Wenn Sie ab dem 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld statt Bürgergeld beziehen, dann verändern sich auch die Voraussetzungen für eine Umschulung oder Weiterbildung. Jedoch besteht kein Grund zur Sorge: Das Gesetz sieht eine Vielzahl an Verbesserungen vor. Wir haben Ihnen alle Veränderungen auf Ihre Umschulung mit dem Bürgergeld hier zusammengefasst:
Umschulung über Hart4: Muss man einen Antrag für das Bürgergeld stellen?
Wenn Sie bereits in einer Umschulung sind und bislang Arbeitslosengeld 2 bezogen haben, dann müssen Sie keinen Antrag auf Bürgergeld stellen. Die Umstellung von Bürgergeld statt Bürgergeld erfolgt automatisch. Anders als der Begriff Bürgergeld es nahelegt, handelt es sich nicht um eine allgemeine Leistung für alle. Das Bürgergeld soll die finanzielle Existenz bei Arbeitslosigkeit sichern und tritt an die Stelle von Hart4, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
Gibt es das Weiterbildungsgeld auch für Umschüler?
Grundsätzlich ja, denn eine Umschulung ist auch eine Weiterbildung. Der Begriff Weiterbildung ist ein Oberbegriff für berufliche Qualifizierungen wie Fortbildungen und Umschulungen. Während der gesamten Zeit der Umschulung bekommen Sie also monatlich 150 Euro mehr an Leistung. Damit soll einerseits das Engagement belohnt werden, andererseits auch der Mehrbedarf während einer Berufsausbildung abgedeckt werden.
Weiterbildungsprämie 150 Euro – Gibt es einen Haken?
Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigten leider immer wieder, dass Verbesserungen bei Bürgergeld auf den zweiten Blick weniger lukrativ waren. Auch bei der Weiterbildungsprämie im Rahmen des Bürgergeldes besteht Sorge, dass an anderer Stelle nun mit Nachteilen zurechnen ist. Ein Beispiel: Auch bisher war es möglich, während einer Umschulung Geld oder eine Sachleistung zu beantragen, wenn diese für die Weiterbildung zwingend erforderlich und finanziell mit Bürgergeld nicht zu stemmen war. Es wird wohl davon auszugehen sein, dass nun Mehrbelastungen durch die Umschulung nicht mehr geltend gemacht werden können.
Alles in allem werden die 150 Euro pro Monat jedoch der viel bessere Weg für Umschüler sein: Keine zusätzlichen Anträge, keine Diskussionen mit Jobcenter-Mitarbeitern.
Wie wirkt sich die Gesetzesänderung auf Weiterbildungen aus?
Das Bürgergeld bringt einige Neuerungen, die sehr zu begrüßen sind, insbesondere die 150-Euro-Weiterbildungsprämie. Noch nicht klar ist, ob die bisherigen Regelungen zur Erfolgsprämie fortbestehen werden: Mit der erfolgreichen Zwischenprüfung und Abschlussprüfung konnten Umschüler bis zu 2500 Euro Umschulungsprämie bekommen. Unverändert bleiben jedoch die folgenden Bereiche der Zuverdienstgrenzen:
Wieviel darf ich zum Bürgergeld bei einer Umschulung dazuverdienen?
Die Grenzen des Zuverdiensts während Umschulungen liegen beim Bürgergeld unverändert bei 100 Euro. Bekommen Sie also von Ihrem Umschulungsbetrieb eine monatliche Prämie als Bonus bezahlt, werden die ersten hundert Euro nicht angerechnet. Für ein darüber hinaus gehendes Umschulungsgehalt oder Verdienst aus einem Nebenjob während der Umschulung gelten folgende Regelungen:
- Zwischen 100 Euro und 520 Euro: 20 Prozent des Verdienstes anrechnungsfrei.
- Zwischen 520 Euro und 1000 Euro: 30 Prozent des Einkommens ohne Anrechnung.
- Zwischen 1000 Euro und 1200 bzw. 1500 Euro: 10 Prozent des Gehalts ohne Verrechnung.
Bürgergeld: Wie lange dauert nun die Umschulung?
Eine Umschulung oder Weiterbildung über das Bürgergeld kann bis zu drei Jahre dauern. Bislang waren Umschulungen in Vollzeit auf zwei Jahre verkürzt. Eine Ausnahme galt nur für die Umschulung zur Erzieherin. Diese kurze Dauer hat viel Umschüler unnötig unter Druck gesetzt. Eine weitere Besonderheit des Bürgergeldes ist somit jetzt, dass es keine Befristung mehr gibt und Sie die regulären 3 Jahre Zeit haben, um die Ausbildung abzuschließen.
Was gilt bei einer Umschulung in Teilzeit?
Natürlich können Sie Ihre Weiterbildung auch mit dem Bürgergeld in Teilzeit absolvieren. Teilzeit bedeutet dabei aber nicht unbedingt eine Verlängerung der Ausbildungszeit. Vielmehr kann die praktische Arbeitszeit im Betrieb verkürzt werden, so dass Sie auf weniger Arbeitsstunden pro Woche kommen. Damit dauert auch die Umschulung in Teilzeit zwischen 24 und 36 Monaten.
Hierbei gilt weiterhin die Voraussetzung, dass eine Teilzeitumschulung begründet werden muss. Anerkannte Gründe für Fortbildungen in Teilzeit sind die Pflege eines Angehörigen, die Betreuung eigener Kinder oder eine eingeschränkte gesundheitliche Belastung.
Kann ich nun meine Umschulung verlängern?
Ja, wenn Sie Ihre zweijährige Umschulung über Bürgergeld schon begonnen haben, können Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Entfristung stellen. In der Konsequenz wird Ihre Umschulungszeit auf drei Jahre umgestellt. Aber Vorsicht: Es wird hierbei zu Entscheidungen im Einzelfall mit unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Wenn Sie kurz vor der Abschlussprüfung stehen, spricht wenig für eine Verlängerung der Umschulung. Auch bei Weiterbildungen über Bildungsträgern, die die Ausbildung auf 2 Jahre ausgerichtet haben, wird es während einer Übergangszeit zu nicht einheitlichen Verfahren kommen.
Ich will eine Umschulung machen! Ändert sich was?
Nein, die Voraussetzungen für eine Umschulung per Bürgergeld entsprechen exakt den Bedingungen einer Weiterbildung über Bürgergeld:
- Sie sind arbeitslos und haben bisher Bürgergeld bezogen.
- Sie sind nicht ausreichend beruflich qualifiziert um dauerhaft eine angemessene Anstellung zu finden.
- Sie haben bei dem Termin für ein persönliches Beratungsgespräch einen Antrag auf eine Umschulung gestellt.
- Sie erfüllen die jeweiligen Anforderungen des Umschulungsberufs. Hier finden Sie eine Liste aller Umschulungsberufe mit Zugangsvoraussetzungen.
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