Ist eine verkürzte Zweitausbildung eine Umschulung?

Wenn der Klavierbauer zum Geigenbauer werden will, wird wahrscheinlich keine komplett neue Ausbildung nötig sein.
Wenn der Klavierbauer zum Geigenbauer werden will, wird wahrscheinlich keine komplett neue Ausbildung nötig sein.

Für alle, die sich überlegen, eine zweite Ausbildung zu machen, stellt sich die Frage, ob sie lieber eine zweite Ausbildung machen wollen oder ob eine Umschulung genügen würde. Den meisten von Ihnen ist aber vielleicht gar nicht vollkommen klar, was überhaupt der Unterschied zwischen einer Zweitausbildung und einer Umschulung ist.https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__62.html

Daher kommen dann auch Fragen auf, wie zum Beispiel die, ob eine verkürzte Zweitausbildung denn eine Umschulung ist. Letzten Endes ist dies Definitionssache, die Grenzen zwischen Zweitausbildung und Umschulung sind fließend. Trotzdem hier der Versuch, die Unterschiede etwas zu beschreiben. Davon ausgehend kann dann auch die obige Frage beantwortet werden.

 

Umschulung

Klassische Ausbildungen dauern in der Regel drei bis vier Jahre, wenn es sich um Studiengänge handelt, ja sogar oft noch länger. Eine Umschulung dagegen ist in der Regel kürzer und umfasst etwa 21 bis 24 Monate. Die kürzere Ausbildungsdauer wird damit gerechtfertigt, dass die Umschüler aufgrund ihrer Berufserfahrung bereits einschlägige fachliche Vorkenntnisse haben. Die bereits in der ersten Ausbildung abgelegten Prüfungsfächer werden für die Umschulung als bestanden gewertet, wenn die Prüfung in den letzten zehn Jahren abgelegt wurde, siehe § 62 Abs. 4 BBiG. Mindestens drei Jahre nicht mehr schulpflichtig zu sein ist eine weitere Vorgabe, ebenso auch Berufserfahrung in einem anderen Beruf, im optimalen Fall in einem verwandten Berufsfeld.

Damit werden die oft befürchteten fachlichen Defizite der Umschüler in der Regel eigentlich ausgeglichen, zumal die Umschüler am Ende die gleichen Prüfungen ablegen müssen wie auch reguläre Auszubildende. Umschulungen werden häufig von Arbeitnehmern besucht, die bereits über 25 Jahre alt sind, teils deutlich älter. Sie haben damit kaum noch eine Chance, einen klassischen Ausbildungsplatz zu bekommen. Die Umschulung gibt ihnen die Chance, noch an einen anerkannten Berufsabschluss heranzukommen, der ihre Einstellungschancen erhöht. Deshalb werden Umschulungen häufig von der Agentur für Arbeit oder von Jobcentern bezahlt, weil sie hoffen, die Umschüler so wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können.

Am Ende der Umschulung steht dann ein anerkannter Berufsabschluss entweder von der IHK oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Umschulen können Sie zum Beispiel zur examinierten Kranken- oder Altenpflegerin, zu diversen Kammerberufen wie Arzthelferin, Rechtsanwaltsgehilfe oder Steuerberaterangestellter, aber auch zu Ausbildungsberufen wie Friseur oder Kosmetikerin. Am Ende steht immer ein anerkannter Berufsabschluss. Wenn Ihre Situation mit der obigen Beschreibung vergleichbar ist, sind Sie bei einer Umschulung wahrscheinlich richtig.

 

Zweitausbildung

Eine Zweitausbildung ist wie der Name schon sagt eine „zweite Ausbildung“. Diese kann mit der Erstausbildung in Verbindung stehen, kann aber auch etwas völlig neues sein. Menschen, die mit ihrer beruflichen Situation unzufrieden sind und sich komplett verändern wollen, beginnen zum Beispiel häufig eine Zweitausbildung. Anders als bei Umschulungen gibt es bei der zweiten Ausbildung in der Regel keine Verkürzungen, egal, wieviel Berufs- oder Lebenserfahrung Sie mitbringen.

Dies liegt teilweise an den Studien- oder Ausbildungsinhalten, die zwingend vorgegeben sind und keine Kürzung dulden, teilweise auch daran, dass die Erstausbildung und die Zweitausbildung einfach rein gar nichts miteinander zu tun haben. Eine Zweitausbildung ist somit deutlich zeitaufwändiger als eine Umschulung. Wer sich mit einem Abitur zur Ausbildung entscheidet, gleich ob es nun die erste oder zweite ist, kann viele Ausbildungen um ein Jahr verkürzen.

Darüber hinaus werden hier in der Regel Sie selbst die Kosten der Ausbildung tragen, wohingegen Umschulungen sehr häufig von der öffentlichen Hand gefördert werden, zum Beispiel der Agentur für Arbeit, von Jobcentern oder auch von der Rentenversicherung.

 

Ist eine verkürzte Zweitausbildung eine Umschulung?

Dies bringt uns damit dann wieder zur Frage vom Anfang, ob eine verkürzte Zweiausbildung eine Umschulung ist. Die Antwort ist ein klares „Jein,“ denn sie lässt sich allgemein nicht wirklich abschließend beantworten. Manche Zweitausbildungen, die bereits auf ähnlichen Inhalten wie die Erstausbildung aufbauen, können abgekürzt werden. Der Versicherungskaufmann, der nun selbständiger Versicherungsvertreter wird, muss sicher nicht nochmals alle Inhalte von vorne erlernen.

Wenn es ein völlig anderes Tätigkeitsfeld ist, wird eine Verkürzung wohl eher nicht möglich sein. Hier ein etwas überspitztes Beispiel: Der Sinologe, Japanologe und Betriebswirt zum Beispiel, der jetzt noch ein Studium zum Diplom Bierbrauer draufsattelt, wird beim Zweitstudium wohl eher keine Abkürzungen erwarten dürfen. Insofern ähneln manche zweite Ausbildungen Umschulungen, andere eher nicht. Der wichtigste Unterschied dürfte jedoch sein, dass Umschulungen meist von der öffentlichen Hand gefördert oder sogar ganz bezahlt werden, weil sie aus sozialen, arbeitsmarkttechnischen, gesundheitlichen oder psychischen Gründen stattfinden. Zweitausbildungen werden dagegen zum größeren Teil privat finanziert.

Fazit: Eine abschließende Antwort auf die Frage ist nicht wirklich möglich, weil die Grenzen zwischen Zweitausbildung und Umschulung fließend sind. Weder das eine noch das andere ist jedoch mit der deutlich kürzeren Fortbildung zu verwechseln, die zwei bis maximal zwölf Monate dauert.

 

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2 Gedanken zu „Ist eine verkürzte Zweitausbildung eine Umschulung?“

  1. Herzlichen Dank für Ihren hilfreichen Hinweis!
    Alles Gute für Sie

  2. Hinweis, ggf. zur Ergänzung.
    Die Verkürzungsmöglichkeiten bei Zweitausbildung und Umschulung sind praktisch identisch.
    Eine Zweitausbildung wird wie eine Erstausbildung gehandhabt und bereits dort ist eine Verkürzung um 1 Jahr mit Abitur möglich.

    Der große Unterschied liegt im BBiG §62 (4).
    Denn NUR für eine Umschulung kann man sich von vergleichbaren Prüfungsteile aus vorausgegangenen Prüfungen (z. B. der WiSo-Teil) befreien lassen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__62.html
    Bei einer Zweitausbildung muss dieser Teil der Prüfung erneut bestanden werden.

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