Umschulung ohne vorherige Ausbildung?

In vielen Situationen bestehen keine Aussichten, den bisherigen Beruf weiterhin auszuüben. Dafür kann die Situation am Arbeitsmarkt oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch eine Krankheit oder einen Unfall verantwortlich sein. In diesen Fällen kann eine Umschulung sinnvoll sein, um in einem neuen Beruf einen Neuanfang durchzuführen. Schwierig kann es mit einer Umschulung jedoch werden, wenn Sie  keinen Schulabschluss oder keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. 

Das Gesetz (SGB III) geht davon aus, dass Interessierte über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, um eine Umschulung durchführen zu können. Wenn jedoch keine Erstausbildung besteht, kann es schwierig sein, eine Umschulungsmaßnahme finanziert zu bekommen. Selbstverständlich können Sie in Eigenverantwortung für die Kosten des Lehrgangs aufkommen, und so selbstständig die Umschulung durchführen.

In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich (auch gar nicht nötig!), sodass eine Finanzierung der Umschulung notwendig wird. Ebenso herausfordernd ist es, wenn Sie bisher noch gar keinen Schulabschluss absolviert haben und sich beruflich umorientieren müssen.

 

Die Situation bei einer abgebrochenen Ausbildung

Wenn Sie eine Ausbildung begonnen haben, diese jedoch nicht abschließen konnten, sind die Aussichten für eine Finanzierung der Umschulungsmaßnahme in vielen Fällen recht gut. Allerdings hängt dies stets davon ab, aus welchem Grund Sie die Ausbildung nicht beenden konnten. Wenn Sie beispielsweise einen Arbeitsunfall erlitten oder an einer Berufskrankheit leiden, muss die Berufsgenossenschaft für die Umschulung aufkommen.

Wenn Sie hingegen die Ausbildung vorzeitig beendeten, weil sich die Arbeitsmarktsituation so verändert hat, dass die entsprechenden Fachkräfte nicht mehr benötigt werden, können Sie sich wegen der Umschulung an das Arbeitsamt wenden. Hier müssen Sie genau begründen, weshalb die Chancen auf eine Anstellung im Beruf, den Sie in der Erstausbildung erlernen wollten, schlecht sind und weshalb sich diese durch eine Umschulung verbessern würden.

Relativ schlechte Erfolgsaussichten haben Sie immer dann, wenn kein triftiger Grund dafür bestand, dass Sie die Erstausbildung abgebrochen haben. Wenn Sie beispielsweise feststellten, dass Ihnen der erlernte Beruf keinen Spaß macht und Sie deshalb die Erstausbildung abgebrochen haben, kann es recht schwer sein, eine Finanzierung der Umschulung zu erhalten.

 

Ist eine Umschulung ohne jegliche Ausbildung möglich?

Ja, auch ohne erste Berufsausbildung ist eine Umschulung möglich, aber es ergeben sich hier Besonderheiten. Die Situation stellt sich anders dar, wenn überhaupt keine Ausbildung begonnen wurde. Die Umschulungsmaßnahme zielt immer darauf ab, eine mit der ursprünglichen Situation vergleichbare Ausgangsposition zu schaffen. Wenn Sie beispielsweise in einem Ausbildungsberuf arbeiteten, diesen jedoch aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausüben können, soll Ihnen durch die Umschulungsmaßnahme ein neuer Beruf vermittelt werden, in dem Sie dann weiterhin arbeiten können.

Wenn Sie jedoch nur eine Anlerntätigkeit ausüben und diesem Beruf nicht mehr weiter nachgehen können, dann kann bei Ihnen ein Förderbedarf bestehen. Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit finanzieren nach § 81 Abs. 2 SGB III auch Umschulungen für Arbeitnehmer, die

nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder die Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

 

Soll die Umschulung über eine Berufsgenossenschaft oder über die Rentenversicherung finanziert werden, gelten im Ergebnis ähnliche Vorgaben. Diese Regelung soll Sie auf keinen Fall davon abhalten, beim Arbeitsamt hinsichtlich einer Finanzierung nachzufragen, insbesondere wenn Sie bereits seit drei Jahren in einem ungelernten Beruf tätig sind. Erfahrungsgemäß sind die Wahrscheinlichkeiten einer Finanzierung viel höher, als es das Gesetz suggeriert und der gesetzliche Ausnahmefall („Umschulung auch ohne erste Berufsausbildung“) trifft in der Praxis bei vielen Umschulungsanbietern auf die Hälfte der Umschüler zu.

 

Ist eine Umschulung ohne einen Schulabschluss möglich?

Ja, auch wenn Sie über keinen Schulabschluss oder keinen in Deutschland anerkannten Schulabschluss verfügen, können Sie eine Umschulung machen. Das Gesetz zur Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen unterscheidet nicht zwischen Arbeitnehmer mit oder ohne Schulabschluss. Wenn Sie keinen Schulabschluss haben und bislang unqualifiziert Berufserfahrung sammeln konnten, dann ist auf der Grundlage dieser Erfahrung eine Umschulung möglich.

