Diabetes ist eine Stoffwechselkrankheit, die schwere Folgen haben kann. Diese Probleme sind auch im Berufsleben spürbar. Schockzustände, die durch diese Krankheit hervorgerufen werden, sorgen insbesondere bei sicherheitsrelevanten Berufen für eine große Gefährdung und in vielen Fällen wird die Ausübung eines solchen Berufs mit Diabetes vom Gesetzgeber untersagt. Daher besteht oftmals die einzige Möglichkeit, um weiterhin am Berufsleben teilnehmen zu können, in einer Umschulung.
Berufliche Probleme durch Diabetes
Diabetiker, die sich regelmäßig mit Insulin behandeln müssen, können beispielsweise keine sicherheitsrelevanten Tätigkeiten durchführen. Dies liegt daran, dass durch eine zu hohe Insulinzufuhr oder eine zu geringe Nahrungsaufnahme eine Unterzuckerung auftreten kann, die zur plötzlichen Bewusstlosigkeit führen kann. Berufe in der Personenbeförderung, in verantwortlichen Überwachungsfunktionen oder bei denen Schusswaffen zum Einsatz kommen, sind daher für Diabetiker nicht geeignet. Polizisten, Piloten oder Busfahrer können daher ihre Arbeit nicht mehr ausführen, wenn die Krankheit eine Insulinzufuhr notwendig macht. Auch wer sich selbst in gefährliche Situationen begibt – wie beispielsweise ein Dachdecker – sollte in diesem Fall seinen Beruf wechseln.
Durch eine Umschulung einen neuen Beruf erlernen
Es gibt viele Berufe, bei denen diese Krankheit keine große Beeinträchtigung darstellt. Gut für Diabetiker geeignet sind Berufe in der Datenverarbeitung, im kaufmännischen Bereich oder in der Bildung. Eine Umschulung zu einem dieser Berufe kann daher eine Möglichkeit darstellen, trotz dieser Krankheit weiterhin am Berufsleben teilzunehmen. Auch wer lieber im Handwerk arbeitet, kann trotz Diabetes einen geeigneten Beruf finden. Es ist jedoch immer darauf zu achten, dass keine gefährlichen Maschinen bedient werden sollten. Ein weiteres Kriterium ist, dass Sie bei dem gewählten Beruf regelmäßig Pausen einlegen können sollten. Dies ist wichtig, um regelmäßig den Blutzuckerspiegel zu überprüfen.
Die Förderung der Umschulung
Die wichtigsten Ansprechpartner für die Finanzierung der Umschulung sind das Arbeitsamt und die Rentenversicherung. Bei einer Beitragszahlung von mindestens 15 Jahren oder beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist die Rentenversicherung zuständig. Sollten Sie eines dieser Kriterien erfüllen, wird Ihnen die Umschulung in der Regel bewilligt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich an das Arbeitsamt wenden. Sollten Sie aufgrund der Erkrankung arbeitslos sein oder wenn Ihnen die Arbeitslosigkeit droht, können Sie auch hier eine Unterstützung erhalten. Allerdings müssen Sie in diesem Fall damit rechnen, dass die Auswahlmöglichkeiten bei der Berufswahl recht beschränkt sind, da das Arbeitsamt großen Wert darauf legt, dass in dem neu erlernten Beruf eine große Nachfrage herrscht.
Wo können Sie die Umschulung durchführen?
In der Regel vermittelt Ihnen entweder das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung eine Bildungseinrichtung, in der Sie die Umschulung durchführen können. Dennoch besteht eine gewisse Möglichkeit, Einfluss auf diese Entscheidung zu nehmen. Wenn Sie beispielsweise ein Fernstudium durchführen wollen, da der Aufenthalt zu Hause den Umgang mit der Krankheit erleichtert, können Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nachfragen, ob eine derartige Möglichkeit besteht. Wenn Sie bereits im Vorfeld des Gesprächs Argumente für die Auswahl einer bestimmten Bildungseinrichtung zusammenstellen, fällt es in der Regel erheblich leichter, den Sachbearbeiter dazu zu bringen, Ihnen eine Umschulung an der von Ihnen gewählten Bildungseinrichtung zuzustimmen. Wenn Sie gesundheitliche Gründe vorbringen, sollten Sie jedoch stets beachten, dass diese nicht die spätere Berufsausübung infrage stellen sollten, da sonst eine Genehmigung der Umschulung unwahrscheinlich wird.