Ab welchem Alter ist eine Umschulung möglich?

Eine Umschulung kann in beinahe jeder Lebenssituation notwendig werden. In manchen Fällen müssen die Betroffenen bereits in sehr jungen Jahren eine Umschulung durchführen. Beispielsweise wenn eine Person bereits während der Ausbildung einen Arbeitsunfall erleidet, kann dies dazu führen, dass eine Umschulung notwendig wird, wenn dessen Folgen dazu führen, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Außerdem ist es möglich, dass der bisherige Beruf den Auszubildenden nicht liegt und sie daher nicht in der Lage dazu sind, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Diese Konstellationen sind jedoch von Grund auf verschieden: Im einen Fall ist eine Umschulung auch für Minderjährige möglich, in der anderen hingegen nicht. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ab welchem Alter eine Umschulung überhaupt möglich ist und welche Umstände hier einen Unterschied machen können.

 

Eine Umschulung ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich

Die internen Regelungen des Arbeitsamts für die Bewilligung einer Umschulung sehen in der Regel vor, dass der Teilnehmer am Lehrgang volljährig sein muss. Daher ist es notwendig, dass die Antragsteller das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Für Menschen, die noch nicht volljährig sind, ist eine Umschulung daher in der Regel nicht möglich. Es handelt sich bei aber nicht um eine altersbedingte Zulassungsbeschränkung:

Der Grundsatz ist, dass eine Umschulung auf eine erste abgeschlossene Berufsausbildung oder auf Berufserfahrung aufbaut. Umschulungen sind inhaltlich gleichwertig zu regulären Ausbildungen, jedoch wird die Ausbildungszeit um etwa ein Drittel gekürzt. Die Vermittlung der gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten in kürzerer Zeit gelingt nur, wenn auf entsprechende Vorkenntnisse oder Vorerfahrungen ausgebaut werden kann.

Minderjährige, die keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, werden deswegen in aller Regel nicht zu geförderten Umschulungen zugelassen. Junge Menschen sollen als berufliche Grundlage eine Berufsausbildung auf dem regulären Weg abschließen. Etwas anderes kann aber gelten, wenn die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht beendet werden kann oder bereits eine berufliche Neuorientierung erforderlich ist.

 

Sonderfall: Arbeitsunfall oder drohenden Berufsunfähigkeit

Es ist ein Schicksalsschlag, der auch in jungen Jahren schon eintreten kann. Ein Auszubildender oder Absolvent verletzt sich am Arbeitsplatz und kann im bisherigen Beruf nicht mehr weiter arbeiten. Im Fall eines Arbeitsunfalls ist die Berufsgenossenschaft dafür zuständig, einen Berufswechsel zu finanzieren. Wer nicht in einer Berufsgenossenschaft organisiert ist, der muss sich bei Arbeitsunfähig für eine Umschulung an die Rentenversicherung oder an die Agentur für Arbeit wenden. Denkbar ist auch eine Umschulung, wenn junge Menschen aufgrund von Allergien nicht mehr im Ausbildungsberuf arbeiten können.

In aller Regel werden also Umschulungen auch bei minderjährigen Antragstellern bewilligt, wenn die Ursache für die fehlende Ausbildung in einem medizinischen Grund liegt.

 

Umschulung für Minderjährige mit Arbeitserfahrung?

Es sind seltene Fälle, aber es ist denkbar, dass Jugendliche früh die Schule beenden und 1-2 Jahre ungelernt arbeiten. Wenn sie sich dann doch für eine Ausbildung entscheiden, dann stellt sich die Frage, ob einer Verkürzung der Ausbildungsdauer nicht angemessen wäre.

Im Grundsatz stellt sich immer unabhängig vom Alter der Umschulungsteilnehmer die Frage, ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Verkürzung gegeben sind. Wurde die Arbeitserfahrung durch Schülerjobs oder über reine Hilfstätigkeit erworben, kommt es häufig zu einer Ablehnung. Tatsächlich kann natürlich immer der Antrag auf Anrechnung bei dem jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Versuch kostet nichts und kann zum Beispiel die Verkürzung eines Pflichtpraktikums etc. bringen.

Eine häufig geschilderte Konstellation: Ein Jugendlicher entscheidet sich für ein freiwilliges soziales Jahr und möchte anschließend eine Umschulung in einem sozialen Beruf machen. Obwohl viele „Bufdis“ erzählen, dass sie während der FSJ viel Verantwortung übertragen bekommen hatten, wird die Zeit häufig nicht als praktische Erfahrung anerkennt. Die Verkürzung der Ausbildung zur Erzieherin ist ja grundsätzlich nicht möglich. Ein kleines Entgegenkommen an Jugendliche ist jedoch die Anerkennung des sozialen Jahres für eine verkürzte Ausbildung zu Sozialassistentin. Mehr Informationen bekommen Sie hier: Sozialassistent werden.

 

Alternativen für minderjährige Interessenten

Wer eine Umschulung durchführen will, aber noch minderjährig ist, muss sich also ganz normal auf einen gewöhnlichen Ausbildungsplatz bewerben. Aufgrund der persönlichen Lebenssituation ist es in diesem Alter in vielen Fällen ohnehin beinahe unmöglich, eine Finanzierung der Umschulung zu erhalten. Eine Umschulung über das Arbeitsamt ist nur möglich, wenn tatsächlich auch ein Anspruch auf ALG1/Bürgergeld besteht.

Wenn eine neue betriebliche Ausbildung angestrebt wird, erhält die betreffende Person eine vergleichbare Ausbildungsvergütung wie bei der bisherigen Berufsausbildung. Daher bleibt die persönliche finanzielle Situation weitestgehend stabil. Die einzige Situation, in der eine Unterstützung bereits in diesem Alter wahrscheinlich ist, ist die Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Betriebsunfalls. In diesem Fall wäre wie gesagt die Berufsgenossenschaft für die Umschulungsmaßnahme verantwortlich. In einer solchen Situation kann es daher sinnvoll sein, genau bei diesem Träger nachzufragen, welche Möglichkeiten bestehen.

 

Was gilt bei einer  zweite Ausbildung im jungen Alter? 

Wer bereits als Minderjähriger eine zweite Berufsausbildung aufnehmen möchte, steht letztlich auch vor der oben gestellten Frage: Ist die zweite Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich oder droht bereits jetzt dauerhafte Arbeitslosigkeit? Dann kann unter den Voraussetzungen des SGB III eine geförderte Umschulung denkbar sein. Bestehen ansonsten nicht die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein, dann kommt jedenfalls keine staatlich finanzierte Umschulung in Betracht. Es gibt bei machen Berufen auch die Option einer Umschulung ohne Arbeitsamt, also letztlich selbst finanziert.

 

Das interessiert Sie vielleicht auch:

  1. Online und von Zuhause: Umschulung im Internet
  2. Welche Umschulungsberufe gibt es? 
  3. Nebenbei zur Berufsausbildung: Umschulungen neben dem Beruf
  4. Neben der Umschulung das Abitur nachholen? So gelingt es!
  5. Kann man nach einer Umschulung ohne Abitur studieren?
  6. Die besten Umschulungen mit Hauptschulabschluss und Berufsreife

Schreibe einen Kommentar