Zweitstudium Tiermedizin: wichtige Informationen vor Studienbeginn
Der Fachbereich der Tiermedizin bietet zahlreiche Tätigkeitsfelder, sodass sich viele Interessenten für das Studienfach entscheiden. Auch als Zweitstudium ist Tiermedizin sehr beliebt, wodurch in Deutschland ein großer Andrang an Studienplätzen existiert. Möchten Interessenten ein Zweitstudium in Tiermedizin belegen, müssen sie sich nicht nur für einen Studienort entscheiden, sondern ebenfalls eine gut begründete Bewerbung einreichen. Die Finanzierung des Zweitstudiums sollte gleichfalls nicht unbeachtet bleiben.
Gründe für ein Zweitstudium in Veterinärmedizin
Die Gründe für ein Zweitstudium in Tiermedizin/Veterinärmedizin fallen vielfältig aus. Viele Interessenten entscheiden sich meist nach einem abgeschlossenen Studium in einem artverwandten Bereich wie etwa Humanmedizin für ein Zweitstudium in Tiermedizin. Die Tiermedizin bietet, anders als die Humanmedizin, eine fachlich breite Ausbildung. Folglich können Veterinäre unterschiedlichste Tiere behandeln und sich auf Wunsch auf eine Tiergruppe spezialisieren. Nach einem erfolgreichen Studium in Tiermedizin können die Tierärzte und Tierärztinnen zum Beispiel Kleintiere behandeln, sich auf Landwirtschaftstiere konzentrieren oder sich der Betreuung und Pflege von exotischen bzw. Zootieren widmen. Das breite Berufsfeld lockt viele ausgebildete Mediziner, welche eine Neuorientierung anstreben und zugleich weiterhin als Arzt bzw. Ärztin tätig sein möchten.
Auch das Studium an sich besitzt einen anderen inhaltlichen Aufbau. Neben dem körperlichen Aufbau von unterschiedlichsten Tieren werden zahlreiche Krankheiten und Behandlungsmethoden gelehrt. Dadurch erhalten die angehenden Tierärzte und Tierärztinnen ein breites Fachwissen, wodurch sie jederzeit ihr berufliches Fachgebiet wechseln können. Zugleich handelt es sich beim Veterinär nicht um einen Beruf im eigentlichen Sinn, sondern um eine Berufung. Die Tätigkeit spricht vor allem große Tierliebhaber an, welche ebenfalls bereit sind, viel Zeit und Energie in ihren Beruf zu stecken, um ihre kleinen und großen Patienten bestmöglich zu versorgen.
Chancen für einen Studienplatz
In Deutschland existieren lediglich fünf Fakultäten, welche ein Studium in Tier bzw. Veterinärmedizin führen. Dementsprechend sind die Studienplätze heiß begehrt, wodurch eine große Nachfrage besteht. Das Vollzeitstudium mit einer Gesamtdauer von rund elf Semestern und einem Staatsexamen als Abschluss bieten die Justus-Liebig-Universität Gießen, die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Freie Universität Berlin und die Universität Leipzig an. Möchten Interessenten folglich einen Studienplatz für ein Zweitstudium in Tiermedizin belegen, müssen sie sich entweder für einen Studienort entscheiden und dementsprechende Nachweise erbringen oder Bewerbungen an allen fünf Fakultäten einreichen.
Der Zugang zum Studium in Veterinärmedizin ist zudem nicht frei. Gleich wie die Humanmedizin setzten die Hochschulen eine allgemeine Hochschulreife in Form eines Abiturs oder einem vergleichbaren Abschluss mitsamt Numerus clausus voraus. Da der Studiengang Tiermedizin bundesweit zulassungsbeschränkt ist, müssen die Interessenten zugleich immer eine Bewerbung mitsamt aller notwendigen Unterlagen einreichen. Erfolgt eine Bewerbung für das erste Fachsemester, muss diese an die Stiftung für Hochschulzulassung geschickt werden. Studenten höherer Fachsemester hingegen können sich direkt an der ausgewählten Hochschule bewerben.
