Betriebliche oder schulische Umschulung?

Anders als bei den meisten Weiterbildungen und Fortbildungen geht es bei einer Umschulung nicht darum, die eigene Expertise in einem Fachbereich zu vertiefen. Sinn einer Umschulung ist es, einen bislang nicht ausgeübten Bereich zu erlernen, um anschließend in diesem neuen Bereich tätig zu werden. Für diese Maßnahme gibt es verschiedene Arten – hier erfahren Sie den Unterschied zwischen einer betrieblichen und überbetrieblichen Umschulung.

 

Betriebliche Umschulungen

Bei einer betrieblichen Umschulung sind Sie direkt bei einem Betrieb angestellt und erhalten Ihre Ausbildung aus dualem Weg. Das bedeutet, dass sich in Ihrem Lernprozess Praxis- und Theorieteile abwechseln. Da Sie bei einer Umschulung einen Beruf ähnlich wie ein Lehrling lernen, werden Sie auch ähnliche Bedingungen vorfinden. Sie werden unter Umständen sogar mit Lehrlingen in Kontakt kommen, die gemeinsam mit Umschülern eingearbeitet werden. Dieses Aufeinandertreffen kann spätestens in einer Berufsschule zustande kommen – der Besuch dieser staatlichen Einrichtung ist für Sie zwar nicht zwingend erforderlich, aber in jedem Fall empfehlenswert. Meist regelt der Umschulungsvertrag den Besuch einer Berufsschule.

Der große Unterschied zwischen Umschülern und Auszubildenden in betrieblichen Umschulungen liegt in der Bezahlung. Während Auszubildenden ein meist mageres Lehrgehalt bekommen, ist die finanzielle Situation für Teilnehmer einer Umschulung angenehmer: Wird die Umschulung von der Agentur für Arbeit, vom Jobcenter oder der Rentenversicherung finanziert, dann erhalten Sie das sogenannte Übergangsgeld. In der Höhe ist es angesiedelt beim individuellen Satz von ALG1, Bürgergeld oder Krankengeld. Daneben können Zuschüsse beantragt werden.

 

Voraussetzungen für betriebliche Umschulungen

Als Arbeitnehmer müssen Sie keine hochgesteckten Voraussetzungen für eine betriebliche Umschulung erfüllen. Sollte es anders sein, werden diese Anforderungen ausdrücklich genannt, insbesondere Englischkenntnisse, technische Fähigkeiten oder eine Affinität für Mathematik. Es gibt aber eine Reihe an Voraussetzungen für die Umschulungbetriebe, die eine betriebliche Umschulungen anbieten wollen. Die genauen Bedingungen dafür listet die Arbeitsagentur auf.

Dazu gehört unter anderem ein Umschulungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber der Betrieb muss auch über die generelle Berechtigung verfügen, Menschen auszubilden. Auch die Ausbildungszeit ist geregelt und soll zwei Drittel der Lehrdauer des gewünschten Berufs betragen (hier können Ausnahmen gelten).

 

Finanzielle Unterschiede

Bei der Frage nach Vor- und Nachteilen bei unterschiedlichen Umschulungen steht der finanzielle Aspekt meistens ganz vorne: Es macht einen großen Unterschied, ob eine Umschulung selbst gezahlt oder von der Arbeitsagentur etc. gefördert wird. Im ersten Fall haben Sie bei einer betriebliche Umschulung wenigstens den Vorteil, ein fixes Gehalt zu beziehen. Es ist nicht viel und wahrscheinlich werden Sie zusätzlich auf Ersparnisse zurückgreifen müssen.

Bei schulischen oder überbetrieblichen Umschulungen bekommen Sie keinerlei Vergütung. Im Gegenteil: Überbetriebliche Umschulungen kosten Geld  (Bildungsträger sind in aller Regel privatwirtschaftliche Unternehmen).  Die Schulungsgebühren gehen schnell ins Geld, können jedoch über Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit meist komplett beglichen werden, allerdings benötigen Sie darüber hinaus Geld für Lebenshaltungskosten. Diese werden mit dem besagten Übergangsgeld abgedeckt.

 

Ich möchte bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine Umschulung machen – wie geht das?

Sie sind fest angestellt und möchten sich beruflich umorientieren, ohne den Arbeitgeber wechseln. Das ist kein Problem. Ihre Umschulung kann sogar staatlich unterstützt werden. Dieses Argument führt zwar nicht zur Steigerung des Gehalts für den Umschüler, ist jedoch ein gutes Argument, wenn Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen möchten, Ihnen im Betrieb eine Umschulung zu gestatten.

