Umschulung fertig? 2500 Euro Erfolgsprämie sichern!

Die Bildungsprämie, auch Motivationsprämie, Erfolgsprämie oder Weiterbildungsprämie genannt, ist eine lukrativer finanzieller Anreiz für Umschüler und Auszubildende ihre einmal begonnene Berufsausbildung oder Maßnahmen auf dem Zweiten Bildungsweg erfolgreich abzuschließen. Die Bezeichnungen meinen teilweise auch andere Prämien, womit es zu einen gewissen Verwechslungsgefahr kommen kann. Dieser Artikel behandelt eine finanzielle Belohnung für den erfolgreichen Abschluss einer Umschulung oder Ausbildung. Wenn Sie sich für eine Bildungsprämie im Sinne einer Finanzierung einer Weiterbildung interessieren, dann bekommen Sie hier weitere Informationen wie man einen Bildungsgutschein beantragt und insbesondere dazu wie Arbeitnehmer eine Weiterbildung finanziert bekommen.

Die gesetzliche Grundlage der Motivationsprämie als Bonus in Geld wurde mit dem Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) im Jahr 2016 geschaffen. Die Weiterbildungsprämie steht allen Teilnehmern einer Ausbildung oder Umschulung zu, wenn diese die verpflichtende Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich ablegen konnten.

 

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Die Höhe der Erfolgsprämie ist in § 131a Abs.3 Nr. 1, 2 SGB III festgelegt und für alle Branchen und Berufe dieselbe. Ebenso wird nicht zwischen zweijährigen Umschulungen und dreijährigen Ausbildungen differenziert.

  • Für das erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung bekommen Sie zur Belohnung 1.500 Euro.
  • Wenn Sie während der Umschulung auch eine Zwischenprüfung ablegen mussten, dann bekommen Sie hierfür weitere 1000 Euro Bonus.

Wichtig: Sieht Ihre Prüfungsordnung keine Zwischenprüfung vor, dann besteht auch kein Anspruch auf diese erste Prämie.

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Einen Anspruch auf die Erfolgsprämie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter steht Ihnen zu, wenn:

  • Sie haben eine Umschulung oder Ausbildung absolviert.
  • Die Bildungsmaßnahme hat eine reguläre Dauer von mindestens 2 Jahren.
  • Sie haben die verpflichtende Zwischenprüfung und / oder Abschlussprüfung endgültig bestanden.
  • Die Prüfung wurde bei einer Kammer (Industrie- und Handelskammer IHK oder Handwerkskammer) abgelegt. Andere Prüfungsstellen werden leider nicht berücksichtigt.
  • Sie haben einen Antrag bei der regionalen Agentur für Arbeit oder Jobcenter gestellt.

 

Wann wird die Bildungsprämie ausgezahlt?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie selbst aktiv werden: Weder die Arbeitsagentur, noch das Jobcenter wird automatisch die Prämie auszahlen, auch wenn das erfolgreiche Ablegen der Prüfung aktenkundig ist. Sobald Sie den entsprechenden Nachweis (zum Beispiel das Prüfungszeugnis) von der Prüfungskommission, Kammer etc. haben, übermittel Sie diese in Kopie an das Arbeitsamt. Ihr Prüfungszeugnis sollten Sie natürlich nicht aus der Hand geben. Die Prämie sollte mit der nächsten, spätestens übernächsten Leistungsauszahlung überweisen werden.

Wichtig: Der Anspruch auf die Erfolgsprämie besteht erst, wenn die jeweilige Prüfung endgültig bestanden ist.

 

Wird die Prämie auf Bürgergeld angerechnet?

Nein, die Weiterbildungsprämie wird als „privilegiertes Einkommen“ nicht angerechnet. Dies stellen die §§ 11 SGB II ausdrücklich fest. Sollte bei Ihnen eine Anrechnung vorgenommen worden sein, dann widersprechen Sie.

 

Was tun, wenn die Weiterbildungsprämie abgelehnt wurde?

Sie haben die Erfolgsprämie beantragt und einen negativen Bescheid bekommen? Es können Details des Einzelfalls sein, wie es zu dieser Entscheidung kam, die Sie aus der Begründung des Bescheides entnehmen können sollten. Nach Möglichkeit sollten Sie eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen, wo man Ihnen Tipps zum weiteren Vorgehen in Ihrer konkreten Situation geben kann. Das ablehnende Schreiben ist ein Bescheid gegen den Sie einen Widerspruch einlegen können und im Zweifel auch immer tun sollten.

