Sie sind Arbeitnehmer und gehen Tag für Tag Ihrer Berufstätigkeit nach. Ihren Beruf haben Sie in jungen Jahren nach der Schule gewählt oder vielleicht auch erst vor nicht allzu langer Zeit. Mit den Jahren ändern sich Interessen und Prioritäten und es keimt der Wunsch nach einer beruflichen Veränderung auf: Nochmal was ganz anderes machen. Dem eigentlichen Wunschberuf nachgehen. Gleich, ob Sie durch äußere Umstände gezwungen sind (Arbeitslosigkeit, Krankheit), einen neuen Beruf zu erlernen oder ob es Ihr Wunsch nach einem Berufswechsel ist, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies mit einer zweiten Ausbildung, einem Studium oder einer Umschulung einfacher möglich als gedacht.
Berufstätige suchen im Arbeitsleben mehr als einen Arbeitsvertrag und diese Haltung ist gesellschaftlich bereichernd, denn im Alltag schätzen wir alle den Unterschied, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeit mit Engagement und Herzblut machen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu staatlich geförderten Umschulungen für angestellte Berufstätige.
Bekommen Arbeitnehmer einen Umschulung finanziert?
Was eine Umschulung ist, wissen die meisten Arbeitnehmer in der Regel: Die Arbeitsagentur, das Jobcenter, die Berufsgenossenschaft oder die Rentenversicherung finanzieren dem einzelnen eine zweite Ausbildung, die auf zwei Jahre verkürzt als Umschulung bezeichnet wird. Der Berufswechsel, meist mit schon bestehenden familiären Verpflichtungen, ist oft finanziell gerade nur möglich, da während der Umschulungszeit die Kosten der Schulung und des Lebensunterhalts vom Staat übernommen und sogar weitere Zuschüsse gewährt werden. Um die Frage vorweg zu beantworten: Ja, auch Berufstätige können eine Umschulung und die Übernahme der Kosten durch einen Bildungsgutschein bewilligt bekommen. Es gelten allerdings Bedingungen.
Ohne Arbeitslosigkeit keine Förderung? Warum der Fokus auf Arbeitslosigkeit?
Das Sozialgesetz geht in § 81 SGB III davon aus, dass eine staatliche Förderung mit Steuergeldern der Allgemeinheit nur gerechtfertigt ist, wenn bei dem Einzelnen ein „Förderbedarf“ besteht. Die geförderten Personengruppen haben die Gemeinsamkeit, dass sie vermehrt auf das Sozialsystem angewiesen sind (arbeitslose, ungelernte oder kranke Menschen) oder sie bereit sind, einen Beruf zu erlernen, der für die Gesellschaft von besonderem Nutzen ist. Da von arbeitslosen Menschen die durch die Arbeitstätigkeit entstehenden Abgaben und Beiträge (Lohnsteuer, Kranken-, Renten-, Sozialversicherung etc.) fehlen, ist es für den Staat finanziell günstiger, eine neue, zweite Berufsausbildung zu finanzieren. Aus diesem Grund werden Umschulungen überwiegend Arbeitslosen, aber auch kranken und rehabilitierten Arbeitnehmer bewilligt.
Wann fördert das Arbeitsamt Berufstätige mit einer Umschulung?
Wer eine Umschulung machen möchte ohne arbeitslos zu sein, wird in seinem Vorhaben ebenso finanziell unterstützt, wenn der Berufswechsel im gesellschaftlichen Interesse steht. Es besteht zwar kein Anspruch auf die Bewilligung der Förderung, aber Ihre Chancen stehen jedenfalls gut, wenn Sie bislang einen nicht sehr gefragte Beruf ausgeübt haben und ein einen Beruf mit hoher Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt (Mangelberuf / Engpassberuf) wechseln möchten. Ähnliches gilt, wenn Sie zwar in einem gefragten Beruf arbeiten, aber durch eine Umschulung oder Weiterbildung auf eine noch gefragtere Schnittstellenposition wechseln könnten.
Wer als Pflegehelfer eine Umschulung zur Pflegefachkraft (Altenpfleger, Krankenpfleger) machen möchte, wird durch den Bildungsgutschein zwei Jahre lang finanziell unterstützt, da das Gesundheitswesen seinen hohen Bedarf an Pflegeexperten aktuell nicht decken kann. Ganz anderes sieht es jedoch aus, wenn eine Erzieherin sich den Wunsch erfüllen möchte, endlich Friseurin oder Visagistin werden möchte. Die Agentur für Arbeit fördert nicht den Wechsel einer gefragten Berufsgruppe in Berufe mit weniger Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Wer jedoch beruflich erfolgreich als Vertriebsmitarbeiter arbeitet und sich zum Beispiel zum Key Account Manager weiterbilden lassen möchte, kann unter Umständen mit einem Zuschuss rechnen.
