Sie haben Ihren Job verloren und möchten Arbeitslosengeld beantragen, auch um eine geförderte Umschulung machen zu können? Damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet wird, sollten Sie einige Details beachten. Hier erfahren Sie, wie Sie schnell Sie sich arbeitssuchend oder arbeitslos melden können, wie einfach Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, welche Unterlagen Sie dazu brauchen und welche Schritte es zur Umschulung bedarf.
Liste: So kommen Sie zum Arbeitslosengeld
Kurz gesagt, müssen Sie folgende Schritte unternehmen, um Arbeitslosenhilfe und eine Umschulung zu beantragen:
Arbeitslosengeld beantragen
- als arbeitssuchend melden
- Unterlagen vom Arbeitgeber anfordern für Berechnung des ALG1/Bürgergeld-Anspruchs
- ggf. Termine bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter wahrnehmen
- ggf. Bewerbungen schreiben
- als arbeitslos melden
- ggf. weitere Termine bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter wahrnehmen
- ggf. weitere Bewerbungen schreiben, auch auf Vorschlag des Sachbearbeiters
- Informationen zu passenden Umschulungen sammeln
- Antrag auf einen Bildungsgutschein für die Umschulung stellen
Zunächst Arbeitssuchend melden
Natürlich suchen Sie Arbeit. Aber wahrscheinlich rechnen Sie damit, dass Sie nicht gleich von heute auf morgen eine passende Arbeitsstelle finden werden. Also ist es Ihnen wichtig, erst einmal Ihr finanzielles Auskommen während der Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit abzusichern. Deshalb möchten Sie jetzt den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Nun ist die Arbeitsagentur eigentlich eine Behörde, die Ihnen helfen sollte, eine neue Arbeitsstelle zu finden und keine Versicherungsanstalt. Arbeitslosengeld steht Ihnen nur dann zu, wenn es keinen passenden Job für Sie gibt. Also müssen Sie sich, bevor Sie Arbeitslosengeld beantragen können, erst einmal arbeitssuchend melden.
Was passiert nachdem man als Arbeitssuchend gemeldet ist?
Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind, gleicht Ihr Arbeitsberater Stellenangebote, die im System der Agentur gelistet sind, mit Ihrem Profil ab. Sein Job ist es, eine neue Arbeitsstelle für Sie zu finden. Also wird er Sie unter Umständen auch zu Vorstellungsgesprächen in Betriebe schicken, bei denen Sie nicht so wirklich gerne arbeiten möchten.
Es ist allgemein bekannt, dass die besten Stellen auf dem freien Arbeitsmarkt zu finden sind. Sie müssen aber trotzdem bei den vermittelten Vorstellungsterminen der Arbeitsagentur erscheinen, ansonsten kann Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen mangelnder Kooperation gekürzt werden.
Tipp: Online arbeitssuchend melden
Seit Mai 2016 haben Sie die Möglichkeit, sich auch online arbeitssuchend zu melden. Sie können gleich, wenn Sie davon erfahren haben, dass Ihr momentanes Arbeitsverhältnis demnächst zu Ende ist, eine entsprechende Meldung bei der Agentur für Arbeit machen und auch den obligatorischen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Das erspart Ihnen Wartezeiten bei der Arbeitsagentur und zeigt Ihrem Arbeitsberater, dass Sie bereit sind, sich aktiv an der Arbeitssuche zu beteiligen.
Zudem hilft Ihnen Ihre Online-Registrierung, eventuellen Sperrfristen zuvor zu kommen und den Überblick über Ihre Aktionen bei der Arbeitsagentur zu behalten.
Während der Zeit der CoVid19-Pandemie ist das Arbeitsamt dazu übergangen, auf eine Meldung als Arbeitslos vor Ort abzusehen. Die Meldung musste sogar in dem auf der Behördenwebseite genannten Zeitraum telefonisch bzw. online erfolgen
Unterlagen für Ihre Arbeitslosmeldung
Auch Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie online stellen. Den Beratungstermin am (möglichst) ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie aber trotzdem wahrnehmen. Erst ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Arbeitslosengeld ausgezahlt. Bei einer persönlichen Vorsprache benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder alternativ einen gültigen Reisepass und eine aktuell gültige Meldebescheinigung. In jedem Fall sollten Sie die üblichen Arbeitspapiere – Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse etc. – dabei haben. Beitragsnachweise für die Arbeitslosenversicherung sind auch ein absolutes Muss.
In vielen Fällen ist es hilfreich, wenn Sie auf einem gesonderten Blatt die Gründe, die zur Beendigung Ihres derzeitigen Arbeitsverhältnisses geführt haben, darstellen. Details dazu finden Sie im Merkblatt I der Agentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld: Arbeitsbescheinigungen per Internet einfordern
Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Ihnen die obligatorische Arbeitsbescheinigung auszustellen. Auch wenn Sie sich nicht im Guten getrennt haben: Er kann diesen Nachweis über die Zeit Ihres Arbeitsverhältnisses nicht verweigern.
Falls es Ihnen unangenehm ist, Ihren ehemaligen Betrieb wieder aufzusuchen oder Sie Verzögerungstaktiken befürchten, kann Ihre Arbeitsbescheinigung auch online über das Portal der Arbeitsagentur eingefordert werden. In diesem Fall schickt Ihnen die Agentur für Arbeit per Post einen Ausdruck der elektronischen Arbeitsbescheinigung zur Kontrolle zu. Sie sollten dann alle Daten genau überprüfen und bei etwaigen Abweichungen Ihren Arbeitsberater kontaktieren.
Persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
Wenn Sie Ihren Job verlieren, sollten Sie schnellst möglichst zu Ihrer zuständigen Arbeitsagentur gehen. Natürlich gibt es kaum jemanden, der Lust auf einen Gang zum Arbeitsamt hat. Ihre Arbeitslosmeldung muss aber – entsprechend der Rechtslage – persönlich erfolgen, damit Sie Ihr Arbeitslosengeld erhalten. Es gibt herbei keinen Unterschied zwischen ALG1 und Bürgergeld.
In der Agentur für Arbeit erwartet Sie Ihr Arbeitsberater, der mit Ihnen den Antrag auf Arbeitslosengeld durchgehen wird. Wenn Sie sich arbeitslos melden, gilt das automatisch auch als Antrag auf Arbeitslosengeld. Wichtig: Ihr Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag ausgezahlt, an dem Sie sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben. Also tun Sie möglichst frühzeitig den ersten Schritt, es ist in Ihrem eigenen Interesse.
Chancen nutzen – Umschulung mit ALG1 / Bürgergeld
Ihr Antrag auf Arbeitslosenunterstützung ist bewilligt worden und Sie haben vielleicht auch schon die ersten Bewerbungen geschrieben. Eine hohe Quote an Absagen kann unterschiedliche Gründe haben. Einer davon kann immer auch sein, dass Sie aktuell nicht mehr ausreichend qualifiziert sind. Der Umstand tritt schnell ein, zum Beispiel wenn Ihre Ausbildung weit zurück liegt, Sie schon lang in einer Branche ohne Weiterbildungen gearbeitet haben oder Ihr erlernter Beruf als „veraltert“ gilt. Hier kann eine Weiterbildung oder Umschulung in der Arbeitslosigkeit eine sehr gute Idee sein. Sollten Sie bisher als ungelernte Kraft gearbeitet haben, dann sind Sie besonders für eine Umschulung geeignet.