Wagenmeistern und -meisterinnen kommt im Bahnverkehr bzw. im Bahnhofsbetrieb eine wichtige Aufgabe zu: Sie überprüfen und warten die Wagen und Züge und stellen damit deren Verkehrstüchtigkeit sicher. Für wen dieser Beruf geeignet ist und was genau die Ausbildung und den späteren Berufsalltag der Wagenmeister ausmacht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Eine abgeschlossene Ausbildung im gewerblichen oder technischen Bereich qualifiziert Sie jedoch bereits grundsätzlich für eine Weiterbildung oder Umschulung zum Wagenmeister.
Das Berufsbild des Wagenmeisters
Wagenmeister und Wagenmeisterinnen findet man sowohl in Speditionen als auch in Häfen, vorwiegend sind sie jedoch in Bahnunternehmen tätig. Sie prüfen sowohl die Innenräume der Züge als auch deren technische Ausstattung und die Motoren auf Fehler und sind dafür zuständig, Probleme zuverlässig zu beseitigen. Die Wartung von Heizung und Beleuchtung liegt ebenso im Arbeitsbereich der Wagenmeister wie die Überprüfung der Motoren. Sie dokumentieren notwendige Reparaturen und leiten diese schnellstmöglich in die Wege. Man unterscheidet ferner zwischen Wagenmeisterin im Personenverkehr, im Güterverkehr und im kombinierten Verkehr.
Während der Wagenmeister im Bereich des kombinierten Verkehrs dafür zuständig ist, den Zustand der Güter und deren ordnungsgemäße Verladung zu prüfen, konzentrieren sich die Aufgaben im Güterverkehr auf die technische Wartung und liegen im Personenverkehr eher darin, die Innenräume der Züge zu kontrollieren. Dennoch überschneiden sich die Arbeitsbereiche der drei Arten natürlich in gewisser Weise. Gemein ist allen, dass sie zusätzlich dafür Sorge tragen müssen, die Mitarbeiter auf die Einhaltung der Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften zu überprüfen. Darüber hinaus sind Wagenmeister mitunter auch in Busunternehmen oder Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs (Straßenbahnen, U-Bahnen etc.) tätig. Deren Aufgaben sind entsprechend den zu wartenden Verkehrsmitteln auszuführen, gleichen aber denen der Wagenmeister im Güter-, Fern- oder Schiffsverkehr.
Zukunftsperspektiven als Wagenmeister
Der Beruf des Wagenmeisters ist im Bereich Technik und Verkehr angesiedelt. Es handelt sich damit um eine stabile und zukunftsträchtige Branche. Natürlich unterliegt auch dieser Beruf der ständigen Weiterentwicklung, sodass sich Wagenmeister regelmäßig weiterbilden sollten. Darüber hinaus bestehen für ausgebildete Wagenmeister diverse Möglichkeiten der weiteren Qualifizierung.
Weiterbildungen können unter anderem in den Bereichen Lagerwirtschaft, Logistikmanagement, Waren- und Materialwirtschaft, Schienenfahrzeugtechnik, Schienenverkehr, Instandhaltung, Gefahrguttransport und Ladungssicherung sowie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit angesiedelt sein. Welche Maßnahmen für Sie als Arbeitnehmer angemessen sind, hängt sowohl von Ihrem eigenen Interesse und Talent als auch von den Bedürfnissen des Arbeitgebers ab.
Die Zielgruppe einer Umschulung zum Wagenmeister
Um eine Weiterbildung zum Wagenmeister beginnen zu können, benötigen Sie meist eine abgeschlossene Ausbildung im technischen oder gewerblichen Bereich. In der Regel müssen Bewerber für eine Ausbildung bei der Deutschen Bahn mindestens 21 Jahre alt sein. Einzelne private Bildungsträger weichen davon ab und setzen eine Altersgrenze von 18 Jahren an. Bei diesen Anbietern genügt ein mittlerer Bildungsabschluss für die Aufnahme in die Weiterbildung, ein erster Berufsabschluss ist damit nicht notwendig.
