Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) war ursprünglich vor allem dazu vorgesehen, auch Kindern armer und bildungsferner Familien eine Schulausbildung und ein Studium zu ermöglichen. Heute haben sich die Kriterien teilweise etwas geändert, doch bleibt der Grundgedanke der gleiche: BAföG soll den Personen einen Schulabschluss, eine Ausbildung oder ein Studium ermöglichen, die es sich sonst nicht leisten könnten.
Im Geiste dieser Idee wird BAföG im Grundsatz nur für eine Erstausbildung gezahlt. So bestimmt § 7 Abs. 1 BAföG, dass die Ausbildungsförderung nur für eine Erstausbildung geleistet werden kann. Eine Erstausbildung kann eine weiterführende allgemein bildende Schulausbildung sein oder aber auch eine berufsbildende Ausbildung. Somit kann man bereits als Schüler einer Mittelschule, Realschule oder eines Gymnasiums unter Umständen BAföG erhalten, um den Schulabschluss machen zu können und – im Falle des Gymnasiums – die Hochschulreife zu erlangen.
BAföG fürs Studium
Man kann aber dann auch BAföG für eine konkrete Berufsausbildung bekommen. Gemeint ist hierbei im allgemeinen nicht eine Berufsausbildung in einem klassischen Ausbildungsberuf, sondern der Besuch einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie oder sonstigen Bildungseinrichtung, der berufliches Wissen vermittelt und am Ende zu einer beruflichen Qualifikation führt.
Gemäß dem Gesetz werden nach der Sekundarschulausbildung mindestens drei Jahre Ausbildung gefördert, die zu einem Beruf führen. Betriebliche Ausbildungen, also zum Beispiel die Lehre zum Bäcker oder zur Bankkauffrau sind hier gemäß § 7 Abs. 1 BAföG übrigens nicht förderungsfähig und beinträchtigen daher auch nicht einen künftigen Förderungsanspruch, was interessant für eine zukünftige Zweitausbildung sein kann.
Und auch wenn Sie innerhalb von weniger drei Jahren eine Ausbildung abschließen, verwirken Sie nicht den Anspruch auf BAföG für eine weitere Ausbildung. Gemäß dem § 7 Abs. 1 BAföG haben Sie weiter Anspruch auf die Förderung einer zweiten Ausbildung, auch wenn die kombinierten Ausbildungszeiten dann die drei Jahre Förderung überschreiten. Hier ein Beispiel, wie Sie den Grundförderungsanspruch aufbrauchen: Zunächst legen Sie Ihr Abitur ab, dann schließen Sie Ihr mit BAföG gefördertes Studium erfolgreich ab. Grundsätzlich ist nun mit dieser Erstausbildung der Förderungsanspruch aufgebraucht. Wenn Sie nun an Ihr abgeschlossenes Studium ein weiteres Aufbaustudium anhängen wollen, ist dies im Grundsatz nicht mehr förderfähig. Aber nur im Grundsatz, denn der § 7 Abs. 2 BAföG nennt einige Ausnahmevoraussetzungen, unter denen auch ein weiteres Studium gefördert werden kann.
Die Ausnahmen im Gesetz
Das Gesetz sieht im § 7 Abs. 2 BAföG einige Förderungsmöglichkeiten vor, mit denen eine weitere Ausbildung gefördert werden kann. Die Kriterien sind allerdings recht eng gefasst, denn sie sollen wirklich Ausnahmen bleiben.
Folgende Fälle sind möglich:
Fall 1:
Eine bereits bestehende Hochschulausbildung wird durch eine weitere Hochschulausbildung ergänzt. Die ergänzende Ausbildung ist von Gesetzes wegen zwingend notwendig, damit Sie Ihren angestrebten Beruf ausüben können. Ein Beispiel hierfür kann zum Beispiel die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer nach einem abgeschlossenen Studium der Betriebswirtschaft sein. Oder die Facharztausbildung nach einem Studium der allgemeinen Medizin.
Fall 2:
Die zweite Möglichkeit einer Ausnahme entsteht, wenn Sie auf dem zweiten Bildungsweg zum Beispiel Ihr Abitur nachholen wollen. Sie haben also bereits eine Berufsausbildung, wollen aber einen allgemein bildenden Schulabschluss nachholen. Auch in diesem Falle sind Sie zum Bezug von BAföG berechtigt.
Fall 3:
Der dritte Fall ist dem zweiten verwandt. Nachdem Sie zum Beispiel auf dem zweiten Bildungsweg Ihre allgemeine Hochschulreife erworben haben, beginnen Sie eine weitere Ausbildung, zum Beispiel ein Universitätsstudium. Dieses ist für Sie mit BAföG förderungsfähig.
