Kündigung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall – und nun?

Kündigung wegen langer Erkrankung – was nun?

Wer krank ist, sollte zuhause bleiben, statt ins Büro zu gehen. Für Angestellte besteht die Möglichkeit über eine Krankschreibung eine Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Eine dringend benötigte Auszeit vom Beruf mag zwar willkommen sein, aber nicht alle Arbeitgeber sehen das genauso. In einigen Fällen sind Kündigungen von Mitarbeitern während krankheitsbedingter Ausfälle leider legal. Es ist es wichtig, dass Sie im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung genau wissen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können. In diesem Artikel erfahren betroffenen Arbeitnehmer mehr darüber, wie sie ihren Arbeitsplatz am besten vor solchen schwierigen Situationen schützen können.

Kündigung trotz Krankheit leicht möglich

Viele Arbeitnehmern weigern sich in den Krankenstand zu gehen, selbst wenn sie krankheitsbedingt tatsächlich nicht arbeiten können. Dies hängt vor allem mit der Angst zusammen, während einer Krankheitsperiode gekündigt zu werden. Der Mythos, dass Krankheit vor einer Entlassung schützt, hält sich fälschlicherweise immer noch. Wenn ein Arbeitnehmer sechs Wochen oder länger im Jahr krank ist, droht ihm die Kündigung – selbst wenn er weiterhin krank ist. Der Arbeitgeber kann sich leicht per Brief von arbeitsunfähigen Angestellten trennen kann. Leider scheint diese Praxis auf dem Vormarsch zu sein: Die Anzahl der krankheitsbedingten Kündigungen nimmt stetig zu. Vor allem diejenigen, die an chronischen Krankheiten leiden, werden in der Regel während ihrer Abwesenheit entlassen.

Verhältnismäßigkeitsprüfung: Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abwägen

Wenn ein Arbeitnehmer nach mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt entlassen wird, werden an die Kündigung besondere Anforderungen gestellt. Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Bei dieser Prüfung werden die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgewogen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes als auch die des Arbeitgebers an der Neubesetzung der Stelle berücksichtigt. Die Krankheit des Arbeitnehmers spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Denn lange Arbeitszeiten, körperlich belastende Tätigkeiten oder Schichtarbeit können Grund für den krankheitsbedingten Ausfall sein.

Obwohl die Verhältnismäßigkeitsprüfung die Kündigung meist nicht verhindert, öffnet sie jedoch den Weg zu einer Abfindungszahlung. Es gibt keine gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Höhe von Abfindungspaketen muss individuell vereinbart werden.

 

Besondere Regelungen für Schwangere

Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist unzulässig und kann folglich angefochten werden. Eine Schwangerschaft wird gerade nicht mit Krankheit gleichgesetzt und die Regelungen über eine krankheitsbedingte Entlassung sind nicht anwendbar. Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Erfolgt während Ihrer Schwangerschaft eine Kündigung, ist diese nichtig und Sie müssen nicht um Ihren Arbeitsplatz bangen. Auch bei behinderten Personen liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor.

 

Kündigung von behinderten Arbeitnehmern

Möchte der Arbeitgeber einen Angestellten mit Behinderung kündigen, ist maßgeblich auf was sich die krankheitsbedingte Kündigung bezieht. Wenn die Entlassung erfolgt, da die Behinderung zu Arbeitsausfällen führt, dann muss zunächst vom Integrationsamt eine Zustimmung eingeholt werden.

Eine Genehmigung der Kündigung ist nicht erforderlich, wenn der Mitarbeiter mit Behinderung eine Krankheit aufweist, welche nichts mit der dauerhaften Beeinträchtigung zu tun hat. In diesem Fall liegt Grund für eine Sonderbehandlung vor.

 

Versetzung als Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu behalten

Wird die anhaltende Erkrankung aufgrund eines sehr belastenden Arbeitsumfelds verursacht, sodass ein dauerhaftes Fernbleiben vom Arbeitsplatz und folglich eine Kündigung durch den Arbeitgeber eintritt, besteht die Chance auf eine Versetzung am Arbeitsplatz. Können Sie aufgrund Ihres Arbeitsumfelds nicht mehr arbeiten, können Sie mit Ihrem Arbeitsgeber bezüglich einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz reden. Ebenfalls bietet sich ein Gespräch an, welches die Anpassung der Arbeitsumgebung beinhaltet. Eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder zu einer anderen Position kann dazu führen, dass Ihre gesundheitlichen Beschwerden verschwinden oder sich zumindest lindern, wodurch Sie vor allem einer personenbedingten Kündigung entgehen.