Wie bekomme ich den Bildungsgutschein?
Nachdem Sie für sich entschieden haben, welchen Umschulungsberuf Sie ergreifen möchten, sollten Sie recherchieren, wie die Arbeitsmarktdaten in Ihrer Region aussehen. Werden Absolventen der Umschulung aktuell gesucht? Kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage in zwei Jahren nach Abschluss Ihrer Umschulung weiter besteht? Ist beides der Fall, dann überlegen Sie sich eine plausible Argumentation, warum Sie Ihren bisherigen Job verlassen möchten. Langeweile oder Unterforderung sind große Belastungen im Arbeitsleben, aber als Grund für eine staatliche Förderung eher ungeeignet. Ideal sind gesundheitliche Gründe für einen Wechsel, ebenso bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc.
Vereinbaren Sie eine Termin mit der regionalen Zweigstelle der Agentur für Arbeit für ein Beratungsgespräch. Dort ist man nicht nur für ALG1-berechtigte Arbeitslose zuständig, sondern auch für Berufstätige, die eine Umschulung oder Weiterbildung machen möchten. Gehen Sie nicht naiv an das Beratungsgespräch heran: Nur wenn Sie aus einem Nicht-Mangelberuf in einen Engpassberuf wechseln möchten, wird es Ihnen die Arbeitsagentur leichter machen. Ansonsten müssen Sie zunächst gute Gründe für eine Umschulung bieten, damit der Mitarbeiter des Arbeitsamts auch einen Förderbedarf bei Ihnen sieht.
Wie kann eine Förderung konkret aussehen?
Wenn Sie in einen sehr gefragten Beruf wechseln möchten, kann die Arbeitsagentur Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen (§ 82 Abs.1 S.3 SGB III). Dieser deckt nicht nur die Kosten der Umschulung, sondern auch Ihren Lebensunterhalt ab. Die Höhe des Übergangsgeldes orientiert sich an Ihrem ALG1-Satz oder wenn Sie keinen Anspruch darauf haben, an den Leistungen nach Bürgergeld.
Ist die Umschulung für den Berufswechsel nicht erforderlich, sondern reicht auch eine berufsbegleitende Weiterbildung dafür aus, dann dürfen Sie sich sicher sein, dass nur ein Bildungsgutschein für diese Fortbildung neben Ihrer Arbeit bewilligt wird. Der Bildungsgutschein umfasst dann nur die Kosten der Schulung sowie Prüfungsgebühren, nicht aber den Lebensunterhalt. Für Ihre laufenden Kosten haben Sie weiterhin Ihre Arbeitsstelle. Eine Weiterbildung neben dem Job wird im Idealfall als Fernkurs mit einzelnen Präsenzphasen absolviert.
Ist die Umschulung oder Weiterbildung auch im Interesse Ihres aktuellen Arbeitgebers, was insbesondere anzunehmen ist, wenn Sie im Anschluss weiter bei diesem beschäftigt sein werden, dann gilt die abweichende Regelung des § 82 SGB III. Demnach wird erwartet, dass der Arbeitgeber Teile der Kosten der Umschulung trägt. Faktisch erfolgt hier keine Leistung an den Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber stellt einen Antrag bei der Arbeitsagentur für eine finanzielle Förderung. Der Arbeitnehmer muss also gegebenenfalls den Arbeitgeber von der innerbetrieblichen Umschulung überzeugen.
Wann bezahlt die Arbeitsagentur Weiterbildungen für Arbeitnehmer?
Ja, die Weiterbildung wird vollständig oder zumindest teilweise bezahlt, wenn entweder sie für einen sehr gefragten Beruf qualifiziert oder die Fortbildung nötig ist, damit der Arbeitnehmer dauerhaft seinen Beruf weiter vorführen kann (Stichwort: Verhinderung von Arbeitslosigkeit durch Digitalisierung) und in den letzten vier Jahren keine Weiterbildung von der Arbeitsagentur finanziert wurde.
