Wie legt man Widerspruch gegen Ablehnung des Umschulungsantrag und Bildungsgutscheins ein?

Wie lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung der Umschulung ein?

Wird der Antrag auf eine Umschulung bzw. Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur oder Jobcenter abgelehnt, dann sollte immer gegen diese Entscheidung ein Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist wichtig um vielerlei negative Folgen für den Antragsteller zu verhindern. Wer eine Umschulung machen möchte, steht meist unter einem besonderen Leidensdruck: Umschulung ist ein spezielles Weiterbildungsangebot an Arbeitnehmer, die ihren ursprünglich erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder mangels Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr Beschäftigung finden können.

Nicht selten erleben Umschulungsinteressierte jedoch einen Rückschlag, wenn sie erfolglos einen Bildungsgutschein beantragen. Was kann gegen die Ablehnung eines Bildungsgutscheins getan werden? Wie setzten umschulungswillige Arbeitnehmer ihre Rechte durch? Brauchen Sie für den Widerspruch die Unterstützung durch einen Anwalt? Was sind die Kosten eines Widerspruchs?

In diesem Artikel gibt es kurz und knapp die wichtigsten Informationen, wie Sie Ihr Recht auf Bildung durch eine Umschulung mit einem Widerspruch rechtlich durchsetzen. Sollten Sie bereits erfolglos Widerspruch eingelegt haben, dann erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie einen Bildungsgutschein einklagen können.

Für Schnellleser
Am Ende des Artikels finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Wenn Sie eine konkrete Frage zu Umschulungen haben, dann kommen Sie durch einen Klick auf die Überschrift im Inhaltsverzeichnis direkt zum jeweiligen Abschnitt.
 

 

Was kann gegen die Ablehnung eines Bildungsgutscheins getan werden?

Wenn Ihr Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt wurde, dann hat die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder der jeweilige Kostenträger als Behörde Ihnen gegenüber eine rechtliche Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung ergeht in Form eines schriftlichen Bescheides. Die Besonderheit dieses Bescheides liegt in seiner Rechtskraft: Wenn Sie sich gegen die Entscheidung des Amtes wehren, dann geht zunächst von der Ablehnung noch keine Wirkung aus - die Chance mit dem gestellten Antrag eine Umschulung bewilligt zu bekommen, ist weiterhin gegeben.

 

Neuer Antrag erforderlich, wenn kein Widerspruch eingelegt wird

Wenn Sie jedoch nun nicht aktiv werden, dann wird der Bescheid bestandskräftig und Sie haben keine Chance mehr mit diesen Antrag eine Umschulung bewilligt zu bekommen. In der Konsequenz müssten Sie einen neuen Antrag für die selbe Umschulung stellen. Dies ist zeitlich und finanziell nicht vernünftig, da das Verfahren beim Arbeitsamt oder Jobcenter wieder von neuem beginnen würde, z.B. erneutes Beratungsgespräch.

 

Kann man ohne Widerspruch die Umschulung bei Gericht einklagen?

Der Widerspruch gegen einen abgelehnten Umschulungsantrag ist für Sie insbesondere wichtig, wenn Sie bereit sind, notfalls auch vor dem Sozialgericht zu klagen, um die Umschulung bewilligt zu bekommen. Denn ohne ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist eine Anfechtungs-, Leistungs- oder Bescheidungsklage nicht zulässig, siehe § 78 SGG

(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen.(…)
  Was zunächst sehr formal klingt, der Widerspruch hat für Sie durchaus einige Vorteile:

 

Welche Vorteile hat der Widerspruch gegen einen abgelehnten Antrag?

Beherzigen Sie aus diesem Grund den Ratschlag und legen Sie im Falle eines Ablehnung in jedem Fall einen Widerspruch ein. Denn:

  • Der Widerspruch löst das Widerspruchsverfahren aus und dieses Verfahren ist für Sie kostenlos.
  • Der Widerspruch hemmt die Bestandskraft des Ablehnungsbescheides. Dadurch wird die Ablehnung nicht rechtskräftig und Sie können mit dem Antrag weiter Ihr Ziel, eine Umschulung bewilligt zu bekommen.
  • Sie haben die Möglichkeit, durch den Widerspruch neue Argumente, die für die Umschulung sprechen, der Behörde mitzuteilen.
  • Der Widerspruch ist einfach einzulegen. Benutzen Sie hierfür einfach dieses Muster.

 

Bei welcher Behörde muss ich den Widerspruch einlegen?

