Umschulung zum/ zur Integrationshelfer/in

Voll im Arbeitsleben – trotz Behinderung. © Rudie – Fotolia.com

Integrationshelfer/innen (synonym auch Schulbegleiter, Schulassistenz, Integrationsassistenz, Eingliederungshilfe ) unterstützen Kinder mit psychischen Störungen oder mit geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer (den Fähigkeiten des Schülers entsprechenden) Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell mit dem Ziel der Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie der Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten.

 

Fakten zur Umschulung zum Integrationshelfer

  • Integrationsassistent/in ist ein Beruf, der Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl erfordert, um Kindern und Jugendlichen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen zu helfen.
  • Es gibt keine festgelegten Qualifikationen für diesen Beruf, aber soziale oder pädagogische Erfahrung kann von Vorteil sein.
  • Umschulungskurse bieten potenziellen Bewerbern die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in der Arbeit mit behinderten Kindern zu sammeln, bevor sie den Beruf ergreifen.
  • Integrationsassistenten unterstützen behinderte Schüler während der Schulzeit sowie bei Ausflügen und Reisen, helfen ihnen bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern, motivieren sie zum Erreichen ihrer Lernziele, helfen ihnen beim Toilettengang/Umziehen vor dem Sportunterricht usw.
  • In der UN-Konvention von 2009 heißt es, dass alle Menschen mit Behinderungen Zugang zu Regelschulen haben sollten. Allerdings besuchen nur 22 Prozent der Betroffenen eine Regelschule, weil es an Ressourcen wie Integrationshelfern fehlt.

 

Auch Schüler von Förderschulen können durch Integrationshelfer begleitet werden, wenn die Förderschule einen speziellen Bedarf eines Schülers nicht mit eigenem Personal abdecken kann.
Voraussetzung für den Einsatz von Integrationshelfer/innen ist, dass ein Schüler mit besonderem Förderungsbedarf durch überwiegende Unterrichtung im Klassenverband bei Einschaltung eines Integrationshelfers Lernfortschritte erreichen kann.

Dieser Artikel in der NRZ zeigt, dass die Nachfrage nach IntegrationshelferInnen stetig steigt.

Diese Grundfähigkeiten sollten Sie als künftige/r Integrationshelfer/in mitbringen:

  • körperliche Fitness
  • Empathie
  • Geduld
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Humor

 

Aufgaben und Ziele der Integrationshilfe

Ziel der Tätigkeit eines Integrationshelfers/einer Integrationshelferin ist, dass ein behindertes Kind einen allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht und zu einem selbständigen Leben befähigt wird.
Die Betreuung durch einen Integrationshelfer/eine Integrationshelferin erfolgt entsprechend den in einem Förderplan niedergelegten Lernzielen des Schülers und in Abstimmung mit den Lehrkräften. Dabei halten sich Integrationshelfer/innen soweit wie möglich im Hintergrund und unterstützen nur bei Bedarf, um dem Schüler Freiraum für die Entwicklung seiner Selbständigkeit zu eröffnen. Integrationshelfer/innen betreuen auch während der Pausen und auf dem Schulweg sowie bei Klassenfahrten, Arbeitsgemeinschaften und bei verpflichtenden schulischen Veranstaltungen einer Ganztagsschule.

Die konkreten Aufgaben, die sich einem Integrationshelfer/einer Integrationshelferin stellen, ergeben sich aus individuellen Behinderung des betreuten Schülers, schließen aber immer die Motivation des Schülers zur Weiterarbeit ein. Zu den Unterstützungsleistungen im motorischen und körperlichen Bereich können z. B. die Bedienung von Geräten, das An- und Auskleiden z. B. beim Sport- und Schwimmunterricht, die Begleitung bei Toilettengängen, das Bewegen eines Rollstuhls oder die Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme zählen.
Integrationshelfer/innen helfen auch bei der Orientierung auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände, in der Kommunikation (vor allem bei autistischen Kindern) und leisten emotionale Unterstützung beispielsweise bei der Beruhigung des betreuten Schülers.

