Das Praktikum bei einer Umschulung

Ein Praktikum bietet die ideale Möglichkeit, in ein anderes Berufsfeld hineinzuschnuppern.

Umschulungen werden oft vom Jobcenter, vom Arbeitsamt oder von der Rentenversicherung gefördert. Sie können eine richtungsweisende positive Entwicklung für die eigene berufliche Zukunft bedeuten. Damit bei einer Umschulung aber auch praktisches Wissen und Berufserfahrung erworben werden, sind Praktika pflicht – und manchmal auch über das verpflichtende Praktikum des Ausbildungsvertrags hinaus sinnvoll. Hier sind alle Fakten zu den zwei Welten „Theorie und Praxis“ aufgelistet.

 

Praktikumsplatz suchen und finden

Auf welchem Weg ein Praktikumsplatz gesucht und gefunden werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einige Einrichtungen für Umschulungen, vor allem im Pflegebereich, bieten Plätze für Praktika direkt im eigenen Haus, oder in anderen unternehmenseigenen Betrieben an. Dies ist insbesondere bei großen Sozialträgern der Fall, wie etwa dem kirchlichen Unternehmen Caritas oder dem Roten Kreuz. Andere Bildungsträger stehen in gutem Kontakt zu Unternehmen und Betrieben und können so bei Bedarf einen Platz vermitteln. Der Königsweg aber ist natürlich die Initiativbewerbung bei dem Betrieb der Wahl. Wer hier gut vorkommt, sich produktiv in den Geschäftsalltag einbringt, der kann seine Chancen auf eine spätere Übernahme in einem Praktikum optimieren.

Die Suche nach einem interessanten Betrieb ist dabei natürlich der springende Punkt: Welche Größe soll der potenzielle spätere Arbeitgeber haben? Gibt es Spezialisierungen oder Fachrichtungen, die unbedingt oder auf gar keinen Fall in diesem Hause vorkommen sollten? Für die Suche eignet sich insbesondere das Internet, aber auch die Industrie- und Handelskammer oder das lokale Branchenverzeichnis kann aufschlussreich sein.

Wer selbstsicher ist, kann direkt zum Telefonhörer greifen und unverbindlich fragen, ob ein Praktikumsplatz möglich wäre. Man könne auch gleich eine formale Bewerbung mailen. Wer hier eher Berührungsängste hat oder schlicht den klassischen Weg bevorzugt, der übermittelt digital oder postalisch seine Unterlagen für die Bewerbung.

 

Bewerbung für ein Praktikum während einer Umschulung

Für die Bewerbung auf einen Praktikumsplatz im Rahmen einer Umschulung gelten grundsätzlich die gleichen Ratschläge, Tipps und Tricks, wie bei einer herkömmlichen Bewerbung für einen Ausbildungs- oder einen Arbeitsplatz auch: Die Bewerbungsmappe, die natürlich auch digital sein kann, muss ordentlich, lückenlos, aktuell und ehrlich sein. Tippfehler, Kaffeeflecken auf dem Papier oder ähnliches haben hier nichts zu suchen.

Für Bewerbungen im Rahmen einer Umschulung sind aber einige weiterführende Gedanken interessant. Zwar sollte der Lebenslauf vollständig sein, aber bei etwa häufigen Jobwechseln in der Vergangenheit in einer ganz anderen Branche können diese – sofern wirklich keine für die Umschulung relevanten Tätigkeiten dabei sind – zusammengefasst werden. Denkbar ist auch, dass lediglich die Berufs- und vorangegangen die Schulabschlüsse aufgelistet werden.

 

Wie bewirbt man sich erfolgreich für ein Praktikum während der Umschulung?

Bei einer Bewerbung während einer Umschulung ist es wichtig, die Motivation für die Umschulung bereits im Anschreiben darzustellen und zu erläutern. Besser noch: Das Interesse am neuen Beruf sollte deutlich werden. Welche Aspekte der Umschulung sind inhaltlich spannend? Gibt es Aufgaben, die besonders interessant scheinen oder Tätigkeiten, die dem eigenen Talent entsprechen? Hier kann eine gute Argumentation die Tür zu einem neuen Arbeitgeber öffnen.
Auch positive und aktuelle Bewertungen in Form von Arbeitszeugnissen oder Empfehlungsschreiben sollten übersendet werden.

Für Umschulungen, bei denen später persönlicher Kundenkontakt zu erwarten ist, kann ein professionelles Foto beigefügt werden. Wichtig ist in jedem Fall, ein Signal zur Kontaktaufnahme seitens des Arbeitgebers zu senden, etwa „Sehr gerne würde ich mich kurz persönlich oder telefonisch vorstellen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch für Rückfragen zur Verfügung.“

 

Scheuen Sie sich nicht nachzufragen

Leider kann oft nicht ausgeschlossen werden, dass ein Betrieb viele Bewerbungen erhält und daher auch manchmal einigen Bewerbern nicht so zeitnah antwortet, wie dieser es gerne hätte. Sind einige Wochen nach der Bewerbungsfrist verstrichen, kann eine unverbindliche Nachfrage per Telefon oft helfen. Ein Telefonat ist dann auch eine sehr gute Gelegenheit das eigene Interesse erneut zu bekunden, sodass bei einer spontanen Absage oder unvorhergesehener Krankheit eines anderen Praktikanten der eigene Name sofort präsent ist.

