Häufige Probleme nach der Umschulung: ALG1, Bürgergeld, Jobsuche

Eine Umschulung kann immer dann stattfinden, wenn Sie aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, weiter in Ihrem bisher ausgeübten Beruf tätig zu sein. Nehmen Sie an einer derartigen Weiterbildungsmaßnahme teil, geht der zuständige Leistungsträger (meist das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit) davon aus, dass diese im Anschluss zu einer Anstellung im neuen Berufsbereich führt. Nicht immer funktioniert es aber reibungslos, nach einer erfolgreich absolvierten Umschulung direkt einen Job zu finden. Die folgenden fünf Probleme treten für Umschüler am häufigsten im Anschluss an eine berufliche Qualifizierung auf…

 

Nach der Umschulung kein Job – was tun?

Sie haben Ihre Umschulung erfolgreich abgeschlossen und sind nun auf Jobsuche im neu erlernten Bereich, und trotz Abschlusszertifikats und besten Bemühungen finden Sie keine Anstellung – dieses Problem ist nicht wenigen ehemaligen Umschülern bekannt. Zwar wird eine Umschulung nur dann von Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung bewilligt, wenn im Anschluss realistische Chancen auf einen Arbeitsplatz bestehen; eine Garantie für einen Job direkt nach Abschluss der Fortbildung gibt es aber natürlich nicht. Wenn Sie an einer Umschulung teilnehmen und kurz vor Ablegen der Abschlussprüfung noch keinen Job in Aussicht haben, sollten Sie die der Behörde melden, welche die Weiterbildung finanziert.

Haben Sie beispielsweise noch Anspruch af ALG I, kann dies nach Beendigung der Umschulung für den entsprechenden Zeitraum gezahlt werden. Anderenfalls sollten Sie sich beim Jobcenter melden, damit Sie nach der Umschulung zumindest vorübergehend ALG II erhalten. So können Sie vermeiden, ohne finanzielle Mittel und ohne Krankenversicherung dazustehen. Darüber hinaus sollten Sie sich natürlich weiterhin aktiv bewerben und sich dabei wenn nötig auch von der Behörde helfen lassen.

 

Muss ich mich nach der Umschulung arbeitslos melden?

Ja. Wenn in der letzten Phase der Umschulung abzusehen ist, dass direkt im Anschluss keine Arbeitsstelle angetreten werden kann, ist es ratsam, die zuständige Behörde direkt davon in Kenntnis zu setzen. Sofern Sie noch Anspruch auf ALG I haben, genügt es, sich vor Ende der Weiterbildung arbeitslos zu melden. Es kann allerdings nicht schaden, bereits einige Wochen im Voraus das Gespräch mit dem persönlichen Ansprechpartner zu suchen und das Thema anzusprechen. Dann können bereits gemeinsam Maßnahmen entwickelt werden, um die drohende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Wenn Sie ALG II beziehen und somit das Jobcenter für Sie zuständig ist, gilt dasselbe: Eine rechtzeitige Meldung der drohenden Arbeitslosigkeit ist anzuraten, um es auch der Behörde zu ermöglichen, entsprechende Maßnahmen einzuleiten und auch eine durchgehende Zahlung der Gelder zu gewährleisten.

 

Habe ich nach der Umschulung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1)?

Ja, unter Umständen. Wer ALG I bezieht, behält diesen Anspruch auch während der Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit. Das bedeutet, dass das ALG I für den jeweiligen Zeitraum auch dann gezahlt wird, wenn Sie währenddessen an einer Weiterbildung teilnehmen. Allerdings mindert sich der Anspruch auf ALG I durch die Umschulung: Einfach ausgedrückt „verbraucht“ jeder Monat in der Umschulung einen halben Monat Arbeitslosengeld. Haben Sie also etwa für acht Monate einen Anspruch auf ALG I, wäre dieser nach 16 Monaten Umschulung aufgebraucht, und nach Ende der Fortbildung hätte der Umschüler dann automatisch lediglich einen Anspruch auf ALG II. Damit Sie aber auch nach Beendigung einer Umschulung nicht gleich in Bürgergeld rutschen, bleibt immer ein Restzeitraum von 30 Tagen für den Bezug von ALG I übrig. Ganz gleich, wie lange Sie an einer Umschulung teilgenommen haben: Nach Ende derselben wird Ihnen für einen Monat weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt.

