Trotz Krankschreibung zur Umschulung? Ratgeber

Sie haben, eventuell nach langem Bemühen und vielen Formalien, eine Umschulung genehmigt bekommen und sind nun erkrankt? Welche Punkte Sie beachten müssen und welche Besonderheiten es bei einer Krankschreibung während einer Umschulung zu beachten gilt, wird im folgenden Artikel zusammengefasst. Zunächst sollen jedoch einigen Grundlagen zum Thema Krankschreibung erläutert werden.

 

Krankheit, Krankschreibung, Ausfallzeiten – Die Grundlagen

Im Laufe eines Jahres erkranken deutsche Arbeitnehmer im Schnitt etwa 17 Tage lang und fallen während dieser Zeit für den Arbeitgeber aus. Zwei Drittel dieser Krankheiten dauern maximal eine Woche – Kurzzeiterkrankungen ohne Attest nicht mit eingerechnet.
Ob Muskel- und Sehnenerkrankungen oder Psychische Störungen: Die Liste der Ausfallgründe ist lang. Doch was genau bedeutet eine Krankschreibung?

 

Krankschreibung

Unter dem Begriff Krankschreibung versteht man eine von einem Arzt erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, dass eine festgestellte Erkrankung den Arbeitnehmer an der Erbringung der Arbeitsleistung hindert.

Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht muss ein ärztliches Attest über eine Krankschreibung spätestens nach dem dritten Kalendertag der Erkrankung vorliegen, um gültig zu sein.Unabhängig von dieser Regelung kann in Arbeitsverträgen auch eine frühzeitigere Vorlage eines Attestes vereinbart sein.

 

Eine Krankschreiben für Umschüler beinhaltet eine Bestätigung für den Arbeitgeber, aus der mehrere Daten hervorgehen:

  • Krankenkasse bzw. Kostenträger
  • Name, Adresse, Geburtsdatum und Versicherungsnummer des Erkrankten
  • Kostenträgerkennung (Kürzel der Kasse)
  • Arztnummer und Name des aufgesuchten und attestierenden Arztes
  • Datumsangabe der Ausstellung, der Feststellung sowie der voraussichtlichen Dauer der Krankschreibung
  • Angabe, ob es sich um eine Erst- oder eine Folgebescheinigung handelt
  • Diagnosen gemäß ICD-10
  • Weitere Angaben zum Verlauf, Wiedereingliederung, etc.

 

Für wen werden Krankschreibungen ausgefertigt?

Ärztliche Atteste und die damit einhergehenden Krankschreibungen kommen für viele Menschen in Betracht, insbesondere spielen sie jedoch bei Angestellten eine große Rolle.
Ob sich Selbstständige die eigene Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen, hängt mitunter auch von Fragen der Bilanzierung oder der Steuer ab und soll hier nicht weiter behandelt werden.

Andere Berufsgruppen, bei denen eine Krankschreibung in der Regel notwendig ist sind:

  • Schüler
  • Studenten
  • Angestellte
  • Beamte
  • Soldaten
  • Auszubildende
  • In Umschulungsmaßnahmen befindliche Personen

 

Diese Liste bietet Ihnen nur einen Überblick und ist nicht abschließend. Doch es ist bereits zu erkennen: Auch im Rahmen einer Umschulung sind Krankschreibung und Attest ein Thema!

 

Krankschreibung bei einer Umschulung - Welche Auswirkungen hat dies?

Rund um das Thema Krankschreibung gibt es immer wieder Irrtümer, welche zu einer großen Unsicherheit zur korrekten Verhaltensweise führen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Krankschreibung immer dann erfolgt, wenn der Arzt feststellt, dass es einen medizinischen Grund für eine Minderung der Arbeitsleistung gibt.
Die Krankschreibung soll dem Erkrankten ermöglichen, sich in Ruhe von seiner Krankheit zu erholen und möglichst schnell und ohne Folgeprobleme wieder fit zu werden.

Krankschreibungen sind jedoch nicht mit einem Hausarrest, Berufsverbot oder Urlaubssperre gleichzusetzen!
Jedem krankgeschriebenen Arbeitnehmer steht es grundsätzlich frei, auch vorzeitig wieder zur Arbeit zu erscheinen, seinen Haushalt zu verlassen oder einen angefangenen Urlaub fortzusetzen.

