Umschulung mit Meister-BAföG finanzieren: Ratgeber

 

Sie befinden sich im Beruf und haben bereits eine erste Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, sehnen sich nun jedoch nach einer Umschulung? Eventuell kommt für Sie die Beantragung vom Meister-BAföG in Betracht.
Im folgenden Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt und einen kleinen Ratgeber formuliert.
Zunächst werden wir einige Grundlagen zum Thema Meister-BAföG erläutern und später auf die Antragstellung und Besonderheiten der Rückzahlung eingehen. Viel Spaß beim Lesen!

 

Meister-BAföG – Grundsätze

 

Was ist das Meister-BAföG?

Das als Meister-BAfög bekannt gewordenen Förderprogramm wird auch Techniker-BAföG genannt, ist aber seit dem 01.08.2016 offiziell mit dem Titel „Aufstiegs-BAföG“ bezeichnet.
Dieses staatliche Programm soll bereits fertig ausgebildeten Personen die Möglichkeit geben, sich in ihrem Berufsfeld weiter fortzubilden. Die Förderung dieser Fortbildungsmaßnahmen ist lediglich an die Voraussetzung geknüpft, dass bereits eine erste Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine Altersgrenze oder eine Festlegung auf bestimmte Berufe gibt es hingegen nicht. Seit dem 01.08.2016 werden nun auch Personen gefördert, die über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügen.
Ziel des Programmes ist es, durch finanzielle Unterstützung der Fortbildung bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten von Fachkräften ausbilden zu lassen und diesen Personen eine bessere berufliche Perspektive zu verschaffen.

 

Was beinhaltet das Meister-BAföG?

Wie auch beim Studenten-BAföG richtet sich der individuelle Fördersatz beim Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Gefördert werden durch das Meister-BAföG Weiterbildungen und Berufsqualifikationen. Hier kommt es auf die spezielle Form der jeweiligen Maßnahme nicht an, so können etwa Fernstudiengänge, Präsenzlehrgänge in Teil- oder Vollzeit oder andere Maßnahmen angegeben werden.
Die finanzielle Unterstützung soll hierbei vermeiden, dass die finanzielle Situation der Antragsteller sich durch ihre Maßnahmen zur weiteren Qualifikation verschlechtern.
Eine Förderung nach dem AFBG bringt die Antragsteller übrigens nur bis zu einem gewissen Punkt. Hochschulstudiengänge werden nicht übernommen – es handelt sich im Grundsatz um spezielle Berufsförderungen.

 

In welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich regelt das AFBG die Höhe der jeweiligen Förderung in Betrachtung der individuellen Lebensumstände. So unterscheiden sich die möglichen Fördersummen je nach familiärer Situation mitunter erheblich. Diverse BAföG-Rechner im Internet geben Aufschluss über die persönlichen Möglichkeiten.
Nach dem AFBG erhalten Antragsteller einen Zuschuss von 40% der eingereichten Kosten – diese Summe muss nicht zurückgezahlt werden und kann vom Staat übernommen werden.
Die Restsumme muss persönlich erbracht werden, kann aber mittels kostengünstiger Kredite der KfW abbezahlt werden.
Wir haben an dieser Stelle darauf verzichtet, Beispielrechnungen aufzustellen, da die zu beachtenden Faktoren sich von Antragsteller zu Antragsteller unterscheiden und eine Abbildung bestimmter Beispiele nicht zu einer Orientierung geeignet sind. Mit einem Rechner für den individuellen Fördersatz können Sie konkret berechnen, wie viel Ihnen höchstwahrscheinlich zustehen wird.

Zu beachten gilt jedoch: Zwischen dem gezahlten BAföG und dem persönlichen Vermögen gibt es einen Zusammenhang. Im AFBG finden sich daher bestimmte Freibeträge, welche für einen Antrag beachtet und mit eingerechnet werden müssen.
Besonders bei Immobilienbesitzern ist die Aufrechnung dieser Freibeträge nicht ganz unkompliziert – hier ist genau zu beachten, welche Sätze angegeben werden müssen!

 

Wer wird gefördert?

Wie bereits erwähnt ist das Meister-BAföG für Berufsaufsteiger entwickelt worden und soll ausgebildetem Fachpersonal die Möglichkeit einer weiteren Fortbildung oder Spezialisierung bieten.


Hierzu gehören neben Handwerkern auch

 

Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend sondern lässt sich um diverse Berufsgruppen und Ausbildungszweigen fortsetzen – wir wollen hiermit lediglich einen ersten Überblick geben.


Die Förderung mittels Meister-BAföG ist nicht altersabhängig, sondern kann von allen Altersgruppen genutzt werden.

 

Steuer

Die Ausbildungen, die vom Meister-BAfög unterstützt werden, unterliegen steuerrechtlich den Fortbildungsmaßnahmen und können entsprechend bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer berücksichtigt werden.
Fahrtkosten, Werbungskosten und Verpflegungsmehraufwand sind ebenso steuerlich geltend zu machen wie die mit einem etwaigen Kredit verbunden Zinsen.

Nachdem wir Ihnen nun die Grundlagen des Meister-BAföG aufgelistet haben, möchten wir im nächsten Teil zu den Antragsmöglichkeiten kommen.

 

Meister-BAföG richtig beantragen

Bei der Beantragung der Unterstützungsleistung ist es enorm wichtig, dass der Antrag zeitgerecht, das heißt noch vor Beginn der Maßnahme eingereicht wird.
Es empfiehlt sich, das fertige Formular eingehend zu prüfen und bei Fragen oder Unsicherheiten bei der entsprechenden Stelle nachzufragen – falsch ausgefüllte Anträge verzögern die Auszahlung der Leistungen und können zum Teil auch zu einer Ablehnung des Antrages führen.

Zuständig für die Beantragung von Meister-BAföG ist, genauso wie beim Studenten-BAföG, das örtlich zuständige BAföG Amt. Die eventuell notwendigen Kredite werden über die KfW in Bonn erstellt und ausgezahlt – die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist hier der feste Partner der BAföG-Ämter und kann nicht gegen andere Anbieter ausgetauscht werden.

Die Formulare und Unterlagen sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit hier einsehbar.

Zum Stellen des Antrages gibt es viele Online-Hilfestellungen und weiterführende Artikel. Wir empfehlen Ihnen, sich ausführlich mit den Möglichkeiten und Antragsformen auseinander zu setzen. Eine tiefergehende Information zum Thema erhalten Sie persönlich bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit oder online hier.

 

Meister-BAföG – Fazit

Mit dem Meister-BAföG können bereits berufstätige und ausgebildete Fachleute weitere Fortbildungsmaßnahmen nutzen und hierbei finanziell unterstützt werden.
Die Förderung von 40% der entstehenden Kosten ist für alle Antragsteller geeignet, entstehenden Kosten einer Fortbildung und eventuelle Verdienstausfälle zu kompensieren.

Wenn Ihre Voraussetzungen zum beantragen der Förderung stimmen und Sie mit dieser Unterstützung einen Schritt in Ihre berufliche Zukunft wagen wollen, wünschen wir Ihnen hierbei viel Erfolg!

1 Gedanke zu „Umschulung mit Meister-BAföG finanzieren: Ratgeber“

  1. Herzliches Hallo,

    ich möchte mich gerne informieren, wann ich das Meister-Bafög beantragen kann, damit ich während meine Umschulung finanziell gut da stehe.

    Mit freundlichen

    Kenny

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