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Hallo Rahel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ja, die Rentenversicherung bzw. die Agentur für Arbeit kann eine Umschulung bewilligen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Die geförderten Umschulungen sind allerdings meist anerkannte Berufsabschlüsse. Die Umschulung zur Trauerbegleiterin / zum Trauerbegleiter ist in der Regel eine Weiterbildung. Die Rentenversicherung / Agentur für Arbeit hat dann einen Ermessensspielraum, ob diese Fortbildung finanziert wird. Letztlich ist das Ziel, dass Sie in Ihrer neunen Berufstätigkeit eine vergleichbare Qualifikation (oder höhere Qualifikation) erhalten.
Nehmen Sie bitte mit der Rentenversicherung Kontakt auf und beantragen Sie eine berufliche Reha.
Wir wünschen Ihnen von Herzen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten
Hallo ich bin Rahel 47 J.
Ich bin im Versand tätig und kommissioniere und verpacke unsere Produkte täglich zwischen 300/ 700 kg Ich kann aus gesundheitlichen Gründen meinen Job nicht mehr so ausüben wie vor der OP. Mir wurde vor 1. Jahr mein unterer Rücken versteift , hätte gerne eine Umschulung zur Trauerbegleitung , ist das möglich?
LG Rahel
Hallo Nadine,
den Wunsch nach einer Umschulung können Sie auf zwei Argumentationen stützen: Sie können krankheitsbedingt nicht mehr als Verkäuferin arbeiten oder Sie sind für einen Jobwechsel nicht ausreichend qualifiziert. Je nachdem wäre bei eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen jedenfalls die Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner für eine Qualifizierung.
Gleich ob Sie eine Umschulung über die Agentur für Arbeit oder über die Rentenversicherung machen, man hat keinen Anspruch auf einen Umschulungsberuf. Vielmehr wird berücksichtigt, ob Sie aus gesundheitlicher Sicht für einen Beruf geeignet sind und ob der Beruf nach der Umschulung auf ausreichend Nachfrage am Arbeitsmarkt treffen wird. Bei einer Umschulung zur Hundetrainerin sollten Sie bedenken, dass Sie damit höchstwahrscheinlich sich in eine berufliche Selbstständigkeit umorientieren. Die Agentur für Arbeit bevorzugt eher Umschulungen in Anstellungsberufe. Sie sollten deswegen vor einem Beratungsgespräch auch eine Recherche nach Anstellungsmöglichkeiten als Hundetrainerin machen….
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Guten morgen 🙂
ich bin 45 Jahre alt und seit 18 Jahren ohne Ausbildung im Einzelhandel tätig. Nach zwei Bandscheibenvorfällen und wegen meinem kaputten Knie würde ich gerne eine Umschulung zur Hundetrainerin machen, da der Einzelhandel auf lange Sicht für mich nicht mehr machbar ist. Ist dies möglich?
Liebe Grüße
Nadine
Hallo Sandy,
umgeschulte Erzieherin sind auch weiterhin sehr auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Fraglich ist jedoch, ob Sie die Anforderungen für den Wechsel aus einem kaufmännischen in einen sozialen Beruf erfüllen. In diesem Artikel finden Sie alle relevanten Informationen:
Umschulung zum Erzieher/ zur Erzieherin
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Hallo,
Ich möchte gerne eine Umschulung als Kindergärtnerin machen. Ich bin seit 27 Jahren im Einzelhandel tätig und möchte gerne was anders machen.
Liebe Grüße
Sandy
Hallo Alena,
damit Ihnen als gut ausgebildete Fachkraft eine Umschulung nach der Elternzeit bewilligt wird, muss insbesondere erfolgreich kommuniziert werden, dass Sie die Anforderungen des Klinik-Schichtdiensts nicht erfüllen können. Ungünstig ist, wenn zum Beispiel Ihr Arbeitgeber Ihnen auch eine Vollzeitstelle ohne Schichtdienst anbieten kann. Dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben „wollen“, ist dabei eher kein hilfreiches Argument.
Im Idealfall kümmern Sie sich um eine Weiterbildung, bevor Ihre Elternzeit endet. Wenn dies Ihnen nicht gelingt, werden während einer Arbeitslosigkeit nur bei ALG1 für Sie Abgaben zur Rentenversicherung übernommen, bei ALG2 nicht mehr.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Berufswechsel und alles Gute!
Hallo,
ich bin ausgebildete Krankenschwester (Mangelberuf, ist klar…) und möchte nach der Elternzeit nicht mehr in den Beruf zurück. Gründe:
1) Drohender Burn-out
2) kleines Kind
3) Ehemann und Papa des Kindes ist viel beruflich unterwegs.
Ich bin quasi allleinerziehend und werden nicht durch andere Familienangehörige unterstützt. Ein Platz im Kindergarten von 7:30 bis 15:30 habe ich bereits gebucht. Ich könnte mir eine Umschulung z.B. im kaufmännischen Bereich gut vorstellen.
