Die Berufsbegleitende Ausbildung (Teilzeitausbildung)

Arbeiten und Ausbildung- beides in Teilzeit!

Sie wollen sich weiterbilden, etwas ganz Neues starten oder endlich ihren Traumberuf erlernen, aber Sie sind auf die Einnahmen aus ihrem Broterwerb angewiesen, Sie haben kleine Kinder, Sie sind gerade schwanger oder Sie pflegen kranke Angehörige. Vielleicht hindert Sie auch eine Erkrankung oder Behinderung daran, an einer Vollzeitausbildung teilzunehmen. Das ist alles kein Problem! Genau für diesen Bedarf gibt es berufsbegleitende Ausbildungen, die auch in Teilzeit absolviert werden können.

Eine Berufsbegleitende Ausbildung stellt eine gute Möglichkeit dar, um sich neben dem Beruf weiter zu bilden. Sie kann in die aktuelle Lebenssituation integriert und auch als Teilzeitausbildung absolviert werden. Diese Form der Aus- oder Weiterbildung eignet sich aber nicht nur für Berufstätige, die auf die Einkünfte aus ihrer Arbeit angewiesen sind.

Von Teilzeitausbildungen können nämlich auch junge Väter oder Mütter (vor allem, wenn sie alleinerziehend sind), Schwangere, Personen mit Behinderung sowie Menschen, die kranke oder behinderte Angehörige pflegen, profitieren. Die berufsbegleitende Ausbildung eröffnet neue Chancen und Perspektiven. Solche Ausbildungen können in fast allen Bereichen durchgeführt werden, ganz gleich ob Sie Erzieher, Pfleger, Arzthelfer, Rechtsanwaltsgehilfe, Versicherungskaufmann, Kfz-Mechatroniker, Maler und Lackierer, Journalist oder Fotograf werden möchten. Zudem können Sie, falls Sie über die Hochschulreife verfügen, auch neben ihrem Beruf an einer Fernuniversität studieren.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Teilzeitausbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

 

Berufsbegleitende Ausbildung / Teilzeitausbildung – was ist das?

Berufsbegleitende Ausbildungen werden zumeist in Form von Teilzeitausbildungen absolviert. In der Regel finden sie dual statt. Das heißt, sowohl in einem Berufskolleg als auch in einem Betrieb. Im Kolleg werden die theoretischen Grundlagen für den neu zu erlernenden Beruf vermittelt und in dem Betrieb sammeln die Auszubildenden praktische Erfahrungen und setzen ihre erworbenen theoretischen Kenntnisse in die Tat um. Insbesondere im sozialen, im medizinischen und im handwerklichen Sektor ist es sehr wichtig, die praktischen Arbeitsprozesse kennen zu lernen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auch eine aufbauende Fachausbildung, bzw. eine Weiterbildung, berufsbegleitend in Teilzeit zu absolvieren. Zu diesem Zweck bieten sich, insofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Fachhochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen an. Fachoberschulen gibt es für den sozialen Bereich sowie für technische Berufe.

Ferner können Berufstätige, künftige Eltern, Eltern kleiner Kinder, Alleinerziehende, Personen mit Behinderung oder pflegende Angehörige auch an Fernuniversitäten, Fernhochschulen oder Fachhochschulen studieren. Sie benötigen lediglich die Hochschulreife.
Hierbei fällt nur eine kleine Anzahl an Präsenzterminen an, die unbedingt eingehalten werden muss. Den größten Teil des Stoffes können Studierende von zu Hause aus bewältigen und dazu an Onlineseminaren und Webinaren teilnehmen. Das heißt nicht, dass es die Option der Präsenzveranstaltung nicht gäbe. Diese ist vorhanden, nur die Teilnahme ist optional. Wer lieber alleine, von zu Hause aus lernt, oder aufgrund seiner familiären oder gesundheitlichen Situation nicht so oft vor Ort sein kann, muss lediglich zu den Pflichtveranstaltungen erscheinen.Es existieren darüber hinaus zahlreiche private Bildungseinrichtungen, bei welchen sich Interessenten jederzeit berufsbegleitend weiterbilden können.

