Die besten Umschulungen mit Hauptschulabschluss und Berufsreife

Welche Umschulungen kann man mit Berufsreife, ESA, qualifiziertem oder sogar unqualifiziertem Hauptschulabschluss machen? Wer bislang dachte, dass viele Umschulungsberufe mit Hauptschulabschluss nicht möglich sind, der irrt: Die meisten Umschulungen können Sie auch mit Berufsreife machen. Es gelten hierbei jedoch bestimmte Voraussetzungen, die wir Ihnen in diesem Artikel erläutern.

Wer eine Umschulung machen möchte, steht vor einigen Herausforderungen und hat viele offene Fragen. Interessierte mit einem erweiterter ESA fragen sich häufig, ob die gewünschte Umschulung auch mit einem qualifizierten und erweiterten Hauptschulabschluss möglich ist.

Tatsächlich gibt es keinen Grund für Pessimismus, denn viele Umschulungen richten sich gerade an Interessierte mit Berufsreife und sind teilweise auch für Bewerber ohne einen Schulabschluss zugänglich.

 

Nur Hauptschule – (k)ein Problem für die Umschulung?

Wenn Sie in der Stellenbeschreibung zu Ihrem Wunschberuf lesen sollten, dass Bewerber mit Schulabschlüssen der Sekundarstufe 1 nicht berücksichtigt werden, dann sollten Sie unter Umständen dennoch bewerben: Alle Berufe bei denen vollem ein Persönlichkeitsmerkmal im Vordergrund steht (Menschenkenner, Verkaufstalent, Organisationstalent), wiegt diese Fähigkeit höher, als formale Vorgaben zum Schulabschluss.

 

Kann ich auch eine Umschulung ohne Hauptschulabschluss machen?

Ja, ein Schulabschluss der Sekundarstufe 1 oder ein erweiterter ESA genügen für viele Umschulungsberufe. Ob Ihr Schulabschluss für die Wunsch-Umschulung genügt, muss immer konkret geprüft werden. Aber selbst wenn Sie zunächst vom Arbeitsamt oder Jobcenter die Absage bekommen, dass Sie mit bloßem Hauptschulabschluss einen bestimmten Umschulungsberuf nicht erlernen können, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Es führen mehrere Wege zum Ziel.

 

Kann ich eine Umschulung mit ESA, aber ohne vorherige Ausbildung machen?

Ja, eine Umschulung setzt nicht zwangsläufig eine vorherige Ausbildung voraus. Zwar ist der gesetzliche Regelfall, dass Sie zunächst einen Beruf gelernt haben sollten und die Umschulung ist für den Fall gedacht, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können. Die Praxis zeigt, dass viele Umschüler nach der Hauptschule bisher noch keine formale Berufsausbildung abgeschlossen hatten und mit der Umschulung die erste Ausbildung erhalten. Kein großes Problem.

Wer keine erste Ausbildung hat, ist jedoch bei der Wahl der Umschulungsberufe eingeschränkt. Viele Umschulungsberufe setzen eine Vorausbildung und teilweise sogar einschlägige Berufserfahrung voraus. So ist es zum Beispiel sehr schwierig in manche soziale Berufe zu wechseln, wenn Sie nicht bereits im sozialen Bereich ausgebildet wurden. Immer wenn eine Umschulung einschlägige Erfahrungen voraussetzt, haben Umschüler ohne erste Ausbildung häufig das Nachsehen.

 

Wie bekommt man eine Umschulung mit Hauptschulabschluss finanziert?

Für die Finanzierung der verkürzten Ausbildung spielt Ihr Schulabschluss in der Regel gar keine Rolle. Wenn Sie eine Finanzierung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragen, dann richtet sich die Bewilligung nach den Voraussetzungen der §§ 81 SGB III ff. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) entscheidet nach internen Regelungen.

So wie bei jedem anderen Bewerber auch, egal ob mit Hauptschulabschluss oder sogar ohne einen Schulabschluss,  müssen Sie zunächst das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung zu einem Beratungsgespräch aufsuchen. Hier wird auch geklärt, ob Sie für die Umschulung ausreichend qualifiziert sind, zum Beispiel ob die Berufsreife für die Umschulung genügt. Nicht selten werden Sie einen Eignungstest (Berufstest) machen müssen, um sicher zu gehen, dass eine Umschulung und der jeweilige Umschulungsberuf zu Ihrer Persönlichkeit und Ihren Lebensumständen passt.

