Umschulungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r von A bis Z

Sozialversicherungsfachangestellte werden von allen großen Versicherungen benötigt.

Umgeschulte Sozialversicherungsfachangestellte gehören zu den spezialisierten Fachkräften, die zum einen in allen gesetzlichen Krankenkassen arbeiten und zum anderen auch bei weiteren gesetzlichen Sozialleistungsträgern ein Tätigkeitsfeld finden. Sozialversicherungsfachangestellte sind in erster Linie Ansprechpartner für Versicherte, die beratend in allen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu allen Fragen rund um die Sozialversicherung fachmännisch zur Verfügung stehen.

Die Umschulung zum Sozialversicherungsfachangestellten ist ideal für alle, die in der Verwaltung arbeiten möchten und denen eine strukturierte Arbeitsweise liegt. Sie sollten teamfähig, organisiert und verlässlich sein. Nach der Umschulung können Sie mit einem sicheren, krisenfesten Anstellung rechnen.

 

Wie sieht der Berufsalltag von Sozialversicherungsfachangestellten aus?

Sie prüfen Leistungsansprüche, beraten Versicherte in Bezug auf finanzielle Absicherungen im Pflege- und Krankheitsfall und klären Versicherungsverhältnisse ab. In erster Linie arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Menschen, die eine Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten absolviert haben können aber auch in Krankenhäusern im Bereich Patientenabrechnung oder bei Verbänden der Sozialversicherungsträger ein interessantes Betätigungsfeld finden. Der Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) staatlich anerkannt.

 

Zukunftsaussichten

Sozialversicherungsfachangestellte, insbesondere des Fachbereichs Krankenversicherung, verfügen über eine hohe fachliche Qualifikation, die zukunfts- und arbeitsmarktorientiert ist. Menschen, die eine Umschulungsmaßnahme auf diesem Gebiet absolvieren, haben die besten Aussichten auf einen sicheren Arbeitsplatz, entweder bei Sozialversicherungsträgern der gesetzlichen Krankenkasse, oder in anderen öffentlichen Einrichtungen, die eng mit der Krankenkasse zusammenarbeiten und entsprechend qualifiziertes Personal suchen.

 

Inhalte und Dauer der Umschulung

Bei der Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten handelt es sich um eine äußerst intensive Vollzeitausbildung, die etwa zwei Jahre lang dauert. Bei manchen Ausbildungsträgern variiert die Dauer der Umschulung zischen 21 und 24 Monaten. Für gewöhnlich findet der Unterricht an Wochentagen ganztägig statt.

Die Ausbildung wird auf theoretische und praktische Einheiten aufgeteilt und schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Theoretische Lehrgangsinhalte beziehen sich auf Themen wie Finanzierung, Versicherung und Leistungen der Krankenkasse, Rechnungswesen, Rechtskunde und Datenverarbeitung, Sozial- und Wirtschaftslehre sowie auf mündliche und schriftliche Kommunikation, die für den Beratungsberuf des/ der Sozialversicherungsfachangestellten äußerst wichtig ist. Des weiteren werden Kern- und Fachqualifikationen auf den Gebieten betriebliche Organisation und Leistungserstellung, Beziehungsrecht, Beitrags- und Leistungsrecht und Informationsverarbeitung vermittelt. Damit angehende Sozialversicherungsfachangestellte sachkundig und kundenorientiert im Berufsalltag agieren können, werden zudem die Fähigkeiten erlernt, Gesetzestexte auf konkrete Situationen anzuwenden, geordnete Arbeitsschritte mithilfe des praxisüblichen Datenverarbeitungssystems anzuwenden und Versicherte, Kunden, Arbeitgeber und Vertragspartner partnerorientiert beratend zur Seite zu stehen. Fachtheoretische Unterrichtseinheiten werden in der Regel von Dozenten abgehalten, die aus der Praxis kommen.

