Umschulung zum Bäcker / zur Bäckerin

Umschulung Bäckerin
Eine Umschulung mit Substanz: Das deutsche Bäckereihandwerk ist international renommiert und verbindet Tradition mit Moderne.

Die Umschulung zum Bäcker dauert in der Regel zwei bis drei Jahre und wird von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter durch einen Bildungsgutschein finanziell gefördert. Die Umschulung ist mit Hauptschulabschluss und ohne bestimmt Vorkenntnisse möglich, verlangt aber Teamfähigkeit und Disziplin: frühes Aufstehen und Schichtarbeit gehört zum Arbeitsalltag.

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Nach der Umschulung ist man für eines der ältesten Handwerke befähigt und kann sich weiterbilden lassen im Bereich Bäcker mit Spezialisierung Konditorei, und / oder sich mit eigener Bäckerei oder Café selbstständig machen.

 

Wie sieht das Berufsbild des Bäckers/ der Bäckerin aus?

Die Tagesablauf eines Bäckers / einer Bäckerin variiert, je nach Einsatzort in Kleinbetrieben oder in einer Großbäckerei. Bäcker/innen stellen täglich Brot und Bötchen her, Gebäck aus Hefeteig, Mürb- und Blätterteig. Ab und an kreieren Bäcker/innen auch Süßspeisen, Torten und Party-Gebäck. Hierzu gehört: das Messen und Abwiegen der Zutaten, das Teig ansetzen und Vermengen, die Überwachung des Gehens / der Gärung und das Formen, Garnieren und Glasieren der Backware.

Bäckerin zu sein heißt aber auch:

  • Rohstoff- und Fertigerzeugnis-Lieferungen anzunehmen und zu kontrollieren
  • Arbeitsabläufe zu planen und im Team zu besprechen
  • Geräte, Bleche und Formen fürs Backen vorzubereiten
  • Zutaten für Rezepte zu berechnen
  • das fertige Backgut abzuwiegen, zu schneiden, zu verpacken und zu lagern und
  • die Geräte und Maschinen zu reinigen, zu pflegen und zu warten.

 

Wie unterscheidet sich die Umschulung zum Bäcker von der Umschulung zum Konditor?

Konditor/innen konzentrieren sich auf die Kreation von Torten, Feinbackwaren, Pralinen und Konfekt. Sie arbeiten in Bäckereien, Hotels und in der Süßwarenindustrie. Eine Umschulung zum Konditor/ zur Konditorin ist für Ungelernte und Quereinsteiger nicht möglich, sondern nur die reguläre Ausbildung mit Dauer von drei Jahren. Gelernte Bäcker/innen mit Berufserfahrung können dagegen die Anerkennung eines Ausbildungsjahres und damit die verkürzte Konditor-Umschulung beantragen. Wenn Sie sich für die Umschulung zur Konditorin interessieren, bekommen Sie hier mehr Informationen.

 

Wie sieht der Arbeitsmarkt für Bäcker/innen aus, und welche Aufstiegschancen bieten sich?

Wie ist die Situation für Bäcker/innen auf dem Arbeitsmarkt? Ausgebildete und umgeschulte Bäcker werden stets gebraucht. Auch Bio- und Diätbäckereien boomen. Aufstiegschancen bieten sich durch die Selbstständigkeit oder dem beruflichen Aufstieg in einer Großbäckerei. Engagierte und fähige Bäcker/innen können sich darüber hinaus in die Gastronomie und ins Catering bewerben.

Für die Anmeldung eines eigenen Gewerbes benötigen Bäcker/innen den Meisterbrief. Ausnahmen sind nach § 7 HwO möglich, wenn sie mindestens sechs Jahre als Bäcker gearbeitet haben, davon vier Jahre in leitender Position. Alternativ müssen sie einen entsprechend qualifizierten Betriebsleiter einstellen. Ausnahmen sind aus Altersgründen möglich oder bei einer Sortimentsbeschränkung, etwa in Cafés. Sie müssen bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. Diese verlangt dann das Bestehen einer Sachkundeprüfung.

Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Bäcker/innen und Konditor/innen werden allerorts angeboten. Wer die 3-jährige Ausbildung oder verkürzte 2-jährige Umschulung meistert, hat gute Chancen, anschließend übernommen zu werden. Wer sich anschließend spezialisieren möchte, findet bei den ADB-Fachschulen des Bäckerhandwerks zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten.

 

Für wen eignet sich die Umschulung?

