„Arbeitslos“ oder „arbeitssuchend“: Das ist der Unterschied


Wer arbeitslos ist, hat der Definition nach keine Arbeit – so eindeutig scheint der Begriff der Arbeitslosigkeit zu sein. Ob Statistiken oder Formulare beim Arbeitsamt; häufig kommt er zum Einsatz.
Daneben findet sich aber besonders in Lebensläufen auch immer wieder die Bezeichnung „arbeitssuchend“. Was auf den ersten Blick identisch klingt, ist es bei genauerer Betrachtung nicht, und auch für die Behörden machen die beiden Worten einen entscheidenden Unterschied.

 

Arbeitslosigkeit: So wird der Begriff genau definiert

Der Volkswirtschaftslehre zufolge ist Arbeitslosigkeit der Zustand des Fehlens einer Beschäftigung für einen arbeitsfähigen Arbeitnehmer. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, keine vertraglich geregelte Tätigkeit zu haben, mit der man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Im engeren Verständnis ist dabei von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen die Rede, denn auch bei Ausüben eines sogenannten Minijobs gelten Arbeitnehmer parallel als arbeitslos, da in diesem Fall keine Krankenkassen- oder Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden und der Lohn zu gering ausfällt, um davon zu leben. Arbeitslose erhalten, abhängig von der vorhergehenden Beschäftigungsart und –Dauer, entweder ALG 1 oder ALG II, auch als Hartz IV bekannt. Diese Leistungen sollen verhindern, dass Erwerbslose ihre Wohnung und ihren Lebensstandard verlieren und die Zeit bis zur nächsten Anstellung finanziell überbrücken können.

 

Wer arbeitssuchend ist, muss nicht zwangsläufig arbeitslos sein

Grundsätzlich sind Arbeitslose, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind, auch automatisch arbeitssuchend, denn es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Personen bemüht sind, möglichst schnell eine neue passende Anstellung zu finden. Andererseits ist aber nicht jeder, der dem Gesetz nach als arbeitssuchend gilt, auch gleichzeitig arbeitslos.

Als arbeitssuchend nach §37b, SGB III ist etwa jede Person einzustufen, die sich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindet, aber bereits weiß, dass dieses innerhalb der nächsten drei Monate endet und sie so arbeitslos werden wird. In diesem Fall ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich, und zwar sobald der Betreffende Kenntnis von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit nimmt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann die Behörde das ab Eintreten der Arbeitslosigkeit fällige Arbeitslosengeld vorübergehend streichen.

 

Arbeitssuchend und berufstätig: Neuorientierungen, Arbeitsplatzwechsel und Co.

Natürlich kann es auch trotz eines dauerhaft bestehenden Arbeitsverhältnisses dazu kommen, dass Arbeitnehmer als arbeitssuchend einzustufen sind. Das gilt beispielsweise dann, wenn sie sich an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr wohl fühlen, eine neue Herausforderung suchen oder sich beruflich ganz neu orientieren wollen. Ist das Ende der aktuellen Beschäftigung noch nicht in Sicht, besteht auch keine Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit, insbesondere dann, wenn ein nahtloser Übergang in eine neue Anstellung geplant ist.

Besteht Interesse an einer beruflichen Umorientierung, kann es dennoch sinnvoll sein, die Behörde anzusprechen, da sie bei den entsprechenden Maßnahmen behilflich sein kann. Unter Umständen ist auch eine finanzielle Förderung von Umschulungen oder Weiterbildungen möglich. Die Agentur für Arbeit hilft hier weiter.

 

Arbeitssuchende und Arbeitslose: Rechte und Pflichten

Wer bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter arbeitslos gemeldet ist, erhält entsprechende finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Behörde bemüht sich zudem, passende Arbeitsangebote zu finden und die Arbeitslosigkeit möglicht schnell wieder zu beenden, gegebenenfalls auch mithilfe der Teilnahme an Fortbildungen und vergleichbaren Maßnahmen. Außerdem besteht über das Amt eine Krankenversicherung. Gleichzeitig hat auch der Arbeitslose selbst bestimmte Pflichten zu erfüllen. So muss der Betreffende zu angeordneten Terminen vor Ort erscheinen, sich aktiv um eine neue Anstellung kümmern und sich auf Arbeitsangebote der Behörde bewerben. Urlaubsreisen müssen vorab angemeldet und genehmigt werden.

Arbeitssuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, erhalten keine finanziellen Leistungen und müssen abgesehen von der Meldung einer drohenden Arbeitslosigkeit keine Pflichten erfüllen. Sie können sich aber in die Jobbörse aufnehmen lassen und so Vermittlungsangebote erhalten. Im Gegensatz zu arbeitslosen Personen müssen sie sich aber nicht zwangsläufig auf jede angebotene Stelle bewerben. Dennoch gilt Vorsicht im Umgang mit Stellenangeboten: Wird im Nachhinein im Falle einer eingetretenen Arbeitslosigkeit bekannt, dass ein Arbeitssuchender ein lukratives und passendes Angebot ohne triftigen Grund abgelehnt hat, kann er im Zweifelsfall rückwirkend belangt werden.

 

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1 Gedanke zu „„Arbeitslos“ oder „arbeitssuchend“: Das ist der Unterschied“

  1. der Faktor von Arbeitssuchend zu Arbeitslos betraegt 4.5, weshalb in Deutschland 13.5 Millionen Menschen arbeitslos sind.

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