Wenn Sie sich mit einem Widerspruch gegen eine Ablehnung Ihres Umschulungsantrages wehren möchten, dann ist der Widerspruch gemäß § 84 Abs. 1 S.1 SGG auch bei dieser Behörde einzulegen.

Der Widerspruch ist (…) bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. (…)

Auch in der Rechtsbehelfsbelehrung der Ablehnung wird die Behörde für den Widerspruch ausdrücklich genannt.  Sollten Sie versehentlich den Widerspruch innerhalb der Frist an eine andere Behörde geschickt haben, dann ist dies fristwahrend, siehe § 84 Abs.2 SGG, allerdings könnte es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, die sich für Sie nachteilig auswirken.

 

Kann der Widerspruch per E-Mail oder telefonisch eingelegt werden?

Der Widerspruch kann gemäß § 84 Abs.1 S.1 SGG auf verschiedene Weisen eingelegt werden:

(…) schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Abs. 2 SGB I oder zur Niederschrift (…) einzureichen, (…).

Verwechseln Sie bitte die elektronische Form nicht mit einer einfachen E-Mail. Ein Widerspruch per E-Mail genügt gerade nicht den Formvorschriften des § 36a Abs. 2 SGG

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Auch telefonisch kann der Widerspruch nicht eingelegt werden. Wenn Sie sich nicht zutrauen, den Widerspruch schriftlich zu verfassen, dann können Sie in die Protokollstelle des Arbeitsamts oder Jobcenters gehen und dort Ihren Widerspruch gegen die Ablehnung Ihrer Umschulung zur Niederschrift angeben. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

 

Muss ich den Widerspruch gegen die Ablehnung des Bildungsgutscheins begründen?

Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Bildungsgutscheins muss nicht begründet werden. Ein Widerspruch ist wirksam, wenn Sie Frist- und formgerecht Ihr fehlendes Einverständnis mit der Ablehnung Ihres Umschulungsantrags zum Ausdruck bringen. Und dennoch sollten Sie dem Widerspruch eine Begründung beifügen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, der Behörde durch die Begründung weitere Informationen zu geben, die für Ihren Anspruch sprechen. Analysieren Sie hierfür zunächst die Begründung der Ablehnung und argumentieren Sie in Ihre Widerspruchsbegründung spiegelbildlich, was gegen die Begründung der Behörde spricht.

Eine Liste von Argumenten finden Sie hier.

 

Welche Fristen muss ich für den Widerspruch einhalten?

Bei einem Widerspruch gegen eine Ablehnung des Bildungsgutscheins gilt die Widerspruchsfrist nach § 84 Abs.1 S.1 SGG:

Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Demnach haben Sie genau einen Monat Zeit den Widerspruch einzulegen. Wichtig: Ein Monat sind nicht vier Wochen.

Die Widerspruchsfrist beginnt mit Bekanntgabe der Ablehnung.  Doch wann ist Ihnen ein Bescheid bekanntgeben? Interessanterweise kommt es nicht darauf an, wann Ihnen der Bescheid tatsächlich zugegangen ist, denn § 37  Abs. 2 SGB X fingiert den Tag des Zugangs:

Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Beispiel:

  • Am Montag, den 1.6. gibt die Behörde den Brief zur Post.
  • Am Dienstag, den 2.6. nehmen Sie das Schreiben aus Ihrem Briefkasten.
  • Bekanntgabe ist jedoch nicht Dienstag, sondern drei Tage nach Aufgabe zur Post, also Mittwoch, der 3.6.
  • Der Fristbeginn ist am Tag nach der Bekanntgabe, also am Beginn des Tages Donnerstag, der 4.6. um 0:00 Uhr.
  • Die Frist endet ein Monat später: Aus Juni wird Juli und somit am 4.7.
  • Der Widerspruch muss also am Ende des Tages des 4.7. bei der Behörde eingegangen sein.
  • Ist der 4.7. ein Samstag oder Sonntag, dann endet die Frist erst am nächsten Werktag, also am Montag.

 

Was gilt, wenn das Schreiben jedoch erst am Donnerstag in Ihrem Briefkasten lag und Fristbeginn somit der Freitag wäre? Dann ist Freitag der maßgebliche Tag, denn die Fiktion darf nicht zu Ihren Lasten gelten.

Auf die tatsächliche Bekanntgabe, also wann Sie das Schreiben aus dem Briefkasten entnommen haben, kommt es nicht an, wenn Ihnen der Bescheid zugestellt wurde, siehe § 37 Abs. 5 SGB X:

Vorschriften über die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes mittels Zustellung bleiben unberührt.