Welche Auswirkungen auf Umschulungsmaßnahmen auftreten können, wird im nun folgenden Teil dieses Artikels weiter betrachtet:

 

Umschulung und Krankheit

Krankheiten gehören zum Leben des Menschen dazu und eine Krankschreibung im Rahmen einer Umschulung ist absolut in Ordnung. Natürlich können bestimmte Umstände dazu führen, dass der zu betreibende Aufwand auf Grund einer Krankschreibung etwas höher ausfällt, als normalerweise. Das ist besonders dann der Fall, wenn Krankheiten mit zu leistenden Prüfungen oder mit einem abzuleistenden Praktikum zusammenkommen.

Wie in diesen Fällen vorzugehen ist, haben wir in den folgenden zwei Punkten zusammengefasst.

 

Krank bei einer Prüfung

Im Rahmen der meisten Umschulung werden eine oder mehrere Prüfungen abgelegt werden müssen, um das Kursziel und somit die Umschulungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen.
Prüfungsleistungen können Klausuren, mündliche Vorträge, Probearbeiten oder andere Leistungen umfassen und sind grundsätzlich zu bestehen, ansonsten droht die Umschulung ohne Erfolg als beendet.

Wer während oder im Vorwege einer Prüfung erkrankt und daher die Prüfung nicht abgelegen kann, erhält in den meisten Fällen einen Ersatztermin, an dem eine Prüfung nachgeholt werden muss.
Bei vielen Erkrankungen ist es angebracht, die Prüfungsleistungen zu verschieben, da mangelnde Aufmerksamkeit oder Ablenkungen auf Grund der Symptome mit Krankheiten einhergehen.
Handelt es sich jedoch um eine Krankheit, welche Sie nicht weiter beeinträchtigt, ist das Ablegen der Prüfung natürlich trotzdem möglich. Doch beachten Sie: Sollten Sie durch die Prüfung fallen, können Sie sich im Nachhinein nicht mehr auf Ihre Krankheit berufen und die Prüfung gilt als nicht bestanden.

Sollten Sie auf Grund ihrer Krankheit nicht in der Lage sein, Ihre Prüfung abzulegen, sollten Sie sich auf jeden Fall Ihre Krankheit attestieren lassen und auf eine Krankschreibung beim Arzt bestehen. Dies gilt auch, wenn der Tag der Prüfung erst der erste Krankheitstag ist und Sie normalerweise erst ab dem dritten Tag eine Krankschreibung vorlegen müssen. Der Nachweis der Krankheit ist dringend notwendig, um Ihnen eine Wiederholungsmöglichkeit zu gewähren.

 

Krankheit während eines Praktikums

Praktika sind im Rahmen vieler Umschulungen fester Bestandteil des Ausbildungsprogramms.
Im Rahmen der praktischen Arbeit im neuen Berufsfeld sollen Sie bereits erste Erfahrungen sammeln und beginnen, sich in Ihrem neuen Erwerbsbereich wohl zu fühlen. Die Eindrücke und Geschehnisse während des Praktikums werden von vielen Umschulungsteilnehmern als sehr positiv und prägend beschrieben, umso wichtiger ist es, die Zeit wahrzunehmen und auszunutzen.

Kommt jedoch eine Krankheit dazwischen, kann der Nutzen eines Praktikums eingeschränkt werden. Denken Sie jedoch stets daran, dass Ihre Gesundheit vorgeht und Sie sich durchaus auch während eines Praktikums krank melden können. Inwieweit eine Krankschreibung vorgelegt werden muss und nach welcher Zeit, hängt vom jeweiligen Betrieb ab und sollte dort erfragt werden. Auf jeden Fall ist eine Krankheit unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen.

Denken Sie bei Krankheiten, die ansteckend sind, auch an Ihre Kollegen: Selbst, wenn Sie sich persönlich nur leicht eingeschränkt fühlen, könnten Sie durch Ansteckungen weitere Kollegen betreffen und so größeren Schaden verursachen, als wenn Sie einen Tag zuhause bleiben würden.

 

Trotz Krankschreibung zur Umschulung - Fazit

Wer krank ist, ist krank und sollte sich um sich selbst und die eigene Gesundheit kümmern.
Immer dann, wenn längerfristige Ausfälle zu befürchten sind, ist eine Krankschreibung notwendig und sollte beim behandelnden Arzt eingeholt werden.

Sind Prüfungsleistungen oder wichtige Teile der Umschulung betroffen, sollten Sie sich rechtzeitig und lieber früher als später um eine Krankschreibung kümmern.

Nutzen Sie die Zeit der Krankschreibung, um sich zu schonen und möglichst schnell wieder fit zu werden - damit helfen Sie Ihrem Arbeitgeber und dem Erfolg Ihrer Umschulung eher als mit übereifrigem Erscheinen bei der Arbeit.

Wir wüschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Umschulung und natürlich auch: Gute Besserung!

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