Die Rentenversicherung lehnt die Umschulung ab – was nun?

Es gibt immer noch Mittel und Wege, die Umschulung doch noch finanziert zu bekommen!

Umschulungen sind in der Regel mit Kosten verbunden. Diese können sich bei mehrjährigen Umschulungsmaßnahmen schnell auf mehrere zehntausend Euro belaufen. Nicht nur Ausbildungs- und Unterrichtskosten müssen gedeckt werden, sondern auch der Lebensunterhalt sowie gegebenenfalls der Unterhalt von Kindern und anderen Familienangehörigen. Außerdem können auch Fahrtkosten entstehen, die sich im Laufe der Zeit zu hohen Beträgen summieren. Da die meisten Umschüler diese Kosten nicht aus eigener Tasche tragen können, sind sie auf eine Unterstützung angewiesen.

 

Rentenversicherung fördert berufliche Rehabilitation durch Umschulungen

Häufig werden Umschulungen zum Beispiel von der Rentenversicherung, auch DRV genannt, bezahlt. Sie ist für viele Umschulungsinteressierte die erste Adresse, wenn es um eine Kostenübernahme für die Maßnahme geht. Die Rentenversicherung unterstützt Umschulungen, weil es für sie lohnender ist, der betreffenden Person die Maßnahme zu finanzieren anstatt im schlimmsten Falle eine Frührente auszahlen zu müssen. Außerdem werden durch die Wiedereingliederung ins Berufsleben auch neue Beiträge in das Rentensystem eingezahlt, wodurch sich für die Rentenkasse die Finanzierung der Umschulung doppelt rentiert. Nach welchen Kriterien die Rentenkasse Umschulungsmaßnahmen („berufliche Rehabilitation“) fördert, erfährt man auf ihrer Webseite.

 

Wann lehnt die DRV die Finanzierung einer Umschulung ab?

Dabei wird jedoch auch klar: Nicht in jedem Fall ist die Rentenkasse bereit, für eine Umschulung aufzukommen. Schlechte Karten hat man, wenn man bisher weniger als 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ebenso kann sich die Rentenversicherung sträuben, wenn eine andere Versicherung, etwa eine Unfallversicherung, statt ihrer für die Umschulung aufkommen könnte. Zudem fördert die DRV in der Regel nur Umschulungen, die aus gesundheitlichen Gründen, nicht jedoch aus beruflichen Gründen, notwendig sind. Das ist allerdings noch lange kein Grund zur Verzweiflung, denn es gibt noch andere Möglichkeiten, seine Umschulung finanziert zu bekommen.

 

Mit dem Bildungsgutschein zur Umschulung

Eine beliebte und gängige Alternative ist zum Beispiel eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit Hilfe des sogenannten Bildungsgutscheins. Anders als die Rentenkasse fördert die Agentur für Arbeit auch aus beruflichen Gründen eine Umschulung. Damit ist diese Option auch für Leute interessant, die zwar theoretisch ihren Beruf weiter ausüben könnten, aber dort keine langfristige Perspektive mehr für sich sehen.

Die Vergabe des Bildungsgutscheins ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Wichtigste Voraussetzung ist, dass man entweder bereits arbeitslos ist oder zumindest ohne Umschulung von Arbeitslosigkeit bedroht wird. Vor allem das letztere Kriterium lässt viel Raum für Interpretationen. Wer über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter eine Umschulung machen möchte, der sollte sich daher schon vorab treffende Argumente bereit legen, warum diese oder jene Umschulung für ihn zwingend notwendig ist. Dies wird auch nötig sein, denn nicht jeder bekommt einen Bildungsgutschein ausgestellt. Die Arbeitsagenturen haben dafür nur ein bestimmtes Budget und können daher nicht beliebig viele Gutscheine ausstellen, nur die in ihren Augen bedürftigsten Interessenten erhalten diesen begehrten Umschulungszuschuss.

 

Was finanziert der Bildungsgutschein während der Umschulung?

Der Bildungsgutschein kommt für die Umschulungskosten inklusive Lernmittel auf, für Arbeitsmaterialien einschließlich -kleidung, für Eignungs- und Abschlussprüfungskosten sowie gegebenenfalls für Übernachtungs- und Reisekosten, wenn die Umschulung nicht am Wohnort stattfinden sollte. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn die gewünschte Umschulung in der Heimat nicht oder nicht in vergleichbarer Qualität angeboten wird. Mehr Informationen zu allen finanziellen Ansprüchen

Da die Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins nur drei Monate beträgt, sollte man zum Zeitpunkt der Ausstellung bereits konkrete Vorstellungen haben, für was man ihn einsetzen möchte. Ohnehin vergibt die Arbeitsagentur ihn normalerweise nur, wenn bereits eine konkrete Umschulungsaussicht vorliegt, das heißt wenn die Umschulung zumindest thematisch, zeitlich und räumlich eingegrenzt werden konnte. Es ist allerdings nicht für jede Art von Umschulung auch ein Bildungsgutschein verfügbar.

 

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Sie sind Zeitsoldat und nähern sich dem Ende Ihrer Dienstzeit? Sie sind nach Jahren des Militärdienstes Ihrem alten Beruf entfremdet oder haben vielleicht sogar nie einen „richtigen“ Beruf erlernt? Dann können Sie bestimmt von den Möglichkeiten des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr Gebrauch machen. Dieser ist nämlich für genau solche Fälle ins Leben gerufen worden. Das beste daran: Sie müssen sich über Planung und Finanzierung nicht den Kopf zerbrechen, denn der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr ist an einer nahtlosen Wiedereingliederung von Soldaten ins Zivilleben interessiert und wird Sie nach besten Kräften unterstützen.

Beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr kann man aus einer großen Zahl von Umschulungen wählen. Das Angebot umfasst so verschiedene Berufe wie den Altenpfleger, den Bankkaufmann, den Elektroniker, den Floristen, den Kosmetiker, den Logopäden, den Spieleentwickler und den Steuerfachangestellten. Eine Liste mit allen vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr angebotenen Umschulungsberufen finden Sie hier.

Doch es geht auch anders herum: Sie finden auf dem zivilen Arbeitsmarkt keine Perspektive mehr? Möchten einen gesicherten Job mit Aufstiegschancen, ansehnlichem Gehalt und geregelter Altersvorsorge? Dann sollten Sie vielleicht in Erwägung ziehen, bei der Bundeswehr Ihren Neuanfang zu wagen. Aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht besteht nämlich bei den Streitkräften im Moment großer Bedarf nach geeigneten Neuzugängen. Bei der Bundeswehr kann man sich in seinem zivilen Beruf weiterbilden oder eine neue Ausbildung aufnehmen. Natürlich ist die Bundeswehr vor allem an jungen Bewerbern interessiert, mit denen noch eine langjährige Zusammenarbeit möglich ist. Allerdings wurden die Ansprüche an das Höchstalter in letzter Zeit stark gelockert. Qualifizierte Bewerber sollten auch mit Ende 20 noch ihr Glück versuchen. Beratungsstellen gibt es in jeder größeren deutschen Stadt.

 

Über die Unfallversicherung zur Umschulung

Unter Umständen können auch die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaften für eine Umschulungsmaßnahme aufkommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der alte Beruf in Folge eines Arbeitsunfalls mit bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen oder bedingt durch eine Berufskrankheit nicht mehr ausgeübt werden kann, beziehungsweise wenn bei Weiterausübung des Berufes eine völlige Erwerbsunfähigkeit droht. Auch viele private Unfallversicherungen sehen für solche Fälle finanzielle Hilfen für Umschulungen vor.

Bevor die Versicherung die Umschulungskosten trägt, will sie jedoch sichergehen, dass auch tatsächlich ein gesundheitlicher Grund vorliegt, der durch die Ausübung des bisherigen Berufes hervorgerufen worden ist. Dazu wird zunächst die berufliche Vorgeschichte des Antragstellers durchleuchtet. Gab es Expositionen mit Gefahrenstoffen? Wie hoch waren die körperlichen und psychischen Belastung durch den Beruf? Zur Klärung dieser Fragen werden sowohl der Antragsteller selbst, gegebenenfalls auch Arbeitskollegen und Betriebsärzte befragt. Auch können Untersuchungen am Arbeitsplatz veranlasst oder bereits in der Vergangenheit erfolgte Messungen von Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz herangezogen werden. Dies gilt sowohl für den aktuellen als auch für frühere Arbeitgeber.

Als nächstes wird die Unfallversicherung einen Gutachter einbestellen. Dies sind üblicherweise externe Fachärzte derjenigen Disziplin, in deren Bereich die gesundheitliche Beeinträchtigung fällt. Sie sollen beweisen oder widerlegen, ob die Erkrankung wirklich auf die Belastungen am Arbeitsplatz zurück zu führen ist. Auch der Antragsteller selbst hat ein Vorschlagsrecht in Bezug auf den Gutachter, allerdings muss der vorgeschlagene Arzt die fachliche Qualifikation dafür besitzen. Hausärzte genügen den Anforderungen in der Regel nicht. Abschließend muss auch ein zuständiger Gewerbearzt für die endgültige Entscheidung konsultiert werden. Weitere Informationen zum gutachterlichen Prozess gibt es hier auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Ist die Berufskrankheit oder der Arbeitsunfall anerkannt, kann ein Antrag auf eine Umschulung gestellt werden. Allerdings kann die Versicherung auch andere Rehabilitationsmaßnahmen vorschlagen, wenn sie diese für zielführender hält. Dazu gehören zunächst einmal die Wiederherstellung der Gesundheit oder die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit.

 

Mit Fördermitteln vom Europäischen Sozialfonds zur Umschulung

Der Europäische Sozialfonds ist ein Fonds für die Unterstützung beruflich Benachteiligter, der durch die Europäische Union getragen wird. Die Förderung erfolgt im Falle Deutschlands durch verschiedene Programme, die sowohl durch den Bund als auch durch die Länder umgesetzt werden. Einzelpersonen können sich nicht direkt an den Europäischen Sozialfonds wenden, sondern erfahren Unterstützung durch die Teilnahme an einem der geförderten Projekte. Diese richten sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene, an Alleinerziehende und Berufsrückkehrer sowie an Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitslose. So förderte der Europäische Sozialfonds beispielsweise vor einigen Jahren ein Programm, das Umschulungen zur Deckung des Bedarfs an männlichen Kindergartenerziehern zum Zweck hatte. Weitere Projekte umfassten Umschulungen zum Altenpfleger und zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel. Die mit Unterstützung des ESF angebotenen Umschulungen wechseln ständig.

Auskunft über regional vertretene Bildungsträger mit ESF-Förderung können das Jobcenter beziehungsweise die Arbeitsagentur geben. Ohnehin kann diese Form der Umschulung nur in Anspruch genommen werden, wenn man bereits Arbeitslosengeld I oder II bezieht. Einen Überblick über die Programme der aktuellen Förderperiode, die noch bis 2020 andauert, gibt es auf dieser Seite.

 

Eine weitere Alternative ist die Umschulung per Fernstudium:

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