Wird in einer Leitstelle ein Notruf abgesetzt, beginnt der Einsatz der Notfallsanitäter/innen. Sie begeben sich möglichst schnell und eventuell unter Verwendung von Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort. Hier verschaffen sie sich zunächst ein Bild über die aktuelle Lage und beurteilen den Gesundheitszustand von verletzten, kranken oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen. In eigener Verantwortung entscheiden sie, ob ein Arzt/ eine Ärztin hinzugezogen werden muss und fordern notwendige, zusätzliche Hilfe bei der Leitstelle an.
Bis zum Eintreffen der Unterstützung sind Notfallsanitäter/innen für die medizinische Erstversorgung verantwortlich und leiten bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen ein. Hierfür müssen zum Beispiel Blutungen gestillt oder bestimmte Medikamente verabreicht werden. Auch eine Beatmung des Patienten und eine Herz-Lungenmassage können erforderlich werden. Das Ziel besteht darin, die betroffenen Personen zu stabilisieren und für den Transport vorzubereiten, wobei auch die Art der Verletzung und der Zustand des Patienten berücksichtigt werden muss. Trifft der Arzt/ die Ärztin am Notfallort ein, leisten die Notfallsanitäter/innen Assistenz. Darüber hinaus gilt es während des Einsatzes, störende Faktoren wie unbeteiligte Zuschauer, aufgeregte Angehörige oder schlechte Wettereinflüsse vom Patienten fernzuhalten.
Das Arbeiten findet dabei eventuell unter hygienisch ungünstigen Bedingungen statt, die entsprechend zu beachten sind. Während des Transports überwachen Notfallsanitäter/innen die Körperfunktionen des Patienten und erhalten diese durch geeignete Maßnahmen aufrecht. Dabei ist auch die psychische Stabilität der betroffenen Personen durch einfühlsames Vorgehen zu sichern. Der Einsatz endet mit Übergabe des Patienten in die stationäre Behandlung, beispielsweise im Krankenhaus. Hierbei übermitteln Notfallsanitäter/innen alle relevanten Informationen zur weiteren Versorgung. Abschließend werden der Notfall und die vorgenommenen Maßnahmen in Einsatzberichten und Protokollen umfassend dokumentiert. Zudem sind alle medizinischen Arbeitsmittel wiederherzustellen, indem sie entsprechend gereinigt, desinfiziert und wieder aufgefüllt werden.
Das Einsatzfahrzeug muss gleichfalls gesäubert, gegebenenfalls betankt und auf seine Fahrtüchtigkeit hin geprüft werden. Mit diesen Maßnahmen wird die Rufbereitschaft gewährleistet, sodass von der Leitstelle neue Einsätze angenommen werden können. Das Berufsbild verlangt, dass im Schichtdienst und auch in der Nacht und am Wochenende gearbeitet wird. Darüber hinaus unterstützen Notfallsanitäter/innen mitunter den Innendienst und führen in der Rettungsleitstelle Tätigkeiten aus, zum Beispiel an der Pforte oder am Notfalltelefon, wo sie auch die Einsätze koordinieren.
Zukunftsaussichten
Eine Anstellung finden Notfallsanitäter/innen im Rettungs- und Krankentransportdienst und bei städtischen Feuerwehren. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, wird nach Tarif bezahlt und kann mit zunehmender Berufserfahrung kontinuierlich aufsteigen. Arbeitsorte sind neben der Rettungswache die entsprechenden Transportmittel wie Rettungs-, Notarzt- und Krankenwagen sowie Rettungshubschrauber. Ansonsten erfolgt der Einsatz unmittelbar am Notfallort, der mitunter mit gefahrvollen Situationen verbunden ist, beispielsweise im fließenden Straßenverkehr oder bei Großveranstaltungen.
Nach der Ausbildung kann bei entsprechendem Schulabschluss ein Studium angeschlossen werden, zum Beispiel im Rettungswesen oder in medizinischen Bereichen. Daneben existieren gerade für Notfallsanitäter/innen zahlreiche Möglichkeiten zur Fortbildung, mit denen das Wissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand gehalten wird oder Spezialisierungen vorgenommen werden. Eine Weiterbildung zum/ zur Praxisanleiter/in für Notfallsanitäter kann zum Beispiel die Aufstiegschancen erhöhen.