 

Widerspruchsfrist verpasst? Einsetzung in den vorherigen Stand möglich

Sie waren im Urlaub, lagen stationär im Krankenhaus oder haben aus einem anderen Grund nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe den Widerspruch eingelegt - was können Sie nun tun? Nach § 27 SGB X können Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen, dass Ihr Widerspruch so behandelt wird, als ob Sie die Frist nicht verpasst hätten:

(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (…) 

 

Wie muss der Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden?

Tatsächlich müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, sondern können

  • entweder den Widerspruch mit der Überschrift "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 27 SGB X) und Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom (Datum)" versehen
  • oder Sie lassen die zusätzliche Überschrift weg und schreiben in den Widerspruch einen Absatz als Begründung, warum Sie den Widerspruch nicht fristgerecht geäußert haben.

Am Ende dieses Artikels finden Sie ein Muster eines Widerspruchs mit Antrag auf Wiedereinsetzung.

 

Welche Fristen gelten bei einer Wiedereinsetzung und wann ist der Antrag begründet?

Nach § 27 Abs.2 SGB X  gilt eine Frist von zwei Wochen:

Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen.

Wichtig ist jedoch die verpflichtende Begründung nach § 27 Abs.2 S.2 SGB X:

Die Tatsachen zur Begründung des Antrages sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.

Wegfall des Hindernisses könnte z.B. die Entlassung aus dem Krankenhaus. Sie haben nun zwei Wochen Zeit den Widerspruch und den Antrag auf Wiedereinsetzung zu stellen. Wichtig: Sie warten nicht die Entscheidung über die Wiedereinsetzung ab, sondern legen die Widerruf innerhalb dieser zwei Wochen, optimal gleichzeitig.  

 

Bei welcher Behörde beantragt man Wiedereinsetzung?

Wie beim Widerspruch ist die Behörde, die den ablehnenden Bescheid erlassen hat, der richtige Adressat, § 27 Abs. 4 SGB X:

Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.

Wichtig: Ersparen Sie sich, wenn möglich, den Umweg über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legen Sie sehr zeitnah nach Erhalt des Bescheids Widerspruch ein. Denn: Die Frist für den Widerspruch ist bereits eingehalten, sobald der richtigen Behörde Ihr Satz "Ich bin nicht mit dem Bescheid einverstanden." zugeht. Die nicht verpflichtende Begründung können Sie auch nach dem Ablauf der Frist einreichen.

 

Mit oder ohne Anwalt: Brauche ich für den Widerspruch gegen die Ablehnung der Weiterbildung oder Umschulung einen Rechtsanwalt?

Sie können ohne Mitwirkung eines Anwalts Widerspruch einlegen. Es spricht jedoch einiges dafür, dass Sie sich von einer rechtskundigen Person beraten lassen, bevor Sie den Widerspruch begründen. Denn was Sie in Ihrer Begründung anführen, soll ausschließlich zu Ihren Gunsten sein und nicht versehentlich gegen Ihren Anspruch nach §§ 81, 82 SGB III sprechen. 

Hierfür ist langjährige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse des Sozialrechts und der dazugehörenden Rechtsprechung sehr hilfreich. Spezialisierte Anwälte und Sozialarbeiter wissen, wie sie argumentieren müssen um die Ermessensentscheidung der Sachbearbeiter in eine für Sie günstige Richtung zu lenken.

Rechtliche Beratung können Sie auch von einer Sozialberatung in Ihrer Gegend erhalten. Meist ist sie kostenlos oder jedenfalls sehr kostengünstig. Eine Beratung durch einen Anwalt kostet Sie ein einmaliges Beratungshonorar. Die Höhe ist gesetzlich gedeckelt auf den den Höchstbetrag von 190 Euro plus Mehrwertsteuer. Die meisten Fachanwälte für Sozialrecht bieten ihre Erstberatung für etwa die Hälfte an. Erkundigen Sie sich einfach bei einem Fachanwalt in Ihrer Nähe - fragen kostet nichts.