Hierbei muss man allerdings drei Faktoren beachten:

1. Die Ausbildung ist nicht immer staatlich anerkannt und qualifiziert die Absolventen zum Ausüben des gewünschten und erlernten Berufes.
2. Zumeist sind diese Ausbildungen und Studien sehr kostspielig.
3. In der Regel gibt es keine Förderung

Diese Aspekte müssen aber nicht für jede private Ausbildung gelten. Demnach ist es sinnvoll, sich im Vorfeld ausgiebig zu informieren.

 

Ausführungen und Dauer der Teilzeitausbildung

Die Teilzeitausbildung soll Menschen in unterschiedlichen Situationen einen Zugang zu Bildung und Weiterbildung ermöglichen. Daher ist sie sogar gesetzlich verankert, und zwar im Berufsbildungsgesetz. Diese Variante der Ausbildung wird in der Regel in 20 bis 30 Wochenstunden absolviert. Oft können die Auszubildenden mit ihren Vorgesetzten vereinbaren, wann sie diese Stunden ableisten. Es existieren zwei Ausführungen der Teilzeitausbildung:

1. Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Auszubildende müssen hierfür mindesten 25 Stunden pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule verbringen. Hierbei müssen sie sich einen nicht unerheblichen Anteil des Stoffes selbstständig aneignen.

2. Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit: Bei dieser Variante müssen die Auszubildenden nur 20 Stunden pro Woche ableisten. Hierbei verlängert sich die Dauer der Ausbildung um ein halbes Jahr bis zu einem Jahr.

Die reguläre Ausbildungszeit dauert drei Jahre. In Form der Teilzeitausbildung mit Verlängerung kann sie noch ein halbes bis zu einem Jahr länger dauern. Allerdings darf die Teilzeitausbildung nicht mehr als vier Jahre betragen.

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Voraussetzungen für eine Teilzeitausbildung

Um eine Teilzeitausbildung zu absolvieren, müssen die betreffenden ein „ berechtigtes Interesse“ vorweisen. Wie dieses auszusehen hat, ist nicht gesetzlich festgelegt. In der Praxis gilt als berechtigtes Interesse, wenn die betreffenden Personen:

  • aufgrund einer schweren Behinderung oder Erkrankung nicht regelmäßig an den Ausbildungsterminen teilnehmen können,
  • ein oder mehrere eigene Kinder haben, die noch nicht volljährig sind,
  • einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen betreuen

oder wenn sie einen entsprechenden schwerwiegenden Grund vorweisen können.

Zudem muss voraussehbar sein, dass die Auszubildenden ihr Ziel in der vorgegebenen Zeit erreichen können.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, berufsbegleitend an Fachhochschulen zu studieren. Hierfür wird in der Regel eine einschlägige Berufserfahrung abverlangt. Zumeist gehört auch ein Berufsabschluss zu den Voraussetzungen. Einige Fachhochschulen akzeptieren aber auch Berufserfahrungen in anderen Bereichen (nicht immer zwingend in verwandten) oder die Erziehung eigener Kinder. Letzteres ist zum Beispiel bei der Merian Schule in Freiburg im Breisgau der Fall.

 

Voraussetzungen für ein Fernstudium

Ein Fernstudium kann jeder absolvieren. Die Studierenden müssen weder Kinder haben, noch krank sein, oder erkrankte Angehörige pflegen. Aber insbesondere für dies Personengruppen sowie für Berufstätige bietet sich das Fernstudium an, um ihre Qualifikationen zu erweitern. Hierfür ist lediglich die Hochschulreife erforderlich. Es gibt jedoch auch Fernstudien, die Weiterbildungen zu bestimmten Berufen darstellen und somit den entsprechenden Berufsabschluss und mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.

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Teilzeitausbildung für Schwangere und Mütter mit Kind

Für Schwangere sowie für junge Mütter und Väter ist eine Ausbildung in Vollzeit kaum zu realisieren. Damit die betreffenden dennoch Familie und Ausbildung unter einen Hut bekommen, gibt es die Teilzeitausbildung. Das heißt, sie können rund 25 Stunden pro Woche in einer Berufsschule lernen und in einem Betrieb arbeiten oder an einer Fernuniversität studieren.