Inhalte und Dauer der Umschulung
Die Ausbildung wurde mit dem Notfallsanitätergesetz NotSanG im Jahr 2014 novelliert und bundeseinheitlich geregelt. Der ehemalige Beruf des Rettungsassistenten/ der Rettungsassistentin wurde durch den Begriff Notfallsanitäter/in ersetzt. Damit einher geht eine Erweiterung der Ausbildungszeit von zuvor zwei auf nunmehr drei Jahre. In Teilzeit kann die Dauer bis zu fünf Jahre betragen. Mit diesen Änderungen soll den zunehmend komplexer werdenden Anforderungen in der medizinischen Versorgung Rechnung getragen werden. Bereits ausgebildete Rettungsassistenten/ Rettungsassistentinnen können durch eine Ergänzungsprüfung den Abschluss Notfallsanitäter/in nachholen.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die beide in staatlich anerkannten Schulen zu absolvieren sind. Es werden medizinische Grundlagen vermittelt, die in erster Linie den Körperbau des Menschen und die Funktionsweise verschiedener Körpersysteme betreffen (unter anderem Herz-Kreislauf-System, Nervensystem, Verdauungsorgane). Den Schüler/innen wird beigebracht, wie sie typische Notfälle wie Verletzungen, Erkrankungen, Vergiftungen oder psychiatrische Störungen erkennen und beurteilen können. Auch der Umgang mit den Patienten wird geprobt. Zudem werden Notfallmaßnahmen erlernt, die die Teilnehmer befähigen, betroffene Personen zu stabilisieren oder vor dem Tod zu bewahren. Konkret fallen hierunter beispielsweise Maßnahmen wie die Herz-Lungen-Massage oder Methoden, um die Atemwege freizumachen. Die Teilnehmer/innen erhalten Kenntnisse über Arzneimittel und insbesondere notfallmedizinische Arzneimittel und lernen, wie Unfallstellen und andere Einsatzorte abzusichern sind.
Zielgruppe der Umschulung
Die Teilnehmer/innen müssen für den Beruf gesundheitlich geeignet sein. Erwartet wird mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Ein Hauptschulabschluss reicht dann aus, wenn er zusätzlich mit einer abgeschlossenen, zweijährigen Berufsausbildung verbunden ist. Die Teilnehmer/innen müssen zur Ausübung des Berufes bestimmte Charaktereigenschaften mitbringen: Wichtig ist eine gefestigte Psyche, da Notfallsanitäter/innen auch unter Druck und in schwierigen Situationen Ruhe bewahren und in kurzer Zeit kompetent sinnvolle Entscheidungen treffen müssen, die für Patienten mitunter lebensrettend sein können.
Außerdem ist der Anblick von schweren Verletzungen auszuhalten und es kann während des Einsatzes zum Tod eines Patienten kommen, womit Notfallsanitäter/innen ebenfalls umgehen können müssen. Darüber hinaus werden Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt erwartet, beispielsweise bei der Desinfektion der Arbeitsmittel und bei der Durchführung von Notfallmaßnahmen. Vor Ort ist zudem oftmals Improvisationstalent gefragt.
Fördermaßnahmen
Der Träger ist nach § 15 NotSanG verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Die Höhe ist nicht einheitlich geregelt.
Anbieter der Umschulung
- Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e.V. AGNF-Bildungszentrum
- DRK-Bildungszentrum Teterow gGmbH
- Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Bildungszentrum HRS
- Landesrettungsschule Brandenburg e.V.
- medakademie Berlin GmbH
Andere Alternativen, um Notfallsanitäter zu werden
Berufsbegleitende Ausbildung
Rettungssanitäter ist ein Mangelberuf, daher ist die berufsbegleitende Ausbildung bei den meisten Bildungsträgern, wie z. B. dem DRK, vorgesehen und durchdacht. Die Ausbildung selbst ist nach Bundesrichtlinien in jedem Bundesland abweichend geregelt. Häufig steht am Anfang ein Grundkurs über ca. 530 Stunden, der auch berufsbegleitend absolviert werden kann, gefolgt von Klinik- und Rettungsdienstpraktika, die allerdings in Vollzeit absolviert werden müssen. Dabei ist mit Kosten von rund 1.700 Euro zu rechnen, die mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur finanziert werden können.
Eine Ausbildung zum Rettungssanitäter in Vollzeit kann an Fachschulen in 14 Wochen absolviert werden. Es ist also stets zu überlegen, ob man sich der Doppelbelastung Beruf/Ausbildung aussetzt, oder aber das überschaubare Risiko eingeht, in Vollzeit eine Ausbildung zu absolvieren, um dann anschließend bereits im neuen Beruf zu arbeiten. Wer örtlich ein wenig flexibel ist, findet jederzeit einen Arbeitgeber.