Angehende Wagenmeister sollten allerdings in jedem Fall körperlich belastbar sein und eine gewisse Stressresistenz aufweisen. Aufgrund der hohen Verantwortung, die Wagenmeister sowohl für Menschen als auch für Maschinen tragen, ist eine sorgfältige Arbeitsweise natürlich unerlässlich. Arbeitgeber verlangen in der Regel schon während des Bewerbungsprozesses die Vorlage eines tadellosen polizeilichen Führungszeugnisses. Hilfreich ist zusätzlich eine Fahrerlaubnis. Vor dem Beginn der Weiterbildung wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, die Ihre physische Tauglichkeit sicherstellt.
Inhalte und Dauer der Umschulung oder Weiterbildung
Aufgrund der Vielfältigkeit des Aufgabengebietes handelt es sich um eine Umschulung, die hohe Anforderungen an die Teilnehmer stellt. Sie werden sowohl in Güterwagen- und Fahrzeugtechnik als auch in Beladetechnik und Untersuchungstechniken unterrichtet. Ferner zählen bremstechnische Untersuchungen, Wagenuntersuchungen und der Umgang mit beschädigten Gütern zur Ausbildung. Hinzu kommt eine Schulung zu Gefahrgutverordnungen und weiteren rechtlichen Vorschriften. Abhängig vom Einsatzfeld (Personenverkehr, Güterverkehr oder kombinierter Verkehr) variieren die weiteren Ausbildungsinhalte. Die Teilnehmer lernen technische Einzelheiten ihres Fachbereiches kennen und erhalten selbstverständlich auch die praktische Unterweisung in diesem Bereich. Es handelt sich um drei grundständige Ausbildungsgänge.
Die Dauer der Ausbildung ist von den früheren Qualifizierungen der Teilnehmer abhängig. Richtet sich ein Kurs an Bewerber ohne vorherige Ausbildung, können Sie mit einer Dauer von sechs bis sieben Monaten rechnen. In dieser Zeit finden täglich theoretischer Unterricht und praktische Unterweisungen im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung statt. Die Ausbildung zum Wagenmeister nimmt bei der Deutschen Bahn AG etwa fünf bis sechs Monate in Anspruch, es wird jedoch eine vorherige Ausbildung in einem metall- oder elektrotechnischen Beruf gefordert.
Förderung der Ausbildung durch das Jobcenter oder die Arbeitsagentur
Die Weiterbildung bzw. Umschulung zum Wagenmeister kann bei anerkannten Bildungsträgern durch das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Welche Bildungseinrichtungen in Ihrer Region dafür infrage kommen, können Sie bei dem zuständigen Jobcenter oder der Arbeitsagentur erfragen. Sowohl Empfänger von Arbeitslosengeld I als auch von Arbeitslosengeld II können bei den zuständigen Stellen Bildungsgutscheine beantragen, sodass während der Ausbildung die Lebenshaltungskosten gedeckt sind und für die Umschulung selbst keine Kosten anfallen.
Bei der Einschätzung der Berufsperspektiven sollten Teilnehmer jedoch skeptisch bleiben und auf die Qualität der Ausbildung achten. Hohe Vermittlungsquoten dienen häufig lediglich der Werbung. Eine vorherige Berufsausbildung im technischen Bereich steigert jedoch die Chance auf den Erhalt eines Bildungsgutscheines und eine spätere Vermittlung in einen Arbeitsplatz.
Anbieter der Umschulung oder verwandter Fernstudiengänge
Eine Umschulung kann unter anderem bundesweit bei der MEV Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft mbH oder der DB Training, Learning & Consulting durchgeführt werden. Hinzu kommen ggf. regionale Anbieter und verschiedene private Bahnunternehmen. Eine Alternative ist beispielsweise der zwölfmonatige Fernkurs Leit- und Sicherungstechnik der Wilhelm-Büchner Hochschule Darmstadt oder ein Studiengang im Bereich Maschinenbau, wie er zum Beispiel von der Technischen Universität Dresden angeboten wird.