Fall 4:
Sie haben bereits an einer Berufsfachschule oder eine Fachschule eine Ausbildung abgeschlossen und wollen nun eine zweite Ausbildung machen. Diese ist ebenfalls förderungsfähig.
Zusammenfassung: Diese vier Fälle sind die Ausnahmen im ansonsten relativ restriktiven Gesetz. Eine weitere Möglichkeit gibt es nur noch, wenn Sie nach einem Bachelor einen höheren Studienabschluss absolvieren wollen, wie Master oder Magister.
Master oder Magisterstudiengang?
Gemäß § 7 Abs. 1a BAföG kann nämlich ein Master- oder Magisterstudiengang oder ein postgradualer Studiengang ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Studiengang erstens auf einem bereits abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbaut und dass der Student zweitens nur den Bachelor- oder Bakkalaureus abgeschlossen hat, aber keinen weiteren Studiengang.
Der Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang und das darauf aufbauende Studium müssen übrigens zeitlich nicht unmittelbar aufeinander folgen, damit eine Förderung gewährleistet ist. Vielmehr ist eine zeitliche Trennung sogar ein gewisser Vorteil. Wenn Sie nämlich nach Ihrem Bachelor oder Bakkalaureus mindestens drei Jahre lang gearbeitet haben und voll erwerbstätig waren, dann erhalten Sie die Förderung gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Lediglich die Altersgrenze gemäß § 10 Abs. 3 BAföG müssen Sie einhalten. Diese liegt für Magister- oder Masterstudiengänge bei 35 Jahren.
Hallo Leo,
wenn Sie ungelernt arbeiten, dann sind die Aussichten auf eine Umschulung gar nicht so schlecht. Unsere Empfehlung ist, dass Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden und dort erklären, warum Sie für eine Umschulung zur Erzieherin sehr gut geeignet sind. Es kann auch hilfreich sein, wenn Sie zuvor ein Praktikum oder eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sozialen Bereich machen. Das ist nicht Voraussetzung, aber immer ein gutes Argument dafür, dass Sie sich mit Ihrem neuen Berufswunsch in der Praxis auseinander gesetzt haben.
Im Grundsatz dürften Ihre Chancen auf eine finanzierte Umschulung nicht schlecht stehen, da Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich bin 23, wohne alleine und habe 2019 eine Ausbildung zum Kommunikationsdesigner begonnen. Die Ausbildung war gefördert durch Bafög. Nach 2 Jahren Ausbildung habe ich sie dann doch nicht beendet und nun arbeite ich als Verkäuferin. Ich möchte gerne eine Umschulung zum Erzieher machen. Wird das gefördert oder habe ich keinerlei Anspruch?
Vielen Dank und Grüsse
Leo
Hallo,
danke für Ihre Nachfrage.
Wir gehen davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf Bafög haben, aber kleinen Details können hier einen Unterschied machen.
War Ihre Ausbildung zur Erzieherin in zwei Ausbildungsabschnitte unterteilt und hatten Sie nach dem ersten Ausbildungsabschnitt schon einen berufsqualifizierenden Abschluss? Die Frage drängt sich auf, da Sie je nur in den ersten zwei Jahren eine Förderung erhalten hatten.
Wenn Sie erst durch die Ausbildung die Studienerlaubnis erhalten hätten, könnte der Sachverhalt wiederum anders liegen.
Im Zweifel stellen Sie einfach einen Antrag auf Bafög und warten Sie das Ergebnis ab.
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
2. Die Ausbildung war schulisch und BAföG-förderungsfähig (es ist dabei egal, ob Du wirklich BAföG bezogen hast)?
Wenn Du beide Fragen mit „ja“ beantworten kannst, steht Dir leider kein BAföG mehr zu.
Guten Tag,
Ich habe von 2017 bis 2021 die Ausbildung zur Erzieherin gemacht von der die ersten beiden Jahre durch Schülerbafög gefördert wurden. Danach habe ich ein Jahr als Erzieherin gearbeitet und habe ein Jahr lang ALG 1 bekommen. Nun möchte ich ein Informatik Studium beginnen und frage mich, ob meine Ausbildung den Bafögbezug ausschließt.
Vielen Dank.
