Umschulung für Selbstständige? So geht es!

Wer sich selbstständig macht, tut dies meist, um finanziell und wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen zu können. Dies birgt allerdings auch gewisse Risiken: Nahezu alle Investitionen müssen aus eigener Tasche gezahlt werden, und auch die Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung lasten meist in voller Höhe auf dem Selbstständigen. Umso schwieriger wird es, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr den gewohnten Gewinn abwirft oder es etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, weiter in diesem Bereich zu arbeiten. Ist ein nahtloser Umstieg in ein Angestelltenverhältnis nicht ohne weiteres möglich, fragen sich viele Freiberufler, ob sie für eine Umschulung infrage kommen, die von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter finanziell gefördert wird.

 

Umschulung nach Selbstständigkeit: Anspruch auf finanzielle Hilfe?

Grundsätzlich haben selbstständig tätige Personen nicht automatisch Anspruch auf die Kostenübernahme für eine Umschulung. Wer selbstständig ist, bezieht schließlich keine finanziellen Leistungen vom Staat und fällt somit eigentlich nicht in die Zuständigkeit von Jobcenter oder Arbeitsagentur. Einfach bei der Behörde vorstellig werden und eine Kostenübernahme für eine Weiterbildung verlangen, wird also nicht funktionieren. Voraussetzung für eine Umschulung auch für Selbstständige ist die vorherige Meldung einer unmittelbar drohenden Arbeitslosigkeit. Dies ist zwingend erforderlich, um finanzielle Leistungen in Form der Grundsicherung zu erhalten.

 

Umschulung nach gescheiterter Selbstständigkeit: Wer ist zuständig?

ALG I kommt für freiberuflich Tätige nicht infrage: Reichen die erzielten Gewinne nicht mehr aus, muss direkt ALG II beantragt werden. Dies ist etwa auch möglich, um ergänzende Leistungen, sogenannte Aufstockungen, zu erhalten: In diesem Fall muss die Selbstständigkeit nicht aufgegeben werden, sondern kann weiter stattfinden, bis sich die Gewinne wieder soweit erhöhen lassen, dass die Unterstützung vom Staat nicht mehr notwendig ist. Ein Bezug von Bürgergeld hat auch den Vorteil, dass die Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung, die der Freiberufler sonst selbst tragen muss, von der Behörde übernommen werden – so kann eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes vermieden werden.

 

Kann ich mich arbeitslos melden?

Wenn Sie sich aus der Selbstständigkeit heraus arbeitslos melden oder eine Aufstockung beantragen, erhalten Sie im Anschluss individuell berechnete finanzielle Leistungen. Bewilligt werden diese vom Gesetz her allen Antragstellern, die mindestens drei Stunden täglich berufstätig sind und von den dabei erzielten Einnahmen nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das gilt für Angestellte ebenso wie für Selbstständige.

Neuanfang durch eine Umschulung

Sobald Sie also einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter bekommen haben und finanzielle Leistungen egal in welcher Höhe beziehen, fallen Sie automatisch in den Zuständigkeitsbereich der Behörde. Theoretisch ist es dann auch möglich, eine Umschulung zu beantragen und für diese eine Kostenübernahme zu bekommen. Dass eine derart kostspielige Maßnahme aber kurz nach Antragstellung bewilligt wird, ist sehr unwahrscheinlich – besonders dann, wenn anzunehmen ist, dass die finanzielle Hilfe nur vorübergehend notwendig ist.

Wie bekommen Selbstständige einen Bildungsgutschein?

Als Kunde des Jobcenters vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Das Beratungsgespräch ist für die Beantragung einer Umschulung verpflichtend. Überlegen Sie sich zuvor, welche Umschulung zu Ihrem bisherigen Berufsprofil passt und wie Ihre bereits vorhandenen Fähigkeiten den Umschulungsberuf und die anschließende Berufstätigkeit fördern. Das Jobcenter wird die Umschulung vor allem dann fördern, wenn anhand Ihrer Qualifikation oder der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt viel dafür spricht, dass Sie langfristig auf Bürgergeld-Leistungen angewiesen sein werden.

 

Umschulung für Freiberufler – Geht das?

Auch Freiberufler nach der Definition von § 18 EStG sind Selbstständige. Für sie gelten die allgemeinen Aussagen zur Umschulung bei Selbstständigkeit. Ein zusätzlicher Hinweis: Leider hält sich bei Sachbearbeitern der Agentur für Arbeit die falsche Annahme, dass Akademiker keinen Anspruch auch eine Umschulung haben könnten. Sollte Ihnen nur aus diesem Grund eine Umschulung verwehrt werden, legen Sie unbedingt Widerspruch ein und kündigen Sie an, gegebenenfalls auch zu klagen.

 

Umschulung – ja oder nein?