Betreute Schüler werden durch Integrationshelfer/innen zu sozialem Regelverhalten (hinsichtlich Wahrnehmung, Interaktionen und Sozialkompetenz) angeleitet und vermitteln durch ihre kontinuierliche Anwesenheit Vertrauen und Sicherheit. Sie leiten das Kind zu deeskalierendem Verhalten, erhöhter Frustrationstoleranz und zur Vermeidung stressbehafteter Situationen an und zeigen Wege zur Bewältigung von Stress auf. Integrationshelfer/innen fördern und unterstützen außerdem die Kontaktaufnahme zu Mitschülern und sind bei der Kommunikation zwischen Elternhaus, Kind und Schule behilflich.

Integrationshelfer/innen dürfen nach der derzeitigen Rechtsprechung keine pädagogischen Aufgaben übernehmen, damit die Kostenübernahme der Eingliederungsmaßnahme durch das Sozialamt gesichert bleibt. Sie sind keine Lehrkräfte, sondern übernehmen sowohl pflegerische Aufgaben als auch Hilfestellungen im Unterricht. Hausaufgabenhilfen gehören nur dann zu den Aufgaben eines Integrationshelfers/einer Integrationshelferin, wenn sie im Einzelfall aufgrund der Behinderung notwendig ist.

Teilweise werden Integrationshelfer/innen auch in Kindergärten und Kindertagesstätten eingesetzt. Hier geben Integrationshelfer/innen individuelle Hilfestellungen im Kindergartenalltag und unterstützen in der Kommunikation sowie beim Ausbau von Sozialkompetenzen eines Kindergartenkindes.

 

Zukunftsaussichten

Angesichts des hohen Bedarfes an gut qualifizierten Integrationshelfern/innen bildet sich allmählich eine eigene Berufsgruppe heraus, zu der auch akademisch vorgebildete Integrationshelfer/innen gehören.

 

Zielgruppe der Integrationshelfer-Umschulung

Über gute Voraussetzungen für eine Tätigkeit als in der Eingliederungshilfe Erzieher(innen), Kinderpfleger(innen) und Sozialassistenten/Sozialassistentinnen sowie Absolventen eines sozialpädagogischen Studiums. Wichtiger als eine bestimmte fachliche Vorbildung sind jedoch pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen. Auch im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes kann ein Integrationshelfer/eine Integrationshelferin beschäftigt werden. Allerdings setzen einzelne Stellenanbieter wie die „Lebenshilfe“ (regional unterschiedlich) eine Ausbildung als Erzieher/in, eine Ausbildung mit heilpädagogischer Ausrichtung oder eine vergleichbare Ausbildung voraus.

Keine nahen Verwandten
Die von den einzelnen Bundesländern erlassenen Richtlinien zur Auswahl von Integrationshelfern/Integrationshelferinnen sehen gewöhnlich vor, dass nahe Verwandte eines Schülers nicht als Integrationshelfer bestellt werden sollen. Ansprechpartner sind öffentliche und private Regel- und Förderschulen, aber auch Wohlfahrtsverbände und Vereine, die Integrationshelfer/innen an Schulen vermitteln. Bei den Sozialämtern können die Adressen von karitativen Einrichtungen erfragt werden, die Integrationshelfer/innen einsetzen.

 

Umschulungsangebote und Fördermaßnahmen

Da keine spezielle Ausbildungen oder Umschulungsmaßnahme für die Tätigkeit eines Integrationshelfers/einer Integrationshelferin vorausgesetzt werden, sind auch keine Fördermaßnahmen erforderlich und möglich. Ein Quereinstieg ist jederzeit möglich.

 

Alternative Umschulungen im Fernstudium

Als Alternative zu einer Tätigkeit als Integrationshelfer kommen zahlreiche soziale, therapeutische und pädagogischen Berufe in Betracht, die auch im Fernstudium erlernt werden können.

Zu diesen Berufen zählen u. a. Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Klang- und Musiktherapeut/in, Lerntherapeut/in, Verhaltenstherapeut/in und Erziehungstherapeut/in, aber auch Pflegefachkraft Altenpflege (früher: Altenpfleger/in). Außerdem stehen Fernstudiengänge Pädagogik, Sozialpädagogik und Sozialwesen zur Verfügung.

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