Anders als bei einem Erststudium in Tiermedizin entfällt der verpflichtende Besuch von Vorkursen für Teilfächer oder den gesamten Studiengang. Der Studienbeginn ist zugleich nicht flexibel. Die Studienkurse beginnen stets im Wintersemester, wodurch lediglich Interessenten eine Chance auf einen Studienplatz besitzen, welche in diesem Semester das Studium antreten können. Das Reihungsverfahren bezüglich vorhandener Studienplätze schränkt die Chance auf eine Aufnahme zudem noch stärker ein. Bewerber, welche bereits an einer Hochschule oder Universität in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat ein Studium in Tiermedizin belegt hatten oder aktuell noch belegen, werden im Reihungsverfahren als Erstes berücksichtigt. Anschließend werden Studienplätze an alle Bewerber, welche an einer Hochschule oder Universität außerhalb der EU Tiermedizin studiert haben, vermittelt. Verbleiben noch Reststudienplätze, werden diese für die Studienfachwechsler angeboten. Tiermedizin im Zweitstudium ohne zuvor belegtes Erststudium ist folglich nur wenigen Bewerbern möglich.
Übersicht von Studienplätzen in Deutschland
Wie bereits erwähnt, kann Tier- bzw. Veterinärmedizin in Deutschland lediglich an fünf Fakultäten studiert werden:
- Justus-Liebig-Universität Gießen
- Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Freie Universität Berlin
- Universität Leipzig
Sämtliche deutsche Universitäten weisen verpflichtend eine Bewerbung sowie einen Numerus clausus auf, sodass allgemeine Bewerbungen nicht möglich sind. Können Studieninteressenten aufgrund einer geringen Anzahl an Studienplätzen oder aus anderen Gründen an keiner der fünf Fakultäten studieren, besteht die Chance auf ein Studium im unmittelbaren Ausland. Studiengänge in der Schweiz oder in Österreich beinhalten dieselbe Ausbildung, wodurch die Abschlüsse ebenfalls in Deutschland gelten.
Veterinärmedizin in Österreich als Hauptfach wird lediglich an der Veterinärmedizinischen Universität Wien angeboten. Das Diplomstudium dauert zwölf Semester und endet mit dem Titel Mag.med.vet oder Dipl.Tzt. Alternativ bietet sich ein Studium in Pferdewissenschaften an. Passende Studiengänge werden von der Universität für Bodenkultur Wien sowie Veterinärmedizinischen Universität Wien geführt. Die Bachelorstudiengänge dauern sechs Semester und enden mit einem Bachelortitel.
In der Schweiz hingegen können Interessenten passende Studiengänge der Veterinärmedizin an der Universität Bern und der Universität Zürich belegen. Während die Universität Bern einen Vollstudiengang führt, welcher ebenfalls das Standardmodell in Österreich und Deutschland ist, bietet die Universität Zürich die Wahl zwischen Voll- und Teilzeitstudium. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich allerdings handelt es sich beim Veterinärmedizinstudium in der Schweiz um ein Bachelorstudium mit entsprechendem Abschluss. Anschließend an das Bachelorstudium können Interessenten ergänzend ein Master- und Doktoratsstudium belegen, deren zeitliche Ausmaße jenen eines Standardstudiums in Deutschland entsprechen.
Bewerbung für das Zweitstudium Tiermedizin
Sämtliche Universitäten in Deutschland setzen verpflichtend eine Bewerbung für den Studiengang Veterinär- bzw. Tiermedizin voraus, unabhängig, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Folglich müssen alle Studieninteressenten eine aussagekräftige Bewerbung mitsamt aller notwendigen Unterlagen abschicken, um in das Reihungsverfahren bezüglich Studienplätze aufgenommen zu werden. Für ein Zweitstudium fällt die Bewerbung anders aus als für ein Erststudium in Veterinärmedizin. Während bei einem Erststudium eine Bewerbung über hochschulstart.de aufgrund des Numerus clausus notwendig ist, erfolgt die Bewerbung für ein Zweitstudium über die Website oder an der ausgewählten Fakultät.
Die Website hochschulstart.de beinhaltet allerdings nicht nur Bewerbungsverfahren für Erststudenten. Auch Studienplätze für Zweitstudienbewerber vergibt die Website. Das Vergabeverfahren von hochschulstart.de sieht jedoch nur eine geringe Studienplatzquote in Höhe von maximal drei Prozent vor. Somit besitzen Studieninteressenten, welche sich über die Website bewerben, eine sehr geringe Chance auf einen Studienplatz bei der ersten Bewerbung.