 

Dauer des Praktikums

Die Dauer des Praktikums ist in der Vereinbarung zur Ausbildung vorgeschrieben. Üblich sind mehrere Wochen bis hin zu sechs Monaten. Sollte die Dauer des Praktikums nicht exakt festgelegt , sondern im Ausbildungsvertrag lediglich eine Mindestdauer angegeben sein, gilt: Es ist sinnvoll, auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers einzugehen. Steht im Vertrag beispielsweise eine Dauer von mindestens vier Monaten, aber das Unternehmen bietet sechs Monate an, sollte hier nicht diskutiert werden. Oft wird im ersten Jahr der Umschulung ein kurzes Praktikum verlangt, im zweiten Jahr folgt dann eine längere praktische Phase, da der Umschüler dann erweiterte Kenntnisse zu seinem neuen Beruf erworben hat.

 

Kein Praktikum gefunden?

Der beste Ansprechpartner für Praktikumsplätze ist der Träger der Umschulungsmaßnahme. Hier sitzen Personen, die oft sehr gute Kontakte in passende Betriebe haben. Oft kann eine persönliche Empfehlung durch einen Vertreter des Bildungsträger auch Türen öffnen, die zuvor gänzlich unbekannt waren. Auch der Austausch mit Kollegen in der Bildungseinrichtung kann helfen.

  • Wer hat mit seinem Praktikumsplatz gute Erfahrungen gemacht?
  • Gibt es noch irgendwo offene Kapazitäten?

Zuletzt ist auch die Industrie- und Handelskammer ein guter Ansprechpartner auf der Suche nach einem Platz für ein Praktikum. Hier sind alle Betriebe einer Branche gemeldet, auch offene Stellen werden hier dokumentiert.

 

Ist das Praktikum bei einer Umschulung verpflichtend?

Das Praktikum während einer Umschulung ist lediglich bei einer schulischen Umschulung oder einer überbetrieblichen Umschulung verpflichtend, da bei einer Umschulung im Betrieb die praktischen Erfahrungen bereits dort vermittelt werden.

Damit am Ende einer Umschulung im schulischen System nicht nur Theoretiker, sondern Fachkräfte, die fit für ihren neun Beruf sind, herauskommen, ist das Praktikum bei dieser Art von Umschulung verpflichtend. Details dazu stehen im Ausbildungsvertrag, oder im Vertrag mit der Bundesagentur für Arbeit, wenn diese die Kosten übernimmt. Üblich sind Zeiten von bis zu sechs Monaten, die beispielsweise auch in mehrere Blöcke aufgeteilt sein können.

 

Umschulung ohne Praktikum?

Da in einer betrieblichen Umschulung die praktische Ausbildung direkt im Betrieb erfolgt, ist hier kein Praktikum notwendig. Dafür gibt es umgekehrt theoretische Blöcke oder feste Wochentage, an denen die Umschüler in Berufsschulen ihr Wissen für den neuen Beruf erwerben.

Bei allen anderen Angeboten für Umschulungen ohne Praktikum ist Vorsicht geboten, hier können unseriöse Bildungsträger am Werk sein. Auch denkbar ist, dass hier gar keine herkömmliche Umschulung angeboten wird, sondern lediglich Lehrgänge oder Fernstudiengänge für eine spätere Externenprüfung.

 

Krank im Praktikum und Fehlzeiten

Fehlzeiten und Krankheit während eines Praktikums sind ein großes Problem – in aller Regel für den Praktikanten. Das Praktikum ist als Vertiefung der theoretisch erworbenen Kenntnisse über den neuen Beruf gedacht. Wenn am Ende einer Umschulung der Berufsanfänger nicht bereits umfassende Erfahrungen sammeln konnte, kann das zu unangenehmen Situationen beispielsweise während der Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber führen. Die konkreten Zahlen für Fehlzeiten, ab denen das Praktikum nicht als erfolgreich absolviert anerkannt wird, schwanken von IHK-Niederlassung zu Niederlassung.

Wichtig ist hier die individuelle Situation, insbesondere auch im Hinblick auf eine verlängerte Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit. Wenn beispielsweise bei insgesamt sechs Monaten Praktikum etwa vier oder mehr Wochen wegen wiederholtem Schnupfen, zusätzlich noch aufgeteilt in verschiedene Phasen, gefehlt wird, könnten der Bildungsträger, der Betrieb und die Arbeitsagentur unterstellen, dass der Umschüler nicht für den Beruf geeignet ist. Oder kein ernsthafter Wille zur Pflichterfüllung vorliegt.

Wenn nun während eines Praktikums umgekehrt in der Mitte der sechs Monate ein schwerer Unfall mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Praktikumsstelle erfolgt, und der Praktikant für drei Monate ausfällt, da sein gebrochenes Bein genesen muss, wird die Arbeitsagentur sicherlich nicht die gesamte Maßnahme aufkündigen. Im Sinne des Praktikanten kann es aber notwendig sein, die Umschulung zu verlängern, anstatt das Praktikum schlicht anzuerkennen.

