Umschulung wegen Unzufriedenheit im alten Beruf

Viele Menschen sind in ihrem Beruf nicht mehr zufrieden. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. In vielen Fällen stellen die Arbeitnehmer einfach fest, dass das Berufsbild nicht den Vorstellungen entspricht, die sie ursprünglich von dieser Tätigkeit hatten. In anderen Fällen kann es vorkommen, dass sich die Aufgaben im Laufe der Zeit geändert haben – beispielsweise wenn technische Neuerungen die Tätigkeit revolutionieren.

Manchmal kommen die Arbeitnehmer daraufhin nicht mehr mit den neuen Anforderungen klar. Sollte die Unzufriedenheit mit dem erlernten Beruf zu groß werden, kann eine Umschulung eine Lösung bringen. So können Sie eine neue Tätigkeit erlernen und daraufhin Ihre Aufgaben wieder mit mehr Elan und Spaß ausüben.

 

Möglichkeiten für die Finanzierung

Wenn die Umschulung lediglich mit einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf begründet wird, stehen die Chancen für eine Finanzierung in der Regel sehr schlecht. Die Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaft finanzieren derartige Maßnahmen nur, wenn gesundheitliche Gründe die weitere Ausübung Ihres Berufs unmöglich machen. Auch das Arbeitsamt wird diesen Grund nur selten akzeptieren. Hier werden Umschulungsmaßnahmen dann finanziert, wenn die betreffende Person arbeitslos ist oder direkt durch die Arbeitslosigkeit bedroht ist. Lediglich wenn die Unzufriedenheit mit Ihrem bisherigen Beruf so stark ist, dass sie psychische Probleme hervorruft, kann eine Finanzierung der Umschulung möglich sein. Da bei den gesundheitlichen Beschwerden auch psychische Erkrankungen anerkannt werden, kann die Rentenversicherung für die Umschulung aufkommen. Sollten die Probleme, die aus der Unzufriedenheit mit dem Beruf entstehen, als Berufskrankheit anerkannt werden, können Sie sich auch an die Berufsgenossenschaft wenden, um die Umschulung zu finanzieren.

Welche Berufe sind als Umschulungsziel geeignet?

Wenn Sie eine Umschulung durchführen wollen, weil Sie mit Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr zufrieden sind, gibt es eigentlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Berufswahl. Selbstverständlich sollten Sie beachten, dass sie den Anforderungen, die in der neu erlernten Tätigkeit an Sie gestellt werden, auch gewachsen sind. Wenn Sie mit den Aufgaben überfordert werden, kann dies schnell dazu führen, dass auch die neue Tätigkeit zu Unzufriedenheit führt. Besonders wichtig ist es selbstverständlich, dass Ihnen der neue Beruf Spaß macht, um das Ziel, dass Sie sich mit der Umschulung gesetzt haben, auch zu erreichen. Um wirklich sicherzugehen, dass die Aufgaben auch Ihren Vorstellungen entsprechen, ist es stets ratsam, im Rahmen eines Praktikums das Berufsfeld kennenzulernen. So sehen Sie schnell, ob die Umschulung dazu führt, dass Sie wieder mehr Spaß an Ihrem Beruf haben.

 

Anbieter für die Umschulung

Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Beruf unzufrieden sind, haben Sie die Auswahl zwischen vielen verschiedenen Bildungseinrichtungen. Sie können entweder wie bei einer normalen Berufsausbildung das Duale System nutzen. Dabei arbeiten Sie in einem Betrieb und die praktischen Erfahrungen werden durch theoretische Einheiten in einer Berufsschule ergänzt. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, an einer spezialisierten Schule die Umschulung durchzuführen. Wenn Sie eine Unterstützung für die Umschulung genehmigt bekommen, müssen Sie selbstverständlich eine Bildungseinrichtung auswählen, die mit der entsprechenden Behörde zusammenarbeitet.

 

Umschulung per Fernstudium

Wie bereits erläutert, kann es recht schwierig sein, eine finanzielle Unterstützung für die Umschulung zu erhalten, wenn der einzige Grund Unzufriedenheit mit dem bisherigen Beruf ist. Wenn Sie selbst für die Kosten aufkommen müssen, ist ein Fernstudium sicherlich eine der besten Alternativen. So können Sie weiterhin in Ihrem bisherigen Beruf tätig sein und erledigen die Umschulung berufsbegleitend. So haben Sie ein festes Einkommen, aus dem Sie die Ausgaben für die Umschulung und den Lebensunterhalt begleichen können. Doch auch wenn Sie eine Finanzierung erhalten, kann ein Fernstudium eine sinnvolle Möglichkeit sein, wenn der Träger dieses genehmigt. Wenn Sie beispielsweise durch familiäre Verpflichtungen an einen bestimmten Wohnort gebunden sind, an dem keine ausreichenden Angebote verfügbar sind, kann ein Fernstudium die Möglichkeiten für die Umschulung erheblich verbessern.

 

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Christian Krumes

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