Habe ich während einer schulischen Umschulung Urlaub? 

Auch während einer Umschulung haben Personen natürlich Anspruch auf Urlaub. Wer Zeit in eine Umschulung investiert, wird genauso wie jeder andere manchmal an seine Grenzen gelangen und sich früher oder später nach freien Tagen sehnen. Bei betrieblichen Umschulungen besteht sogar ein gesetzlicher Schutz über das Bundesurlaubsgesetz.

 

Wieviel Urlaubsanspruch steht mir zu?

Wie viele Tage an Urlaubsanspruch Sie haben, hängt auch von der Art der Umschulung ab. Nicht jede Umschulungsart bringt dieselbe Anzahl an Tagen. Grundsätzlich sollten Sie sich aber darauf einstellen, dass der Anspruch selten ein Ausmaß von 24 Tagen überschreitet. In der Regel können Sie nämlich von zwei Urlaubstagen pro Kalendermonat ausgehen. Hauptsächlich entscheidet aber die Art der Umschulung über die Anzahl an verfügbaren Urlaubstagen.

 

Urlaubsanspruch bei betrieblichen Umschulungen

Wenn Ihnen eine betriebliche Umschulung bevorsteht, können Sie Ihren Urlaubsanspruch normalerweise aus dem Umschulungsvertrag entnehmen. Das Bundesurlaubsgesetz ist in diesem Fall für Sie gültig, da Sie wie andere Angestellte auch behandelt werden. Sie können sich normalerweise auf 24 freie Tage pro Jahr einstellen. Die konkrete Anzahl ergibt sich aber auch über die von Ihnen erbrachte Leistung und Anwesenheit – wenn Ihre Umschulung nur auf Teilzeitbasis erfolgt, werden Sie auch weniger Urlaubsanspruch haben.

 

Urlaubsanspruch bei schulischen Umschulungen

Anders als bei der betrieblichen Umschulung gelten Sie bei einer schulischen Umschulung als Schüler/in und nicht als Angestellte/r. Das bedeutet auch, dass Ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaubstage über das Bundesurlaubsgesetz entfällt. Bei schulischen Umschulungen wird der Lehrstoff gleichzeitig an mehrere Kursteilnehmer vermittelt, die Abwesenheit einzelner Schüler ist also auch nicht für Ihre eigenen Interessen förderlich, da der Lehrstoff anschließend selbstständig nachgelernt werden müsste. Gleichzeitig heißt das aber nicht, dass Sie keineswegs Urlaub haben werden. Sie werden dennoch einen Umschulungsvertrag erhalten und in diesem ist auch der Urlaubsanspruch geregelt – wie bei der betrieblichen Umschulung.

Allerdings kann der Urlaubsanspruch im Schnitt etwas niedriger ausfallen als bei der betrieblichen Umschulung. Im Normalfall haben Sie aber auch in diesem Modell die Möglichkeit, vor allem zur Ferienzeit im Sommer, zu Weihnachten und zur Osterzeit, in den Urlaub zu fahren.

 

Urlaubsanspruch bei Bildungsgutscheinen

Falls Sie Ihre Umschulung mithilfe eines Bildungsgutscheins durchführen wollen und die Finanzierung daher von der Agentur für Arbeit durchgeführt wird, so ist diese Agentur auch Ihr Ansprechpartner in Sachen Urlaub. Sie müssen in so einem Fall genauso wie ein regulärer Arbeitnehmer einen Antrag auf Urlaub stellen, Ihr Arbeitgeber ist in diesem Fall die Agentur für Arbeit. Wie im richtigen Arbeitsleben auch, wird Ihr Ansuchen anschließend vom Arbeitgeber begutachtet und gegebenenfalls positiv bestätigt.

Sollten Sie diesen Schritt nicht machen, droht der Ausfall oder die Sperre von Fördergeldern für Ihre Umschulung.

 

Sonstige Information rund um den Urlaub während Umschulungen

Neben den oben genannten Informationen gibt es noch weitere Dinge zu bedenken: In vielen Umschulungen legt der Ausbildner bereits vor Beginn der Umschulung fest, wann Sie Ihre Urlaubstage verwenden können. Das heißt, dass bereits von Anfang an feststeht, welche Tage Sie für einen Urlaub nutzen können. Das hat Vor- und Nachteile, aber meistens werden die Urlaubstage für Eltern günstig gelegt, finden also hauptsächlich in der Ferienzeit statt.

Sollten Sie sich außerdem nicht in einer regulären Umschulung, sondern in einer Weiterbildung befinden, kann es bei einer kurzen Weiterbildungsdauer von ein paar Monaten durchaus sein, dass Sie gar keinen Anspruch auf Urlaub haben.

 

Für alle denen Flexibilität wichtig ist: Umschulung per Fernstudium

Wenn Sie darüber entscheiden möchten, wo und wann Sie Ihre Umschulung machen und frei bei der Urlaubswahl sein wollen, dann könnte eine Umschulung über ein Fernstudium oder Fernkurs eine für Sie interessante Option sein. Die kürzeren Fernkurse (maximal ein Jahr) eignen sich für alle, die in eine nahe Branche wechseln müssen. Ein Fernstudium vermittelt theoretische Kenntnisse in der Tiefe und ist optimal geeignet, wenn Sie sich beruflich neuorientierten möchten. Beide Optionen sind ohne Abitur / Hochschulzulassung möglich und es bedarf keines Eignungstests.

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Fazit

Auch in der Umschulung werden Sie im Normalfall in den Genuss von Urlaubstagen kommen. Vor allem bei betrieblichen Umschulungen ist das sogar gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz verankert. Bei schulischen Umschulungen haben Sie zwar keinen Anspruch auf Urlaub, gerade in der Ferienzeit wird es aber ziemlich sicher zu freien Tagen kommen.

Das betrifft allerdings nur wirkliche Umschulungen, kürzere Weiterbildungen innerhalb weniger Monate können durchaus auch ohne Urlaubstage für den Arbeitnehmer/in vorkommen.

 

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Christian Krumes

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