Studium
Notfallmedizin ist in Deutschland eine Zusatzqualifikation für Ärzte, die von den Landesärztekammern reglementiert und überprüft wird. Die Zulassung zur Prüfung setzt eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Arzt in einer geeigneten medizinischen Einrichtung, insbesondere auch in den Bereichen Intensivmedizin, Anästhesie und Notfallaufnahme voraus, gefolgt von mindestens 50 Einsätzen im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber.
Grundlage ist stets ein abgeschlossenes Studium der Medizin und die Approbation.
Quereinstieg
Niemand, der nicht eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann, darf im Bereich der medizinischen Notfallrettung professionell tätig werden. Das schließt einen klassischen Quereinstieg aus. Der Ausweg ist die Aufnahme einer berufsbegleitenden Ausbildung. Die Arbeitsagentur und alle großen Rettungsdienstbetreiber wie das DRK informieren Interessenten über einen möglichen Ablauf des Berufswechsels.
Hallo,
Ich bin Physiotherapeut mit Staatsexamen, sämtlichen Zusatzqualifikationen (MLD/MT/KGG) und 6 Jahren Berufserfahrung. Da meine Ausbildung schon sehr viel Anatomie und allgemeine /als auch spezielle Krankheitslehre (Chirurgie,Orthopädie, innere Medizin, Neurologie..) umfasst hat und praktische Erfahrung am Patienten schon vorliegt, frage ich mich ob man in meinem Fall eine gekürzte Umschulung zum Notfallsanitäter machen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Lorenz
Hallo Andreas,
ja, Ihre beruflichen Vorerfahrungen können für eine Verkürzung sprechen. Letztlich müssen Sie hier die Details mit der Ausbildungsstelle besprechen, bei der Sie die Umschulung zum Notfallsanitäter machen möchten.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Hallo!
Ich bin Krankenpfleger in der Anästhesie und habe Intensiverfahrung. Zudem habe ich den Rettungssanitäter abgeschlossen. Gibt es Möglichkeiten zur Umschulung zum Notfallsanitäter in verkürzter oder geförderter Form?
Danke für die Antwort
Andreas
Liebe Redaktion,
vielen Dank für die schnelle und klare Antwort.
Beste Grüße
Hallo Claudius,
danke für Ihre Nachfrage.
Das berufliche Ziel Notfallsanitäter erreichen Sie entweder über eine dreijährige Ausbildung, eine zweijährige Umschulung bei passenden Vorkenntnissen oder eine Weiterbildung nach der Rettungssanitäterausbildung und anschließender Berufserfahrung. Für Sie wird nur die Variante 1 oder 3 in Betracht kommen.
Wir sehen im Grundsatz keine Schwierigkeit, dass Sie für eine der beiden Ausbildungen akzeptiert werden. Solange Sie körperlich fit sind und den mentalen Anforderungen dieses nicht wenig stressigen Berufs gewachsen sind, wird auch Ihr Alter kein Grund für Bedenken sein. Da Sie aufgrund Ihrer Lebenssituation wohl höhere Fixkosten decken müssen, wird jedoch vor allem die Frage der Finanzierung für Sie entscheidungserheblich sein.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist nach wenigen Wochen abgeschlossen und Sie können unmittelbar danach im Rettungsdienst angestellt werden. Die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt kann zwar regional schwanken, doch weit überwiegend werden Rettungssanitäter gesucht. Recherchieren Sie nach offenen Stellen in Ihrer Region. Mutmaßlich sollte hier jedoch kein Problem liegen. Die Ausbildungskosten würden von Ihnen getragen werden.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter würde bedeuten, dass Sie für drei Jahre mit einem Ausbildungsggehalt haushalten müssen. Sie kämen zwar Ihrem Berufsziel am schnellsten näher. Aber das von Ihnen erwähnte Kriterium, bald Geld verdienen zu können, rückt in 3 Jahre Entfernung.
Meist wird versucht die berufliche Neuorientierung mit staatlichen Leistungen zumindest teilweise abzudecken. Wenn Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, kann eine Unterstützung über die Arbeitsagentur, die Rentenversicherung oder das Jobcenter in Betracht kommen. Da Sie gut qualifiziert sind und keine drohende Arbeitslosigkeit oder gesundheitlichen Probleme erwähnen, verringern sich die Wahrscheinlichkeiten einer Förderung über ALG1/ALG2-Leistungen jedoch erheblich.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter birgt deswegen sicherlich den Vorteil, dass Sie innerhalb kurzer Zeit wieder in eine Anstellung wechseln könnten. Klären Sie die Kostenfrage und vergleichen Sie die in Frage kommenden Ausbildungsstätten. Teils gibt es preisliche Schwankungen, wenn auch nicht sehr große.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!