Schwangere, die bereits in Ausbildung sind, müssen diese nicht abbrechen. Die Arbeitgeber dürfen sie, gemäß dem Mutterschutzgesetz, auch nicht kündigen. Das gilt ebenfalls für die Betriebe, die Auszubildende bei sich beschäftigen. Das Verbot der Kündigung beginnt beim Anfang der Schwangerschaft und erstreckt sich auf vier Monate. Dazu gelten Schutzfristen, innerhalb welcher künftige Mütter nicht beschäftigt werden dürfen. In dieser Zeit können die betreffenden Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenversicherungen beantragen. Arbeitnehmerinnen und Auszubildende, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, wie privat versicherte oder familienversicherte Frauen, erhalten lediglich ein Mutterschaftsgeld von höchstens 210 Euro. Das ist nicht besonders viel. Studentinnen erhalten allerdings gar kein Mutterschaftsgeld. Gesetzlich sowie privat versicherte Arbeitnehmerinnen und Auszubildende bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Näheres zu diesem Zuschuss finden Sie hier.

Studentinnen, die BAföG beziehen, können Verlängerung ihrer Förderung, über die Höchstdauer hinaus, beantragen. Außerdem bekommen Studierende mit einem Kind unter zehn Jahren, welches in dem gleichen Haushalt lebt, einen Betreuungszuschlag, welchen sie im Anschluss nicht zurückerstatten müssen.

 

Anspruch auf eine Teilzeitausbildung, bzw. die Verkürzung der Ausbildungszeit

Seit 2005 müssen Betriebe, Auszubildenden die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung gewähren, insofern diese aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen nicht an einer Ganztagsausbildung teilnehmen können. Diese Verpflichtung ist im Paragraph 8 des Berufsbildungsgesetzes (BbiG) enthalten und besagt:

(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Aus­bildenden hat die zuständige Stelle1 die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle1auf Antrag des/der Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien2erlassen.
1zuständige Stelle ist die jeweilige Kammervertretung
2die Richtlinien wurden am 27. Juni 2008 verabschiedet

Des Weiteren leitet sich ein Anspruch auf eine Teilzeitausbildung, wie bereits erwähnt, aus einem so genannten „berechtigtem Interesse“ ab. Hier existiert allerdings keine Gesetzesgrundlage. Dennoch lohnt es sich für Interessenten mit den entsprechenden Bildungsstellen und Betrieben über ihre Situation zu sprechen.

 

Verdienst während einer Berufsbegleitenden Ausbildung

Zumeist erhalten Auszubildende während einer Teilzeitausbildung ein anteiliges Ausbildungsgehalt. Das heißt, sie werden gemäß ihren Arbeitsstunden bezahlt. Welcher Lohn dabei herauskommt, variiert jedoch sehr stark mit der Ausbildungsstätte und der Fachrichtung. Ausbildungsbetriebe müssen sich hierbei zwar an Richtlinien halten, haben aber auch einen Spielraum für eigenes Ermessen. Sehr selten kommt es vor, dass auch Auszubildende, die eine Teilzeitausbildung absolvieren, das volle Gehalt bekommen.

Sollte das Ausbildungsgehalt nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

 

Urlaubsanspruch während einer Berufsbegleitenden Ausbildung

Auszubildende in Teilzeit haben ebenso einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, wie Auszubildende in Vollzeit. Allerdings reduziert sich dieser Anspruch entsprechend der gekürzten Arbeitstage.

 

Berufsbegleitende Ausbildung: Unterstützung und Förderung finden

Auszubildende, die eine berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit absolvieren und nicht genügend Geld zum Leben verdienen, können, wie oben dargelegt, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Väter und Mütter kleiner Kinder bekommen zudem Kindergeld von der Familienkasse. Das Kindergeld können nicht nur Eltern beziehen, sondern auch Auszubildende, die eine berufsbegleitende Teilzeitausbildung absolvieren, sowie Studierende, die noch nicht das 25 Lebensjahr erreicht haben. Sollte alles in allem nicht reichen, gibt es noch die Option, Wohngeld zu beantragen. Unter Umständen besteht auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.

