Arthrose ist eine Erkrankung der Gelenke, die entweder auf eine übermäßige Belastung, eine Knochenkrankheit oder eine angeborene Fehlstellung zurückzuführen ist. Dabei findet ein stark erhöhter Verschleiß des Gelenks statt und bei den Betroffenen entstehen sehr starke Schmerzen.
In der Regel ist es hilfreich, das Gelenk so stark wie möglich zu entlasten. In vielen Berufen ist es jedoch nicht möglich, diese Maßnahme durchzuführen. In vielen Handwerksberufen ist es beispielsweise notwendig, sich ständig zu bewegen und auch für viele Verkäufer in Einzelhandel ist dies eine notwendige Voraussetzung, um den Beruf ausführen zu können.
Arbeiten mit Arthrose
Die Arthrose kann an unterschiedlichen Gelenken auftreten. Häufig sind beispielsweise die Knie oder die Sprunggelenke betroffen, da hier die Belastung im Alltag besonders hoch ist. Doch gibt es auch andere Gelenke, die aufgrund einer natürlichen Fehlstellung oder durch einen Unfall in ihrer Bewegung so behindert werden, dass ein großer Verschleiß auftritt. Im Arbeitsleben stellt die Arthrose immer dann ein Problem dar, wenn das entsprechende Gelenk überdurchschnittlich belastet wird. Wer beispielsweise im Stehen arbeitet oder während der Arbeit viel gehen muss, hat starke Probleme bei einer Arthrose in den Knien oder im Sprunggelenk, während eine Arthrose beispielsweise im Arm hier nur geringe Probleme verursacht. Sollten Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Berufsfeld tätig sein können, kann eine Umschulung die Möglichkeit dazu bieten, in einem Beruf mit geringerer Belastung zu arbeiten.
Welche Berufe können trotz Arthrose ausgeübt werden?
Die Möglichkeiten, trotz Arthrose zu arbeiten, sind vielfältig. Grundsätzlich gilt die Regel, dass Sie jeden Beruf ausüben können, bei dem das betroffene Gelenk nicht außergewöhnlich belastet wird. In den meisten Fällen – insbesondere bei Arthrose in den Beinen – sind Tätigkeiten im Sitzen zu empfehlen. So müssen Sie die betroffenen Gelenke nicht bewegen und es entstehen keine zusätzlichen Schmerzen. Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung oder der Datenverarbeitung sind in der Regel bei Arthrose zu empfehlen. Wenn Sie beabsichtigen, einen anderen Beruf auszuüben, ist es empfehlenswert, diese Entscheidung mit Ihrem behandelnden Arzt genau abzusprechen. Auch ist es sinnvoll, den entsprechenden Arbeitsplatz selbst zu besuchen und im Idealfall dort ein Praktikum zu absolvieren. So merken Sie schnell, ob die Belastungen Schmerzen in Ihren Gelenken hervorrufen.
Eine Umschulung wegen Arthrose durch die Rentenversicherung
Eine Umschulung stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. In der Regel verfügen die Betroffenen nicht über die finanziellen Mittel, um die Umschulung selbst zu finanzieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Antrag auf Finanzierung zu stellen. Bei den meisten Arthrose-Erkrankungen ist die Rentenversicherung der erste Ansprechpartner. Doch gibt es hier einige Voraussetzungen dafür, dass die Umschulung finanziert wird. Entweder müssen Sie bereits seit 15 Jahren Beiträge für die Rentenversicherung bezahlen oder sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Sollte bei Ihnen keiner dieser beiden Punkte zutreffen, ist die Rentenversicherung für Sie nicht zuständig.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Wenn die Arthrose in der Folge eines Unfalls entstanden ist, haben Sie noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, können Sie bei der Berufsgenossenschaft einen Antrag für die Umstellung einreichen. Wenn der Arbeitsunfall offiziell anerkannt wurde, können Sie auf diesem Wege umfangreiche Leistungen erhalten. Bei einem Unfall in der Freizeit kann die private Unfallversicherung helfen. Sollte keine der bisherigen Möglichkeiten greifen, bleibt noch der Gang zum Arbeitsamt. Auch hier stehen Mittel für die Umschulung bereit. Eines der wichtigsten Kriterien ist hier, dass Sie nach der Umschulung wieder voll erwerbstüchtig sein werden.