Im praktischen Teil der Ausbildung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten werden parallel zu den theoretischen Einheiten von Beginn an praxisbezogene, übliche Vordrucke und Hilfsmittel in den Unterricht mit einbezogen. Im Laufe einer zweijährigen Ausbildung zum/ zur Sozialversicherungsangestellten ist auch ein Praktikum vorgesehen, das jede/r Teilnehmer/in absolvieren soll, um Gelerntes in der Praxis erproben und anwenden zu können. Solch ein Praktikum kann in Krankenkassen, Personalabteilungen von Unternehmen oder in anderen betrieblichen Verwaltungsbereichen unternommen werden.

Die Weiterbildung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten schließt mit einer stattlich anerkannten Prüfung ab. Für gewöhnlich beinhaltet die Prüfung einen schriftlichen Teil der Bereiche Wirtschafts- und Soziallehre, Leistungen, Versicherung und Finanzierung. Während einer mündlichen Prüfung müssen angehende Absolventen der Ausbildung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten ein Beratungsgespräch führen. Da es sich um eine staatlich anerkannte Prüfung handelt, unterliegen sämtliche Ausbildungslehrgänge zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten bundeseinheitlichen Verordnungen auf Grundlagen von Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Sozialversicherungsfachangestellter werden: Auch in Teilzeit möglich?

Ja, in der Regel kann die Umschulung auch in Teilzeit absolviert werden. Die Dauer der verkürzten Ausbildung verlängert sich dann um ein weiteres Jahr, dauert also meist drei Jahre. Die Finanzierung wird für die Umschulung in Teilzeit nur bewilligt, wenn Sie triftige Gründe dafür haben. Genehmigt werden Teilzeitausbildungen für Alleinerziehende oder Menschen, die Angehörige pflegen oder ihre Kinder betreuen müssen. Alles Zur Umschulung nach der Elternzeit erfahren Sie hier.

 

Zielgruppe der Umschulung

Da es sich bei der Weiterbildung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten um eine umfassende Berufsausbildung handelt, ist diese Umschulungsmaßnahme für jede/n geeignet, der sich für dieses Berufsfeld interessiert. Vorkenntnisse oder andere berufliche Qualifikationen sind nicht notwendig, um in diesen Beruf neu einzusteigen. Lediglich die Pflichtschulausbildung, sprich ein Hauptschulabschluss, muss beim jeweiligen Bildungsanbieter vorgewiesen werden. Manche Bildungsträger verlangen auch einen internen Eignungstest. Dabei werden persönliche Eignungsanforderungen überprüft, die für diesen dynamischen Dienstleistungsberuf vorteilhaft sind. Denn während der Ausübung des Berufes müssen tagtäglich Rechtsvorschriften angewendet, Verwaltungsarbeiten und Beratungsgespräche durchgeführt sowie andere moderne Kommunikationsmittel genutzt werden.

Zu den persönlichen Eignungsanforderungen gehören deshalb Genauigkeit, Kommunikationstalent, ein gewisses soziales Engagement und die Bereitschaft, sich mit neuen Kommunikationsmittel auseinanderzusetzen. Darüber hinaus sollten Interessenten einer Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten über ein gutes sprachlich-begriffliches Denkvermögen, geistige Beweglichkeit, befriedigende Deutschkenntnisse, Teamfähigkeit, Bildschirmtauglichkeit und Belastbarkeit sowie über eine Aufgeschlossenheit gegenüber wirtschaftlichen, technischen und sozialen Zusammenhängen verfügen.

 

Fördermaßnahmen

Wer sich für eine Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten interessiert, kann sich diese über verschiedene Fördermaßnahmen (zumindest teilweise) finanzieren lassen. Zuallererst sollte man sich in der Bundesagentur für Arbeit, ARGE / Job Center  informieren.

 

Wann übernimm das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten für die Umschulung?

Jeder Arbeitssuchende oder Arbeitslose kann sich beim jeweiligen Arbeitsvermittler über den Bildungsgutschein für die Umschulung informieren. Wer den Bildungsgutschein erhält, bekommt gleichzeitig die Zusicherung, dass bei einer Teilnahme an der Umschulung sämtliche Weiterbildungskosten übernommen werden.