Hallo Nadja,
Ihre Frage können wir leider nicht verbindlich beantworten, da Bafög-Förderungen von vielen Faktoren abhängen können. Sie sollten in Erfahrung bringen, ob Sie für den Techniker das Aufstiegs-Bafög in Anspruch nehmen können. Die Argumentation wäre dann, dass der Techniker auf die Elektroniker-Ausbildung aufbaut.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Hallo,
Ich habe eine fertige Ausbildung zur Maler und Lackierergesellin gemacht und danach eine zweite Ausbildung zur Elektronikerin für Geräte und Systeme. Ich bin mittlerweile 35 Jahre alt. Nun möchte ich meinen Techniker für E-Technik machen. Würde ich eine Förderung durch Bafög bekommen?
Hallo Max,
wenn Sie die Voraussetzungen eines Elektrotechnikstudiums erfüllen, gibt es keinen Grund, warum Sie zunächst als Mechatroniker arbeiten müssten. Gerade für den Fall, dass Sie auf Unterhaltszahlungen angewiesen sein könnten, ist es im Zweifel besser, wenn Sie direkt von der Ausbildung ins Studium wechseln. Hinsichtlich Bafög müssen Sie abklären, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, dann besteht in der Regel eine Unterhaltspflicht Ihrer Eltern auch für das Studium fort. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich erst durch die Ausbildung für das Studium qualifizieren (aber das ist keine Voraussetzung).
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Hey,
ich habe eine Ausbildung zum Mechatroniker gemacht und möchte jetzt direkt im Anschluss ein Elektrotechnik Studium beginnen. Ist das möglich oder muss ich erst eine Zeitlang in dem Beruf gearbeitet haben?
Die Ausbildung hatte ich innerhalb von drei Jahren abgeschlossen.
Bekomme ich Bafög?
LG Max
Hallo Yvonne,
Sie sollten einen Antrag auf Bafög stellen. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, dass Sie sich an eine Familienberatungsstelle wenden. Dort kann man Ihnen Auskunft über Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Auszubildende mit pflegebedürftigen Kindern geben.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute und viel Erfolg bei Ihrem Berufswechsel.
Hallo,
ich bin 41 Jahre alt, gelernte Kauffrau im Einzelhandel und mache gerade eine Umschulung per Teilzeitstudium zur Erzieherin. Ich bin im 4. Semester und möchte die letzten beiden Semester Vollzeit in der Schule sein.
Die Arbeit schaffe ich momentan nur schlecht, da meine beiden Kinder eine psychische Erkrankung haben und ich sie pflegen muss/darf.
Hab ich eine Chance auf Bafög?
Hallo Sonja,
wir schätzen die Wahrscheinlichkeit als sehr gering ein, dass man Ihnen BaföG bewilligen würde, soweit bei Ihnen kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Mit BaföG soll im Grundsatz eine erste Berufsausbildung gefördert werden, die Sie bereits abgeschlossen haben.
Interessant könnte für Sie jedoch eine Umschulung zur Medizinischen Bademeisterin sein: Sie besitzen bereits einschlägige Berufserfahrung i Berufsumfeld der Bäder- und Schwimmbetriebe, ohne in dem Gebiet formal ausgebildet zu sein. Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit und versuchen Sie einen Bildungsgutschein zu erhalten. Für die Beantragung sollten Sie Argumente sammeln wie: längere Abwesenheit aus dem erlernte Beruf, keine Rückkehr, Wechsel in neuen Beruf ohne ausreichende Qualifizierung, bessere Gehaltsaussichten usw.
Sollten Sie für eine Umschulung keinen Bildungsgutschein erhalten, dann sollten Sie mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgeber sprechen und sich nach einer Umschulung erkundigen, die Sie sozusagen berufsbegleitend in dem Betrieb absolvieren. Für die Zeit in der Berufsschule würden Sie sich freistellen lassen.
Wir drücken Ihnen die Daumen, dass sich ein Weg zum neuen Beruf findet und wünschen Ihnen alles Gute!
Guten Tag,
Ich habe eine Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin. Jetzt arbeite ich in einer Klinik als Badehilfe. Allerdings würde ich jetzt gerne eine Ausbildung zum medizinischen Bademeister machen.
Steht mir Bafög zu?
Vielen Dank
Sonja
Hallo Anna,
stellen Sie einen Antrag auf Bafög, Sie haben nichts zu verlieren. Wir würden Ihnen zusätzlich zu einem Termin bei der Agentur für Arbeit raten. Lassen Sie sich zu einen Umschulung beraten. So verkürzen Sie die Ausbildungszeit auf nur zwei Jahre. Bitte lesen Sie sich zum Thema Umschulung jedoch vorab ein, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen:
– Umschulung in Teilzeit: Alles, was Sie wissen müssen
– Wiedereinstieg ins Berufsleben: Umschulung für Hausfrauen und Mütter
– Wer bezahlt mir eine Umschulung?