 

Zusammenfassung:

  • Sollten Sie gegen die Ablehnung der Bewilligung klagen wollen, dann ist der Widerspruch gegen den Bescheid ein zwingender Zwischenschritt.
  • Wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, dann wird der Ablehnungsbescheid bestandskräftig und Sie können mit Ihrem ursprünglichen Antrag die Umschulung nicht mehr bewilligt bekommen: Die Ablehnung wir wirksam und Sie müssen einen neuen Antrag stellen.
  • Der Widerspruch kann ohne großen Aufwand beim Jobcenter oder Agentur für Arbeit eigelegt werden. Am Ende dieses Artikels finden Sie zwei Muster eines Widerspruchs.
  • Der Widerspruch muss bei der Behörde eingelegt werden, die den Ablehnungsbescheid erlassen hat.
  • Telefonisch kann der Widerspruch nicht eingelegt werden, allerdings kann die Erklärung mündlich in der Protokollstelle der Behörde abgegeben werden. Ein Widerspruch per E-Mail setzt eine qualifizierte Signatur voraus.
  • Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Sie sollten die Chance zusätzlicher Argumente dennoch nutzen.
  • Es gilt die Widerspruchsfrist nach § 84 SGG: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden. Ein Beispiel der Widerspruchsfristberechnung finden Sie hier.
  • Wurde die Widerspruchsfrist verpasst, dann ist mit einer anerkannt entschuldigenden Begründung eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich. Zuständige Behörde ist das Arbeitsamt oder Jobcenter, das die Bewilligung abgelehnt hat.
  • Der Widerspruch kann ohne Hilfe eines Anwalts eingelegt werden. Nutzen Sie dennoch die kostenfreien oder sehr günstigen Beratungsangebote einer Sozialberatung. Sie bekommen dort wichtige Hinweise für Ihren Widerspruch, der die Erfolgschancen verbessern kann.

 

Muster Widerspruch gegen die Ablehnung des Bildungsgutscheins

Hier können Sie sich das Muster bzw. Formular eines Widerspruchs downloaden.

 

Muster Widerspruch gegen die Ablehnung der Umschulung und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Hier können Sie sich das Muster eines Widerspruchs gegen die Ablehnung und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand downloaden.

 

Christian Krumes

2 Gedanken zu „Wie legt man Widerspruch gegen Ablehnung des Umschulungsantrag und Bildungsgutscheins ein?“

  1. Hallo,

    Grundsätzlich muss ein Widerspruch ausreichend begründet sein. Das Arbeitsamt hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie keine stichhaltigen Gründe genannt haben, auf deren Grundlage Ihr Antrag bewilligt werden kann. Man hat Ihnen eine Hilfestellung gegeben und konkrete Fragen genannt, die Sie beantworten sollen, damit über den Widerspruch entschieden werden kann.

    Die Behörde hat Ihnen schon angekündigt, dass keine Reaktion Ihrerseits als Rücknahme des Widerspruchs interpretiert werden wird. Damit wird implizit gesagt, dass Ihr Widerspruch wohl kaum Aussicht auf Erfolg hat.

    Der Kostenträger hat Ihnen mit Steuergeldern eine Weiterbildung finanziert, die Sie zur eigenständigen Erwirtschaftung einer Lebensgrundlage befähigen soll. Als Berufskraftfahrer werden Sie keine Probleme haben, eine Anstellung zu finden. Damit ist das Ziel der geförderten Maßnahme erreicht. Es ist nicht staatliche Aufgabe weitere Maßnahmen zu finanzieren, nur weil in anderen Berufen ebenfalls eine gewissen Nachfrage besteht. Das ist somit kein plausibles Argument für Ihren Widerspruch.

    Unser Rat: Beantworten Sie die Fragen und warten Sie die Entscheidung ab.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  2. Betr.: Förderung der beruflichen Weiterbildung, Fahrlehrer Berufkraftfahrer C/CE,
    Ablehnungsbescheid Bundesagentur für Arbeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe kurz vor diesem Antrag (vor 6 Monaten) , bereits einen Bildungsgutschein als Berufskraftfahrer bewilligt bekommen und es erfolgreich abgeschlossen.
    Nunmehr will ich mich im zweiten Schritt als Fahrlehrer Berufskraftfahrer qualifizieren.
    Nachfolgend die Hauptargumente des Ablehnungsbescheides:

