Wer in der misslichen Lage ist, dass die Arbeitsagentur die Finanzierung einer Umschulung nicht übernimmt, stellt sich vielleicht die Frage, ob eine Umschulung nicht auch selbst finanziert werde könnte. Dieser Artikel gibt eine umfassende Übersicht, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, was es zuvor und dabei zu beachten gilt und welche Alternativen darüberhinaus bestehen.
Kann man bei einer Ablehnung eine Umschulung auf eigene Kosten machen?
Nachdem Sie eine Ablehnung erhalten haben, mag einer der ersten Gedanken sein – Ich mache die Umschulung trotzdem und bezahle sie zur Not selber. Zunächst sollten Sie diesen Gedanken zur Seite schieben und folgende Schritte unternehmen:
Legen Sie innerhalb der vier wöchigen Widerspruchsfrist Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung ein. Auch wenn Sie Zweifel am Erfolg des Widerspruchs haben oder sich nicht sicher sind, ob die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, sollten Sie es vorsorglich tun. Möglicherweise ist es noch verfrüht sich schon Gedanken über eine eigenständige Finanzierung zu machen.
Was kostet eine selbstfinanzierte Umschulung?
Der Unterschied zwischen einer privaten Umschulung und zu einer vom Arbeitsagentur finanzierten Umschulung ist vor allem ein finanzieller. Die Kosten einer Umschulung sind beachtlich, insbesondere wenn man sie selber stemmen muss. Zunächst die kommen auf den Umschüler die Kosten der Umschulung an sich zu, also der Betrag denn der Bildungsträger in Rechnung stellt. Regelmäßig sind dies einige hundert Euros im Monat.
Zusätzlich belasten die Krankenkassenbeiträge den Umschüler: Die Krankenversicherung wird vom Kostenträger der Umschulung finanziert. Bei einer selbstfinanzierten Umschulung bleiben diese Kosten an Ihnen hängen.
Kann man während einer selbstbezahlten Umschulung ALG II beziehen?
Darüberhinaus sehen die deutschen Gesetze keinen Ausnahmetatbestand vor, wie der Staat den Umschüler unterstützt, wenn eine Umschulung selbst bezahlt wird: Im Grundsatz kommt kein Arbeitslosengeld in Betracht, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Da es sich nicht um eine Ausbildung handelt, ist auch das Bafög nicht einschlägig. Denkbar sind allerdings zwei andere Wege der Finanzierung.
„Wichtigen Grund“ für Umschulung darlegen, statt selber zahlen
Der Staat gibt umschulungswilligen Bürgern leider keinen Anspruch auf eine geförderte Umschulung, sondern stellt die Bewilligung in das Ermessen der Behörden. Der Ermessensspielraum reduziert sich jedoch, wenn die Umschulung notwendig ist, also ein wichtiger Grund für die Umschulung vorliegt.
Als wichtiger Grund wird anerkannt, wenn aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung ohne die Umschulung der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Aber auch sehr geringe Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt für den erlernten Beruf, sprechen für eine Umschulung, wenn dadurch der Umschüler wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. Sie könnten Ihren Umschulungswunsch in dieser Konstellation durch eine große Anzahl an Ablehnungen bei Ihrer Arbeitsplatzsuche unterstützen.
Umschulung selbst finanzieren mit Unterstützung des Europäischen Sozialfond
Statt die eigenen Ersparnisse aufzubrauchen, könnte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond eine alternative darstellen. Eine Beratung durch die Arbeitsagentur ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Auf der Seite www.esf.de erfahren Sie mehr zu den Förderbedingungen, Antragstellung und Beratungsstellen.
Umschulung durch einen Fernkurs
Eine Umschulung kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit per Fernstudium erfolgen. Die größten Fernschulen bieten Angebote aus Wirtschaft, Technik, Persönlichkeitsbildung und noch vielem mehr.
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