Wer Bäcker/in werden will, sollte Frühaufsteher, zuverlässig und körperlich leistungsfähig sein. Denn die Arbeitszeiten beginnen häufig schon morgens ab 2 Uhr. Die erforderlichen Fertigkeiten fürs Bäckerhandwerk sind vielseitig.

 

Der Bäckerberuf verlangt darüber hinaus:

  • Leidenschaft für die Herstellung von Backwarenherstellung, manuelles Geschick und Kreativität
  • die Bereitschaft, lange im Stehen zu arbeiten
  • die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddiensten
  • Bewusstsein für Ordnung und Sauberkeit (Hygienevorschriften)
  • Geruchs- und Geschmackssinn, körperliche Gesundheit (keine Mehlallergie!)
  • die Fähigkeit, selbstständig ebenso wie im Team zu arbeiten
  • erste Erfahrungen beim Brotbacken oder ähnlichen Tätigkeiten (Interesse am Backen an sich)

 

Welche schulischen Voraussetzungen benötigen Umschüler im Backhandwerk?

Die Umschulung erfordert formal keinen bestimmten Schulabschluss. Die meisten Betriebe bevorzugen jedoch Azubis mit dem Real- oder wenigstens einem guten Hauptschulabschluss. Auch Abiturient/innen, die die praktische Ausbildung reizt, sind gefragt.

 

Können Umschüler/innen ohne Schulabschluss ins Bäckerhandwerk einsteigen?

Bewerber/innen ohne Schulabschluss können mit einer mehrjährigen Tätigkeit in einem verwandten Bereich, etwa im Lebensmittelgewerbe punkten. Alternativ können sie mit der Arbeitsagentur/ dem Jobcenter die Möglichkeit einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder eines Praktikums in einem Backbetrieb besprechen. So lernen sie ihr künftiges Arbeitsumfeld kennen, checken ihre Fertigkeiten und knüpfen vielleicht schon den entscheidenden Kontakt für ihre Umschulung.

 

Wie ist die Umschulung aufgebaut und was sind ihre Inhalte?

Die praktische Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb. Der Berufsschulunterricht umfasst, je nach Bundesland und Ausbildungsvertrag, 8 bis 12 Wochenstunden, die sich auf 1 bis 2 Berufsschultage verteilen. An einem der zwei Tage darf anschließend noch gearbeitet werden.

Im Bäckereihandwerk sind im 1. Lehrjahr 2 Berufsschultage, im 2. und 3. Lehrjahr ein Berufsschultag üblich. Hinzu kommt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ULÜ). Sie wurde für Kleinbetriebe geschaffen, die die praktische Wissensvermittlung im Alltagsgeschäft nur schwer leisten können. Die Azubis und Umschüler besuchen dafür örtliche Lehrwerkstätten, die ihnen das praktische Wissen für den Bäckerberuf vermitteln, wie:

  • das Arbeiten an Maschinen
  • Grundrezepte für Brote und andere Backwaren und das Entwickeln eigener Rezepte
  • das Herstellen von Süßspeisen
  • die Warenbestandsprüfung und Lagerung
  • das Einhalten von Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen und energie- und umweltbewusstes Arbeiten.

 

Zu den Berufsschulfächern zählen:

  • Rezepturen von Backwaren, Torten und Desserts
  • Lebensmittelkunde, Lebensmittelhygiene
  • chemische Prozesse vor und während des Backens
  • betriebswirtschaftliches Wissen und kaufmännische Kalkulation
  • Preisgestaltung und Verkaufsverhandlung, Werbegestaltung und Marketing
  • Kochen kleiner Gerichte und Aktionswochenplanung und Catering
  • Englisch/ Fachenglisch, Gemeinschaftskunde und Wirtschaftskunde.

 

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt die Zwischenprüfung, am Ende der Ausbildung die Gesellenprüfung. Diese besteht aus einer praktischen Prüfung, die das Herstellen verschiedener Brote, Backwaren und Snacks umfasst, und einer schriftlichen Prüfung. Auf Antrag wird zusätzlich mündlich geprüft.

 

Gibt es überbetriebliche Umschulungsmöglichkeiten zum Bäckergesellen?

Einige Bildungswerke bieten für Umschüler/innen regional überbetriebliche Ausbildungsmöglichkeiten an. Sie dauern in Vollzeit 24 Monate, wobei 70 Prozent aus praktischer Unterweisung bestehen und 30 Prozent aus Theorie. Die überbetriebliche Umschulung zum Bäcker/ zur Bäckerin umfasst 24 Wochen Praktikumszeit in Bäckereibetrieben. Jedem Gesellen/jeder Gesellin wird nach bestandener Prüfung ein passender Arbeitsplatz vermittelt!

