Arbeitslosigkeit und Reisen ins Ausland: Krankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung

Reisen und die Welt kennenlernen trotz Arbeitslosigkeit – wie sieht es mit Versicherungen aus?

Reisen ermöglichen jeder Person, die Welt zu erkunden und neue Orte zu erleben. Besonders das Ausland bietet zahlreiche fantastische Einblicke in fremde Kulturen. Dennoch besitzen Reisen ins Ausland auch gewisse Risiken, sodass viele Urlauber eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Doch was passiert bei einer plötzlichen Arbeitslosigkeit? Der Reiserücktritt wegen Arbeitslosigkeit unterliegt, gleich wie die Krankenversicherung, besonderen Regelungen.

 

Reiserücktrittsversicherung bei Arbeitslosigkeit

Reisen, besonders jene ins Ausland, sind eine kostspielige Angelegenheit. Um im Ernstfall bei einer Stornierung nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, schließen viele Reisende eine Reiserücktrittsversicherung ab. Vor allem bei einer plötzlich auftretenden Arbeitslosigkeit hilft eine Reiserücktrittsversicherung deutlich. Durch die Versicherung müssen Sie die Stornokosten nicht zahlen und erhalten Ihr Geld zurück, sodass Sie dieses während Ihrer Arbeitslosigkeit anderweitig verwenden können. Die Reiserücktrittsversicherung tritt hauptsächlich bei einem unerwarteten Jobverlust aus betriebsbedingten Gründen in Kraft. Sie deckt alle anfallenden Stornokosten. Hierbei ist es wichtig, dass der Arbeitsverlust unerwartet und unvorhersehbar eintritt und durch den Arbeitgeber veranlasst wird. Rechnen Sie hingegen bereits mit einer Arbeitslosigkeit, da bereits Abmahnungen vorliegen oder eine Kündigung verhaltensbedingt ausgesprochen wurde, gilt die Reiserücktrittsversicherung nicht.

Ebenso müssen Sie zwischen einer Kündigung durch den Arbeitgeber sowie einer selbstgeführten Kündigung unterscheiden. Kündigen Sie als Arbeitnehmer Ihren Job, liegt gleichfalls kein Reiserücktrittsversicherungsfall vor. Auch gilt dies für eine Kündigung durch den Arbeitgeber, welche beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung bereits bekannt war. Wird trotz Arbeitslosigkeit die Reise gebucht, besitzt die Versicherung keine Gültigkeit. Dies beruht auf der Tatsache, dass der Schaden durch die Kündigung erwartbar war und anders als bei herkömmlichen Versicherungsbedingungen unerwartet eintrat.

 

Möglichkeiten, die Reiserücktrittsversicherung trotz Arbeitslosigkeit zu erhalten

Dennoch gilt bei einer Arbeitslosigkeit, welche erwartet eintrat, nicht automatisch, dass die Reiserücktrittsversicherung umsonst abgeschlossen wurde. Erhalten Sie die Chance, unerwartet wieder in Ihr altes Beschäftigungsverhältnis einzutreten, gilt die Reiserücktrittsversicherung wieder. Durch den sofortigen Wiedereintritt in die Arbeitswelt besteht kein herkömmlicher Anspruch auf Urlaub, wodurch Sie folglich den Urlaub stornieren müssen. Hier greift die Versicherung ein und bewahrt Sie durch Verluste aufgrund des neuen Arbeitsverhältnisses. Reiserücktrittsversicherungen bieten sich vor allem bei Frühbucherangeboten an, da zwischen der Buchung und dem Antritt der Reise einige Monate liegen.

Haben Sie eine Jahresreiserücktrittsversicherung abgeschlossenen, sollten Sie diese somit auch bei einer Arbeitslosigkeit weiterbezahlen, insofern dies finanziell möglich ist. Um die Kosten, welche durch den Schadensfall entstanden sind, zu erhalten, benötigen Sie lediglich die Stornokostenrechnung sowie eine Kopie Ihrer Kündigung durch den Arbeitgeber.

