Wenn Sie den Plan verfolgen, eine Umschulung zu absolvieren, kann die Agentur für Arbeit gegebenenfalls zum wichtigen Partner werden. Eine Umschulung stellt eine Form der beruflichen Weiterbildung dar. Die Kosten, die im Rahmen einer solchen Weiterbildung anfallen, können durch die Bewilligung eines Bildungsgutscheins durch die Arbeitsagentur übernommen werden.
Da es sich bei der Förderung von Umschulungen und umschulungsbegleitende Hilfen um sogenannte „Kann-Leistungen“ handelt, ist das Arbeitsamt gesetzlich nicht verpflichtet, die Finanzierung der Maßnahmen zu übernehmen. Es besteht also kein Anspruch auf eine Förderung und die Entscheidung hängt immer vom jeweiligen Sachbearbeiter ab.
Die Entscheidung des Sachbearbeiters über Bewilligung oder Ablehnung wiederum ist an Kriterien gebunden, die die Sozialgerichte der Bundesländer vorgeben. Bei diesen Kriterien handelt es sich um die Eignung der Umschulung für den Antragsteller, die Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die aktuelle und zukünftige Nachfrage nach dem Umschulungsberuf.
Wie beantrage ich umschulungsbegleitende Hilfen?
Vor der Bewilligung der finanziellen Förderung steht als erster Schritt immer die Beantragung und vorherige Beratung im für Sie zuständigen Arbeitsamt. Da das Ermessen und die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beim jeweiligen Arbeitsberater liegt, sollten Sie sich bereits vorab gut überlegen, welche Argumente Sie für die Notwendigkeit der Umschulung anbringen wollen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich die genauen Kriterien für die Bewilligung einer Kostenübernahme vor Augen zu halten und zu prüfen, inwieweit Ihre Gründe für die Umschulung mit ihnen übereinstimmen.
Nach dem Beratungsgespräch muss ein formeller Antrag auf Förderung der Umschulung gestellt werden. Auch hierbei hilft der Berater der Arbeitsagentur.
Die größte Chance auf Bewilligung Ihres Antrags haben Sie, wenn Sie sich für eine Umschulung interessieren, die auf einen Beruf vorbereitet, nach dem eine hohe Nachfrage besteht. Außerdem sollten Sie sich klar machen, dass nur eine geringe Chance auf Bewilligung besteht, wenn Sie bereits in einem Beruf arbeiten beziehungsweise eine Ausbildung in einem Bereich absolviert haben, für den die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt gut sind. Wenn Sie aber zum Beispiel nach der Ausbildung oder allgemein über einen längeren Zeitraum hinweg nicht berufstätig waren und dementsprechend Ihre Chancen auf eine neue Anstellung im alten Beruf gering sind, besteht trotzdem die Möglichkeit einer Förderung.
Welche Arten der Förderung gibt es?
Im Falle der Bewilligung einer finanziellen Förderung durch das Arbeitsamt werden alle anfallenden Kosten abgedeckt. Die Finanzierung läuft meist über einen Bildungsgutschein, der nur für eine bestimmte Dauer gültig ist und innerhalb dieser Frist eingelöst werden muss. Auf dem Bildungsgutschein werden das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich festgehalten.
Neben dem Bildungsgutschein kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie gezahlt werden. Dafür muss die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre betragen. Die Prämie für das Bestehen einer Zwischenprüfung bei einer Kammer – einer Industrie- oder Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer – beträgt 1000 Euro. Für das erfolgreiche Ablegen der Abschlussprüfung einer Umschulung gibt es sogar 1500 Euro. Für den Erhalt der Prämien ist der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Prüfungen bei der Arbeitsagentur nötig, etwa in Form von Zeugnissen.
Lehrgangskosten
Fallen im Rahmen der Umschulung beispielsweise Lehrgangsgebühren an – was dann der Fall ist, wenn die Umschulung an einer Berufsfachschule oder einem Bildungsinstitut absolviert wird -, werden diese durch den Bildungsgutschein finanziert.
Fahrt- und Unterbringungskosten
Darüber hinaus gibt es einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme; das bedeutet, wenn Kosten für die tägliche Anfahrt zur Ausbildungsstätte anfallen, werden diese übernommen. Auch wenn es notwendig ist, den Wohnort zu wechseln, weil die Bildungseinrichtung für das tägliche Pendeln zu weit vom Heimatort entfernt ist, übernimmt die Agentur für Arbeit einmalig die Kosten für die Anfahrt, die Kosten für die Heimfahrt und außerdem einmal im Monat die Fahrt zum vorherigen Wohnort. Maximal 340 Euro monatlich werden für eine auswärtige Unterkunft gezahlt und darüber hinaus 136 Euro im Monat für die persönliche Verpflegung.
Kosten für Kinderbetreuung
Das Arbeitsamt bietet eine Förderung für die Kinderbetreuung für Umschulungsteilnehmer mit Kindern an. Zweck ist es, Ausfälle zu verhindern und eine regelmäßige Teilnahme am Lehrgang sicherzustellen. Pro Kind werden monatlich 130 Euro gezahlt.
Sicherung des Lebensunterhalts
Die meisten Umschulungsmaßnahmen finden als Vollzeitausbildung statt, das heißt, sie können nicht berufsbegleitend absolviert werden. Aufgrunddessen fällt es Umschülern oft schwer, selbstständig für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Die Arbeitsagentur zahlt daher für die Dauer der Umschulung weiter das Arbeitslosengeld I und II.
Nehmen Sie an einer Umschulung teil, wird Ihnen nur die Hälfte der tatsächlichen Zeit des Bezugszeitraums für das Arbeitslosengeld abgezogen. Schreitet der Bezugszeitraum dem Ende zu, existiert darüber hinaus ein Restanspruch von 30 Tagen, das bedeutet, Sie haben nach Abschluss der Maßnahme einen Monat Zeit, um im neuen Beruf eine Arbeitsstelle zu finden. Dies soll dafür sorgen, dass Sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie nicht direkt im Anschluss an die Umschulung eine Stelle finden.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit werden umfangreiche Informationen rund um Umschulung und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.