Sehr geehrte Redaktion,
im Zuge meiner Recherchen bin ich auf Ihre informative Seite gestoßen.
Ich interessiere mich für den Einstieg in den Notfall-/Rettungssanitätsdienst. Mittlerweile bin ich 41 Jahre alt. In der Jugend habe ich eine duale Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik absolviert, mich anschließend weitergebildet und dann ein Bachelorstudium (FH) in BWL abgeschlossen. Aus bestimmten Gründen würde ich mich beruflich gern nochmal umorientieren. Wie würden Sie meine Chancen einordnen? Und können Sie mir einen für mich geeigneten Weg aufzeigen, wie ich ans Ziel komme?
Mein primäres Ziel ist es, eines Tages als Notfallsanitäter tätig zu werden. Am einfachsten wäre es wohl, einen Ausbildungsplatz in Voll- oder Teilzeit zu finden, oder? Jetzt weiß ich aber, dass die Möglichkeit besteht, erst Rettungssanitäter zu werden (Grundlehrgang, Praktika, Abschlusslehrgang) und sich später durch einen Ergänzungslehrgang inkl. Prüfung zum Notfallsanitäter weiterzuqualifizieren.
Ich habe einen Haushalt usw. zu finanzieren und würde deshalb gern so schnell wie möglich einsteigen, mitarbeiten und Geld verdienen. Wie gehe ich am besten vor?
Im Internet lese ich von (Aus-)bildungsträgern und Ausbildungsbetrieben. Verstehe ich es richtig, dass die Johanniter in Mainz und der DRK in Esslingen Ausbildungsbetriebe sind, die Mitglieder oder Kooperationspartner eines Bildungsträgers sind?
Mit wem muss ich bezüglich meiner Ambitionen Kontakt aufnehmen? Wo bewerbe ich mich? Wie soll ich mich orientieren?
Die AGNF bspw. bietet einen Grundlehrgang (ca. 4 Wochen) und einen Abschlusslehrgang (6 Tage) an. Bin ich dann nach erfolgreichem Abschluss ein Rettungssanitäter? Wie stelle ich sicher, dass ich als solcher anschließend eine Anstellung habe? Muss ich vor Lehrgangsbeginn eine Arbeitstelle für nach der Prüfung in Aussicht haben bzw. sollte ich bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben?
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir kurzfristig weiterhelfen könnten.
Freundliche Grüße
Hallo Michelle,
danke für Ihre Frage.
Ob Sie eine Umschulung oder eine zweite Ausbildung machen können, hängt meist nur von Ihren Vorkenntnissen ab. Da Sie medizinisches Wissen mitbringen, sollte eine Verkürzung möglich sein. Bei Ihnen wird sich jedoch mutmaßlich vor allem die Finanzierung als Hürde erweisen: Mit Ihrer doch noch sehr frischen Ausbildung und der hohen Nachfrage nach Zahnmedizinischen Fachangestellten wird es wohl kaum erforderlich sein, Ihnen eine Umschulung zu finanzieren. Auch gesundheitliche Gründe werden nicht für einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur sprechen, da der Beruf der Notfallsanitäterin körperlich anstrengender ist als der Berufsalltag der ZFA.
Leider scheint es aktuell keine Angebote für eine nebenberufliche Ausbildung zum Notfallsanitäter zu geben. Die Weiterbildung zur Rettungsassistentin ist hingegen meist auch nebenbei möglich und stellt somit vielleicht für Sie eine Alternative dar.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Hallo Michael,
danke für Ihre Nachricht.
Auch wenn Sie 5 Jahre nicht als Rettungsassistent gearbeitet haben, verlieren Sie nicht Ihre berufliche Qualifikation. Allerdings dürfen Sie erst wieder als Rettungsassistent arbeiten, wenn Sie Ihre Pflichtfortbildungen nachgeholt haben.
Bei der Zulassung zur Weiterbildung zum Notfallsanitäter werden sich die Fragen stellen, ob und welche Fortbildungen als Rettungsassistent nachgeholt werden müssen und mit welcher Berufserfahrung Sie eingestuft werden. Wir können Ihnen mangels eigener Informationen keine gesicherten Auskünfte geben. Wir vermuten aber, dass Sie nicht zumindest ohne Vorbereitungskurs zur staatlichen Prüfung zum Notfallsanitäter zugelassen werden können. Dennoch ist es wohl das Zielführendste, wenn Sie direkt den Zulassungsantrag stellen und abwarten, welche Auflagen von Ihnen gefordert werden.