Eine ausführliche Anleitung für die allgemeine Bewerbung für ein Zweitstudium führt hochschulstart.de in seinem Merkblatt „Die Zulassung zum Zweitstudium“, welches als kostenloser Download auf der Website zur Verfügung steht, an. Das Merkblatt beinhaltet das genaue Reihungsverfahren für ein Zweitstudium in Tiermedizin. Die Bewerbung über hochschulstart.de bietet sich jedoch nur für Studieninteressenten im ersten Semester an. Möchten Studieninteressenten in ein höheres Semester einsteigen, da sie sich Kurse anrechnen haben lassen, verringert sich die Zahl an verfügbaren Studienplätzen durch die Website. Werden Plätze frei, bedeutet dies in der Regel, dass Studenten entweder Prüfungen nicht bestanden oder ihr Studium abgebrochen haben. Bewerber für höhere Semester besitzen im Gegensatz zu anderen Bewerbern das Vorrecht auf den frei gewordenen Studienplatz. Folglich sollten sich Studieninteressenten in höheren Semestern immer direkt an der ausgewählten Hochschule bewerben, um die Chance auf einen Studienplatz zu erhöhen.
Planen Studenten, sich Kurse für ein Zweitstudium in Tiermedizin anrechnen zu lassen, benötigen sie eine Anrechnungsbescheinigung. Kurse aus fachlich verwandten Studiengängen wie Humanmedizin lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen. Dies geschieht jedoch immer nur mit einer Äquivalenzbescheinigung der Lehrverantwortlichen für Medizin an der ausgewählten Hochschule, an welcher das Erststudium absolviert wird oder wurde. Mögliche Kurse, welche sich für ein Zweitstudium in Tiermedizin anrechnen lassen, sind unter anderem Chemie, Physik und Biologie. Kurse in Physiologie, mikroskopische Anatomie und Biochemie benötigen hingegen eine Einzelfallentscheidung, wodurch nicht jede Hochschule diese anrechnet. Ebenfalls akzeptieren manche Hochschulen bereits absolvierte Praktika. Das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in welchem die Studieninteressenten geboren wurden, stellen dementsprechende Anrechnungsbescheide auf. Konkrete Informationen bezüglich Anrechnungsmöglichkeiten und -verfahren können Studenten beim Landesprüfungsamt beziehen.
Für die Bewerbung in Tiermedizin als Zweitstudium entscheiden zudem die in der Bewerbung angeführten Gründe über den Erhalt eines Studienplatzes. Bei einer Bewerbung über hochschulstart.de besitzt die Note des Erststudiums ebenfalls einen großen Stellenwert. Bewerbungen direkt an der Hochschule setzen voraus, dass die Studieninteressenten die Voraussetzungen für das Erststudium bereits erfüllt haben, sodass die Bewerbungsunterlagen dieselben wie über hochschulstart.de sind. Die Fakultäten führen in ihren Informationsmaterialien sowie auf ihren Websites explizit die jeweiligen Bewerbungsverfahren mitsamt der Möglichkeit, in ein höheres Fachsemester einzusteigen, an.
Wichtige Begründungen, welche in die Bewerbung für ein Zweitstudium in Tiermedizin gehören
Die Bewerbung für ein Zweitstudium in Tiermedizin teilt sich stets in wissenschaftliche und berufliche Gründe. Die wissenschaftlichen Gründe werden immer durch die Hochschule in einem Gutachten bewertet, sodass sie den größeren Wert besitzen. Für das Gutachten können Studieninteressenten in Kontakt mit den Zuständigen der ausgewählten Hochschule treten. Dennoch dürfen die beruflichen Gründe ebenfalls nicht unbeachtet bleiben, da sie auch über den Erhalt eines Studienplatzes mitentscheiden.
Die wissenschaftlichen Gründe fallen vielseitig aus. Beispielsweise können die Studieninteressenten bereits eine Doktorarbeit in Tiermedizin begonnen haben, welche sie im Zweitstudium beenden möchten. Auch ein allgemeines Forschungsvorhaben gilt als guter Grund für ein Zweitstudium in Veterinärmedizin. Haben die Studieninteressenten andere Fachrichtungen wie etwa Biologie studiert, welche keine Forschungstätigkeit bieten, verstärkt die Begründung bezüglich Forschungsdrang den Studienplatzwunsch zusätzlich. Der persönliche Wissensdrang gilt gleichfalls als wissenschaftliche Begründung. Beispielsweise möchten Interessenten über bestimmte Krankheiten und ihre Heilverfahren mehr lernen, da vorangegangene Studien die Themen zu wenig oder zu oberflächlich behandelt haben. Zudem können die Studieninteressenten vermerken, dass sie das Fachwissen der Veterinärmedizin mit einem anderen Fachgebiet wie etwa der Humanmedizin vernetzen möchten, wodurch sich ihr allgemeines Wissen wesentlich erweitert. Wissenschaftliche Gründe lassen sich des Weiterem durch Publikationen nachweisen. Die Bewerber müssen bzw. sollten dabei sämtliche relevante wissenschaftliche Publikationen, welche sie selbstständig oder gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern verfasst haben, in der Bewerbung oder in den Bewerbungsunterlagen anführen.
