Umschulung zum/zur Tanzlehrer/in

Machen sie doch Ihre Leidenschaft zum Beruf!
Machen sie doch Ihre Leidenschaft zum Beruf!

Tanzlehrer/innen kommen überall dort zum Einsatz, wo Menschen Tanzen lernen möchten. Es kann sich dabei um Kinder, Erwachsene oder auch Senioren handeln. Tanzlehrer/innen können sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf bestimmte Tanzstile spezialisieren; sie können aber auch als Allrounder eingesetzt werden und so abhängig von der Nachfrage unterschiedliche Tänze unterrichten.

Viele Tanzlehrer/innen legen sich aber auf das Unterrichten entweder von Gesellschaftstanz oder von Spezialtänzen wie beispielsweise Discofox, Hip Hop, Salsa oder Tango fest. Tanzunterricht kann sowohl Anfängern als auch professionellen Tänzern gegeben werden; hierfür ist ebenfalls eine entsprechende Eignung des Tanzcoaches erforderlich. Teilweise erfolgt der Unterricht in Einzelstunden, oftmals aber auch in regelmäßig stattfindenden Tanzkreisen. Tanzlehrer/innen können etwa in Tanzschulen, Tanzstudios oder Tanzclubs beschäftigt werden, aber auch in Fitnessstudios oder an Volkshochschulen. Einen erhöhten pädagogischen Aspekt erhält die Tätigkeit, wenn sie in Einrichtungen für körperlich und geistig Behinderte oder im Gesundheitswesen (etwa in Rehabilitationskliniken oder Seniorenheimen) ausgeübt wird.

Der Beruf des/der Tanzlehrer/in zählt zu den sogenannten freien Berufen, was bedeutet, dass er auch ohne das vorherige Absolvieren einer entsprechenden Ausbildung ausgeübt werden darf. Die meisten Tanzlehrer/innen arbeiten selbstständig oder freiberuflich und sind nicht in einer Einrichtung fest angestellt.

 

Zukunftsaussichten

Ob ein/e Tanzlehrer/in in diesem Bereich gute Zukunftsaussichten hat, hängt maßgeblich von seinen/ihren eigenen Fähigkeiten und vom individuellen Einsatzgebiet ab. Wer international Karriere machen und in Castingshows oder für renommierte Institute arbeiten möchte, muss selbstverständlich die entsprechenden körperlichen und tänzerischen Kenntnisse in Theorie und Praxis mitbringen. Bevor eine Umschulung zum/zur Tanzlehrer/in begonnen wird, ist es ratsam, sich in der eigenen Umgebung zu informieren, ob Tanzcoaches gesucht werden, und wenn dies der Fall ist, um welche Einsatzbereiche es sich genau handelt. Die Wahrscheinlichkeit, in einer Tanzschule oder einem Seniorenheim eingesetzt zu werden, ist selbstverständlich höher als die Beschäftigung in einem bekannten Tanzinstitut.

Da Tanzlehrer/innen oftmals nicht fest angestellt werden, sondern selbstständig arbeiten, sollte darauf geachtet werden, dass mehrere potenzielle Auftraggeber vorhanden sind. Wahlweise kann die Tätigkeit als Tanzcoach auch zunächst nebenberuflich ausgeübt werden, um den eigenen Erfolg zu testen. Verfügt ein/e Tanzlehrer/in aber über eine gute Ausbildung, Spaß an der Arbeit und gute tänzerische Fähigkeiten, kann er/sie sich durchaus etablieren und sich auf Wunsch auch zum Fachwirt für Tanzschulen weiterbilden.

 

Inhalt und Dauer der Umschulung

Auch wenn für den Beruf Tanzlehrer/in eine Ausbildung nicht zwingend vorgeschrieben ist, gibt es doch eine dreijährige Lehre, die von angehenden Tanzlehrer/innen absolviert werden kann. Diese wird sowohl vom Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband (ADTV) als auch dem Berufsverband Deutscher Tanzlehrer (BDT) angeboten und unterscheiden sich in einigen Details. In beiden Fällen orientieren sich die Institutionen aber am Berufsbildungsgesetz und veranstalten jeweils eine Weiterbildung, die praktische, tänzerische, überfachliche und fachlich-theoretische Elemente beinhaltet. Für die Teilnahme an der Ausbildung beim BDT sind ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Schulabschluss feste Voraussetzungen.

Auch eine entsprechende Umschulung zum/zur Tanzlehrerin dauert bis zu drei Jahre und vermittelt unter anderem Kenntnisse in Umgangsformen, Motivation, Moderation, Animation und Kommunikation. Selbstverständlich stehen sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil der Qualifikation auch die Techniken unterschiedlicher Tanzstile auf dem Stundenplan. Je nach gewünschtem Einsatzgebiet können auch Spezialisierungen etwa in den Bereichen Kindertanz, Hip Hop, Irish Dance, Steptanz oder Rollstuhltanz erfolgen. Am Ende der Fortbildung zum/zur Tanzlehrer/in wird eine theoretische und praktische Abschlussprüfung abgelegt, die beim ADTV auch für die zusätzliche Qualifizierung zum/zur IHK-Wirt/in für Tanzschulen Voraussetzung ist. Alternativ kann auch eine Ausbildung zum/zur ADTV-Tanzlehrer-Assistent/in absolviert werden.