Je nachdem welche Weiterbildung verlangt wird, entscheidet sich auch die Frage der finanziellen Förderung. Im Grundsatz kann mit einem Bildungsgutschein eine Fortbildung finanziert werden, die Ihnen den Wiedereinstieg in Ihren früheren Beruf ermöglicht. Dabei wird eine Rolle spielen, welchen Beruf Sie aktuell ausüben, wie die Nachfrage in der Flugrettung aussieht und ob eine staatliche Unterstützung mithin erforderlich ist. Wenn nicht absehbar ist, dass Sie bald nicht mehr in Ihrem aktuellen Beruf arbeiten können und die Nachfrage nach Flugrettungs-Personal nicht drängt, dann kann sich dies entsprechend auswirken.
Wir freuen uns über einen Informationsrücklauf, welche Auflagen Ihnen gestellt wurden und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Hallo,
Ich bin Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) und bereits seit zwei Jahren ausgelernt. Ich interessiere mich für den Beruf der Notfallsanitäterin. Wäre das für mich eine Umschulung oder eine neue Ausbildung?
GvlG Michelle
Guten Tag,
ich bin Rettungsassistent mit 20 Jahren Berufserfahrung und habe vor etwa 5 Jahren den Job im Rettungsdienst aufgegeben und dementsprechend mindestens solange keine Rettungsdienst-Pflichtfortbildung mehr gehabt. Nun überlege ich mich für die Luftrettung zu bewerben und müsste dafür vor der Bewerbung die Qualifikation zum Notfallsanitäter haben. Dazu zwei Fragen:
1. Ist es überhaupt noch möglich für mich die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter zu machen, wenn ich solange raus bin und zwischenzeitlich keine Fortbildungen hatte?
2. Besteht die Möglichkeit dafür einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt zu bekommen?
Danke und mit freundliche Grüßen,
Michael
Hallo Markus,
danke für Ihre Nachfrage.
Bei der Umschulung zum Notfallsanitäter, ehemals Rettungsassistent, ist meist eine dreijährige Ausbildung, unter bestimmten Voraussetzungen eine zweijährige Umschulung in Vollzeit. Uns sind keine nebenberuflichen Qualifizierungen bekannt. Da es sich um eine schulische Maßnahme handelt, könnten Sie alle für Sie in Betracht kommenden Ausbildungsorte kontaktieren und nach berufsbegleitenden Angeboten fragen.
Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Ihnen eine Umschulung zum NotSan staatlich gefördert, wenn Sie im öffentlichen Dienst verbeamtet sind. Gehen Sie also davon aus, dass Sie die Kosten in vollem Umfang selbst tragen müssen und diese ggf. später steuermindernd gelten machen können, wenn Sie nebenberufliche Einnahmen generieren können.
Inwiefern Sie neben Ihrer Tätigkeit als Verwaltungsbeamter auch als Notfallsanitäter arbeiten können, ist eine Frage des Beamtenrechts. Wenden Sie sich hierfür an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Ich bin ausgebildeter Rettungssanitäter und hauptberuflich Verwaltungsbeamter. Gibt es eine Möglichkeit berufsbegleidtend sich vom Rettungsanitäter zum Notfallsanitäter umschulen zu lasse um dann nebenberuflich als solcher tätig zu sein? Ist eine eventuelle Umschuldung dann mit Selbstkosten verbunden?
Hallo Anett,
danke für Ihre Anfrage.
Die Ausbildung zur MFA beinhaltet nicht alle Inhalte einer Rettungssanitäter-Ausbildung. Natürlich gibt es in einzelnen Bereichen Überschneidungen. Uns ist aber nicht bekannt, dass Sie aufgrund Ihrer Vorausbildung eine Verkürzung des Lehrgangs erreichen können.
Wir wünschen Ihnen für Ihren Berufswechsel viel Erfolg und alles Gute!
Hallo,
ich bin medizinische Fachangestellte und möchte gern als Rettungssanitäterin im Krankenwagen mitfahren. Dafür brauche ich eine 14 wöchige Ausbildung, was sich mir nicht erschließt, da meine Ausbildung höherwertig ist. Gibt es eine Möglichkeit, als med. Fachangestellte mit einigen Fortbildungen im RTW mit zu fahren?
MFG
Anett