 

Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Nun wollen wir uns näher ansehen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht:

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
    oder
  • Eine ausländische Staatsbürgerschaft mit einer Bleibeperspektive in Deutschland
  • Eigener Haushalt: Die Antragsteller sollten nicht bei den Eltern oder einem Elternteil leben. Es werden allein lebende Auszubildende gefördert, ebenso wie Auszubildende, die in einer Partnerschaft leben, verheiratet sind oder mindestens ein Kind haben.
  • Die betreffenden Auszubildenden verfügen nicht über ausreichende finanziellen Mittel, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

 

Tipps für die Bewerbung für die Ausbildung

Meistens schreiben die Betriebe Teilzeitausbildungsstellen nicht explizit aus. Das heißt aber nicht, dass selbige in den jeweiligen Unternehmen nicht machbar wären. Folglich empfiehlt es sich, bei jeder Ausbildungsstätte und jedem Betrieb, der die gewünschten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, gezielt nach der Option einer berufsbegleitenden Teilzeitausbildung zu fragen. Hierbei sollten Sie ehrlich sein und nicht etwa Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder eigene Krankheiten und Einschränkungen verschweigen. Gerade was Behinderungen anbelangt, sind Betriebe verpflichtet, Personen einzustellen, andernfalls müssen sie Strafe zahlen. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass die Möglichkeit der Teilzeitausbildung die Abbrecherquote verringert. Das ist auch im Sinne der Betriebe. Sollte ein Betrieb diese Möglichkeit nicht anbieten, gilt es, nicht zu verzagen. Es gibt schließlich noch viele andere Betriebe, die ebenfalls Ausbildungsstellen zu vergeben haben.

Des Weiteren gilt für die Bewerbung, was generell bei Bewerbungen zu beachten ist: Stellen Sie sich vor mit ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen (Hobbys). Dazu ist es sinnvoll zu erwähnen, weswegen sie ausgerechnet diese Ausbildung absolvieren wollen und weshalb sie glauben, dass sie zu ihnen passt. Ferner empfiehlt es sich, etwas über den jeweiligen Betrieb zu recherchieren und in der Bewerbung anzumerken, was Ihnen an dem Betrieb gefällt und weshalb sie unbedingt dort ihre Ausbildung absolvieren wollen. Die Vita, die zu jeder Bewerbung dazu gehört, sollte nach Möglichkeit lückenlos sein. Überlegen Sie, was sie in der Zeit einer so genannten Lücke gemacht haben: Gab es da eine ehrenamtliche Tätigkeit, ein besonderes Hobby, eine Reise? Dann tragen Sie das ein. Das macht sich besser und liest sich spannender als eine Lücke, die Fragen aufwirft.

Außerdem sollten sie gleich mehrere Ausbildungsstätten anschreiben und Absagen nicht persönlich nehmen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist nun mal leider nicht so einfach. Das betrifft Arbeitnehmer mehr als Auszubildende. Dennoch müssen auch Sie mit Absagen rechnen. Es kann auch sein, dass sie von einigen Betrieben gar keine Antwort erhalten. Aber das hat nichts mit Ihnen als Person oder mit Ihren Qualifikationen und Fertigkeiten zu tun. Es ist heutzutage völlig normal, 20, 50 oder noch mehr Bewerbungen loszuschicken.

Dennoch werden Auszubildende gesucht. Das betrifft Erzieher, Pfleger, Handwerker aller Couleur sowie sämtliche andere Berufe. Schließlich handelt es sich um preiswerte Arbeitskräfte. Das heißt aber nicht, dass die Einrichtungen nicht auch ordentlich in die Bildung ihrer Auszubildenden investieren. Jedenfalls ist es schwieriger einen Arbeitsvertrag zu erhalten, als einen Ausbildungsvertrag. Aber bleiben wir vorerst mal bei der Ausbildung: Nachdem Sie die Bewerbungen losgeschickt haben, sollten sie eine Weile warten. Bestimmt werden auch einige Zusagen dabei sein. Dann heißt es, die besten Angebote herauszusuchen und sich bei den entsprechenden Betrieben persönlich vorzustellen. Seien sie bei dem Vorstellungsgespräch ganz natürlich. Es bringt nichts, sich zu verstellen, da sie im Anschluss in Schwierigkeiten geraten werden. Die Ausbildungsstelle muss schließlich auch zu ihnen passen. Wenn Sie mehrere Zusagen haben, können Sie mit den Betrieben auch um günstige Konditionen handeln. Schließlich haben Sie etwas in der Hinterhand.