Bildungseinrichtungen, bei denen Sie eine Umschulung durchführen können
Wenn Sie eine durch die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder durch das Arbeitsamt geförderte Umschulung wahrnehmen, erhalten Sie von der jeweiligen Institution eine Liste mit möglichen Bildungseinrichtungen, bei denen Sie sich umschulen lassen können. Sollten Sie die Umschulung mit privaten Mitteln finanzieren, steht Ihnen die Wahl des Ausbilders selbstverständlich frei. Doch auch in diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erhalten, da sonst die Umschulung die Berufsaussichten nicht grundlegend verbessern kann. Für Arthrose-Patienten kann auch ein Fernstudium eine sehr gute Alternative sein. Häufig finden Sie auch für diese Alternative Fördermöglichkeiten. So können Sie bequem zu Hause lernen und belasten daher Ihre Gelenke kaum, sodass Sie in dieser Zeit nicht nur einen neuen Beruf erlernen, sondern durch die geringe Belastung auch Ihren Gesundheitszustand verbessern, um daraufhin mit voller Kraft im neuen Beruf arbeiten zu können.
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Hallo Martina,
danke für Ihre Nachricht.
Wir haben mehrere Artikel zu Ihrer Frage, ob bei Abbruch einer Umschulung eine Pflicht zur Rückzahlung besteht. Sie finden sie u.a. hier: Alles rund um Abbruch einer Umschulung und Muss ich die Umschulung selbst bezahlen, wenn ich sie abbreche?
In der Praxis zeigt sich, dass das Risiko einer Schadensersatzpflicht gering ist, soweit es sich nicht um einen eigenmächtigen Abbruch handelt und mit dem Arbeitsamt zuvor gesprochen wurde.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer beruflichen Reha
Hallo,
Ich habe im Lager-, Logistik- und Transportbereich gelernt und gearbeitet. Ich darf laut meines Orthopäden wegen Arthrose keine Überkopfarbeiten mehr ausführen und nur noch bis max. 5 kg heben/halten. Ich soll wegen meiner Erkrankung und den Beschwerden einen geeigneten Beruf ergreifen und nur noch 3 Stunden arbeiten.
Meine Frage: Wenn man eine Umschulung durch das Jobcenter oder über die Agentur für Arbeit anstrebt, kann es im Falle eines Abbruchs der Umschulung dann zu rechtlichen Konsequenzen kommen, zum Beispiel eine Rückzahlungspflicht?
Beste Grüße
Martina
Hallo,
so eine Umschulung bekommt man wohl auch nur auf eigene Faust. Weder meine Situation als alleinerziehende Krankenschwester hat zu einer Maßnahme durch das Arbeitsamt geführt, noch meine vor 7 Jahren auch noch festgestellte schwere beidseitige Hüftdysplasie, die mittlerweile eine mich zunehmend immobil machende hochgradig Hüftarthrose ist. Vor 2 Jahren sollte es dann eine „psychische Belastungserprobung sein“ und jetzt gerade bekomme ich wieder Arbeitsangebote als Medizinische Fachkraft. Dabei kann ich mich kaum noch und nur unter dauernden Schmerzen von A nach B bewegen. Jetzt heißt es ohne neues Hüftgelenk auch keine berufliche Reha. Es ist so ein Irrsinn. Wahrscheinlich sitzt man das da oben solange aus bis nichts mehr geht. Aber bitte keine Erwerbsminderungsrente ohne Reha.
Guten Tag Frau Gerloff,
vielen Dank für Ihre Schilderungen. Wir wünschen Ihnen von Herzen alles Gute für Ihre Gesundheit und Zukunft.
Viele Grüsse
Fragliche Aussagen und lieb formuliert. Ich habe 16 Jahre in einer Autolackiererei ohne Hebebühnen gearbeitet, nachdem die Knie mehrfach endoskopisch behandelt wurde stand fest, diese Art der Berufe sind nicht mehr ausübbar. Es gab eine Umschulung zur Triebwerksbauerin. Es folgten AC Operation und Bandscheibenvorfälle. Die Rechten Finger sind durch den AcEingriff neuronal tot.
Aber da waren ja noch die Knie, nach 7 Stufen ist Schluß mit jeder Treppe, also wird jeder Bahnhof oder irgend ein Amt zu einem Schmerzwahnsinn, die langjährig durchgeführte Schmerzmitteltherapie hat zu Nierenfunktionsstörungen geführt, so das nun nur noch Morphium die Nächte erträglich gestaltet. Jahrelanges Kämpfen mit der DRV und Gutachtern die versuchen die Schmerzen in die Psychoschiene zu drücken macht die Betroffenen nach zusätzlich fertig.
Keiner muss mit Schmerzen arbeiten gehen und welcher Arbeitgeber stellt schon Arbeitnehmer ein, die nach einer Stunde kaputt sind.
Und was ist wenn ein Arbeitsunfall von der BG nicht anerkannt wird und das ArbeitsAmt für eine schulische Umschulung nicht aufkommen will? Mir wurde gesagt, dass das Arbeitsamt für eine Umschulung zum Sozialassistent keine Unterstützung gibt , weil es eine schulische Umschulung ist.