt.

Ihr Fachwissen und Ihre Arbeitsweise ermöglichen es Ihnen, sich jederzeit weiterzubilden, neue Aufgabenbereiche zu übernehmen und im Laufe der Zeit aufzusteigen. Zudem können Sie über Ihr Gehalt frei verhandeln. Im Gegenzug sind Sie jedoch dem Risiko ausgesetzt, eine Kündigung zu erhalten und sich um eine neue Anstellung bemühen zu müssen.

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