 

Krankenversicherung und Reisen

Neben einer plötzlichen Stornierung der Reise spielt auch die Krankenversicherung eine zentrale Rolle. Die normale Reiseversicherung deckt einen einmaligen Jahresurlaub gut ab. Planen Sie jedoch eine mehrwöchige oder gar mehrmonatige Reise ins Ausland, benötigen Sie eine vollwertige Auslandskrankenversicherung. Eine Auslandskrankenversicherung deckt eventuelle Kosten für Behandlungen und Medikamente während der Auslandsreise ab. Eine Versicherung für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland sorgt dafür, dass die Beiträge für die deutsche Krankenversicherung nicht mehr gezahlt werden müssen, insofern der Wunsch besteht, dass während des Auslandsaufenthalt eine Abmeldung bei der deutschen Krankenkasse geschieht. Im Ernstfall bezahlt die Auslandskrankenversicherung die Therapie- und Behandlungskosten vor Ort sowie eventuelle Rücktransportkosten, um Schulden zu vermeiden.

Sind Sie arbeitslos oder fürchten, dass eine Arbeitslosigkeit eintritt, können Sie anstatt einer Auslandskrankenversicherung eine Urlaubsreiseversicherung abschließen. Der Vorteil dieser Versicherungsart liegt in ihrer Zeitdauer. Sie gilt standardmäßig nur für maximal acht Wochen. Vor allem für Auslandsurlaube, welche nur wenige Wochen andauern und bei denen Sie immer wieder nach Deutschland zurückkehren, eignen sich diese Versicherungen. In den Versicherungsbedingungen stehen die genauen Gegebenheiten, unter welchen die Versicherung in Kraft tritt. Durch die kurze Dauer eignet sich die Versicherung jedoch immer nur für Urlaube und für keine Weltreisen.

 

Versicherungspflichtig auch während der Reisen

Jeder Reisende in Deutschland ist weiterhin auch während des Urlaubs versichert. Hierbei existiert eine Unterscheidung zwischen freiwillig gesetzlich versichert, gesetzlich pflichtversichert oder privat versichert. Seit dem Jahr 2007 herrscht in Deutschland eine generelle Krankenversicherungspflicht. Unter gesetzlich pflichtversichert fallen alle Personen, welche nicht als versicherungsfrei eingestuft wurde und somit keinen Anspruch auf eine Absicherung im Krankheitsfall hat. Für die Versicherung haftet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Als versicherungsfrei gelten Selbstständige, bestimmte Berufsgruppen wie Beamte und Richter sowie Arbeitnehmer mit regelmäßigem Jahresarbeitsentgelt. Dieses muss oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Versicherungsfreie Personen können sich bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern oder eine Versicherung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Während Ihrer Reise können Sie die Versicherung weiterzahlen, kündigen oder eine Anwartschaft abschließen. Die Länge der Reise entscheidet hierbei, welche Option die beste ist.

 

Auslandskrankenversicherung für Arbeitslose – Vor- und Nachteile

Kurzurlaube benötigen keine Kündigung der Versicherung, da Sie nach der Reise sich für einen langen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Sind Sie allerdings arbeitslos und treten eine Weltreise an, können Sie die Versicherung kündigen, um Kosten zu vermeiden. Die Auslandskrankenversicherung sollten Sie immer abschließen, wenn Sie längere Auslandsaufenthalte planen. Je nach Tarif müssen Sie diese noch vor Reisebeginn unterzeichnen. Vor allem wenn Sie ihre freiwillige Krankenversicherung kündigen wollen, sollten Sie rechtzeitig eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Spontane Pflichtversicherte oder Anwartschaftszahler besitzen die Möglichkeit, den Abschluss der Auslandsversicherung einige Tage vor Reiseantritt durchzuführen. Ebenfalls sollten Sie sich gut über die Reiseziele informieren, da nicht jede Versicherung in jedem Land gilt.

Der Blog Spontan um die Welt listet für Sie zahlreiche nützliche Informationen rund um das Thema Versicherung in Deutschland und Auslandsversicherung auf, sodass Arbeitsnehmer und Arbeitslose schnell auf einen Blick feststellen können, wie ihre persönliche Versicherung für einen Auslandsaufenthalt wirkt.

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