Wer während eines Praktikums mehrfach leicht oder auch schwer erkrankt und nicht zu seiner Arbeit erscheinen kann, sollte aus eigenem Antrieb das Gespräch mit allen Verantwortlichen suchen und die Sorge um die Anerkennung des Praktikums darlegen. Gerade, wer hier souverän auftritt kann eher „etwas retten“, als wenn aus Scham oder Sorge der Telefonhörer nicht abgehoben wird.

Unbedingt notwendig ist eine formal korrekte Krankschreibung durch einen Arzt. Hier kann auch erwogen werden, etwa bei einer schweren Erkrankung, den Arzt temporär von seiner Schweigepflicht zu entbinden und ihn um ein kurzes Schreiben für den Arbeitgeber zu bitten, aus dem die erwartete Dauer der Krankschreibung bzw. die Perspektive auf Heilung hervorgeht.

 

Praktikum wechseln

Einen Praktikumsplatz zu wechseln sollte nur im äußersten Notfall vollzogen werden, da dieser Wechsel sowohl vom Arbeitsamt genehmigt werden muss, wenn denn die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Umschulung trägt. Darüber hinaus wird ein Wechsel immer auch dem künftigen Arbeitgeber auffallen. Das kann negativ wirken, aber natürlich kann es auch gute Gründe für einen Wechsel geben, etwa eine deutlich niedrigere Fahrzeit, die einer jungen Mutter die bessere Betreuung des Kindes ermöglicht. Das ist ein nachvollziehbares Anliegen, allerdings sollten sich Umschüler bereits vor einem Praktikum um die Machbarkeit kümmern.

Grundsätzlich gilt: Die Umschulung und das Praktikum haben für diesen Zeitraum eine sehr hohe Priorität. Niemandem ist gedient, wenn ein Wechsel aus oberflächlichen Gründen zu einem Bruch im Lebenslauf oder einer verlängerten Dauer der Umschulung führt.

Vor einem Wechsel sollte unbedingt mit einer Vertrauensperson und, noch wichtiger, mit einer zuständigen Person beim Bildungsträger gesprochen werden. Die Bundesagentur für Arbeit trägt einen Wechsel nur, wenn wichtige Gründe vorliegen, entsprechend sollte auch mit einem Vertreter der Arbeitsagentur über mögliche Wechsel im Vorfeld gesprochen werden.

 

Kosten und Fördermöglichkeiten

Bei einer Umschulung ist die Frage der Finanzierung maßgeblich. Lehrgänge und Umschulungen können durchaus einige hundert Euro auseinander liegen – ein Vergleich im Vorfeld kann sich also lohnen. Dabei kann auch vorab bereits über Praktika nachgedacht werden, damit dann nicht eine böse Überraschung lauert, wenn es soweit ist. Wichtig ist dabei auch: Neben den Kosten für den Bildungsträger sind auch Folgekosten sehr wahrscheinlich. Dies können Materialien wie Fachbücher oder Prüfungsgebühren sein. In einigen Berufen ist gerade Anfangs mit hohen Kosten für eine Erstausstattung an passender Kleidung zu rechnen. Auch die Kosten für eine mögliche zweite Prüfung sollten bedacht werden.

Im Vertrag mit einem Anbieter für Umschulungen sollte auch bedacht werden, dass es unterschiedliche Modelle für die Finanzierung gibt. Eckpunkte sind: Wann ist der Betrag fällig, gibt es eine monatliche Gebühr? Einige Anbieter verpflichten ihre Umschüler über die Zeitdauer der Umschulung hinaus in einem hauseigenen Betrieb zu arbeiten. Dafür gibt es zwar die eigentliche Umschulung günstiger, aber der Arbeitsplatz kann dann nur unter bestimmten Bedingungen gewechselt werden: Etwa, wenn der Umschüler bereit ist, eine Gebühr oder den Restbetrag eines Kredites auf einen Schlag zu zahlen. Gerade dafür ist ein Praktikum während einer Umschulung sehr wertvoll. Ist es denkbar, sich langfristig an einen Betrieb zu binden?

Die Arbeitsagentur fördert Umschulungen mit grundsätzlich folgenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern: Das Arbeitslosengeld für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung und zum Praktikumsbetrieb, die Kosten der Unterkunft am Ort der Umschulung und Zuschüsse zur Kinderbetreuung. Detaillierte Informationen zu Ihren finanziellen Ansprüchen finden Sie hier. 

Diese Fördermöglichkeiten können durch verschiedene Systeme innerhalb der Agentur angegangen werden, die teilweise bestimmte Zielgruppen haben oder Personen unter bestimmten Bedingungen ansprechen. Bei Interesse an einer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit unbedingt das persönliche Gespräch suchen und das lesen.

 

Fahrkosten

Nur in bestimmten Fällen gibt es einen Zuschuss zu den individuellen Fahrtkosten für den täglichen Arbeitsweg. Hier muss das örtliche Sozialticket in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus sind Fahrtkosten – wie alle Bildungskosten – bei einer späteren Einkommenssteuererklärung voll steuerlich abzugsfähig: Sie können „abgesetzt“ werden. Im Hinblick auf ein Praktikum während einer Umschulung sollte bereits im Vorfeld bedacht werden: Durch einen Praktikumsplatz ändert sich der tägliche Arbeitsweg teils deutlich. Dies kann Zeit und Geld kosten.