Sie können sich in einem solchen Studium auf die entsprechenden Felder konzentrieren und Ihr Studium nach Ihren Wünschen ausrichten. Unter Umständen kommt für Sie auch ein Studium des Sustainability Management an der Leuphana Universität Lüneburg oder des Aviation Managements an der Technischen Hochschule Wildau infrage.
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Arbeitsagentur? Die hat selbst keine Ahnung, wer zum Wagenmeister ausbildet.
Ich habe in NRW nur 3 Schulen gefunden, die dies ausbilden.
1Schule ist im Netz sehr bekannt und erfahrungsgemäß unseriös.
Eine weitere Schule sucht sich die Leute zu gut aus.
Ein drittes Unternehmen bildet für sich selbst aus, läßt aber auch auf sich warten.
Ist schon armseelig, was sich in der ach so gefragten Bahnbranche wirklich tut ….
Hallo Saban,
danke für Ihre Anfrage.
Leider vermitteln wir keine Ausbildungsplätze direkt. Sie müssen nach den Unternehmen googeln, die Sie ausbilden / umschulen können. Alternativ könnten Sie beim Jobcenter eine Anfrage stellen. Dort müsste bekannt sein, an welche Firmen Sie sich wenden könnten!
Wir wünschen Ihnen alle Gute und viel Erfolg für Ihren weiteren Weg!
Guten Abend.
Ich interessiere mich für ein Ausbildung Platz für wagenmeister Köln oder in der Nähe momentan bin ich arbeitslos und habe ich interese für diese Beruf ob das möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen.
Saban
Hallo Herr Klein,
danke für Ihre Nachfrage.
Wenn Sie die Zwischen- oder Abschlussprüfung während der Umschulung oder Weiterbildung nicht bestehen, dann bekommen Sie mit etwas zeitlichen Abstand einen zweiten Prüfungstermin. Wir empfehlen grundsätzlich Prüfungen nicht anzutreten, wenn man krankheitsbedingt in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und sich statt dessen von einem Arzt durch ein Attest die fehlende Prüfungsfähigkeit bestätigen zu lassen. Viele Umschulungsanbieter und auch der Kostenträger werten das Nichtbestehen einer Prüfung anders, als den verschobenen Prüfungstermin aufgrund einer Erkrankung.
Sollte sich durch das Nichtbestehen einer Prüfung die Umschulung nicht um Tage, sondern um Wochen verlängern, dann sollte ein Gespräch mit dem Kostenträger gesucht werden. Vermeiden Sie finanzielle Nachteile, indem Sie die Situation offen besprechen. Das gilt insbesondere bei Umschulungen finanziert durch die Rentenversicherung.
Wir erhalten immer wieder das Feedback, dass eine Nichtbestandene Prüfung keinen großen Nachteil bedeuten muss, wenn die Umschüler offen ihre Probleme kommunizieren. Wer die Abschlussprüfungen nicht besteht, scheitert nicht an intellektuellen Anforderungen (Das hätte sich viel früher schon offenbart.), sondern muss andere Herausforderungen überwinden (familiäre Doppelbelastungen, häufig Prüfungsangst ) Umschulungsanbieter haben ein großes Interesse ihre Teilnehmer durch die Prüfungen zu begleiten und bieten oft, wenn nötig, Wiederholungsstunden und Coaching etc. an.
Sollten Sie Bedenken haben, ob eine nichtbestandene Prüfung mit einem Abbruch gleichgesetzt werden und eine Rückzahlung der Umschulungskosten bedeuten könnte, dann können wir Sie entwarnen. Uns ist aktuell kein Fall bekannt, in dem der Kostenträger die Umschulungskosten aus diesem Grund gefordert hat.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Andernfalls spezifizieren Sie gerne noch mal Ihr Anliegen.
Viel Erfolg für Ihr Vorhaben!
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Seite steht ausführlich wie es abläuft und was für Möglichkeiten nach einer bestandenen Ausbildung/Prüfung hat.
Wie sieht das ganze aus, wenn man die Prüfung der Weiterbildung/Schulung nicht besteht.
Was für Rechte habe ich nach nicht bestandener Prüfung.
Mit freundlichem Gruß
Sebastian Klein