Anbieter der überbetrieblichen Umschulung sind

  • Erste Deutsche Bäckerfachschule e.V.
    Olpe/Biggesee
    Telefon 02761/ 6 35 07
    E-Mail:info@baeckerfachschule.de
  • Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Südwest e.V.
    Kassel und Weiterstädt

Über weitere Umschulungsanbieter informieren Sie die örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter.

 

Wie lange dauert die Umschulung zum Bäcker/ zur Bäckerin und für wen verkürzt sie sich?

Dauert die Ausbildung zum Bäcker/ zur Bäckerin ganze 3 Jahre, und wer kann die verkürzte 2-jährige Umschulung beanspruchen? Für Abiturient/innen und Fachabiturient/innen kann sich die Ausbildung im Bäckerhandwerk verkürzen, ebenso wie für Bewerber mit einer anderweitigen, abgeschlossenen Berufsausbildung. Auszubildende mit besonders guten Leistungen können ihre Ausbildungsdauer auf Antrag sogar auf 1,5 Jahre verkürzen und anschließend innerhalb von 6 Monaten ihren Meistertitel erwerben.

 

Ist eine Umschulung zum Bäcker/ zur Bäckerin in Teilzeit oder nebenberuflich möglich?

Ist die Bäcker/innen-Umschulung auch in Teilzeit oder berufsbegleitend möglich? Regulär nicht. Doch besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zu verlängern und dadurch die Stunden zu reduzieren, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Dies kann eine Schwangerschaft und Elternschaft sein, die Pflege von Angehörigen, eine chronische Erkrankung oder Schwerbehinderung. Wer sich für die Bäcker- und die Konditor-Ausbildung interessiert, kann beide Ausbildungen integriert in Teilzeit absolvieren. Dies sollte mit dem Ausbildungsbetrieb besprochen und bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Auskünfte zu allen Ausbildungsfragen erteilt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.

 

Welche Kosten entstehen bei der Umschulung?

Die duale Ausbildung lebt von Ihrer Mitarbeit im Betrieb, die als Lehrlingslohn entgolten wird. Die öffentlichen Berufsschulen werden, da sie den gesetzlichen Bildungsauftrag erfüllen, staatlich finanziert. Die Kosten für überbetriebliche Umschulungsmaßnahmen können bei den einzelnen Umschulungsanbietern erfragt werden. Meist werden sie vollständig von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.

Umschüler/innen können, je nach Lage ihres Ausbildungsbetriebs und der Länge ihrer Fahrt zur Berufsschule, auch Fahrt- und eventuell Übernachtungskosten entstehen. Für diese können Zuschüsse beim Arbeitgeber oder eine Ausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur für Arbeit beantragt werden. Die Arbeitsagentur fördert auch Kinderbetreuungskosten und leistet ggf. Mietzuschüsse.

 

Wann finanziert die Agentur für Arbeit die Umschulung durch den Bildungsgutschein?

Zur Beantragung eines Bildungsgutschein müssen Sie zu erst mit Ihrem örtlichen Berater beim Arbeitsamt sprechen. Voraussetzung für die Gewährung eines Bildungsgutscheins ist, dass eine Arbeitslosigkeit beendet oder abgewendet werden kann. Fürs Erlernen des Bäckerhandwerks wird er vorrangig bewilligt, wenn gemäß § 81 SGB III Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung erforderlich sind, etwa nach längerer Arbeitslosigkeit oder bei verstärktem Unterstützungsbedarf.

 

Wer erhält von der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein für die Umschulung zum Bäcker/ zur Bäckerin?

Das Arbeitsamt fördert die Umschulung für Arbeitnehmer, die zwar noch angestellt arbeiten, aber in absehbarer Zeit ihre Arbeit verlieren und mit der momentane beruflichen Qualifikation keine weitere Anstellung finden werden. Ebenso ist die Arbeitsagentur zuständig für alle Arbeitssuchenden und Arbeitslose im ersten Jahr (Anspruch auf ALG1 Leistungen als Bedingung).

 

Wer erhält durch Förderung des Jobcenters den Bildungsgutschein?