 

Bezahlung für ein Praktikum bei einer Umschulung

Bei einer betrieblichen Umschulung ist in aller Regel mit einer Vergütung der Ausbildung zu rechnen. Diese orientiert sich laut Bundesagentur für Arbeit im ersten Jahr der Umschulung am Tarifgehalt von Auszubildenden im zweiten Lehrjahr. Gibt es einen solchen Tarif nicht, ist an dessen statt eine der Ausbildung ähnliche Vergütung möglich.
Wenn die Bundesagentur für Arbeit die Umschulung fördert, kann während der Dauer der Umschulung auch Arbeitslosengeld bezogen werden. Eine Kombination von Arbeitslosengeld und Vergütung zur Umschulung ist natürlich möglich.

Insbesondere bei Umschulungen in Bildungseinrichtungen ist die Förderung durch die Arbeitsagentur interessant: Hier wird in aller Regel keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sondern Sie beziehen ein Umschulungsgeld vom Arbeitsamt.

 

Es ist wichtig zu wissen und unbedingt zu beachten: Ein jedes Einkommen muss bei der Agentur für Arbeit unbedingt gemeldet werden. Dabei gilt: Es gibt einen Freibetrag, der monatlich ohne Anrechnung auf die sonstigen Bezüge hinzu verdient werden darf – alles andere wird dann verrechnet. Grundsätzlich gibt es sowohl Anbieter von Praktikumsplätzen, die deutlich mehr als diesen Freibetrag zahlen – aber auch einige Unternehmen, die Praktika nicht vergüten. Auch hier gibt es von der Branche abhängig Unterschiede.

 

Urlaubsanspruch

Wer eine Umschulung in einem Betrieb macht, erwirbt in aller Regel auch Anspruch auf Urlaubszeiten, etwa 2 Tage pro Monat, da der Umschüler rechtlich ebenfalls ein Arbeitnehmer ist. Daraus ergäbe sich für ein Jahr Dauer einer Umschulung ein Anspruch von 24 Arbeitstagen. Da bei einer betrieblichen Umschulung auch Berufsschul-Tage oder -blöcke absolviert werden müssen, kann ein Umschüler seinen Urlaub nicht völlig frei wählen.
Rechtlich bindend sind die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.

Bei einer schulischen Umschulung ist der Umschüler kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetztes und erwirbt entsprechend keinen Urlaubsanspruch. Auch während der Zeiten als Praktikant ändert sich daran nichts. Für einen Urlaub und für die eigene Erholung können allerdings die schulischen Ferien, etwa zu Weihnachten, genutzt werden.

 

Versicherungspflicht während des Praktikums

Während eines Praktikums besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht – aber die betrifft viel mehr den Arbeitgeber, als den Umschüler. Etwa die Berufshaftpflichtversicherung ist natürlich nicht Sache des Praktikanten.
Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt im Falle einer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit diese. Das umfasst sowohl Pflege- als auch Renten– und Krankenversicherung. Hier ist aber zu beachten: Wer unerlaubt seinem Praktikumsplatz fernbleibt oder eine Erkrankung nicht umgehend dem Arbeitsamt meldet, der verliert seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

 

Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Das Praktikum ist nicht nur ein verpflichtender Bestandteil der Umschulung, sondern auch Ihre erste fachspezifische Praxiserfahrung. Für Ihre späteren Jobbewerbungen ist es sehr förderlich, wenn Sie nicht nur Arbeitszeugnisse aus Ihrem früheren Berufsleben beifügen können. Der einklagbare Anspruch auf ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis findet sich für Arbeitnehmer in §109 GWO, für Auszubildende in § 16 BBiG und für Umschüler in § 630 BGB.

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Arbeitgeber gerne „zwischen den Zeilen“ dem nächsten potenziellen Anstellungsbetrieb mitteilen, wie gut der Umschüler tatsächlich war. Formulierungen wie er oder sie „hat Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt“ ist gar nicht so positiv, wie man es im ersten Moment annimmt. Wer sich noch nicht intensiv mit Formulierungen in Praktikum-Zeugnissen beschäftigt hat, kann hier schnell einer Fehlannahme über die Leistungsbewertung unterliegen. Die Formulierungen lassen sich übrigens online leicht überprüfen, Hinweise gibt es zum Beispiel bei Haufe. Nur in Kenntnis der wahren Bedeutung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf ein wohlwollendes Praktikumszeugnis durchzusetzen.

 

Sonstiges, was es zu wissen gilt

Die Zeit einer Umschulung, oft noch mit vorangegangener Erwerbslosigkeit, bedeutet einige Umstellungen gegenüber dem alten Leben. Neue Menschen, neue Themen, neue Perspektiven sind hier die Stichworte. Gerade bei Umschulungen in Bildungseinrichtungen kommt oft auch ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl auf. Manchmal bilden sich bereits Freundschaften, wenn es zum Praktikum im Rahmen der Umschulung kommt. In einigen Fällen lässt sich aber auf Grund der neuen Arbeitssituation auch ein Anflug von Frust und Sorge nicht vermeiden, etwa wenn das Praktikum nicht oder nur sehr gering vergütet wird. Dann ist es wichtig, sich das Ziel der Umschulung vor Augen zu führen. Ein Leben in Unabhängigkeit, mit geregeltem und stabilen Einkommen.

