Langsam rückt die Urlaubszeit näher und Sie stellen sich die Frage: Haben Sie als Arbeitsloser einen Anspruch auf Urlaub? An sich müssen Sie ja jederzeit der Agentur für Arbeit wegen etwaiger Stellenangebote zur Verfügung stehen. Aber gibt es nicht doch eine Möglichkeit zu verreisen, wenn man arbeitslos gemeldet ist?
Die rechtlichen Grundlagen: Arbeitslosigkeit und Urlaub
Arbeitslose haben laut gesetzlicher Regelung keinen Urlaubsanspruch. Sie können aber verreisen, wenn Sie sich vorher mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen und abklären, dass ein Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt kein Hindernis für die Vermittlung einer Arbeitsstelle oder einer Umschulung ist. Um das sicher zu stellen, sollten Sie Ihren Antrag etwa eine Woche vor dem gewünschten Reisetermin stellen. Dazu sprechen Sie am besten persönlich mit Ihrem Arbeitsberater.
Es macht nicht viel Sinn, eine Reise langfristig zu planen, wenn Sie arbeitslos sind. Ihr Arbeitsvermittler kann nicht über einen längeren Zeitraum hinweg abschätzen, ob Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz durch Ihre Abwesenheit gefährdet sind. Falls Sie nicht mit dem eigenen PKW in Urlaub fahren möchten, ist die Option „Super-Last-Minute“ bei Reiseveranstaltern eine gute Alternative. So können Sie kurzfristig – bis zu 48 Stunden vor Abflug – eine Reise buchen und sparen dabei auch noch bares Geld.
Wie lange darf ein/e Arbeitslose/r verreisen?
Im Fachjargon geht es bei Ihrer Reise um „Orts-Abwesenheit“. Die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches sind zu diesem Thema sehr eindeutig: Wer arbeitslos gemeldet ist, darf pro Jahr – nach entsprechendem Antrag – seinen Wohnsitz bis zu sechs Wochen lang verlassen. Allerdings nur, wenn der Antrag auf Orts-Abwesenheit genehmigt wird. Anderenfalls müssen Sie das Geld zurück erstatten, das Ihnen für den Zeitraum Ihrer Reise gezahlt wurde. Wenn Sie bis zu drei Wochen in – genehmigtem – Urlaub sind, läuft Ihr Arbeitslosengeld ganz normal weiter. Hier finden Sie offizielle Informationen zum Thema Arbeitslos und Urlaub.
Falls Sie einen Urlaub von mehr als drei Wochen bewilligt bekommen haben, erhalten Sie ab Anfang der vierten Woche kein Geld mehr von der Agentur für Arbeit. Direkt nach Ihrer Rückkehr sollten Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Arbeitsvermittler melden, um sicher zu gehen, dass es keine Ausfälle oder Verzögerungen bei der Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes gibt. Diese Regelungen gelten übrigens genau so für Empfänger von ALG II. Sollten Sie es versäumen, sich nach dem Ablauf von sechs Wochen bei der Arbeitsagentur zurück zu melden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Leistungen gestrichen werden. Dann besteht nur noch die Möglichkeit eines neuen Antrags auf Arbeitslosengeld.
Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger im Urlaub
Wenn Ihr Arbeitsberater Ihre Reise genehmigt hat, sind Sie 21 Tage lang genau so krankenversichert wie während der übrigen Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit. Sollten Sie eine Auslandsreise planen, macht es Sinn, sich mit Ihrer Krankenversicherung kurz zu schließen. Je nach Versicherungsträger gibt es verschiedene Angebote von Auslandsreise-Zusatzversicherungen, die Ihren Versicherungsschutz auch außerhalb Deutschlands garantieren.
Urlaub am Wochenende bei Arbeitslosigkeit
Ein verlängertes Wochenende oder ein Wochenende mit Freunden in einer anderen Umgebung: Was kann schöner sein, um dem täglichen Trott zu entkommen? Der Alltag ist nicht weniger stressig, nur weil man arbeitslos ist. Im Gegenteil: Ungewissheit über die Zukunft und fehlende Bestätigung im Job sind massive Stress-Faktoren. Kein Wunder, wenn Sie manchmal Lust bekommen, sich einfach auszuklinken.
Allerdings stellt sich die Frage: Ist es erlaubt, als Arbeitsloser am Wochenende weg zu fahren? Rein rechtlich sieht es so aus, dass Sie jederzeit in der Lage sein müssen, auf die Briefpost der Arbeitsagentur zu reagieren. Das wurde durch ein Grundsatzurteil des Sozialgerichts im Mai 2001 festgelegt. Wenn Sie also Freitagabend wegfahren möchten, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens dazu beauftragen, Ihre Samstags-Post durchzusehen. Und, falls ein Brief der Arbeitsagentur dabei ist, diesen zu öffnen und Ihnen den Inhalt mitzuteilen. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Sanktionen erwarten, falls Sie am nächsten Werktag zu einem Vorstellung-Gespräch erscheinen sollen.
Die große Reise: 3 Monate Arbeitssuche im EU-Ausland
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos gemeldet und daran interessiert sind, unter Umständen auch in anderen EU-Staaten Arbeit zu finden, können Sie drei Monate lang „Ihren Arbeitslosengeld-Anspruch mitnehmen“. Auf Antrag kann dieser Anspruch sogar bis zu sechs Monate lang gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits mindestens vier Wochen lang in Deutschland arbeitslos gemeldet waren und nicht vermittelt werden konnten (Vorrang des nationalen Arbeitsmarkts).
Auf Antrag erhalten Sie dann die Bewilligung zur Leistung-Mitnahme PD U2, die Sie dazu berechtigt, innerhalb der EU Arbeit zu suchen und während dessen Ihr übliches Arbeitslosengeld zu erhalten. Das Geld wird in Höhe Ihres üblichen Arbeitslosengelds auf Ihr deutsches Bankkonto ausgezahlt – außer Sie treffen eine andere Vereinbarung mit Ihrem Arbeitsberater. Genauere Informationen finden Sie im Merkblatt 20 „Arbeitslosigkeit und Auslandsbeschäftigung“ der Bundesanstalt für Arbeit.