 

Kann man nach der Umschulung Bürgergeld beantragen?

Ja, Bezieher von ALG II, die eine Umschulung vom Jobcenter finanziert bekommen, erhalten auch während der Teilnahme an dieser weiterhin die vorab bewilligten Zahlungen. Besteht auch nach Abschluss der Fortbildung keine Aussicht auf einen Arbeitsplatz und bleibt die Arbeitslosigkeit somit zumindest vorübergehend bestehen, wird das ALG II nahtlos weiterbezahlt. Voraussetzung ist aber die entsprechende Meldung an die Behörde, damit die Zahlungen ohne Unterbrechungen weiter erfolgen können. Haben Sie vor der Teilnahme an der Weiterbildung kein Bürgergeld bekommen, ist es erforderlich, dass Sie die drohende Arbeitslosigkeit bereits im Voraus an die Behörde melden und einen entsprechenden Antrag stellen. Eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter ist in jedem Fall anzuraten, um auch die allgemeine berufliche Situation und die Aussichten auf einen Arbeitsplatz nach der Fortbildung zu besprechen.

 

Kann man nach der Umschulung im alten Beruf arbeiten?

Ja. Der Sinn einer Umschulung liegt darin, einen neuen Beruf zu erlernen, der im Anschluss an die Qualifizierungsmaßnahme ausgeübt werden kann. Nur aus diesem Grund erklären sich Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung bereit, die Kosten für eine entsprechende Weiterbildung zu übernehmen: Es muss die berechtigte Annahme vorliegen, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss eine Anstellung im neuen Beruf finden. Eine gesetzliche Vorschrift, dass Sie tatsächlich in diesem Bereich tätig werden müssen, gibt es aber nicht.

Auch wenn es natürlich sinnvoll wäre, sich in erster Linie auf Stellen im neuen Beruf zu bewerben, steht es Ihnen frei, auch alle anderen Berufsbereiche in Betracht zu ziehen – selbst den Bereich, aus dem Sie vorher ausgeschieden sind. Im Fokus steht immer die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Für welchen Beruf Sie sich dabei entscheiden, liegt ganz bei Ihnen. Ihnen drohen demnach keinerlei Konsequenzen, wenn Sie nach der Teilnahme an einer Umschulung trotz allem wieder in Ihrem alten Beruf tätig werden.

 

Umschulung durch die Rentenversicherung: Lieber zurück in den alten Beruf?

Insbesondere nach einer Umschulung durch die Rentenversicherung fragen sich Umschüler, ob sie wieder in den alten Beruf zurückkehren können. Die Umschulung durch die Rentenkasse wurde finanziert, da der ursprüngliche Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden konnte. Andere Gründe, wie verlorenes Interesse oder Unterforderung im alten Beruf, spielen nur selten eine Rolle. Sobald Arbeitnehmer sich wieder gesundheitlich vollständig erholt haben, kann der neue Beruf faktisch zu einer ungeliebten Arbeit werden.

Wenn Sie sich in solch einer Situation befinden – Wechseln Sie unbedingt wieder in Ihren ursprünglichen Beruf zurück, auch wenn Ihnen nun ein paar Jahre darin fehlen. Jeder vernünftige Arbeitgeber kann Ihre Situation nachvollziehen. Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer Bewerbung den Umschulungsberuf als eine wertvolle Ergänzung zu Ihrem ursprünglichen Beruf verkaufen. 

 

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