Auch ein Teilziel kann Motivation fördern und aufrecht erhalten. Ist nicht bald schon der dritte Monat des Praktikums und damit die Hälfte der Zeit um? Bedacht werden sollte auch: Selbst, wenn der Praktikumsplatz nicht den Erwartungen entspricht, auch, wenn dieser Arbeitgeber wirklich nicht der spätere Brötchengeber werden sollte: Auch Durchhaltevermögen muss trainiert werden. Auch hier gibt es sicher einige wertvolle Erfahrungen, die bei einem anderen Unternehmen gut eingebracht werden können.

 

Ein Tipp für Berufserfahrene

Wer als Geselle, Facharbeiter oder gar als Meister in eine Situation kommt, in der eine dauerhafte Unfähigkeit den eigenen Beruf auszuüben abzusehen ist: Geschickt ist, wer in seiner Branche bleibt. Gerade in mittelständischen Unternehmen werden oft Kenntnisse erworben, die über den eigentlichen Beruf hinaus gehen. Wer auf Grund eines erkrankten Rückens nicht länger als Dachdecker arbeiten kann, der ist durchaus gut beraten, sich nach Möglichkeiten zur Umschulung etwa im Handel von Baustoffen umzuschauen. Hier kann beispielsweise auch der gesetzlich geregelte Bildungsurlaub für ein erstes Kurzpraktikum genutzt werden.

Der persönliche Kontakt im Praktikumsbetrieb bietet dann eine hervorragende Möglichkeit für eine spätere Bewerbung, bei der dann Bezug auf das Praktikum genommen wird. Ansonsten sieht sich ein erfahrener, älterer Bewerber oft auch der Konkurrenz von jungen Kollegen im Bewerbungsverfahren ausgesetzt.

 

Das interessiert Sie vielleicht auch:

  1. Kann man trotz ALG 1 oder ALG 2 ein Praktikum machen?
  2. Probleme nach Abschluss der Umschulung: Bürgergeld, Jobsuche
  3. Umschulung nicht bestanden – Was nun?
  4. Kann ich eine Umschulung abbrechen?
Christian Krumes

19 Gedanken zu „Das Praktikum bei einer Umschulung“

  1. Hallo liebe Melanie, Hallo liebe Redaktion,

    ich habe mich vor kurzen mit dem Thema auseinandergesetzt und laut Bundesministerium ist der Freibetrag zur Vergütung für ein Pflichtpraktikum Anrechnungs- und Steuerfrei. Steuerfrei bedeutet auch Sozialabgabenfrei, das verantwortet dann die Buchhaltung deines Unternehmens, die es so „formlos“ melden müsste. Wie schon erwähnt kommt die Info aus dem sehr präzisen und super netten Kommunikationskanal per E-Mail des Ministeriums für Bildung.

    Meine Frage bezieht sich auf die Anzahl der Stunden des Praktikums. Laut Vertrag müsste ich 1072 Praxisstunden absolvieren. Ich habe fleissig meine Zeiten notiert und kurz vor Ende bin ich mir unsicher ob die Urlaubstage mit 7:25 berechnet werden, Feiertage oder unsicher ist auch ob es die Brutto- oder Nettoarbeitszeit ist. Das würde ziemlich ins Gewicht fallen.

    Ich hoffe Ihr habt eine Idee?

    Viele Grüsse,
    Michaela

  2. Durchschnittlich. Wichtig ist, dass man im Bewerbungsgespräch überzeugt. Das Praktikum liegt in der Vergangenheit, überzeugen Sie in Ihrer zukünftigen Probezeit.
    Wir wünschen Ihnen alles Gute.

  3. ist eine 3-4 in einem Praktikumszeugnis durchschnittlich oder schon schlecht ?

  4. Mutmaßlich eine 3-4. Eine Personalabteilung wird aber erkennen, dass die Qualität des Zeugnisses selbst nicht sehr hoch ist und wohl von jemandem verfasst wurde, der im Verfassen von Zeugnissen nicht geschult ist. In einem Bewerbungsgespräch kann es dann zu Rückfragen kommen, warum ein frühere Arbeitgeber den Bewerber so bewertet hat. Man sollte sich als Bewerber entsprechend auf Nachfragen vorbereiten und reflektiert und souverän antworten können.

  5. Das Praktikumszeugnis für das Pflichtpraktikum

  6. Welche Zeugnis konkret?

  7. Welcher Note entspricht diese Zeugnis?

  8. Hallo,

    nein, diese Praktikums-Zeugnis bescheinigt keine sehr gute Leistung. Formulierungen wie „erreichte die vereinbarten Ziele“ legen eher nahe, dass Mindestanforderungen erfüllt wurden. Auch von „Basiswissen“ zu schreiben, beschreibt eher eine Mindestanforderung.