 

Hier sind noch einmal die Tipps für die Bewerbung im Überblick:

  • Betriebe und Ausbildungsstätten explizit nach Teilzeitausbildungen fragen
  • Ehrlicher Umgang mit der eigenen Lebenssituation
  • Viele Bewerbungen versenden
  • Gestalten Sie ihre Bewerbung lebhaft und interessant
  • Stellen Sie ihre Kompetenzen heraus
  • Vermeiden Sie Lücken in der Vita
  • Begründen Sie, weswegen Sie gerade diese Ausbildung interessiert und weswegen Sie die richtige Person hierfür sind
  • Erwähnen Sie, weswegen Sie ausgerechnet den Betrieb gewählt haben und weswegen sie unbedingt dort ihre Ausbildung absolvieren wollen.
  • Sehen Sie sich mehrere Betriebe an
  • Handeln Sie die bestmöglichen Konditionen aus

 

Berufsbegleitende Ausbildung nach Städten

An dieser Stelle haben wir für Sie ein paar Ausbildungsstätten recherchiert die berufsbegleitende Teilzeitausbildungen anbieten. Allerdings sind diese nicht immer extra ausgewiesen. Falls sie das nicht sein sollen, empfiehlt es sich, einfach mal nach dieser Option zu fragen.
Die Ausbildungsstellen sind nach Städten gegliedert. Sollten Sie im Folgenden nichts in ihrer unmittelbaren Umgebung finden, empfiehlt es sich, die Suche selbst in die Hand zu nehmen.

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Augsburg

KJF Fachakademie für Heilpädagogik in Augsburg
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.

Schaezlerstr. 34, 86152 Augsburg
Telefon: 0821 3100-0
Telefax: 0821 3100-111
E-Mail: info@kjf-augsburg.de
Internet

Ausbildungen und Umschulungen im Kaufmännischen Bereich
BIB Augsburg gGmbH
Memminger Straße 6
86159 Augsburg

Tel.: [08 21] 258 581 – 0
Fax: [08 21] 258 581 – 9
E-Mail: bib@bibaugsburg.d
Internet

Geprüfte/r Handelsfachwirt/-in (berufsbegleitend)
IHK Akademie Schwaben
Werner-von-Siemens-Straße 6
86159 Augsburg

Tel: 0821 3162-300
Tel: 0800 7241326
Fax: 0821 3162-423
E-Mail: akademie@schwaben.ihk.de
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Bochum

Weiterbildung – Alice-Salomon-Berufskolleg
Akademiestraße 46-48
47789 Bochum

Telefon: 0234-33395-0
Fax: 0234-33395-55
E-mail: schulleitung@alice-salomon-bk.de
Internet

IFPO Osteopathieakademie
HP Stefan Mühlmann D.O.S.O.M.®
Hattinger Straße 44
44789 Bochum

Email: info@ifpo-osteopathieakademie.de
Telefon: 0234 – 95 09 808
Internet

Ausbildung zur Altenpflegerin berufsbegleitend absolviert
Diakonie Ruhr
gemeinnützige GmbH
Westring 26
44787 Bochum

Telefon: 0234 9133-0
kontakt@diakonie-ruhr.de
Internet

Fachseminar für Altenpflege
DRK-Kreisverband Bochum e.V.
An der Holtbrügge 8
44795 Bochum

Telefon 0234 / 9445-0
Telefax 0234 / 9445-160
eMail: info@drk-bochum.de
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Dortmund

Teilzeitausbildung – IHK zu Dortmund
IHK zu Dortmund
Märkische Straße 120
44141 Dortmund