 

Wann finanziert das Arbeitsamt die Umschulung mit oder ohne Hauptschulabschluss?

Die Umschulung mit einem Hauptschulabschluss wird finanziert, indem das Arbeitsamt Ihnen die Umschulung bewilligt. Dies geschieht in Form der Eingliederungsvereinbarung und des Bildungsgutscheins. Die Eingliederungsvereinbarung regelt alle Bedingungen Ihrer Umschulung: Welche Umschulung darf ich machen? Welche Anbieter kommen in Betracht? Welche Leistungen beziehe ich während der Umschulung? Was ist für den Fall des freiwilligen Abbruchs geregelt?

 

Kaufmännische Umschulungsberufe mit Berufsreife

Wer in einem kaufmännischen Beruf eine Umschulung machen möchte, findet eine große Bandbreite an Umschulungsberufen. Gemein ist diesen Berufen, dass sie überwiegend eine Tätigkeit im Büro („Bürojob“) und meist mit Kundenkontakt beschreibt. Doch auch für die Interessenten, die es regelmäßig aus dem Büro zieht, sind kaufmännische Berufe optimal.

 

Kann man mit erweitertem ESA Immobilienmakler werden?

Ja, auch mit einem Hauptschulabschluss können Sie sich zum Experten für Immobilien umschulen lassen. Gleiches gilt für die Umschulung zum Immobilienassistenten. Im Immobiliengeschäft kommt es vor allem auf die soft skills der Bewerber an: Können Sie gut verkaufen? Verstehen Sie die Anliegen der Kaufinteressenten und können Sie adäquat darauf eingehen? Der ideale Umschulungsberuf für Umschüler mit hoher emotionaler Intelligenz und Verkaufstalent! Hier bekommen Sie mehr Informationen: Umschulung zum Immobilienmakler und Umschulung zum Immobilienassistenten.

 

Umschulung zum Eventmanager und für Veranstaltungskaufleute mit Sekundarstufe 1

Mit einem Hauptschulabschluss kann auch eine Umschulung im Veranstaltungs- und Eventbereich der richtige Weg für Sie sein: Sie sind sehr kontaktfreudig und haben keine Angst auf andere zuzugehen? Sie sind ein Macher, der anpackt und die Nerven behält, wenn es stressig wird? Im Veranstaltungsbereich sind Persönlichkeiten gefragt, der Schulabschluss ist zweitrangig. Mehr Informationen finden Sie hier: Umschulung zum Veranstaltungskaufmann / zur Veranstaltungskauffrau und Umschulung zum Eventmanager / zur Eventmanagerin 

 

Soziale Umschulungsberufe für Bewerber mit Hauptschulabschluss

Soziale Berufe sind auf der Wunschliste vieler an Umschulungen Interessierter weit oben. Lehrer, Erzieherin oder Altenpfleger sind abwechslungsreiche Umschulungsberufe mit sehr guten Zukunftsperspektiven. Doch zur Überraschung vieler haben soziale Berufe höhere Zugangsvoraussetzungen als erwartet und eignen sich nicht immer für Bewerber mit Hauptschule.

 

Kann man mit Hauptschulabschluss eine Umschulung zur Erzieherin machen?

Nein, wer einen Hauptschulabschluss und bisher in keinem sozialen Beruf gearbeitet hat, erfüllt nicht die Voraussetzungen für diesen Umschulungsberuf. Dabei ist der Hauptschulabschluss nicht das eigentliche Hindernis. Auch mit Hauptschulabschluss können Sie in der Zukunft Erzieher werden, wenn Sie bereit sind Zwischenetappen auf Ihrem Weg zum Wunschberuf einzulegen.

