Wie bin ich während einer Umschulung krankenversichert?

In Deutschland muss jeder Mensch unabhängig von der Art der Beschäftigung eine Krankenversicherung besitzen. Diese Versicherungspflicht besteht nicht nur für Arbeitnehmer, die in die gesetzliche oder private Krankenkasse einzahlen, sondern auch für Selbstständige, die sich selbst versichern müssen. Aber auch Teilnehmer von Umschulungen bundesweit, Weiterbildungen und sonstigen Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt sind verpflichtet, Mitglied einer Krankenversicherung zu sein.

Die Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für die ärztliche Behandlung und erstattet die Kosten für verschriebene Medikamente. Nur über die gesetzliche Pflichtversicherung ist gewährleistet, dass im Krankheitsfall jeder Mensch eine Grundversorgung erfährt und nicht davon ausgeschlossen wird.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen eine Weiterbildung, Zweitausbildung oder Umschulung aufzunehmen, dann erfahren Sie in diesem Artikel alles Wichtige zu Möglichkeiten der Krankenversicherung für Umschüler und die Finanzierung von gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. 

 

Krankenversichert vor der Umschulung bei Arbeitslosigkeit

Auch Arbeitslose sind in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Voraussetzung ist dabei, dass Arbeitslosengeld (Harzt4) beziehungsweise Arbeitslosengeld II (ALG I) bezogen wird. Dann besteht grundsätzlich eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese kommt  im Krankheitsfall für die Kosten der medizinischen Behandlung auf.

Aufpassen müssen aber Leistungsempfänger bei einer Sperre, denn hier besteht der Krankenversicherungsschutz erst ab dem 2. Monat. Eine Sperre wird verhängt, wenn die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet wurde (Kündigung durch den Arbeitnehmer) oder  keine Meldung als arbeitssuchend / arbeitslos innerhalb der Fristen erfolgte.

 

Wie ist man krankenversichert während der Umschulung?

Die Finanzierung der Krankenversicherung von Teilnehmern einer Umschulung hängt vor allem davon ab, welcher Kostenträger die Umschulung finanziert.  Für die meisten Umschülern gilt das über Arbeitslose Gesagte.

 

Umschulung: Agentur für Arbeit und Jobcenter übernehmen Beiträge zur Krankenversicherung

Viele der Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen haben vor Antritt des Lehrgangs bereits Leistungen der Agentur für Arbeit (AfA) oder des Jobcenters erhalten. Auch während der Umschulung über die Arbeitsagentur werden diese Leistungen vom Kostenträger Ihrer Umschulung weiterbezahlt und entsprechend besteht weiterhin die Krankenversicherung in der Zeit der Umschulung. Selbes gilt für Umschulungen finanziert durch das Jobcenter.

 

Zahlt während der Umschulung die Rentenversicherung die Krankenversicherung?

Ja, wenn Ihre Umschulung von der DRV finanziert wird, dann kommt diese auch für die Mitgliedsbeiträge Ihrer Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf. Für die Kostenübernahme ist in der Regel kein separater Antrag nötig, sondern die Rentenversicherung fragt die Daten von Ihnen lediglich ab und arrangiert den Rest.

 

Alternative Möglichkeiten der Krankenversicherung

Nicht jeder Umschüler bezieht gleichzeitig Leistungen der Arbeitsagentur. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie dann die Krankenversicherung in der Zeit der Umschulung gehandhabt wird.

 

Familienversicherung während der Umschulung möglich?

Ja, wer während der Umschulung noch unter 25 Jahre alt ist, kann auch weiterhin in die Familienversicherung der Eltern mit einbezogen werden. Die Arbeitsagentur bzw. jeweilig zuständige Kostenträger muss dann keine Versicherungsbeiträge zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis zahlen. Diese Regelung gilt dann auch für die Zeit der Umschulung, soweit der Umschüler die Maßnahme vor der Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt.