0231 5417-282
0231 5417-329 (Fax)
d.vohwinkel@dortmund.ihk.de
Internet

DRK KV Dortmund e.V.: Staatlich anerkannte/r Pflegefachkraft Altenpflege (früher: Altenpfleger/in)
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Dortmund e.V.
Beurhausstraße 71
44137 Dortmund

Telefon: 02 31 / 18 10 -0
Telefax: 02 31 / 18 10 -1 11
E-Mail: Info@DRK-Dortmund.de
Internet

EWZ Entwicklungszentrum für berufliche Qualifizierung und Integration GmbH
Evinger Platz 11
44339 Dortmund

Telefon: 0231 728484-0
Telefax: 0231 7284002
E-Mail: info@ewz-do.com
Internet

Ausbildung zum/zur Deeskalationstrainer/-in Gewalt und Rassismus Ausbildungsgruppe Dortmund 2018
Evangelische Kirche von Westfalen
Anschrift: c/o Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld

Telefon (Zentrale): 0521 594-0
Telefax (Zentrale): 0521 594-129
Email: info(at)evangelisch-in-westfalen.de
Internet

VOBASOF
Berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung
Otto-Hahn-Straße 37
44227 Dortmund

Telefon: 0231 725049-0
E-Mail: poststelle@zfsl-dortmund.nrw.de
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Dresden

Ausbildungsgänge – Freie Fachschule für Sozialwesen
Espenstraße 5
01169 Dresden

Telefon: 0351-32314885
Fax: 0351-32314884
Email: hofmann@fbs-dresden.de
Internet

IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH
Mügelner Straße 40
01237 Dresden

Telefon: 0351 2866-50
Fax: 0351 2866-7510
E-Mail: info@bildungszentrum-dresden.de
Internet

DAA Dresden | Ihre Altenpflegeschule in Dresden
Blumenstraße 80
01307 Dresden

Telefon: 0351 44087-0
FAX: 0351 44087-12
info.dresden[at]daa.de
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Essen

Betriebswirt/-in (IHK) berufsbegleitend in Essen – BCW Weiterbildung
BildungsCentrum
der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbH
Leimkugelstraße 6
45141 Essen

Tel.: 0201 81004-0
Fax: 0201 81004-180
E-Mail: info@bildungscentrum.de
Internet

BiG – Bildungsinstitut im Gesundheitswesen gemeinnützige GmbH / Weiterbildung
Kruppstr. 82 – 100
45145 Essen

Tel: 0201 36140-0
Fax: 0201 36140-10
info(at)big-essen.de
Internet

Lehrgang Controlling (IHK) berufsbegleitend in Essen
BildungsCentrum
der Wirtschaft gemeinnützige Gesellschaft mbH
Leimkugelstraße 6
45141 Essen

Tel.: 0201 81004-0
Fax: 0201 81004-180
E-Mail: info@bildungscentrum.de
Internet

Nestor Bildungsinstitut GmbH
Alt-Blankenburg 1 a
13129 Berlin

Telefon +49 30 474 0968 10
Fax +49 30 474 0968 26
E-Mail: info@nestor-bildung.de
Internet

Ihre Weiterbildung zur Praxisleitung in Essen – ToP GbR
ToP GbR
Ruhrallee 311, BT II
45136 Essen

Tel.: (0201) 17541147
Fax: (0201) 17541155
Email: info@top-schule.de
Bewerbung: bewerbung@top-schule.de
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Frankfurt

Berufliche Schulen Berta Jourdan
Adlerflychtstraße 24
60318 Frankfurt am Main

Telefon: (069) 212-35271
Fax: (069) 212-40521
poststelle.berufliche-schulen-berta-Jourdan@stadt-frankfurt.de
Internet

DAA Frankfurt am Main | Ihr Partner für Weiterbildung und Umschulung
Deutsche Angestellten-Akademie Frankfurt am Main (DAA)
Walter-Kolb-Straße 5-7
60594 Frankfurt am Main

Telefon: 069 9720020
Telefax: 069 172171
E-Mail: info.frankfurt-main[at]daa.de
Internet