Die beruflichen Gründe zeigen sich ebenso individuell. Manche Studieninteressenten streben einen Berufswechsel nach abgeschlossenem Erststudium an und möchten als Tierarzt tätig werden. Andere Interessenten wiederum können einen Abschluss in Humanmedizin nachweisen, möchten allerdings keine Menschen, sondern Tiere behandeln. Auch bessere Berufsaussichten nach dem Zweitstudium führen manche Bewerber an. Zugleich gilt als beruflicher Grund eine Arbeitslosigkeit, da entweder der studierte Beruf nicht ausgeübt werden kann oder in Deutschland keine angemessene Stelle für den Studienabsolventen angeboten wird. Das allgemeine Vorhaben bezüglich eines Studiums in Veterinärmedizin mitsamt dem Wunsch, als Tierarzt bzw. Tierärztin zu arbeiten, fällt ergänzend unter diese Kategorie.
Zweitstudium Tiermedizin nach einem Erststudium in Humanmedizin
Aufgrund des Bewerbungs- bzw. Reihungsverfahrens für ein Zweitstudium in Tiermedizin müssen Studieninteressenten dementsprechende Fachkenntnisse aus einem artverwandten Studium vorweisen. Während Fächer wie etwa Biologie, Chemie oder Physik angerechnet werden können, wodurch ein Studieneinstieg in ein höheres Semester ermöglicht wird, bietet das Erststudium in Humanmedizin für alle Bewerber deutliche Vorteile.
Wurde bereits ein Erststudium in Humanmedizin abgeschlossen oder studieren die Bewerber noch Humanmedizin, erfüllten sie bereits die Studienvoraussetzungen wie etwa den Numerus clausus. Somit müssen die Bewerber nicht noch einmal das Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium in Deutschland durchlaufen. Zugleich beinhaltet das Studium Humanmedizin inhaltliche Ähnlichkeiten in Form von Lehrveranstaltung. Diese bieten nicht nur eine gute Basis für ein Studium in Veterinärmedizin, da die Studenten bereits mit der Funktionsweise von Körpern, verschiedenen Krankheiten und Therapieformen vertraut sind. Je nach Kurs und Hochschule lassen sich die einzelnen Kurse anrechnen, wodurch ein Einstieg in höhere Semester und folglich der Zugang zu einem Studienplatz einfacher ermöglicht werden.
Das Erststudium in Humanmedizin kann des Weiteren als gute Begründung in der Bewerbung angeführt werden. Humanmedizin gilt sowohl als wissenschaftlicher wie beruflicher Grund. Beispielsweise können Studenten angeben, dass sie aus wissenschaftlichen Gründen oder dem Forschungsdrang ein Zweitstudium oder einen Studienwechsel anstreben. Bezüglich beruflichen Gründe kann der Wunsch bestehen, nicht nur Menschen, sondern auch Tiere zu verpflegen und sich intensiv der Behandlung verschiedener Krankheiten aus dem veterinären Bereich widmen zu wollen.
Ins Zweitstudium Tiermedizin einklagen – individuelle Möglichkeiten für einen Studienplatz
Besteht der Wunsch zum Zweitstudium in Tiermedizin, wird trotz passender und rechtzeitig eingereichter Bewerbungsunterlagen dennoch kein Studienplatz an die Interessenten vergeben, besteht die Chance zur Klage. Eine Studienplatzklage ist meist der letzte Ausweg, um den begehrten Studienplatz zu sichern. Manche Anwälte oder Anwaltskanzleien führen die spezifischen Klagen durch. Das Leistungsangebot kann sich je nach Kanzlei unterscheiden, beinhaltet zum Beispiel eine Analyse der Erfolgsaussichten und Hilfe bei der Bewerbung. Hierbei überprüfen die Anwälte die Formulierung der geforderten Begründung und die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Nachweise. In manchen Fällen kann die Arbeit der Anwälte ebenfalls eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens beinhalten. Dabei legen die Anwälte Rechtsmittel gegen den abgelehnten Entscheidungsbescheid ein.
Die Klage für einen Studienplatz in Tiermedizin beruht in der Regel auf der Bewerbung über hochschulstart.de. Wird eine Studienplatzklage durchgeführt, wird durch ein gerichtliches Verfahren überprüft, ob die jeweilige Hochschule weitere Studienplätze als die bereits vergebenen anbieten kann. Ergibt die Überprüfung, dass die Hochschule mehr Studienplätze anbieten kann, ordnet das Verwaltungsgericht die Vergabe der zusätzlich vorhandenen Studienplätze an.