 

Klage als letzte Lösung

Sind Sie der Meinung, Ihre Kündigung aufgrund einer anhaltenden Krankheit sei ungerecht, können Sie dies entweder persönlich mit dem Arbeitgeber bereden oder eine Klage vor Gericht vorbringen. Eine Klage ist meist die letzte Lösung für Arbeitnehmer, welche jedoch plausible Gründe benötigt, damit die Kündigung als ungerechtfertigt behandelt wird. Beispielsweise können Sie Ihren Arbeitgeber verklagen, wenn dieser Sie trotz Rehabilitationsmaßnahmen kündigt, welche wiederum eine positive Zukunftsprognose für Sie als Arbeitnehmer verspricht. Jede Klage wird einzeln überprüft, sodass Sie teilweise Wochen bis Monate auf ein Ergebnis warten müssen.

 

Gerechtfertigte Kündigung im Krankheitsfall – Lösungen für Ihr Problem

Liegt eine gerechtfertigte Kündigung aufgrund anhaltender gesundheitlicher Probleme vor und können Sie diese Lage nicht mit Ihrem Arbeitgeber klären, bieten sich mehrere Alternativen für Sie an. Zunächst können Sie Rehabilitationsmaßnahmen durchführen, welche Ihre Beschwerden lindert oder gar beseitigt. Hiermit werden Sie wieder arbeitsfähig und können entweder zurück an Ihren alten Arbeitsplatz oder sich auf die Suche nach einer neuen Stelle begeben. Ebenfalls bieten sich für Sie Umschulungen an.

Zahlreiche Umschulungen werden von Personen in Anspruch genommen, welche aufgrund körperlicher Beschwerden ihre alte Tätigkeit nicht mehr fortführen können. Im Zuge eines Gesprächs mit dem zuständigen Jobcenter oder dem Amt für Arbeit erfahren Sie schnell, welche Umschulungen für Sie verfügbar sind. Angebote bezüglich Umschulungen erhalten Sie auch online bei zahlreichen Anbietern.

Können Sie jedoch durch Ihre Erkrankung keine Tätigkeit mehr ausüben, können Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Diese ist speziell für Personen verfügbar, welche durch psychische oder physische Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, eine Arbeit nachzugehen. Weitere Informationen bezüglich Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten Sie auf der Website erwerbsunfähigkeitsrente.de.

2 Gedanken zu „Kündigung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall – und nun?“

  1. Danke für den hilfreichen Beitrag. Ich habe auch schon festgestellt, dass nicht jeder Arbeitgeber den Krankheitsfall eines Angestellten positiv sieht. Gut zu wissen, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen berechtigt ist, eine Kündigung im Krankheitsfall durchzuführen. Danke auch für den Hinweis, das man, wenn man der Meinung ist, das die Kündigung ungerecht sei, dies entweder persönlich mit dem Arbeitgeber bereden oder eine Klage vor Gericht vorbringen kann. Letzteres habe ich vor, da ich meiner Ansicht nach vor kurzem ungerechtfertigt gekündigt worden bin und mein Arbeitgeber sich nicht auf ein Gespräch einlassen will. Jetzt suche ich einen Anwalt in Oldenburg, der mich diesbezüglich rechtlich vertreten kann.

  2. Vielen Dank für die ausführliche Schliderung! Man hört ja immer öfter, das jemand aufgrund von Krankheit gekündigt wurden. Ich habe noch gelesen, dass einem aber auch ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement ermöglicht werden muss, sobald man mindestens 6 Wochen gefehlt hat (bin mir nicht sicher, ob aus gleichem Grund?) als Alternative zur Kündigung. Ich hätte außerdem noch den ergänzenden Hinweis – wenn es einen Betriebsrat gibt, immer auch informieren, ob dieser zum Sachverhalt überhaupt angehört wurde, denn dieser muss vor jeder ordentlichen Kündigung angehört werden, da diese sonst unwirksam ist, wie hier hervorgeht: https://www.betriebsrat.de/kuendigung/personenbedingte-kuendigung/personenbedingte-kuendigung.html

    Viele Grüße,
    Thomas

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