Kosmetikschule Schäfer Frankfurt – Teilzeitausbildung
Roßmarkt 11
60311 Frankfurt/Main
Hessen, Deutschland

E-Mail: info@kosmetikfachschule.de
Telefon: 0 69 – 72 97 82
Fax: 0 69 – 71 03 45 06
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Hamburg

Berufsbegleitende Ausbildung | Fachschule für Heilerziehung
Sengelmannstraße 49
22297 Hamburg
Telefon 040 5077 3267
Internet

Weiterbildung zum Erzieher und zur Erzieherin uvm.
Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Hamburger Straße 131
22083 Hamburg

040 42863-2131
040 427311-494
hibb@hibb.hamburg.de
Internet

KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung (KWB) e. V./ServiceCenter Teilzeitausbildung
Gerhofstraße 18
20354 Hamburg

Tel.: 040 334241-377
teilzeitausbildung@kwb.de
Internet

Gesundheits- und Krankenpfleger Ausbildung in Teilzeit uvm.
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Bildungszentrum für Gesundheitsberufe (BZG)
Eiffestr. 585
20537 Hamburg

Tel.: (0 40) 18 18 – 84 26 00
Fax: (0 40) 18 18 – 84 26 90
E-Mail: info.bzg@asklepios.com
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Hannover

Berufsbegleitende Ausbildung – Pflegecampus Hannover
Ikarusallee 15
30179 Hannover

Telefon: 0511 600 104 30
info@pflegecampus-hannover.de
Internet

Diakonie Kolleg Hannover
Fachschule – Sozialpädagogik in Teilzeitform (berufsbegleitend)
Bildung und Ausbildung gGmbH
Kirchröder Str. 49a
30625 Hannover

Fon: 0511/554745-31
Fax: 0511/554745-49
Internet

Ausbildung In Hannover | Akademie Deutsche Pop Hannover‎
Internet

Dr. Buhmann
Schule & Akademie
Prinzenstraße 13
30159 Hannover

Telefon0511 30108-0
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Köln

Rettungssanitäter / Rettungshelfer / Einsatzsanitäter / Sanitätshelfer – berufsbegleitend
medakademie Köln GmbH
Joseph-Lammerting-Allee 18
50933 Köln

Tel. 08000 112 911
Fax 08000 575 657
Internet

Berufsbegleitende Fortbildungen – VHS Köln
VHS Studienhaus am Neumarkt
Cäcilienstraße 35
50667 Köln

Tel.: 0221 221-25990
Fax: 0221 221-6569007
vhs@stadt-koeln.de
Internet

Ausbildung Wirtschaftsübersetzer Köln – inlingua Köln
inlingua Köln
Disch-Haus, 1. Stock
Herzogstraße 32
50667 Köln

Telefon 0221 257579-0
Fax 0221 257579-8
E-Mail info@inlingua-koeln.de
Internet

IWK – Bildung im Gesundheits- und Sozialwesen – Köln
Kaltenbornweg 1-3
50679 Köln

Telefon: 0221 / 4229498
Fax: 0221 / 4229637
koeln@i-w-k.de
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in Leipzig

Ausbildung Erzieher Akademie für Kreativitätspädagogik gGmbH Leipzig
Braunstraße 18
04347 Leipzig

Tel.: +49 (0) 341 308776 – 12
Fax: +49 (0) 341 308776 – 10
Internet

Handwerkskammer zu Leipzig
Dresdner Straße 11/13
04103 Leipzig

Telefon 0341 2188-0
Telefax 0341 2188-499
info@hwk-leipzig.de
Internet

DEB Leipzig — Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk
DEB in Sachsen, gemeinnützige Schulträger-GmbH
Leipzig
Industriestraße 85 – 95
04229 Leipzig

TEL +49(0)341|306104-0
FAX +49(0)341|306104-1
E-MAIL leipzig(at)deb-gruppe.org
FB www.facebook.com/DEBLeipzig
Internet

St. Elisabeth-Krankenhaus Leipzig
Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Leipzig
Biedermannstraße 84
04277 Leipzig

Gemeinnützige Gesellschaft mbH des Katholischen Kirchenlehens St. Trinitatis zu Leipzig

