Interessanterweise hält sich die Annahme, dass Abitur plus Studium zu einem besseren Einkommen führt als der Weg über eine bodenständige Ausbildung oder Umschulung. Die Statistiken den Bundesagentur für Arbeit zum Einkommen nach Berufsgruppen zeigt jedoch ein differenziertes, für manche auch überraschendes Bild: Wer mit Abitur sich für einen Ausbildungsberuf entscheidet und den Weg Beispiel bis zum Meister geht, verdient höher als das Durchschnittseinkommen von Akademikern.
Ein Abitur sollte immer als ein Vorteil gesehen werden und auf keinen Fall als ein Hindernis auf dem Weg zu dem für Sie richtigen Beruf. Deswegen klären wir auch die weit verbreitete Falschvorstellung, die Arbeitsagentur würde keine Ausbildungen für Abiturienten finanzieren. Entscheidungserheblich für eine finanzierte Umschulung sind hingegen andere Punkte, die wir Ihnen im folgenden zusammengefasst haben:
Überqualifiziert für Umschulung?
Nein, wenn Sie auf dem Gymnasium Ihren Schulabschluss gemacht haben, bedeutet das nicht, dass Ihnen der Weg in einen Ausbildungsberuf abgeschnitten ist. Die Zugangsvoraussetzungen zu Berufen sind in Deutschland als Mindestanforderungen ausgestaltet. Auch ein Anwalt kann Schreiner werden. Die Frage bei einem bestehenden hohen Ausbildungsniveau ist eine ganz andere:
Bekommt man mit Abitur eine Umschulung finanziert?
Ja, aber im Grundsatz spricht ein Abitur weder für noch gegen eine staatliche Förderung. Tatsächlich geht es bei der Finanzierung durch Arbeitsamt oder Rentenversicherung um ganz andere Kriterien. Maßgeblich ist dabei immer der Einzelfall. Eine Umschulung gefördert bekommen Antragsteller mit oder ohne Abitur meist in folgenden Fällen:
- Sie haben einen Schulabschluss, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie kommen für eine Umschulung statt einer Ausbildung in Frage, da Sie zum Beispiel aus einer ungelernten Tätigkeit einschlägige Berufserfahrung haben.
- Ähnliches gilt, wenn Sie Ihre erste Berufsausbildung abgebrochen haben, aber danach (ungelernt) einschlägig Berufserfahrung gesammelt haben.
- Sie haben ein Studium begonnen, aber nicht abgeschlossen. Aus dem Studium selbst oder durch längere Praktika haben Sie relevante Berufserfahrung, die Sie für eine verkürzte Ausbildung in Betracht kommen lässt.
- Sie haben ein Studium angeschlossen, aber finden mit dem Hochschulabschluss keine Anstellung. Weitere Informationen finden Sie hier: Umschulungen für Hochschulabsolventen.
- Ihre Konstellation ist nicht dabei? Schreiben Sie uns im Kommentarfeld!
Wo beantrage ich einen Bildungsgutschein für meinen Berufswechsel?
Wer Ihnen möglicherweise eine verkürzte Ausbildung, so ist Umschulung definiert, finanziert, hängt von einigen Faktoren ab, bei denen Ihr Abitur ebenfalls keine Rolle spielt. Gleiche Regeln für alle:
- Wenn Sie im Falle von Arbeitslosigkeit einen ALG1- Anspruch hätten oder aktuell ALG1 beziehen, dann entscheidet die Agentur für Arbeit über den Antrag.
- Wenn Sie einen Bürgergeld / Bürgergeld-Anspruch haben, dann wenden Sie sich an das Jobcenter.
- Wenn die Umschulung aufgrund von Krankheit / Behinderung erforderlich ist, dann kann vorrangig die Rentenversicherung zuständig sein. Voraussetzung für eine finanzierte Umschulung sind dann 15 Jahre Beitragszahlungen.
Wie bekomme ich eine Umschulung mit Abitur?
Die Wege zur Umschulung unterscheiden sich nicht. Gleich welchen Schulabschluss Sie mitbringen, für eine von der Arbeitsagentur finanzierten Umschulung benötigen Sie immer einen Bildungsgutschein. Die Antragsvoraussetzungen finden Sie in § 81 SGB III geregelt und setzen kurz gesagt voraus, dass
- Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder unterqualifiziert sind,
- Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder jedenfalls bald Ihren Job verlieren werden und
- Sie aktuell auf dem Arbeitsmarkt keine neue Anstellung finden können.
- Es gibt auch die Möglichkeit eines geförderten Berufswechsels, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, (bald) nicht mehr in Ihrer bisherigen Arbeit bleiben können.
Hauptsache Ausbildung: Umschulung mit oder ohne Abitur
Am Ende Ihres Gedankenprozesses muss stehen, dass Sie für sich Ihren Berufsweg mit einer adäquaten Berufsausbildung beschreiten möchten. Wie Sie dieses Vorhaben konkret umsetzen, hängt von vielen Faktoren ab und eröffnet Ihnen viele Spielräume. Je mehr Sie über Ihre Möglichkeiten wissen, desto besser können Sie Ihre Wahl treffen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Hallo,
das maßgebliche Kriterium für die Agentur für Arbeit wird sein, ob Sie ausreichend qualifiziert sind um mit Ihrer bisherigen Qualifikation eine neue Anstellung finden zu können. Friseure werden meist überall gesucht.
Die Arbeitsagentur kann den Berufswechsel dennoch fördern und das geschieht vor allem beim Wechsel in sehr gesuchte Berufsgruppen. Nun gehört der Bereich Webdesign nicht zu den Berufen, bei denen ein besonders großer Engpass besteht. Wir haben deswegen Zweifel, dass Ihnen mit ALG1-Leistungen ein Berufswechsel bezahlt werden wird. Versuchen können und sollten Sie es natürlich dennoch, ein Antrag kostet SIe schließlich nichts.
Wenn Sie sich auch im Falle einer Absage in Eigenregie beruflich neu orientieren möchten, dann schauen Sie nach einem passenden Fernstudium. Bei Mediendesign sollte es Angebote geben.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg
Guten Tag,
Ich habe das Fachabitur in Design und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Friseur. In diesem Beruf habe ich 5 Jahre gearbeitet. Jetzt wurde mir zum Ende des Jahres gekündigt und ich möchte diese Situation nutzen, um mich beruflich zu verändern. Ich wäre gerne im Bereich Mediendesign oder Webdesign tätig. Ist es möglich diesbezüglich eine Umschulung vom Arbeitsamt zu bekommen? MfG & Danke