    Möglicherweise wurde Ihnen aber nicht wissentlich ein Zeugnis mit ungünstigen Formulierungen ausgestellt. Denn auch insgesamt machen die Angaben den Eindruck, als würde in der Personalabteilung nicht häufig oder jedenfalls mit wenig Enthusiasmus Arbeitszeugnisse für Umschüler ausgestellt.

    Unsere Empfehlung:
    1. Googlen Sie Satz für Satz nach der Bedeutung der Aussagen für Arbeitszeugnisse und machen Sie Notizen.
    2. Formulieren Sie selbst ein Zeugnis mit Hilfe besserer Bewertungen (googlen!).
    3. Suchen Sie das Gespräch mit der Person, die Sie während des Umschulungspraktikums angeleitet hat. Sagen Sie ohne Vorwurf, dass Sie bestimmte Formulierungen im Praktikumszeugnis überrascht haben, weil Ihnen zum Beispiel während des Praktikums nicht gespiegelt wurde, dass man mit Ihrer Leistung nicht sehr zufrieden war.
    4. Fragen Sie nach einer Überarbeitung und wenn Sie das Gefühl haben, dass es passend ist – fragen Sie, ob Sie einen „ENTWURF vorschlagen“ können, zum Beispiel auch um die Personalabteilung nicht erneut damit zu „behelligen“, sozusagen zur „Entlastung“.

    Wir können nicht beurteilen, welches Vorgehen bei dem Umschulungsbetrieb erfolgsversprechend ist. Nach unserer Erfahrung nehmen manche Betriebe das Thema Zeugnisse sehr locker bis unprofessionell, andere sind sehr streng und lehnen Bewerber mit uneindeutigen Zeugnisformulierungen schon vor einem Bewerbungsgespräch ab. Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht besagt, dass Sie Anspruch auf eine wohlwollende Beurteilung haben. Diese sehen wir in Ihrem aktuellen Zeugnis eher nicht…

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute für die restliche Umschulung!

  9. Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Praktikum während der Umschulung: Sieht so ein gutes Praktikumszeugnis aus? Ich habe es für das Pflicht-Praktikum mit folgendem Wortlaut erhalten:

    Herr X wurde im Team Vertrag eingesetzt und mit folgenden Aufgaben betraut:
    – Änderung von Aderessen und Bankverbindungen
    – Bearbeiten von Kündigungen

    Herr X hat sich in das Aufgabengebiet und die betriebsinternen Programme eingearbeitet und sich während des Praktikums ein solides Basiswissen angeeignet. Er arbeitete immer zuverlässig und gewissenhaft. Seine Arbeitsqualität war gut, wobei er die vereinbarten Ziele erreichte. Herr x hat seine Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Mitarbeitern war vorbildlich.

    Wir bedanken uns für seine Leistungen und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

    Vielen Dank für ein Feedback

  10. Hallo Eileen,

    danke für Ihre Nachricht. Leider wurde uns schon mehrfach von Anwärtern auf eine Umschulung in Schleswig-Holstein von der Problematik berichtet. Auch uns ist schleierhaft, was die IHK SH mit dieser Vorgabe bezweckt.

    Natürlich ist denkbar, dass Sie gegen diese faktische Zulassungsvoraussetzung klagen. Dies macht mutmaßlich Sinn, wenn Sie auch in den nächsten Wochen keine Praktikumszusage erhalten und deswegen die Umschulung nicht beginnen dürfen. Eine preisgünstige Erstberatung bei einem Fachanwalt zu den Erfolgsaussichten wäre gegebenenfalls über einen Bildungsgutschein möglich.

    Wir hoffen, dass es in Ihrem Fall genauso zielführend (und weniger Nerven aufreibend) ist, wenn Sie über die Umschulungsanbieter das Problem angehen: Lassen Sie sich detailliert erklären, wie andere Umschüler die Vorgabe erfüllt haben. Vielleicht können Ihnen auch die Praktikumsbetriebe genannt werden, in denen andere Teilnehmer eine frühzeitige Zusage bekommen haben. In der Regel haben Sie keine Konsequenzen zu befürchten, wenn Sie später doch nicht den Praktikumsbetrepb wechseln.

    Bezüglich der Kommunikation mit der IHK: Wir wollen der IHK nicht unterstellen, dass berechtigte Nachfragen per Email bewusst unbeantwortet bleiben. Vielleicht ist Ihre Nachricht beim jeweiligen Bearbeiter untergegangen, soll ja mal passieren… Rufen Sie an und bleiben Sie hartnäckig. Wenn Ihnen Zusagen gemacht werden, dann fertigen Sie eine Notiz (Datum, Uhrzeit, Name, Telefonnummer) an und bitten Sie zusätzlich um eine schriftliche Bestätigung.

    Wir drücken Ihnen die Daumen, dass sich doch noch ein weiter im voraus planender Praktikumsort finden lässt und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und alles Gute!

  11. Hallo 🙂

    Ich möchte im August eine Umschulung zur Industriekauffrau beginnen. Ich habe aber von drei unterschiedlichen Bildungsträgern in Flensburg die Auflage erhalten, im Vorfeld ein Praktikum vorzuweisen, da dies eine Auflage der IHK sei. Ich habe etliche Bewerbungen geschrieben und stets dieselbe Antwort erhalten.