Achtung: Diese Regelung gilt nur für schulische Umschulungen. Erhalten Sie bei einer betrieblichen Umschulung eine Vergütung durch den Umschulungsbetrieb, dann ist keine Familienversicherung über die Eltern möglich.

 

Umschulung: Familienversicherung mit Ehegatte / Ehepartnerin möglich?

Ja, selbige Familienversicherung greift auch, wenn der Umschüler verheiratet und der Ehepartner Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Auch in diesem Fall wäre ein Umschüler über die Familienversicherung krankenversichert, nachdem ein Antrag auf Familienversicherung bei der Krankenkasse gestellt wurde.

Wichtig: Der Antrag ist erforderlich. Es gibt keine automatische Mitversichernd über das Versicherungsverhältnis eines Ehegatten, selbst wenn die gesetzliche Krankenversicherung wüsste, dass Sie miteinander verheiratet sind. Erkundigen Sie sich bei der Krankenversicherung, ob eine Familienversicherung während der Umschulung möglich ist und stellen Sie unbedingt zeitnah einen Antrag, um unnötige und belastende Bürokratie im Falle von Rückzahlungen zu vermeiden.

 

Wer zahlt Beiträge zur Krankenversicherung bei selbstfinanzierter Umschulung?

Wenn Sie Ihre Umschulung selbst finanzieren und keine Leistungen über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur erhalten, dann müssen Sie auch selbst für die Beiträge zur Krankenversicherung aufkommen. Bei einer betrieblichen Umschulung fällt die Krankenversicherung nur in der Höhe des Anteils für Auszubildende an. Der Umschulungsbetrieb zahlt ebenfalls einen Anteil der Versicherung.

Tipp für Verheiratete: Kontaktieren Sie die gesetzliche Krankenversicherung Ihres Ehegatten und bringen Sie in Erfahrung, ob eine Familienversicherung während der Umschulung möglich ist.

 

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit nach der Umschulung?

Wenn Sie nach der Umschulung von Arbeitslosigkeit bedroht sein werden, da sich während der Umschulung abzeichnet, dass Sie nicht nahtlos in ein Beschäftigungsverhältnis wechseln können, dann bestehen folgende Optionen: Besteht noch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung (Umschulung über Rentenversicherung), dann sind diese auch weiterhin über die alte Krankenversicherung versichert. Wenn Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 Haben, dann kommt die Arbeitsagentur für den Krankenversicherungsbeitrag auf. Wer nach der Umschulung auf Harzt4 zurückgreifen muss, bekommt die Krankenversicherung über das Jobcenter finanziert.

Sobald Sie nach der Umschulung eine Stelle gefunden haben, müssen Sie sich eigenständige bei einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert lassen.

 

Privat krankenversichert in der Umschulung – Ist das möglich?

Ja, einen Privatversicherung ist auch während der Umschulung möglich, jedoch werden finanziellen Rücklagen dafür erforderlich. Wenn Sie über Ihren Ehegatten eine private Krankenversicherung genießen, dann müssen Sie als Familie weiter für die Kosten aufkommen. Dies trifft ebenso auf bisher Selbstständige zu, die vorher eine private Krankenversicherung besaßen und nun umschulen.

Bleibt der Umschüler Mitglied in der Privatversicherung und die Beiträge auch weiterhin, beispielsweise aus Rücklagen, dann ist er über die private Krankenversicherung auch weiterhin versichert. Jedoch übernimmt die Arbeitsagentur bei Arbeitslosigkeit oder während der Umschulung die Kosten für private Krankenversicherungen nur bis zur Höhe der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Umschulung: Kann man die private Krankenversicherung kündigen?

Ja, wenn Sie einen hoch bezahlten Arbeitsplatz aufgeben müssen (zB Umschulung aus gesundheitlichen Gründen) und eine Umschulung beginnen möchten, dann werden die Ihnen finanziell zur Verfügung stehenden Mittel unter die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung fallen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Aufanhme in die private Krankenversicherung, wenn Sie im Jahr weniger als als 62.550 Euro netto verdienen.

 

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