 

Erzieher mit Hauptschule: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zunächst müssen Sie eine Ausbildung in einem sozialen Beruf absolvieren. Wenn Sie eines Tages als Erzieher arbeiten möchten, dann bietet sich eine Umschulung zum Erzieherhelfer / zur Erzieherhelferin oder auch zum Heilerziehungspflegehelfer an. Die Umschulung zum Erzieherhelfer bereitet Sie darauf vor, ausgebildeten Erziehern im Arbeitsalltag zu assistieren und nach einer Zeit der Einarbeitung Teile ihrer Arbeitsbereiche mit abzudecken.

Wenn Sie nach der Umschulung zum Erzieherhelfer mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie sich auch mit Hauptschulabschluss zur Erzieherin ausbilden lassen. Hier bekommen Sie weitere Informationen zur Umschulung zu Erzieherhelfer / zur Erzieherhelferin.

 

Reicht für die Umschulung zur Pfegefachkraft ein Hauptschulabschluss?

Ja, wer als Altenpfleger oder als  Krankenpflegerin arbeiten möchten, kann die Umschulung auch mit einem Hauptschulabschluss machen. Zusätzlich muss der Berufseignungstest bestanden werden, denn Pflegeberufe sind vor allem auch eine Berufung und Umschüler müssen sich der Herausforderungen bewusst sein. Mehr zum Umschulungsberuf der Pflegefachkräfte (so die neue Berufsbezeichnung der Altenpflegerinnen und Krankenpfleger) finden Sie hier.

 

Von der Familienhelferin zur Hebamme

Wer sich für einen sozialen Beruf mit interessanten Wechselmöglichkeiten interessiert, der kann sich zunächst zur Familienhelferin umschulen lassen und Familien in schweren Zeiten zur Seite stehen: Sie springen für ein Elternteil ein, wenn Mutter oder Vater krankheitsbedingt ausfallen. Die Umschulung ist mit Hauptschulabschluss möglich und eröffnet Ihnen nach mehrjähriger Berufstätigkeit auch den Zugang zu Umschulungen wie Hebamme oder Kinderkrankenpfleger.

 

Weitere Umschulungen, bei denen ein Hauptschulabschluss genügt

Die in diesem Artikel aufgezählten Umschulungsberufe mit Hauptschulabschluss sind nicht abschließend. Tatsächlich sind alle Berufe, die auf „-helfer“ (zum Beispiel Erzieherhelfer) enden und die meisten mit der Endung „-assistent“ (zum Beispiel Immobilienassistent) immer für Bewerber mit Schulabschlüssen der Sekundarstufe 1 zugänglich.

 

Kann man sich zum Tierpfleger mit Hauptschulabschluss umschulen lassen?

Ja, auch für den Umschulungsberuf zum Tierpfleger genügt Hauptschule als Schulabschluss. Tierpflegern wird nach ihrer Umschulung viel in persönlicher Hinsicht abverlangt: Sie sind für das Wohlergehen einzelne Tiere oder Tierarten im Zoo oder Zuchtstationen zuständig und müssen teilweise auch am Wochenende und in Nachtschichten zur Verfügung stehen. Auch beim Umschulungsberuf des Tierpflegers ist somit vor allem ein bestimmter Persönlichkeitstyp gefragt. Die Berufsreife als Schulabschluss ist zweitrangig. Alles was Sie wissen müssen finden Sie hier: Umschulung zum Tierpfleger / zur Tierpflegerin. 

 

Schnelle Umschulung in kurzer Zeit mit gutem Verdienst: Busfahrer und Strassenbahnfahrerin werden

Interessante Berufsperspektiven um öffentlichen Dienst findet man auch bei den regionalen Verkehrsunternehmen. Wer gerne den Berufsalltag auf der Strasse oder Schiene verbringt, kann sein Glück bei einer Umschulung zum Busfahrer oder Bahnfahrer finden. Die Umschulungen dauern meist unter einem Jahr und die Vergütung ist bereits während der Umschulung attraktiv. Auch Bewerber mit Hauptschulabschluss sind willkommen. Relevant sind auch hier insbesondere persönliche Eigenschaften wie ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein für die Sicherheit der Passagiere und anderer Verkehrsteilnehmer. Mehr Informationen finden Sie hier: Umschulung zum U-Bahn-Fahrer / zur U-Bahn-Fahrerin und Umschulung zum Busfahrer / zur Busfahrerin.

 

 

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