    „Ihre Anfrage haben wir inzwischen eingehend geprüft, können Ihnen aber leider keine positive Mitteilung geben, da wir unsere Plätze für Praktikanten nicht so früh im Voraus vergeben. Es tut uns Leid, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt absagen müssen. Sehr gerne dürfen Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. Anfang 2023) noch einmal bei uns melden.“

    Ist es rechtens, dass es solche Vorgaben gibt und ich anders behandelt werde, wie die übrigen potentiellen Umschüler in Deutschland? Ich befinde mich gerade in einem Vorbereitungskurs mit ca 50 Leuten aus ganz Deutschland. Alle dürfen die Umschulung antreten und während dieser Zeit einen Praktikumsplatz suchen. Nur ich darf an der Küste so keine Umschulung beginnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Praktik Hand und Fuß hat, da jeder das Recht auf Bildung hat und nicht benachteiligt werden darf. Hier sehe ich eine eindeutige Benachteiligung. Ich habe die IHK bereits angeschrieben, bis dato aber keinen Rückruf oder eine Rückmeldung erhalten.

    Vielen Dank für einen Hinweis!

  12. Hallo Melanie,

    vielen Dank für Ihre sehr Interessante Frage. Wir sind keine Fachanwälte für Steuerrecht und können Ihnen somit keine verbindliche Auskunft erteilen. Der Informationsrücklauf von Umschülern besagte folgendes:

    Umschüler können bei einem Pflichtpraktikum im Sinne des Berufsbildungsgesetzes wohl als Geringverdiener angestellt werden. Es gilt hierbei die Regelung, dass bis zu einem Verdienst von 325 Euro im Monat zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge alleine zahlt. Bis zu dem Betrag fallen keine Sozialabgaben für den Umschüler an. Allerdings können sich finanzielle Abzüge durch das Überschreiten der Zuverdienstgrenzen ergeben.

    Unüblich scheint hingegen bei einem vorgeschriebenen Praktikum eine Ausgestaltung als Minijob (450 Euro) oder als kurzfristige Beschäftigung zu sein.

    Unser Ziel ist es, möglichst vielen Beteiligten Informationen rund um das Thema Umschulung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht bestätigende oder widersprechende Auskünfte erhalten, dann freuen wir uns sehr, wenn Sie uns an Ihrem Wissen teilhaben lassen. Herzlichen Dank!

  13. Hallo,

    ich hätte eine Frage von der betrieblichen Seite.
    Wir möchten einem Umschüler das Pflichtpraktikum vergüten, in einer Höhe, dass von der DRV oder der Arbeitsagentur die Leistung nicht gekürzt wird. Ist die Vergütung steuer- bzw. sv-pflichtig? Denn eine geringfügige Beschäftigung ist es ja nicht, da es ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Umschulung ist. Bisher konnte mir weder Steuerberater noch DRV weiterhelfen.

    Vielen Dank!
    Melanie

  14. Hallo Peter,

    danke für Ihre Nachricht.

    Wir können Ihnen keine Einschätzung geben, on in Ihrem Fall tatsächlich die Bedingungen eines Praktikums nicht mehr vertretbar sind. Das liegt vor allem an den individuellen Maßstäben des Zumutbaren und weil uns nur Ihre Schilderungen vorliegen, wir uns aber keinen eigene Eindruck verschaffen können. Das möchte an dieser Stelle vorneweg gesagt sein.

    Halb sechs ist in der Logistikbranche keine ungewöhnlicher Arbeitsbeginn.

    Der frühe Arbeitsbeginn macht in den nächsten 5 Monaten sicherlich eine Veränderung im Privatleben aus. Aber Sie haben die Möglichkeit zu gestalten und die vorhandenen Freiräume aktiv zu nutzen.

    Es ist sehr gut, wenn Sie in Ihrem Praktikum Einblick in unterschiedliche Abteilungen bekommen. Das ist nicht der Standard und sollte von Ihnen positiv wahrgenommen werden. Es ist immer gut zu wissen, welche Tätigkeiten man nicht machen will, aber man aus eigener Erfahrung weiß, welche Tätigkeiten Ihre zukünftigen Kollegen leisten.

    Wertungen wie „Drecksarbeit“ finden wir sehr schwierig, da es sich um Tätigkeiten handelt, welche von jemanden übernommen werden müssen. Es handelt sich um Ihr erstes Praktikum und auch wenn wir nicht wissen, welche Aufgaben Ihnen übertragen wurden, meinen wir, dass eine gewisse Bescheidenheit am Anfang nicht schadet. Auch wenn es sich um eine verkürzte Ausbildung handelt, sollte eine Umschulung eine Ausbildung von der Pike darstellen. Dazu gehören auch einfache, unbeliebte Arbeiten. Berücksichtigen Sie, dass Sie diesen Aufgaben seit 3 Wochen zugeteilt sind und nicht bereits seit 3 Monaten.