Obwohl die Studienplatzklage nicht immer den gewünschten Studienplatz ermöglicht, wagen viele Studenten dennoch den gerichtlichen Weg. Eine Klage ohne Anwalt ist hierbei nicht möglich. Vor allem in medizinischen Studienfächern wie Tiermedizinern bietet sich dennoch eine Klage an, wenn schnell ein passender Studienplatz ohne Wartesemester gefunden werden möchte. Der Zeitraum, in welchem Studienplatzklagen möglich sind, unterscheidet sich zudem. Manche Bundesländer akzeptieren Studienplatzklagen nur, wenn sie für das Wintersemester bis 15. Juli und für das Sommersemester bis 15. Januar eingereicht wurden. Wird der Ablehnungsbescheid für den regulären Studienplatz abgewartet, sind in manchen Bundesländern Studienplatzklagen aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Chance auf einen Studienplatz durch eine Studienplatzklage unterscheidet sich ebenfalls. Die Zahl an freien Studienplätzen hängt unmittelbar mit den Studienplatzklagen zusammen. Jeder Studiengang besitzt unterschiedliche Chancen für den Erfolg der Studienplatzklage, wodurch sie unter Umständen zum gewünschten Studienplatz in Veterinärmedizin führen kann. Zugleich muss es Studienplatzklägern bewusst sein, dass das Verfahren kostspielig ist. Die Studienplatzklage setzt sich aus den Gerichtskosten, den Kosten des eigenen Anwalts sowie des gegebenenfalls vorhandenen Anwalts der Hochschule oder den Auslagen der Hochschule zusammen. Häufig müssen die Kläger die Kosten unabhängig vom Ergebnis der Klage tragen, sodass nicht jeder Student die finanziellen Möglichkeiten für eine Klage besitzt.
Finanzierung eines Zweitstudiums in Tiermedizin
Das Zweitstudium muss, gleich wie das Erststudium, laufend finanziert werden. Während beim Erststudium noch die Chance für BAföG besteht, kann die Fördermaßnahme beim Zweitstudium nur in Anspruch genommen werden, wenn es für ein bestimmtes Berufsziel unumgänglich ist. Wird das Zweitstudium noch begonnen, bevor die Studenten 25 Jahre alt werden, können sie Kindergeld beziehen. Kindergeld für Studenten oberhalb der Altersgrenze wird allerdings nicht gewährt.
Um dennoch das Studium mitsamt der teils hohen Studienbeiträge finanzieren zu können, können Studenten spezielle Stipendien ansuchen. Zweitstudien in Deutschland gelten generell als förderungsfähig. Der Erhalt der Stipendien hängt häufig von der Bewerbung und der angeführten Begründungen ab. Infrage kommende Stipendien müssen eigens gesucht werden, da die Anzahl an Instituten, welche Stipendien in Deutschland vergeben, laufend abnimmt.
Ermöglicht das Zweitstudium in Tiermedizin eine Berufstätigkeit, können die Studenten eine Position als Werkstudent anstreben. Als regulärer Werkstudent können Interessenten bis zu 20 Stunden pro Woche bezahlte Arbeitstätigkeiten nachgehen. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht sich die Anzahl an Arbeitsstunden pro Wochen etwas. Die Berufserfahrung bringt zudem den Vorteil, dass Studenten bei späteren Praktikums- oder Arbeitsplatzsuchen wesentlich begehrter sind. Innerhalb einer gewissen Einkommensgrenze besteht ergänzend die Möglichkeit, Wohngeld zu beziehen. Das Wohngeld soll helfen, Fixkosten wie etwa die Miete zu decken.
Als letzte spezielle Finanzierungsmöglichkeiten existiert der Studienkredit. Der Studienkredit ist eine eigene Kreditform, welche von verschiedenen Kreditinstituten in Deutschland geführt wird. Gleich wie bei einem herkömmlichen Kredit erhalten die Kreditnehmer eine gewisse Geldsumme, welche für die Finanzierung ihres Studiums gedacht ist. Die Zinsen sowie der Rückzahlzeitraum jedoch unterscheiden sich wesentlich, wodurch der Kredit erst später zurückgezahlt werden muss. Einige Kreditinstitute vergeben ausschließlich Studienkredite an Erststudenten. Der KfW-Studienkredit aber kann in der Regel auch für Zweitstudien angesucht werden.
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