Der Gesetzgeber unterstützt Betriebe finanziell, wenn diese ihre bestehenden Arbeitnehmer umschulen möchten. Nach § 82 SGB III werden Weiterbildungskosten zumindest teilweise von der Agentur für Arbeit übernommen, wenn

  1. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,

  2. der Erwerb des Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt,

  3. die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,

  4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem sie angehören, durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert und

  5. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Gute Argumente für eine Umschulung beim eigenen Arbeitgeber

Sie sind zufrieden mit Ihrem Arbeitgeber, möchten sich aber beruflich umorientieren. Zum Glück bedeutet dies nicht, dass Sie kündigen müssen. Sobald Sie erfahren, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Wunschberuf ausbilden möchte, sollten Sie sich für eine Umschulung ins Gespräch bringen. Hierfür spricht:

  • Jeder Ausbildungsberuf kann auch durch eine Umschulung gelernt werden.
  • Wenn anrechnungsfähige Vorkenntnisse bestehen, können diese verkürzend auf die Ausbildung angerechnet werden. Die Umschulung dauert dann nur zwei Jahre.
  • Die Einarbeitung eines neuen Kollegen entfällt, wenn ein bestehender Arbeitnehmer betrieblich umgeschult wird.
  • Durch eine betriebliche Umschulung wird ein bereichsübergreifendes Wissen gebildet: der umgeschulte Mitarbeiter kann an Schlüsselstellen arbeiten, die mehrere Unternehmensbereiche koordinieren.
  • Die Kosten der Weiterbildung werden unter Umständen vom Arbeitsamt anteilig getragen.

 

 

Überbetriebliche Umschulungen

Anders als bei betrieblichen Umschulungen sind Sie hier nicht in einem Betrieb angestellt. Das bedeutet für Sie, dass Sie kein fixes Gehalt beziehen, es bedeutet aber auch, dass jemand anderes Ihre Ausbildung übernehmen muss. Das sind in diesem Fall private Bildungsträger – diese kümmern sich um theoretische und praktische Aspekte Ihrer Ausbildung, meist erfolgt ein Wechselspiel von Praxis- und Theorieteilen.

Überbetriebliche Umschulungen werden teils auch als schulische Umschulungen genannt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte erfolgen dabei entweder im hauseigenen Umfeld der Ausbildungsstätte (zum Beispiel in einer schulischen Werkstatt) oder über zugewiesene Praktika in richtigen Unternehmen. Den privaten Bildungsträgern entstehen durch Ihre Ausbildung allerdings Kosten, die Sie decken müssen.

Eine gute Möglichkeit, um die Kurskosten für überbetriebliche Umschulungen übernehmen zu können, sind die Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit. Diese Bildungsgutscheine können Sie für die anfallenden Kosten der Umschulung verwenden, in der Regel übernimmt die Bundesagentur die entstehenden Kosten in diesen Fällen. Sollte sich der private Ausbildungsträger außerdem weit entfernt vom eigenen Wohnort befinden, besteht auch oft die Möglichkeit, dass Sie während der Ausbildung in einem Internat schlafen.

 

Umschulung per Fernstudium – Ist das möglich?

Eine andere Art der Umschulung könnte der Weg über einen Fernkurs oder ein Fernstudium sein. Beide sind sehr flexibel, kostengünstig und er möglichen Ihnen eine berufliche Tätigkeit während der Teilnahme. Durch einen Fernkurs können Sie in kurzer Zeit (drei bis 12 Monate) Ihre Kenntnisse vertiefen oder sich auf einen Berufswechsel in eine nahe Branche vorbereiten. Ein Fernstudium dauert ein bis drei Jahre und vermittelt Ihnen vertiefte theoretische Kenntnisse.

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Fazit: Welche Umschulung ist die bessere für mich?

Welche Art der Umschulung für Sie besser ist, lässt sich wohl nicht ganz pauschal sagen. In jedem Fall haben Sie bei betrieblichen Umschulungen den Vorteil eines fixen Gehalts. Für viele Arbeitnehmer hat es auch positive psychologische Effekte, ein geregeltes Einkommen von einer gewissen Stelle zu erhalten – letztlich bleibt auch mehr Geld in der eigenen Tasche. Einer der größten Vorteile der außerbetrieblichen Umschulung liegt in seiner vereinheitlichten Ausbildung: Sie müssen kaum fürchten, dass andere Umschüler in einem anderen Bundesland eine bessere Ausbildung als Sie erhalten.

Außerdem sind die Chancen einer Weiterverpflichtung bei betrieblichen Umschulungen naturgemäß besser als bei überbetrieblichen Umschulungen durch einen privaten Bildungsträger – das liegt aber in der Natur der Sache und muss nicht bedeuten, dass die privaten Bildungsträger ein schlechteres Ausbildungsniveau aufweisen würden! Die beste Möglichkeit, die Sie haben, um den Nutzen und die fachliche Güteklasse der gewünschten Ausbildung zu erfahren, sind Gespräche mit ehemaligen Absolventen – eventuell finden Sie auch online Meinungen ehemaliger Umschüler, die Ihnen weiterhelfen.

 

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