    Natürlich können Sie versuchen, einen neuen Praktikumsplatz zu bekommen. Wenn Sie eine Zusage sehr sicher in Aussicht haben, sollten Sie mit dem Umschulungsanbieter klären, dass der Wechsel kein Problem ist. Dem Arbeitsamt ist ein Wechsel meist gleichgültig, aber mit dem Umschulungsanbieter sollte ein Wechsel in jedem Fall abgesprochen sein.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und bei den nächsten Schritten. Alles Gute!

  15. Hallo,

    ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Speditionskaufmann und bin in meiner dritten Umschulungswoche im Praktikum und dort leider sehr sehr unglücklich. Ich bin die ganzen 6 Monate in den selben 2 Abteilungen und habe einen Arbeitsbeginn von 5:30 Uhr. (Durch meinen Wohnort usw. stehe ich bereits um 4 Uhr auf) und arbeite dann bis ca. 9 Uhr in dieser Abteilung und wechsele dann in eine andere (in der es mir sehr Spaß macht).

    Nun zur Frage, die Firma ist bekannt ihre Praktikanten nicht sonderlich gut zu behandeln (billige Arbeitskraft) und wenn ich danach Frage die morgentliche Abteilung zu wechseln könnte ich Probleme bekommen und sie lassen mich nur noch die so genannte „Drecksarbeit“ erledigen. Mir macht das ganze Psychisch sehr zu schaffen dieses frühe aufstehen (auch nach der Gewöhnungsphase jetzt), da ich früh schlafen gehen muss, findet mein Privatleben de facto gar nicht mehr statt. Daher geht es mir psychisch immer schlechter und schlechter.

    Ist dies ein valider Grund den Prakitkumsplatz zu wechseln? Bzw. ist dies überhaupt ohne Nachteile möglich?
    Ich könnte mir ja eine neue Firma suchen und die Anfragen ob sie einen Praktikanten brauchen für die restliche Zeit die das Pflichtpraktikum vorsieht. Und dann „einfach“ wechseln?

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Z.

  16. Liebe Nadja,

    vielen Dank für Ihr positives Feedback! Wir freuen uns sehr, wenn wir mit unseren Hilfestellungen einen kleinen Unterschied machen konnten. Das Leben ist einfach zu kurz für den falschen Beruf…

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  17. Vielen Dank für eure Tipps. Ich habe mich an verschiedene Stellen gewendet.
    Danke für eure Arbeit und dieses Portal hier. Ohne eure ganze Informationen auf der Hoempage hätte ich es nie zu meiner Umschulung geschafft.

    Viele Grüße Nadja

  18. Hallo Nadja,

    danke für Ihre Nachricht. Letztlich haben Sie es ja schon selbst durchdacht: Wir würden Ihnen auch dazu raten, dass Sie sich mehrere Optionen erschließen, wie Sie das Problem lösen können. Wir meinen, es ist ideal, wenn Sie mit mehreren Stellen parallel Kontakt aufnehmen.

    Insbesondere ein Ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie nur eine bestimmte Stundenzahl sitzend arbeiten können, sollten Sie sich als erstes erfragen. Dieses wird Ihnen hilfreich sein, wenn Sie mit der Rentenkasse reden.

    Beschreiben Sie der Rentenversicherung Ihre Situation, erklären Sie die Anforderungen der IHK und dass Sie sich sorgen, gesundheitlich das Praktikum unter diesen Bedingungen nicht absolvieren zu können. Fragen Sie, wie die Rentenversicherung als Kostenträger Sie in der Situation unterstützen kann, nach der Möglichkeit kürzerer Arbeitszeiten bzw. Anwesendheitszeiten während des Praktikums.

    Zusätzlich sollten Sie in jedem Fall mit einer Sozialberatungsstelle für behinderte Arbeitnehmer Kontakt aufnehmen. Dort erfahren Sie, welche Möglichkeiten sonst für Sie bestehen könnten.

    Wir hoffen, dass Sie bereits auf einem dieser Wege eine Lösung erzielen können, so dass eine individuelle Vereinbarung mit dem Praktikumsbetrieb zB Homeoffice gar nicht mehr nötig ist. Als Notlösung ist natürlich auf eine solche Abrede denkbar. Es könnte aber sein, dass der Betrieb sich scheut, da ja dann seitens der Firma ein Verstoß begangen wird.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!

  19. Hallo,

    ich befinde mich gerade in einer IT-Umschulung gefördert durch DRV und dieses Jahr steht ein 9-monatiges Praktikum an. Da ich körperlich eingeschränkt (GdB 30%) bin traue ich es mir nicht zu 37,5 h / 40 h im Betrieb zu arbeiten. Es handelt sich um eine vorwiegende sitzende Tätigkeit und aufgrund meines Zusandes ist liegen wichtig. Ich kann mir 25-30 h im Betrieb vorstellen. Die IHK Niedersachsen fordert aber Vollzeit am Standort (Kein Homeoffice) um die Zulassung für die Kammer-Prüfung zu bekommen.

    Was habe ich für Möglichkeiten? Interne Absprache mit dem Betrieb auf Homeoffice? Oder gibt es Stellen, woran ich mich wenden kann? Ist ein Attest vom Arzt sinnvoll? Gibt es Anträge für kürzere Arbeitszeit im Praktikum?

    Freue mich über eine kurze Rückmeldung von euch.

Schreibe einen Kommentar