Zweitstudium im Ausland

Im Ausland studieren? Es gibt viele Optionen.

Es gibt viele gute Gründe für ein Studium im Ausland. Man lernt eine andere Kultur kennen und sammelt Auslandserfahrungen, die spätere Bewerbungen aufwerten können. Außerdem wird man nach einem Studium auch die entsprechende Fremdsprache perfekt beherrschen. Ein weiterer und nicht zu unterschätzender Vorteil: In anderen Ländern gibt es keinen oder einen anderen Numerus Clausus.

Wer in Deutschland aufgrund seiner Schulnoten keine Chance auf die Zulassung zum Wunschstudium hat, findet in anderen Staaten meist andere Zulassungsbedingungen vor. Diese Punkte gelten sowohl für ein Erststudium als auch für ein Zweitstudium, wenngleich die Regularien für letzteres ohnehin meist noch einmal anders sind.

 

Das richtige Land finden

Prinzipiell kann sich jeder Studieninteressierte in jedem beliebigen Land bewerben. Sehr beliebt sind vor allem die USA und Großbritannien. Vor allem bereits vorhandene Sprachkenntnisse erleichtern hier den Start in das Studentenleben. Für EU-Bürger steht unabhängig von den eigenen Fremdsprachenkenntnissen jedoch so gut wie jeder EU-Staat offen. Die Ein- und Ausreisebestimmungen sind hier weniger streng und spätere Reisen in den Heimatort sind leichter möglich.

Gleichwohl finden viele Studieninteressierte auch an asiatischen Ländern (v.a. China, Japan und Thailand) oder Kanada Gefallen. Die Wahl des Studienortes hängt also vor allem von persönlichen Vorlieben und dem Glück bei der Bewerbung ab.

 

Wie werden die Studienplätze vergeben?

Die größte Hürde, die man vor einem Zweitstudium überwinden muss, ist die Bewerbung. Die Anzahl der Studienplätze ist an jeder Hochschule begrenzt, sofern es sich um einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung (bundesweit oder örtlich) handelt. Nur ein geringer Prozentsatz der vorhandenen Studienplätze ist für Zweitstudierende vorgesehen. Der Wert liegt bei etwa drei bis vier Prozent. Die Durchschnittsnote des Abiturs und die Wartesemester spielen bei der Bewerbung um ein Zweitstudium keine Rolle mehr. Sollten bei Eingang der Bewerbung noch ausreichend Plätze für Zweitstudierende zur Verfügung stehen, ist die Einschreibung schließlich kein Problem mehr. Ist die Anzahl der Zweitstudienbewerber zu groß, wird meist nach der Note des Erststudiums oder nach den angeführten Gründen für das Zweitstudium entschieden [Link zum Artikel „Die perfekte Begründung für ein Zweitstudium“ einfügen]. Die Vergabemodalitäten können hingegen im Ausland gänzlich anders sein. Es lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen dazu treffen.

Die Hürden beim Zugang zum Zweitstudium sind vor allem aus finanziellen Gründen sehr hoch. Studienplätze sind kostenintensiv und sollen daher möglichst vielen Menschen offenstehen. Blockiert eine Person nacheinander mehrere Plätze, ist dies nicht im Sinne der Finanzierungskonzepte durch Steuergelder. Dieser Punkt entfällt jedoch, wenn man in einem anderen Land studieren möchte. Es gelten dann lediglich die Zugangskriterien für Studierende aus dem Ausland. Welche das im Einzelnen sind, müssen Studieninteressenten direkt bei den Universitäten erfragen. Sie unterscheiden sich zum Teil deutlich.

 

Auf die Bewerbung vorbereiten

Wer sich für ein Studium im Ausland interessiert, sollte sich frühzeitig über die Anforderungen informieren. Die einzureichenden Unterlagen sind in der Regel umfangreicher. Am wichtigsten sind die Nachweise der Fremdsprachenkenntnisse. Für einen Studienplatz reicht es meist nicht, wenn nur das Schulwissen vorhanden ist. Das heißt, der Bewerber muss entweder eine Sprachprüfung an der Hochschule absolvieren oder ein Sprachzertifikat erwerben. Dafür ist fast immer eine längere Vorbereitung nötig und Sprachkurse sind möglicherweise mit Kosten verbunden. Weiterhin müssen sich Studieninteressierte entscheiden, ob sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten. Welche Versicherungen müssen infolgedessen neu abgeschlossen werden?

Auch Bewerber aus dem Ausland müssen beispielsweise eine Krankenversicherung nachweisen. Dabei sind spezielle Anforderungen und Tarife zu beachten.

Alle notwendigen Unterlagen sollten rechtzeitig und vollständig vorliegen. Zu beachten ist außerdem, dass an Hochschulen im Ausland teilweise andere Fristen gelten als in Deutschland.

 

Das Zweitstudium im Ausland finanzieren

Wer ein Zweitstudium beginnt, hat leider keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Somit muss das Studium meist selbst finanziert werden. So besteht natürlich die Möglichkeit, neben dem Studium eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Ferner kann ein zinsgünstiger Studienkredit aufgenommen werden. Dabei werden monatlich feste Beträge ausgezahlt. Ein Bildungskredit der Bundesregierung kommt ebenfalls infrage, ist allerdings auf eine Summe von insgesamt 7200 Euro begrenzt.

 

Das Studium im Ausland steuerlich geltend machen

Die Kosten für das Zweitstudium im Ausland können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sich die Universität innerhalb der Europäischen Union befindet und der angestrebte Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Die erbrachten Studienleistungen müssen denen an einer inländischen Hochschule gleichgestellt sein. Ist dies der Fall, können sogenannte Werbungskosten in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dazu zählen vor allem Arbeitsmittel, Unterkunft oder Arbeitszimmer sowie Fahrtkosten. Fallen Studiengebühren an, sollten auch diese in der Steuererklärung erwähnt werden.

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