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Guten Tag,
ich habe den Beruf der Bäckerin gelernt, diesen aber nie ausgeübt, da er mir nicht gefällt. Nun habe ich 10 Jahre im Verkauf gearbeitet und mit 24 Jahren ein Kind bekommen. Ich bin alleinerziehende Mutter
und würde gerne eine zweite Ausbildung machen oder eine Umschulung als Kauffrau im Büromanagement. Ich würde diese gerne in Teilzeit über die IHK machen wollen.
Wie sehen Sie meine Chancen auf Bafög ?
Vielen Dank und liebe grüße
Anna
Hallo Zara,
Sie sollten unabhängig von unsere Einschätzung einen Antrag auf Bafög stellen. Wenn Sie das Studium nicht unmittelbar an Ihre Ausbildung anschließen, sondern nach der Ausbildung zunächst berufstätig waren, dann fallen Sie jedoch in aller Regel nicht in die Ausnahmeregelung.
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sehr geehrte Redaktion der „Ratgeber-Umschlung“
Ich, 31 Jahre alt, bin staatlich anerkannte Erzieherin und Fachwirtin im Sozialwesen. Ich strebe jetzt ein Studium zur Lehrkraft an beruflichen Schulen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an.
Wenn ich es richtig gelesen habe, würde ich in den Ausnahmefall 3 rutschen und wäre somit für Bafög berechtigt?
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.
Zara
Hallo Mert,
die Umschulung von Arzthelferin zu MTA ist eine ideal Konstellation, da Sie bereits wertvolle Berufserfahrung gesammelt haben. Da Sie Ihre Anfrage unter den Artikel „Bafög bei einer Zweitausbildung“ gestellt haben, haben Sie mutmaßliche Fragen zur Finanzierung. In der Regel ist für eine beruflichen Neuorientierung nicht das Bafög-Amt, sondern das Arbeitsamt zuständig. Vereinbaren Sie bei der Agentur für Arbeit einen Termin und fragen Sie nach Förderungsmöglichkeiten für Ihren konkreten Fall.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!
Hallo,
ich arbeite seit Jahren als Arzthelferin mit Röntgenschein in einem Krankenhaus, Fachbereich Radiologie. Ich würde mich in der Abteilung als MTA umschulen lassen wollen. Ist das möglich?
Hallo Manuela,
wir können Ihnen nicht rechtsverbindlich sagen, ob Ihre Tochter einen Anspruch auf Bafög hat oder nicht. Wir meinen aber, dass die Voraussetzungen sehr wahrscheinlich nicht erfüllt sind.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute!
Hallo,
Meine Tochter hat eine fertig abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen und arbeitet auch schon seit 9 Jahren in ihrem Beruf. Nun möchte sie aber mit 29 Jahren eine Ausbildung bei der Polizei beginnen. Sie hat auch schon eine Zusage. Sie wohnt nicht mehr zu Hause. Besteht hier eine Fördermöglichkeit mit Bafög?
Halo Lara,
die Regelung finden Sie in § 7BAföG.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Hallo Kimberly,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wir können Ihnen nicht abschließend sagen, ob Ihre Zwietausbildung mit BAföG finanziert werden könnte. Wir gehen aber davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering sind. Da bei Ihnen wohl keine gesundheitlichen Gründe eine Umschulung erforderlich machen und Sie auch nicht von Arbeitslosigkeit betroffen sind, scheidet auch eine Finanzierung über das Arbeitsamt aus.
Wir haben hier einen Ratgeber Umschulungen für Berufstätige, der möglicherweise Ihre Situation betrifft. Unsere Empfehlung wäre, dass Sie versuchen über Ihren jetzigen Arbeitgeber berufsbegleitend zur Pflegefachfrau umschulen. Recherchieren Sie, ob in Ihrem Bundesland eine Externenprüfung zur Pflegefachfrau möglich ist.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Hallo,
ich habe eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gemacht und arbeite jetzt aber in einem Pflegeheim. Ich würde nun gerne auf meine medizinische Ausbildung eine Umschulung zur Pflegefachfrau aufsatteln. Mit einem durchschnittlichen Ausbildungsgehalt kann ich mir den Berufswechsel nicht leisten. Wäre die Ausbildung mit BAföG förderfähig?
Vielen Dank!
Hallo!
Ich habe eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin abgeschlossen. Wenn ich den Text richtig verstehe, dann habe ich bei einer weiteren schulischen Ausbildung, z.B. Grafikdesign einen Anspruch auf Bafög?