Die Arbeitsagentur ist für Sie zuständig, wenn Sie berufstätig sind, aber bald Ihre Arbeitsstelle verlieren könnten oder nicht mehr in der Lage sein werden, den ursprünglich gelernten Beruf auszuführen. Auch im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit ist das Arbeitsamt für Sie der richtige Ansprechpartnern, wenn Sie Anspruch auf ALG1-Leistungen haben.

An das Jobcenter wenden Sie sich für den Bildungsgutschein, wenn Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind oder keinen Anspruch auf ALG I haben. In der Sache macht es keinen Unterschied, bei welchem Kostenträger Sie den Antrag auf den Bildungsgutschein stellen, da die Rechtsgrundlage dieselbe ist. Nach §§ 81, 82 SGB III haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn

die Weiterbildung [Umschulung] notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Wann fördert die Deutsche Rentenversicherung eine Umschulung?

Die Rentenversicherung ist für Ihren Antrag auf Finanzierung einer Umschulung zuständig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf arbeiten können. Die Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen müssen mit ärztlichen Attesten glaubhaft gemacht werden. Die Umschulung zum Sozialversicherungsfachangestellten ist ideal, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zukünftig vor allem im Sitzen arbeiten möchten.

Beantragen Sie hierfür einen Beratungstermin bei der Dienststelle der DRV in Ihrer Region. Stellen Sie sich auf viele Nachfragen zu Ihrem Gesundheitszustand ein und bringen Sie Nachweise von Ihrem Arzt mit.

 

Finanzierung der Umschulung zur Sozialversicherungsfachangestellten durch andere Stellen

Für die Gewährung einer Bildungsprämie wird der Besuch einer Beratungsstelle vorausgesetzt. Für Menschen mit einer Behinderung wird auch der Bildungsgutschein der WeGebAU-Förderung von Interesse sein. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bieten der Berufsförderungsdienst (BFD) sowie Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften. Neben den Kursgebühren werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllte werden, auch Lernmittel, Fahrkosten zur Bildungseinrichtung und Prüfungsgebühren zurückerstattet.

Der Europäische Sozialfond (ESF) bietet zudem in einzelnen Bundesländern Deutschlands eine staatliche Förderung an, die auch als Weiterbildungsscheck oder Bildungsurlaub bekannt ist. Des weiteren kann mit Hilfe der Bildungsprämie, die aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie vom Europäischen Strukturfonds bereitgestellt wird, eine Förderung von bis zu 500,- Euro beantragt werden.

 

Anbieter der Umschulung

Es gibt bundesweit unterschiedliche Ausbildungsanbieter, die einen intensiven Vorbereitungslehrgang für die Abschlussprüfung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellte/n anbieten.

 

Folgende Anbieter offerieren unter anderem eine Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten:

  • in Hannover am HAW – Ausbildungszentrum für Handel und Wirtschaft
  • in Berlin bei BBQ – Baumann Bildung und Qualifizierung GmbH
  • in Schwerin im SUBZ Schweriner Umschulungs- und Bildungszentrum e. V.
  • in NRW (Bochum) am  Institut für berufliche Bildung GmbH & Co. KG
  • in Minden / Allgäu an der Handwerks Qualifizierungs Akademie 
  • in Hamburg an der Beruflichen Schule St. Pauli 
  • für Interessenten in Leipzig und in Dresden direkt über eine Krankenversicherung.

 

Alternative Umschulungen im Fernstudium

Alternativ zum Vollzeit-Ausbildungsprogramm zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten kann auch ein kombinierter Fernlehrgang zwecks Vorbereitung auf die Prüfung des staatlich anerkannten Abschlusses absolviert werden. Dieser wird zum Beispiel für Beschäftigte einer Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) geboten, da hierfür eine entsprechende Berufspraxis vorgewiesen werden muss. Dieser berufsbegleitende Ausbildungslehrgang dauert bei einem Lernaufwand von 10 Stunden pro Woche insgesamt 33 Monate und wird von der AOK angeboten.

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