Ohne Schulabschluss besteht bei Ihnen ein hoher Bedarf an beruflicher Qualifizierung. Insbesondere wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss gemacht haben und die Grundfähigkeiten (Schreiben in deutscher Sprache, Grundrechenarten) beherrschen und berufserfahren sind, ist eine Umschulung möglich. Wenn es an den Grundfähigkeiten fehlt, werden Sie durch das Jobcenter gefördert und können den Schulabschluss nachholen. Erst im Anschluss ist eine berufliche Qualifizierung möglich.

 

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9 Gedanken zu „Umschulung ohne vorherige Ausbildung?“

  1. Hallo liebe Redaktion,

    ich bin ein ziemlicher Sonderfall, deswegen wollte ich mir von euch meine Chancen auf eine Jobcenter finanzierte Ausbildung skalieren lassen. Ich bin bereits 54 und bin seit 2001 aufgrund einer Knochenkrankheit arbeitsunfähig. Ich bin Empfänger von Transferleistungen. Kurz vor dem Abitur hatte ich die Schule ohne Abschluss verlassen und anschließend als Musiker, Songwriter, Musikproduzent und Filmkomponist für Werbung gearbeitet (Autodidakt). Therapeutisch werde ich als hochbegabt eingeschätzt, gleichwohl habe ich keine formalen Abschlüsse.

    Aktuell bin ich bedingt arbeitsfähig und will wieder „angreifen“, da ich mich viel zu jung fühle um ‚Frührentner‘ zu sein. Ich möchte nicht mehr im bisherigen Bereich arbeiten, insbesondere auch nicht mehr als Selbstständiger. Ich denke über eine Ausbildung zum Logopäden nach. Ich habe bereits als Radiosprecher gearbeitet und bin fasziniert von der Phonetik. Gibt es eine Möglichkeit diese Ausbildung vom Job-Center finanziert zu bekommen?

    Ich meine, ob sie mir jetzt Hartz4 zahlen, wäre es für die doch attraktiver mir mit dem selben Geld die Ausbildung zu finanzieren. Das Schulgeld für die Logopädieschule ist aber nicht viel. Logopäde ist ein sehr gefragter Beruf mit fantastischen Aussichten.

    Es wäre so toll, wenn Ihr hier antworten könntet. Ganz lieben Dank dafür!

  2. Hallo Fatos,

    danke für Ihre Nachricht.

    Es gibt die Möglichkeit, dass man ohne erste Berufsausbildung eine Umschulung machen kann. Wichtig ist dann jedoch, dass der Bewerber Berufserfahrung hat. Da Sie ja bereits seit drei Jahren in einem Industrieunternehmen arbeiten, kann auf diese Berufserfahrung aufgebaut werden.

    Zu dem fehlenden Schulabschluss: Zunächst sollten Sie einen ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen. Wenn Sie auch keinen Schulabschluss aus dem Ausland besitzen, dann müssen Sie mit der Agentur für Arbeit klären, ob der Schulabschluss vor der Umschulung gemacht werden muss. Das hängt von den Voraussetzungen des Umschulungsberufs ab, aber auch von Ihren Fähigkeiten in Mathematik usw.

    Wir schätzen Ihre Aussichten auf einen Bildungsgutschein für eine Umschulung positiv ein. Offensichtlich besteht eine Bedarf an Berufsqualifikation und Sie bringen schon Arbeitserfahrung als Grundlage mit.

    Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Dort müssen Sie dann klären, ob der Schulabschluss zuerst nachgeholt werden muss und unter welchen Bedingungen Sie Ihren Wunschberuf ergreifen können.
    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  3. Guten Tag,

    ich bin nun seit 4 Jahren in Deutschland und arbeite seit 3 Jahren in der Industrie. Ich will gerne eine Umschulung machen im Bereich IT oder zum Industriemechaniker. Gerne auch in Teilzeit.

    Nun der wichtigste Punkt, wo ich glaube, dass ein Problem liegen könnte: Ich habe weder einen Schulabschluss, geschweige denn eine Ausbildung. Ich bin bereits 40 Jahre alt. Ich würde direkt eine Umschulung machen wollen, ohne zuvor einen Schulabschluss zu machen.

    Welche Möglichkeiten bestehen nun? Ich beherrsche Englisch und Deutsch fliesend.
    Wie hoch sind meine Chancen?
    Bin für jede Idee dankbar.

  4. Hallo Janine,

    wir schätzen Ihne Chancen auf eine geförderte Umschulung für gut ein. Insbesondere wenn Sie nun schon eine Weile in einem Berufsumfeld tätig sind, in dem Sie sich wohl zu fühlen scheinen, ist dies ein guter Hinweis darauf, dass Sie nun Kraft, Energie und Motivation haben, eine Umschulung anzupacken.

    Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter in Ihrer Region und bringen Sie dort die Gründe vor, warum man Ihnen einen Bildungsgutschein bewilligen sollte.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  5. Hallo,

    Wie stehen die Chancen, wenn man während seiner schulischen Ausbildung psychisch erkrankt ist und sie deswegen nicht abschließen konnte?

    Ich habe meine Ausbildung mit 22 Jahren begonnen und im Alter von 24 abgebrochen. Es folgten Jahre in denen ich krankgeschrieben und in Therapie war. Nun, mit 35, habe ich Glück gehabt und einen Job kennengelernt, den ich liebe und weiter machen will. Deswegen würde ich gerne eine Umschulung in einen kaufmännischen Beruf machen. Ohne Ausbildung bleiben mir nur Hilfsjobs und Arbeiten für Ungelernte. Würde ich eine Umschulung bewilligt bekommen? Vielen Dank für eine Antwort.

  6. Hallo Markus,

    im Bereich Personal und Abrechnung gibt es eine Vielzahl an Weiterbildungen für Berufstätige. Da Sie nicht sagen, in welche Richtung Ihre Qualifizierung geht, ist es schwer eine Empfehlung auszusprechen. Weiterbildungsakademien wie ILS und SGD bieten für Arbeitnehmer im kaufmännischen Bereich viele Fortbildungen an, die sich zeitlich mit einem Job gut vereinbaren lassen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  7. Guten Tag,

    Ich konnte leider in meiner Jugend nicht mehr die Schule beenden, da mein Vater im hohen Alter arbeitslos geworden ist und ich darauf arbeiten gehen musste. Leider ist damals auch keine Ausbildung in Frage gekommen.

    Jetzt bin ich seit 2 Jahren im Bereich der Personal, Abrechnung und Betreuung untergekommen.
    Jetzt würde ich mich gerne weiterbilden und wissen, was es für Möglichkeiten gibt.

    Lieben Gruß

  8. Hallo Helena,

    ich weiß zwar nicht ob die BA in Uelzen nur für Niedersachsen zuständig ist oder Bundesweit. Ich bekomme ebenfalls Post aus Uelzen (zuständiges Amt Nienburg-Verden), wenn ich diese 0800 Hotline anrufe, hat sich bisher immer max. 48 Stunden später meine zuständige Sachbearbeiterin gemeldet. – So wurde es auch immer bei der Hotline gesagt –
    Mein Tipp, fahrt direkt zu Eurem zuständigen A-Amt. Rein zur Anmeldung, das Problem an der Info erläutern und in der Regel landet man dann im Empfangsbereich bei einem Mitarbeiter/in. Ich habe das große Glück das ich dort sehr nette Menschen sitzen habe, die sich Zeit nehmen mein Anliegen anzuhören und leiten dann alles in die Wege. In der Regel geben sie einem gleich einen Termin mit oder rufen fix beim zuständigen Kollegen an und fragen nach ob man kurz reinkommen kann.

    Hoffe ich konnte etwas helfen.

    Grüße aus Nienburg
    C.

  9. Guten Tag,

    ich bin eine Mutter, die inzwischen völlig verzweifelt ist.
    Mein Sohn ist 25 Jahre alt, ist seit über fünf Jahren krank. Er hat einen Realschul Abschluß. Zur Zeit geht es ihm besser. Er hat ein Angebot bekommen eine Ausbildung in einem Betrieb zu machen. Leider ist die Inhaberin des Betriebes nicht Ausbildungsberechtigt. Sie darf aber weiterbilden oder umschulen. Mein Sohn versucht seit sechs Wochen Informationen über das zuständige Job Center in Uelzen zu bekommen. Wird da aber nur abgewimmelt.Der Anruf wird nicht weitergeleitet, es gibt keine Durchwahl Nummer von der Sachbearbeiterin Fr. T., es wird ihm versprochen einen Termin zu zuschicken, es kommt aber kein Termin. Wenn ein Vertretter des Betriebes dort anruft, wird ihm zugesiechert, dass die Sachbearbeiterin meines Sohes sich innerhalb von 24 Stunden meldet, es passiert aber nichts. Eine Durchwahl wird nicht gegeben.Wenn ich dort anrufe, bekomme ich gar keine Auskunft, kein Termin und der Anruf geht nicht weiter, als die Zentrale. Somit bekommen wir keine Auskunft. Mein Sohn hat eine Chance bekommen endlich mal im Leben weiter zu kommen. Einen Beruf zu erlernen und bekommt keine Unterstützung dabei.
    Ich bitte hiermit um einen Ratschlag oder einen Tip, wie er zum erlernen des Berufes kommen kann. Es geht um einen Personaldienstleistungs Unternehmen. Mein Sohn hat dort Anfang Mai 2018 ein Praktikum gemacht und hat danach das Angebot bekommen dort zu lernen. Allerdings wissen wir nicht auf welchem Weg. Ich bitte um Unterstützung und bedanke mich im Voraus!

    LG Helena

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