    *Leistungen zur beruflichen Weiterbildung können nur gewährt werden, wenn die Weiterbildung gem. § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III notwendig ist. Arbeitslosigkeit bzw. drohende Arbeitslosigkeit allein begründet nicht die Notwendigkeit der Weiterbildung. Das angestrebte Bildungsziel muss mit hoher Wahrscheinlichkeit eine berufliche Eingliederung erwarten lassen. Dabei müssen Anhaltspunkte für einen nennenswerten Bedarf entsprechend qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Abschluss der Weiterbildung vorliegen. Für Ihre angestrebte spätere berufliche Tätigkeit bzw. das von Ihnen angestrebte Bildungsziel wird eine bedeutende Arbeitskräftenachfrage nach erfolgreichen Abschluss der angestrebten Weiterbildung nicht prognostiziert. Die Notwendigkeit zur beruflichen Eingliederung (§ 81Abs. 1 Nr. 1 SGB III) liegt nicht vor, da eine Integration in den Arbeitsmarkt mit der gerade geförderten Qualifikation in einen Mangelberuf (Teilqualifikation Berufskraftfahrer) sehr gut möglich ist. Der Erwerb erweiterter beruflichen Kompetenzen verbessert die individuelle Beschäftigungsfähigkeit nicht maßgeblich und ist auch nicht nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig (§ 81 Abs. 1a SGB III). Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung kann Ihnen daher nicht bescheinigt werden. Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist daher nicht möglich (§ 81. Abs.4 SGB III).*

    Mein Widerspruch:

    *Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Bescheid vom 25 September 2023 erklären Sie, dass mein Antrag auf Bewilligung eines Bildungsgutscheins abgelehnt wird.
    Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid
    *Widerspruch*
    ein.
    Zur Begründung:
    Die Weiterbildung ist notwendig, da durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen meine individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und sie nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.
    Diese Umschulung ist notwendig um mich bei anhaltender Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern.
    Es fehlen mir berufliche Fähigkeiten aufgrund langjähriges Arbeiten in einem anderen Beruf.
    Auf dem Arbeitsmarkt gibt es eine relevant hohe Nachfrage nach diesem Engpass-Beruf mit hohem Fachkräftemangel.
    *Fahrlehrer ist ein Engpassberuf.*
    Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es aktuell 20.032 (Stand 30.06.2021) gegenüber 18.801 (30.06.2020) und 18.225 (30.06.2019) sozialversicherungspflichtige Fahrlehrer. Davon sind derzeit lediglich 3.003 Frauen, wenngleich es sukzessive mehr werden. Offene Stellen gibt es 671 (Stand Februar 2022) gegenüber Februar 2021 mit 607. In der Regel dauert es allerdings ganze 162 Tage, bis für eine ausgeschriebene Stelle ein passender Fahrlehrer gefunden wird. Laut Bundesagentur für Arbeit ist der Beruf des Fahrlehrers ein Engpassberuf, d.h., es gibt hier zu wenige geeignete Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt. Konkret hat die Engpassanalyse 2020 ergeben, dass der Fahrlehrerberuf bei 2,3 von 3 Punkten liegt, wobei es sich immer bei einem Punktewert gleich oder größer 2 um einen Engpassberuf handelt. Je mehr also fachkräftesuchende Fahrschulen ihre Stellenangebote an die örtlich zuständige Bundesagentur für Arbeit melden, umso klarer wird das Übermaß an offenen Stellen ersichtlich, und Aspiranten auf diesen Beruf, die nicht über die finanziellen Mittel für die Ausbildung verfügen, erhalten eine Ausbildungsförderung.
    Ich habe eine feste Zusage für eine Beschäftigung und könnte damit dauerhaft meinen Lebensunterhalt bestreiten.
    Ich bitte um Berücksichtigung dieser vorgetragenen Gründe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Max Mustermann

    Habe daraufhin folgende Rückmeldung bekommen:

    * Über Ihren Widerspruch kann ich noch nicht entscheiden. Meine bisherigen Feststellungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der beanstandete Bescheid fehlerhaft ist.
    Bitte erläutern Sie detailliert, warum es Ihnen nicht möglich ist, mit der gerade erfolgreich abgeschlossenen und geförderten Qualifizierung als Berufskraftfahrer Arbeit aufzunehmen.
    Auch dieser Beruf gehört zu den Mangelberufen. Ihnen wurde bereits eine Anzahl von Vermittlungsvorschlägen gemacht.
    Haben Sie sich auf diese und andere Stellen beworben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bitte legen Sie Bewerbungen und Absagen vor.
    Wenn nein, warum nicht?
    Sie können den Widerspruch auch zurücknehmen. Sollte ich bis zum … keine Antwort erhalten, werde ich davon ausgehen, dass Sie sich nicht weiter äußern wollen. Ich werde dann aufgrund des mir bekannten Sachverhaltes entscheiden.

    Ich bin am Ende mit meinem Latein!
    Wie kann ich auf dieses Schreiben reagieren?
    Was raten Sie mir?
    Haben Sie einen Formulierungsvorschlag?
    Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.

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