Müssen Umschüler ein Berichtsheft führen?

In den meisten Fällen muss kein Berichtsheft geführt werden.

Eine spezielle Frage kommt immer wieder auf: Sind Umschüler dazu verpflichtet, ein Berichtsheft während der Umschulung zu führen? Im Allgemeinen sind Umschüler nicht dazu verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Üblicherweise wird das Führen eines Berichtsheftes (auch Ausbildungsnachweis genannt) nur im Zuge einer Erstausbildung verlangt. Ausnahmen kann es jedoch geben. Prinzipiell ist das Führen eines Berichtsheftes nie verkehrt, denn es dokumentiert alle Ausbildungsinhalte und Arbeiten, sowohl für den Auszubildenden als auch den Arbeitgeber.

 

Was ist ein Berichtsheft?

Das Berichtsheft ist eine Dokumentation der Umschulung, die vom Umschüler selbst verfasst wird. Früher gab es vorgedruckte Berichtshefte, heute wird das Berichtsheft dagegen auch oft am Computer erstellt. Es können zu diesem Zweck auch lose Blätter zusammengefasst werden. Formvorgaben gibt es keine, es sollten jedoch der Name des Verfassers, das Umschulungsjahr und der jeweilige Berichtszeitraum ersichtlich sein, bei losen Blättern unbedingt auf jedem einzelnen Blatt. Im Berichtsheft sollte festgehalten werden, welche Tätigkeiten in welchem Zeitraum ausgeführt wurden. Bei Berufsschulbesuchen sollte das Tagesthema kurz umrissen werden. Es genügt normalerweise das Verfassen von Stichpunkten, im Berichtsheft müssen keine ausformulierten Texte stehen.

Berichtshefte werden entweder täglich oder wöchentlich gepflegt. Viele Umschüler machen den Fehler und schieben die Eintragungen ewig vor sich her. Aus dem Gedächtnis lassen sich die Inhalte dann natürlich nur noch schwer rekonstruieren. Um dieser schlechten Angewohnheit vorzubeugen, prüfen viele Betriebe die Eintragungen auch in wöchentlichen oder monatlichen Abständen, falls das Führen eines Berichtsheftes verlangt wird. Detaillierte Informationen zur Führung eines Berichtsheftes gibt es auf dieser Seite der IHK Köln.

 

Berichtshefte bei Umschulungen oft nicht nötig

Bei einer Erstausbildung muss das Berichtsheft am Ende vorzeigbar sein, ansonsten erfolgt keine Zulassung zur Abschlussprüfung. Benotet wird das Berichtsheft selbst allerdings nicht. Bei einer Umschulung wird das Führen eines Berichtsheftes oftmals nicht verlangt.

Es ist anders als bei der Erstausbildung auch keine Voraussetzung für das Ablegen der Abschlussprüfung. Generell bestehen jedoch große regionale Unterschiede, die von den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Landwirtschaftskammern individuell festgelegt werden können. So verlangt die IHK Siegen auch von Umschülern das Führen eines Berichtsheftes, die IHK Bonn empfiehlt es dagegen lediglich.

Schließlich kann die Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes auch in den Vereinbarungen des Umschulungsvertrages festgehalten werden. Im Zweifelsfall ist daher dieser zu Rate zu ziehen.

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