Der Widerspruch ist nichts anderes als ein Schreiben Ihrerseits, in dem Sie erklären, dass Sie die Entscheidung nicht für richtig halten und dies begründen. Über Ihren Widerspruch entscheidet nicht der Sachbearbeiter, der die Ablehnung geschrieben hat, sondern ein anderer Mitarbeiter us der Widerspruchsabteilung. Damit haben Sie die Chance, dass so ein Fehler aufgedeckt wird. Im Idealfall haben Sie zuvor eine Beratung aufgesucht. Denkbar ist immer auch ein Gespräch mit einem Anwalt für Sozialrecht, dessen Kosten Sie gegebenenfalls mit einem Rechtsberatungsschein vom Amtsgericht auf 15 Euro reduzieren können.

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13 Gedanken zu „Umschulung fertig? 2500 Euro Erfolgsprämie sichern!“

  1. Hallo Micha,

    maßgeblich ist, dass Sie beide Prüfungen bestehen. Ob dies im ersten Anlauf oder erst beim zweiten Versuch, ist dafür nicht ausschlaggebend.
    Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Abschlussprüfung!

  2. Hallo,
    kann ich als Wiederholer für die IT-Fachinformatiker Prüfung noch eine Prämie für die erste und zweite Prüfung bekommen? Stehen mir beide Prämien zu?
    Vielen Dank

  3. Hallo,

    wir wissen nichts von einer Frist, aber würden den Antrag stets so früh wie möglich stellen, also sobald die Prüfungen absolviert wurden.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  4. Hallo Redaktion,
    Gibt es eine Frist für die Einreichung des Antrags? AP1 und AP2 erfolgreich bestanden..
    MfG

  5. Hallo Stefan,

    leider wird nach unserem Kenntnisstand nur bei Umschulungen, die über das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit, Jobcenter) finanziert werden, eine Erfolgsprämie gezahlt. Die Prämie kommt wohl auch aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie direkt bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung nachfragen. Möglicherweise gibt es dort ein Äquivalent von dem wir noch nicht wissen. Für den Fall freuen wir uns auch, wenn Sie sich nochmals bei uns melden.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!

  6. Hallo,
    ich habe auch eine Frage zu der Prämie, die nach erfolgreicher Beendigung der Umschulung gezahlt werden kann. Ich bin beim Rententräger, aber lese hier nur von der Agentur für Arbeit bzw Jobcenter.
    Hätte ich auch bei einer Umschulung über die Rentenversicherung Anspruch auf die Erfolgsprämie bzw. kann ich sie auch bei der DRV beantragen?

    Vielen Dank.

  7. Hallo Shaip,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Soweit wir wissen können Sie nach der bestandenen §34a-Prüfung keine Erfolgsprämie beantragen. Die Erfolgsprämie wir nur nach Abschluss eine zweijährigen Umschulung oder in manchen Fällen nach einer dreijährigen Ausbildung gezahlt. Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe dauert meist nur 2-6 Wochen und ist deswegen nicht mit einer regulären Umschulung vergleichbar.

    Im Zweifel sollten Sie nochmal beim Jobcenter nachfragen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!

  8. Hallo,
    ich bin seit dem 01.03.2023 in einer Umschulung im Bewachungsgewerbe, die Weiterbildung für Sachkunde nach Paragraf 34a. Ich habe die Qualifizierung über das Jobcenter finanziert bekommen.
    Habe ich Recht auf eine Bonusprämie, wenn ich bestehe?
    Mfg

  9. Hallo Merle,

    nein, das bedeutet es leider nicht. Es gibt Umschulungen, die faktisch einer dreijährigen Ausbildung entsprechen. Das ist zum Beispiel bei der Umschulung zur Erzieherin der Fall. Um einen Anspruch auf die Erfolgsprämie zu haben, ist maßgeblich, ob Sie sich in einer geförderten Umschulung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter befinden. Wenn Sie reguläre Auszubildende sind, dann steht Ihnen leider die Prämie nicht zu.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  10. Hallo,

    in dem Bericht ist die Sprache von „Ebenso wird nicht zwischen zweijährigen Umschulungen und dreijährigen Ausbildungen differenziert.“ Bedeutet das, dass auch „ganz normale Azubis“, nicht zwingend Umschüler, diese Prämie bekommen können?

  11. Die Weiterbildungsprämie wird nur an Umschülerinnen und Umschüler ausgezahlt, die ihre Weiterbildung/Umschulung über eine Arbeitsagentur oder eines Jobcenters finanziert haben.

  12. Hallo Karina,

    wir haben leider keine gesicherten Informationen über eine Erfolgsprämie bei Umschulungen über die Rentenversicherung. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrem Sachbearbeiter nach und teilen Sie gerne Ihr Wissen mit uns.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  13. Hallo,

    ist eine Umschulungsprämie auch möglich, wenn die Rentenkasse die Umschulung finanziert hat?

    Viele Grüße

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