Meine Fragen: Würde man meine Situation mit der familiären Konstellation als Ausnahme bewerten und mir als Krankenschwester eine Umschulung zu bewilligen? Ich werde unter keinen Umständen in die Klinik zurück gehen, mein Kind braucht eine Mama.
Sollte ich nach der Elternzeit arbeitslos werden und mich weigern in der Pflege zu arbeiten, wer würde dann meine Sozialversicherungen bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Hallo Sajira,
danke für Ihre Nachricht!
Zunächst ein Tipp ganz allgemein: Leider sind Sie als Bewerber in einer viel schwächeren Position, denn nicht immer wissen Sie, was die entscheidenden Kriterien für den Personalbearbeiter sind. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Bewerbung keine Chance haben, dann nehmen Sie es ernst und gehen Sie auf Fehlersuche: Fragen Sie beim AMS nach, ob es Bewerbungscoachings (im besten Fall als Einzeltermin) gibt, an denen Sie teilnehmen können. Es ist sehr aufschlussreich zu erfahren, an was Ihre Bewerbung scheitert und nur so können Sie auch nach der Umschulung sicher sein, dass sich Probleme nicht wiederholen.
Für Ihren Umschulungswunsch in die Buchhaltung zu wechseln, kann ich mir für Sie zwei Wege vorstellen:
1. Bewerben Sie sich auf reguläre Ausbildungsstellen (am besten nach einem Bewerbungscoaching!) und fragen Sie nach, ob die Ausbildung auch in Teilzeit möglich ist. Sie wären dann allerdings zumindest den halben Tag im Büro und die Ausbildung ist analog / offline. Nebenbei könnten Sie immer noch in der Gastro arbeiten, auch wenn die Arbeitsbelastung doch sehr hoch wäre.
2. Informieren Sie sich über eine Umschulung über einen Fernkurs. Es gibt im deutschsprachigen Raum große, bei Arbeitgebern anerkannte Ausbildungsinstitute, die Ihnen das Ausbildungswissen digital über das Internet vermitteln, bzw. Ihnen die Studienmaterialen nach Hause schicken. Diese Form der Umschulung gibt Ihnen maximale zeitliche und örtliche Flexibilität, da Sie entscheiden, wann und wo Sie lernen.
Wir raten Ihnen zu diesem Vorgehen: Lassen Sie sich von den zwei Anbietern ILS und SGD kostenlos (es entstehen keine Verpflichtungen für Sie!) Informationen zuschicken und sehen Sie dann, welche Ausbildungsplattform am besten zu Ihnen passt. Die Kosten halten sich im Rahmen und können von der Steuer abgesetzt werden. Sie bekommen auch Probe-Lernmaterial zu geschickt und können so sehen, was zu Ihnen passt. Folgende Anbieter haben Buchhaltung und spezialisierte Bilanzbuchhaltung im Programm:
– Buchhalter werden am ILS: 15 Monate / 10 Stunden pro Woche
– Umschulung zum Bilanzbuchhalter am ILS: 21 Monate / 15 Stunden pro Woche
– Umschulung Buchhalter bei der SGD: Dauer 15 Monate / 10 Stunden pro Woche
– Bilanzbuchhalter werden bei der SGD: Dauer 21 Monate / 15 Stunden pro Woche
Wir wünschen Ihnen auf Ihrem Weg alles Gute und viel Erfolg!
Halli hallo, Ich Sajira 22, ausgelernte Restaurantfachfrau, möchte mich zur Buchhalterin umschulen. Hab sooo viele bewerbungen geschickt bekam nur absagen, keiner gibt mir die Chance nur 20h die woche im Büro zu arbeiten um mich danach weiterbilden zu können. Ich würde gerne Wifi kurse ect. besuchen, doch die LAP dazu kann ich auch nur machen wenn ich ausreichend Erfahrung vorweisen kann zb. 18monate.
Das AMS fürdert auch keine ausgebildeten Leute zur Umschulung,wenn dann müsste ich es mir selber bezahlen. doch ich will nicht arbeitslos sein. ich will arbeiten und nebenbei abendkurse ect. besuchen und mit der Zeit raus aus der Gastronomie.
Ich habe auch in der Gastro nach der stelle angefragt bekam auch nur absagen. Was mache ich den bitte Falsch??
Vieleicht können Sie mir weiter helfen, ich bin schon am verzweifeln
Liebe Grüße
Sajira