Könnten Sie mir die gesetzlichen Paragraphen nennen? Das wäre super!
Hallo Ireya,
leider ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Förderung über Bafög erhalten werden, da Sie eine erste Berufsausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Ihrem Berufswunsch Kinderkrankenschwester handelt es sich auch nicht um eine weiter aufbauende Qualifizierung, sondern um einen Berufswechsel.
Mutmaßlich gibt es außer Interessenswegfall auch keinen Grund, warum Sie Ihren Bürojob nicht weiter ausführen können und in den medizinischen Bereich wechseln sollten. Da Ihnen vermutlich keine Arbeitslosigkeit droht oder aus gesundheitlichen Gründen die Berufsausübung unmöglich wird, ist es leider unwahrscheinlich, dass das Arbeitsamt Ihnen einen Berufswechsel fördert.
Sie sollten den Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung ernst nehmen. Denkbar wäre ergänzend zum Ausbildungsgehalt zum Beispiel ein Bildungskredit oder unter Umständen Bafög auf Darlehnsbasis (hier gelten teilweise andere Regelungen).
Wir wünschen Ihnen viel erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!
Hallo,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement. Ich möchte jetzt aber eine Ausbildung zur Pflegefachfrau im Bereich Pädiatrie (umgangssprachlich: Kinderkrankenschwester) machen. Würde ich Bafög bekommen?
Ich lebe auch nicht mehr bei meinen Eltern, sondern allein.
Dankiii
Hallo Jessi,
danke für Ihre Nachfrage.
Wie im Artikel beschrieben, hat die Förderung von Zweitausbildungen durch Bafög einen Ausnahmecharakter. Der Gedanke dabei ist, dass jedem Anspruchsberechtigten mit Steuergeldern eine Berufsausbildung gefördert werden soll. Es gibt Konstellationen in denen anerkannt ist, dass die Berufsausbildungsförderung auch bei einer zweiten Ausbildung möglich ist. Insbesondere wenn Sie durch die erste Berufsausbildung erst den für die zweite Ausbildung erforderlichen Schulabschluss erreicht haben.
Stellt sich die Berufswahl später leider als unpassend dar, stellt dies keinen Ausnahmegrund dar. Letztlich kommt es für Sie also darauf an, ob Sie durch die erste Ausbildung erst den erforderlichen Schulabschluss zur Verwaltungsfachangestellten erreicht haben.
Alternative Wege der Finanzierung sind ein Bildungskredit oder ein nebenberuflicher Berufswechsel über eine Abendschule oder Fernstudium. Leider ist eine Ausbildung in der Verwaltung nicht über solch flexible berufsbegleitende Programme möglich. Aber es wäre eine denkbare Option, falls Sie sich auch einen anderen Beruf vorstellen können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Hallo
Ich bin 23 und habe eine abgeschlossene Ausbildung. Allerdings würde ich gerne nächstes Jahr eine neue Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte machen wollen. Zudem wohne ich alleine in einer Wohnung. Würde ich da Bafög bekommen?
Hallo Anastasia,
danke für Ihre Nachricht.
Bafög ist nicht als Finanzierungsmittel bei Umschulungen vorgesehen, sondern vorrangig bei Ausbildungen. Umschulungen werden über Leistungen der Arbeitslosen-, Unfall- oder Rentenversicherung bzw. Beiträge zu Berufsgenossenschaften finanziert.
Wenn bei Ihnen die Berufsgenossenschaft die Umschulung finanziert, dann sollten Sie den Bescheid zur Höhe der Zahlung abwarten. Anschließend können Sie zusätzliche Förderungen beantragen, wie zum Beispiel Wohngeld über die Gemeinde/Stadt. Bei einer betrieblichen Umschulung ist auch ein Gehalt seitens des Umschulungsbetriebs innerhalb des Freibetrages denkbar.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umschulung und alles Gute!
Guten Tag,
Ich hatte einen Berufsunfall und muss wahrscheinlich eine Umschulung in Form von einer 2-jährigen Ausbildung machen. Die BGW würde die Umschulung bezahlen.
Da ich bisher Friseurin war, wird das monatliche Gehalt über die Berufsgenossenschaft in den Ausbildungsjahren viel zu gering sein. Dürfte ich in diesem Fall Bafög beantragen?
Vielen dank,
Anastasia
Ich habe ein Kulturwissenschaftliches Studium im Bachelor abgeschlossen – ohne Bafög in Anspruch genommen zu haben.
Jetzt mache ich eine Ausbildung (Berufskolleg) zur Goldschmiedin (ich bin 24 Jahre alt).
Kann ich Bafög beantragen?