Tel.: (0341) 3959 – 0
Fax: (0341) 3959 – 5050
E-Mail: info@ek-leipzig.de
Internet

AWO AKADEMIE Mitteldeutschland
Kerstin Schöne, Leiterin AWO Akademie Mitteldeutschland
Tel.: (0341) 355 276 0
Fax: (0341) 355 276 29
E-Mail: awoakademie@spi-ost.de
Internet

 

Berufsbegleitende Ausbildung in München

Kleinkindertagesstätten e.V. (KKT e.V.)
Landwehrstraße 60-62
80336 München

Telefon: 089/9616060-0
Fax: 089/9616060-16
E-Mail: info@kkt-muenchen.de
Internet

Rettungssanitäter / Rettungshelfer / Einsatzsanitäter / Sanitätshelfer – berufsbegleitend
medakademie München GmbH
Adlzreiterstr. 6
80337 München

Tel. 08000 112 911
Fax 08000 575 657
Internet

Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten – KKT e.V. München
Landwehrstraße 60-62
80336 München

Tel. 089 – 9616060-0
E-Mail:
info@kkt-muenchen.de
mittagsbetreuung@kkt-muenchen.de
Internet

Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik
Schlierseestraße 47
81539 München

Tel. 089 / 233 – 437 50
Fax: 089 / 233 – 437 55
e-mail: fak_sozialpaedagogik@sozpaedfs.musin.de
Internet

Katholische Fachakademie für Sozialpädagogik München
Fachakademie der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
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81545 München

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Berufsbegleitende Ausbildung in Nürnberg

bfz Nürnberg
Fürther Straße 212
90429 Nürnberg

Telefon: 0911 93197-0
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Berufsbegleitende Studiengänge – IHK Nürnberg für Mittelfranken
Interimsquartier Loftwerk
Ulmenstraße 52
90443 Nürnberg
Postanschrift: 90331 Nürnberg

Tel: +49 911 1335-335
Fax: +49 911 1335-150335
kundenservice@nuernberg.ihk.de
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DAA Nürnberg | Ihr Partner für Weiterbildung und Umschulung
Sandstraße 11
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Telefon: 0911 24919-0
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info.nuernberg[at]daa.de
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GGSD – Fachakademie für Sozialpädagogik Nürnberg
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste – DAA – mbH
Roritzerstr. 7
90419 Nürnberg
Postfach 91 04 69
90262 Nürnberg

Tel. 0911 / 3 77 34 – 0
Fax 0911 / 3 77 34 – 34
E-Mail: info(a)ggsd.de
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Berufsbegleitende Ausbildung in Stuttgart

Rettungssanitäter / Rettungshelfer / Einsatzsanitäter / Sanitätshelfer – berufsbegleitend
medakademie Stuttgart GmbH
Königstraße 10c
70173 Stuttgart

Tel. 08000 112 911
Fax 08000 575 657
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Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V.
Theodor-Heuss-Str. 34
D – 70174 Stuttgart

Telefon 0711 217439-30
Telefax 0711 95612-16
email info@kbw-gruppe.de
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DAA Stuttgart
Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
Zentrale Verwaltung
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70190 Stuttgart

Telefon: 0711 92371-0
Telefax: 0711 92371-99
E-Mail: info.stuttgart[at]daa.de
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Teilzeitausbildung für Frauen – Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH
Aufbaugilde Heilbronn gGmbH
Austraße 105 – 107
74076 Heilbronn

Tel.: 07131.77 02 30
Fax.: 0711 27301 – 166
Internet

 

Weitere Bildungseinrichtungen, die berufsbegleitende Teilzeitausbildungen anbieten, können Sie schnelle und einfach ermitteln indem sie bei Google oder in eine andere Suchmaschine die Begriffe „berufsbegleitende Teilzeitausbildungen“ und dazu den gewünschten Beruf sowie ihre Postleitzahl oder ihre Stadt eingeben. Ferner empfiehlt es sich Jobforen und Jobportale nach Angeboten zu erforschen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich benachrichtigen zu lassen, wenn ein passender Job neu in dem jeweiligen Portal auftaucht.

Christian Krumes
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