 

Zielgruppe der Umschulung

Die Fortbildung zum/zur Tanzlehrer/in eignet sich vorrangig für Menschen, die Spaß an Bewegung und am Umgang mit Menschen unterschiedlicher Altersgruppe haben. Wer bereits Erfahrungen in einem pädagogischen oder bewegungstherapeutischen Beruf vorweisen kann, ist unter Umständen auch für den Einsatz als Tanzlehrer/in geeignet. Ein Gefühl für Musik und Rhythmus ist eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Tätigkeit als Tanzcoach, ebenso wie ein gewisses Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, seine Schüler zu motivieren und animieren.

Tanzlehrer/innen sollten außerdem ein gutes Kommunikationsvermögen sowie ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten mitbringen. Nicht zuletzt ist auch ein gewisses Maß an Geduld gefragt, das besonders bei der Arbeit mit Anfängern, Kindern, Senioren oder Behinderten im Arbeitsalltag benötigt wird.

 

Fördermaßnahmen

Unter Umständen kann die Umschulung zum/zur Tanzlehrer/in von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter gefördert werden. Dafür muss allerdings belegt werden, dass ein aufrichtiges Interesse sowie eine körperliche und psychische Eignung für diese Tätigkeit besteht. Außerdem ist es notwendig, potenzielle Arbeitgeber zu akquirieren, um die Wahrscheinlichkeit einer späteren Beschäftigung nachzuweisen. Nur wenn realistische Chancen auf eine erfolgreiche Laufbahn als Tanzlehrer/in bestehen, ist eine Kostenübernahme durch die Behörde möglich. Der erste Schritt hierzu ist das Gespräch mit dem persönliche Ansprechpartner.

 

Anbieter der Umschulung

Die dreijährigen Ausbildungen zum/zur Tanzlehrer/in wie auch die Qualifikation zur Tanzlehrer-Assistenz werden von den Verbänden ADTV und BDT veranstaltet. Auf folgenden Webseiten können Interessenten mehr über die Fortbildungen erfahren und mit den Verbänden Kontakt aufnehmen:

 

Alternative Umschulungen im Fernstudium

Wer nicht zwangsläufig an einer Ausbildung beim ADTV oder BDT teilnehmen möchte, kann sich im Bereich Tanzcoaching auch im Rahmen eines Fernstudiums weiterbilden und so zusätzliche Qualifikationen erlangen. Zur Auswahl stehen beispielsweise Lehrgänge mit den Inhalten Tanzwissenschaft, Tanzpädagogik und Tanztherapie, die von unterschiedlichen Fernuniversitäten angeboten werden.

 

Tanzlehrer werden

Beginnen Sie Ihren neuen beruflichen Weg mit einem Fernlehrgang an Deutschlands anerkanntesten Akademien. Wir haben Ihnen eine Übersicht erstellt, in der Sie unverbindlich Informationsmaterial der renommiertesten Anbieter bestellen können – Dieser Service ist kostenlos für Sie!

Umschulung per Fernstudium - gleich gratis reinschnuppern:

FernschuleWarum gerade hier?Infos bestellen (am besten von mehreren)
blank4-wöchiges kostenloses Probestudium. Sehr große Auswahl aus allen BereichenHier kostenlos Infomaterial des ILS anfordern!
blankDie SGD ist eine der ältesten und besten Fernschulen Deutschlands. 4-wöchiges kostenloses Probestudium.Hier kostenlos Infomaterial der SGD anfordern!
blankDas Deutsche Institut für Servicequalität zeichnete die Fernakademie 2019 als besten Anbieter von Fernkursen aus.Hier kostenlos Infomaterial der Fernakademie Klett anfordern!
Die Bestellung von Infomaterial zum Fernstudium bei oben aufgeführten Fernschulen ist für Sie zu 100% unverbindlich und kostenlos. Ratgeber Umschulung erhält einen Obolus pro Infomaterialbestellung, der anteilig wieder zurück in die Aktualisierung und Verbesserung dieser Webseite fließt.

 

Das interessiert Sie vielleicht auch

  1. Berufswechsel als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagog/in: Infos und Tipps
  2. Tanzpädagoge / Tanzpädagogin werden: Umschulung 2020
  3. Umschulung zum/ zur Schauspieler/in (Der Weg zum Schauspiel)
  4. Wem finanziert das Arbeitsamt einen Bildungsgutschein?
  5. Umschulung zum Tanztherapeuten/ zur Tanztherapeutin
Christian Krumes

Schreibe einen Kommentar