Haben Sie Grund zur Annahme, dass Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer nicht genug Gewinn abwerfen wird oder sehen Sie sich körperlich oder psychisch nicht mehr in der Lage, dieser nachzugehen, ist es ratsam, das Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter zu suchen. In diesem können Sie gemeinsam berufliche Alternativen ermitteln und auch die Möglichkeit einer Umschulung diskutieren.

Haben Selbstständige einen Anspruch auf eine Umschulung?

Voraussetzung für Letztere ist in jedem Fall, dass Sie keinerlei Optionen mehr in Ihrem bisher ausgeübten Beruf sehen oder die persönliche Eignung nicht mehr vorliegt. Darüber hinaus müssen Sie eine Umschulung in einen Bereich wählen, der Ihnen persönlich zusagt und vor allem realistische Chancen einer Anstellung bietet. Das Jobcenter wird keine Kostenübernahme für eine Weiterbildung bewilligen, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass Sie im Anschluss einen Arbeitsplatz finden, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

 

Ausstieg aus der Selbstständigkeit: Weiterbildung oder Umschulung?

Es ist zunächst davon auszugehen, dass das Jobcenter zunächst versuchen wird, Sie in den Berufsbereich zu vermitteln, in dem Sie bislang tätig waren. Waren Sie etwa selbstständig im Einzelhandel tätig, bietet sich ein Angestelltenverhältnis in diesem Segment an, da Sie bereits über Berufserfahrung verfügen. Nur bei berechtigten und plausiblen Gründen wird ein Umstieg in einen vollständig anderen Bereich genehmigt und entsprechend finanziell gefördert.

Muss die Selbstständigkeit während der Umschulung aufgegeben werden?

Nein, denn wird Ihnen eine Umschulung bewilligt, bedeutet dies gerade nicht, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen. Es gilt jedoch folgende Einschränkung: Findet die Selbstständigkeit nebenberuflich mit maximal 15 Arbeitsstunden pro Woche statt und gelingt es Ihnen, diese auch während des Zeitraums der Unschulung weiter auszuüben, steht dem nichts im Wege.

Kann man während der Umschulung nebenberuflich selbstständig sein kann?

Ja, allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Ihre erzielten Einkünfte auf den Bezug von ALG II angerechnet werden. Was die Krankenversicherung anbetrifft, gilt folgende gesetzliche Regelung: Waren Sie vorab als Selbstständiger privat versichert, ist es durch die Meldung einer bestehenden Arbeitslosigkeit beim Jobcenter möglich, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dies gilt für alle Freiberufler, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Selbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit aufgeben.

 

Weiterbildung aus eigener Tasche bezahlen?

Eine Umschulung ohne finanzielle Förderung vom Staat ist selbstverständlich immer möglich, wenn Sie einen Berufswechsel anstreben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbstständig tätig sind oder in einem Angestelltenverhältnis arbeiten. Sofern Sie in der Lage sind, die Kosten für die gewünschte Weiterbildung selbst zu zahlen, haben Sie die freie Wahl, für welchen Anbieter und welche Qualifizierungsmaßnahme Sie sich entscheiden. Das bedeutet aber natürlich auch, dass Sie alle Kosten selbst tragen. Die Kursgebühren für eine meist mehrmonatige Umschulung steigen nicht selten in den vierstelligen Bereich – eine solche finanzielle Belastung lässt sich oftmals nicht ohne weiteres problemlos bewerkstelligen.

Umschulung in Teilzeit?

Zudem wird es in vielen Fällen schwer fallen, eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten und gleichzeitig an einer Umschulung teilzunehmen. Ob eine Qualifizierung für Sie die richtige Entscheidung ist und wenn ja, für welchen neuen Berufsbereich Sie infrage kommen, können Sie zunächst auch unverbindlich im Rahmen einer Berufsberatung in Erfahrung bringen. Unter Umständen kommt auch eine Umschulung in Teilzeit in Frage.

 

Flexible Alternative: Umschulung im Fernkurs

Fernkurse vermitteln in überschaubarer Zeit berufsqualifizierende Fähigkeiten und sind dabei zeitlich maximal flexibel. Auch eine Selbstständigkeit ist kein Problem: Sie entscheiden selbst, wann und wo Sie sich weiterbilden. Die niedrigen Kosten werden vom Jobcenter gegebenenfalls auf Antrag übernommen.

Wir haben Ihnen eine Liste renommierter Fernakademien zusammengestellt. Sie werden von dem breitgefächerten Angebot überrascht sein: Fernkurse im Bereich Gesundheit, Betriebswirtschaft, Psychologie, Technik und Pädagogik sind bei Selbstständigen besonders beliebt. Die meisten Kurse sind AZAv-zertifiziert und können über einen Bildungsgutschein des Jobcenters finanziert werden. Bestellen Sie sich unverbindliche einen Katalog mit detaillierten Informationen zu angebotenen Kursen. Dieser Service ist natürlich kostenfrei für Sie. 

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