ALG II-Bezieher/innen, die die gleichen Voraussetzungen nach dem SGB III erfüllen, erhalten nach Rücksprache mit ihrem Sachbearbeiter den Bildungsgutschein für die Bäcker/innen-Umschulung vom Jobcenter. Es kann auch sein, dass Ihr Sachbearbeiter Ihnen einen Vorkurs bezahlt, um anschließend selbstständig Ihre duale Ausbildung aufzunehmen.

So bietet auch manche Bäckerfachschule Vorbereitungskurse für Flüchtlinge, die das Bäckerhandwerk erlernen möchten. Sie richtet sich an Asylberechtigte, Asylbewerber/innen mit Arbeitsmarktzugang und
geduldete Flüchtlinge mit Arbeitsmarktzugang. Die 18-wöchige theoretische und praktische Unterweisung, unterstützt vom Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe, kann in einem Ausbildungsvertrag münden.

 

Wer erhält einen Finanzierung durch die Rentenversicherung?

Kommt eine Förderung der Umschulung zum Bäcker durch die Deutsche Rentenversicherung infrage? Rehabilitand/innen, die der Umstieg ins Bäckerhandwerk interessiert, können dies mit ihrem zuständigen Reha-Beratungsdienst besprechen. In der Regel wird man ihnen eine Eingliederungsmaßnahme im Rahmen der dualen Ausbildung vorschlagen. Auch Menschen mit Behinderung werden in vielen Bäckereibetrieben als reguläre Auszubildende akzeptiert. Tipps zum Finden einer geeigneten Ausbildungsstelle geben die Integrationsfachdienste.

Menschen mit Behinderung, für die die duale Bäckerausbildung nicht infrage kommt, interessieren sich vielleicht für den Berufsabschluss zum Fachpraktiker/in für Bäcker. Auch diese Ausbildung dauert 2 bis 3 Jahre und erfolgt dual oder überbetrieblich. Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit.

 

Welche Vergütung gibt es während und nach der Umschulung?

Die bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung für Bäcker/innen (Stand: 1.9.2019) beträgt:

im ersten Ausbildungsjahr: 615,– Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr: 700,– Euro,
im dritten Ausbildungsjahr: 820,– Euro.

Hinzu kommen Zuschläge für die Sonn- und Feiertagsarbeit und eventuell Fahrtkostenzuschüsse. Über Details informiert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.

 

Wieviel verdienen Umschüler/innen im Bäckerhandwerk, wieviel Ausgelernte?

Bei ausgebildeten Bäcker/innen klafft die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern leider immer noch auseinander. Männer verdienen in den ersten drei Berufsjahren rund 21.200,– Euro, Frauen etwa 19.600,– Euro. Im 6. bis 9. Berufsjahr verdienen Männer durchschnittlich 26.700,– Euro jährlich, Frauen dagegen 21.200,– Euro. Nach 9 Berufsjahren erhielten Männer rund 31.200,– Euro, Frauen nur 23.400,–. Fortbildung ist also angesagt, etwa zur Verkaufsleiterin für Backbetriebe oder zur Brot-Sommelière bei der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim .

 

Gibt es ein Fernstudium für die Bäcker-Umschulung?

Nein, das Bäckerhandwerk kann nicht online erlernt werden. Es bestehen jedoch Onlinekurse für geprüfte Doch können sich fertige Bäcker/innen an der Lefa Berlin online zu Techniker/innen der Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Bäckereitechnik, weiter qualifizieren. Sie sind anschließend in Bäckereiabteilungen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie tätig. Eine Online-Basisfortbildung für ungelernte Mitarbeiter/innen in Cafés und Franchise-Bäckereien, ist der „Brotführerschein“. Er ist auch eine gute Vorbereitungsbasis für die Sachkundeprüfung für Selbstständige.

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Kann der Quereinstieg ins Bäckerhandwerk ohne Umschulung gelingen?

Ja, als Quereinsteiger können Sie in der Herstellung von Backwaren mitarbeiten. Allerdings dürfen Sie nicht die Berufsbezeichnung Bäcker verwenden. Fertigbäckereien, in denen auch verkauft wird, verlangen von Bewerber/innen nur die Infektionsschutzbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, ebenso Pizza- und Dönerbäckereien. Bäcker und Konditor sind dagegen zulassungspflichtige Handwerksberufe. Somit dürfen Brotback-Jobber keine Brote und Backwaren, die in den Verkauf gehen, selbst kreieren. Eine Ausnahme kann die gewerbliche Zulassung mit der Sachkundeprüfung durch die Handwerkskammer sein.

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